Volltext Seite (XML)
KiHenlMM MrhllltMMOÄllMM ÄmtMt sm äre kmigUen mä Mis^m Le^cäm zu Kwssmsmin Inserate für die anr Abend vorher auszugebende Nummer werden bis früh 9 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn dies der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. o-—- Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter 1M., durch den Boten ins Haus I M. 25 Pf. durch die Post 1 M. 25 Pf., durch die Post frei ins Haus 1 M. 50 Pf. —o w in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starre) m ^royenyuu,. Rr. 147. Donnerstag, den Z13. Deeember 1888. 7tz. Jahrgang. Oeffentliche Sitzung -es Bezirksausschusses Sonnabend, den IS. Deeember 1888, Nachmittags 3 Uhr im Caffenzimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 7. Deeember 1888. Die Königliche Amtshauptmarmschast. 366 vr. Waentig. Bekanntmachung. Der zur Vermittelung des Fußverkehrs zwischen Reppis und Gröditz uenaugelegte direkte Fußweg, welcher in Flur Reppis über die Parzellen Nr. 36, 37, 67, 66, 64, 62, 61, 60, 59, 56 und 58 des Flurbuches von Reppis und weiter auf den von letzterer Parzelle bis zum Gröditz-Nauwalder Fußwege führenden Wirthschaftswege führt, ist nunmehr her gestellt und wird derselbe dem öffentlichen Verkehr für Fußgänger hiermit überwiesen. e. 2298. Königliche Amtshauptmarmschast Großenhain, am 7. Deeember 1888. vr. Waentig. Tn. Im Handelsregister für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts wurde heute auf Folium 51 verlautbart, daß Herr Herrmann Julius Naundorf aus der Handelsgesellschaft unter der Firma Gebrüder Naundorf in Großenhain als Mitinhaber ausgeschieden ist, sowie, daß der Mitinhaber, Herr Ernst Ferdinand Naundorf daselbst, das Handels geschäft der aufgelösten Gesellschaft unter der bisherigen Firma fortführt. Großenhain, am 8. Deeember 1888. Das Königliche Amtsgericht. Estler. Hörnig. Bekanntmachung, die Ausübung der Trichinenschau Hier betreffend. Nach einer von dem Königlichen Ministerium des Innern erlassenen Verordnung vom 18. September 1888 ist zur Untersuchung von geschlachteten Schweinen, Schweinefleisch, Schinken und Wurst auf das Vorhandensein von Trichinen zwar jeder in Sachsen verpflichtete Trichinenschauer mit der Wirkung berechtigt, daß damit den Vorschriften der Verordnung vom 21. Juli 1888, Maßregeln zum Schutze gegen die Trichinenkrankheit bei den Menschen be treffend, Genüge geschieht, nach einer weiteren Verordnung des Königlichen Ministeriums vom 21. November 1888 wird jedoch hierdurch eine nach § 14 der erwähnten Verordnung vom 21. Juli 1888 erfolgte örtliche Festsetzung, nach welcher die Untersuchung der am Orte zur Schlachtung kommenden Schweine durch einen für den Ort verpflichteten Trichinen schauer erfolgen muß, keineswegs ausgeschlossen. Wie durch die in Nr. 98 des diesjährigen Amtsblattes abgedruckte Bekanntmachung vom 17. August 1888 bereits zur öffentlichen Kenntniß gebracht worden ist, sind für den hiesigen Stadtbezirk vier Trichinenschauer angestellt und verpflichtet und ist jedem derselben ein be stimmter Stadttheil zugewiesen worden, und zwar: das Meitzner Viertel nebst Vorstadt, die Hausnummern 1 bis 85, sowie 391 bi- 4956. umfassend, Herrn Eduard August Reinbold Redam, Meißner Straße Nr. 53 wohnhaft, das Wildenhainer Viertel nebst Vorstadt, die Hausnummern 86 bis 187, sowie 496 bis 560 umfassend, Herrn Clemens Theodor Hofmann, Berlinerstraße Nr. 550 wohnhaft, das Naundorfer Viertel nebst Vorstadt, die Hausnummern 188 bis 291, sowie 561 bis 675 umfassend, Herrn Karl August Heerde, Amalien-Allee Nr. 560 wohnhaft, das Dresdner Viertel nebst Vorstadt, die Hausnummern 292 bis 390, sowie 676 bis 725 umfassend, Herrn Gottlob Freudenreich Adolph Beylich, große Lindengaffe Nr. 225 wohnhaft, was wir mit dem Bemerken in Erinnerung bringen, daß jedes in der hiesigen Stadt ge schlachtete Schwein durch den für den betreffenden Bezirk verpflichteten Tri chinenschauer oder im Falle der Behinderung desselben durch einen der übrigen für den hiesigen Stadtbezirk verpflichteten Trichinenschauer untersucht werden muß. Großenhain, am 11. Deeember 1888. Dxx Stadtkath. Herrman«. Aufforderung. Die auf das Jahr 1888 noch im Rückstände befindlichen Pachtgelder für die Wiese»» uud Feldparzelle» in den Schläge« re., Scha«kziusen, Röhrwafferzinse», Erbzinfen, Schoß und Wächtergelder find nunmehr baldigst und längstens bis zum 2V. Deeember 1888 bei Vermeidung der Klaganstellung bez. der Einleitung des Vollstreckungsverfahrens an unsere Stadtkasse abzuführen. Großenhain, am 5. Deeember 1888. Dxx ItadtkAth. Herrmauu. Schifferschule zu Meißen. Im Anschluß an die von der Königlichen Direction der Schifferschule erlassene Bekannt machung theile ich hierdurch mit, daß der Unterricht in der Schifferschule hier Sonnabend, den 13. Deeember ». v., Vormittag S Uhr im Zimmer 3S der ersten Bürgerschule beginnt. 0. Cl. LrovxLs, Localvorstand. Unterrichtsstunden: Freitags und Sonnabends: Fachunterricht von 9 bis 12 Uhr. Elementarunterricht „ 1 „ 3 „ Tagesnachrichtta. Deutsches Reich. Das Glückwunschtelegramm, welches Kaiser Wilhelm an Kaiser Franz Josef anläßlich dessen 40 jährigen Regierungsjubiläums richtete, sowie die Dank antwort des österreichischen Herrschers werden jetzt im Wort laut im „Reichsanzeiger" veröffentlicht. In den gewechselten Telegrammen geben beide Monarchen ihren gegenseitigen innigen Freundschaftsgefühlen herzlichsten Ausdruck und betonen außer dem ihre feste Zuversicht in den ferneren unerschütterlichen Bestand des Bundes ihrer Reiche. Mit der hochamtlichen Veröffentlichung dieser kaiserlichen Kundgebungen haben all' die Gerüchte über angebliche Verstimmungen zwischen Berlin und Wien, in welcher Hinsicht die ebenso unerquickliche wie seltsame deutsch-österreichische Zeitungsfehde besonders ausgebeutet wurde, ihre denkbar entschiedenste Widerlegung erfahren und erweisen sich demnach die pessimistischen Betrachtungen, welche vielseitig bereits an die nun beendigte Preßpolemik geknüpft wurden, als vollständig haltlos. Der Reichstag führte am Montag die Generaldebatte über die Alters- und JnvaltditätsversicherungS-Vorlage nach nock- maligen langen und gründlichen Verhandlungen zu Ende; wie zu erwarten stand, wurde die Vorlage an eine Commission von 28 Mitgliedern verwiesen. Sachlich brachten die Ver handlungen, trotz der mehr als fünfstündigen Dauer der Sitzung, allerdings kaum mehr etwas Neues, da schon an den beiden ersten Tagen der Generaldebatte die hauptsäch lichsten Punkte der Alters- und Invalidenversicherung zur eingehenden Erörterung gelangt waren. Im Wesentlichen wiederholten daher nur die einzelnen Redner die schon be kannten Bedenken ihrer Parteien gegen die einzelnen Be stimmungen der Vorlage in ihrer jetzigen Fassung und steht daher außer allem Zweifel, daß die Vorlage in der Commission eine vollständige Umarbeitung erfahren wird. Daß die Commission bei dieser schwierigen Arbeit das erforderliche Entgegenkommen seitens der verbündeten Regierungen finden wird, geht aus den Reden der Regierungsverlreter hinlänglich hervor, obsckon die Erklärungen des Herrn v. Marschall wie des Herrn v. Bötticher zunächst darauf hinzielten, die von den verschiedenen Seiten gegen die Einzelheiten des Entwurfes erhobenen Bedenken möglichst zu entkräften. Mit Zuversicht steht darum von der Commission für die Borberathung des Alters- und JnvaltditätSversicherungsgesetzes zu erwarten, daß sie später nicht mit leeren Händen vor das Plenum treten wird. — In der Dienstagssitzung genehmigte der Reichstag den Gesetzentwurf über das Kaiser-Wilhelm-Denkmal in erster und zweiter Lesung, das Gesetz über die Nationalität der Kauffahrteischiffe in dritter Lesung und den Zusatz zum Handels vertrag mit der Schweiz in zweiter Lesung. — Durch die Vorlegung des Weißbuches über die ostafrikanischen Angelegen heiten im Reichstage kann derselbe eine neue bedeutsame Be reicherung seines Arbeitsmaterials verzeichnen. Die Debatte hierüber soll in Verbindung mit der Berathung des Centrums- antrageS, betr. die Maßnahmen gegen den Sclavenhandel, an diesem Freitag stattfinden, falls nicht in letzter Stunde noch andere Dispositionen beliebt werden. Die Debatte verspricht, sich zu einer großangelegten Erörterung unserer gesummten Colonialpolttik, im Speciellen aber zu einer entscheidenden Verhandlung über die Frage, ob die deutsch - ostafrikanischen Schutzgebiete eventuell durch das Reich zu übernehmen sind, zu gestalten und sieht man hierbei wichtigeu Erklärungen des StaatSsecretärs für das Auswärtige, Grafen Herbert Bis marck, entgegen. Am Sonnabend geht der Reichstag in die Weihnachtsferien, die bis zum 8. Januar 1889 dauern; vor seiner Vertagung gedenkt das Haus neben der Debatte über Ostafrika noch die erste Lesung des Genoffenschaftsgesetzentwurfes und den deutsch-schweizerischen Handelsvertrag in allen drei Lesungen zu erledigen, während die Specialberathung über den Etat erst im neuen Jahre wieder ausgenommen werden soll. Die „Deutsche „Krieger-Zeitung", die in Sondershausen erscheinende Wochenschrift für den Deutschen Reichs-Krieger verband, bringt einen Artikel über die „Politik" der Krieger vereine, worin es heißt: „Im deutschen Reichstage ist es wieder einmal über die Kriegervereiue hergegangen. Natürlich erfolgten die Angriffe gegen unsere Vereine von jenen Setten, denen die AnhängUchkeit der alten Soldaten an die Armee und die Liebe zum Vaterlande und Treue zum Kaiser ein Dorn im Auge, ein Hmderniß für ihre eigenen, andere Wege verfolgenden Parteizwecke ist. Wir wissen es ferner schon, daß aus all diesen Anfeindungen der Kriegervereine immer nur der Nerger herausschaut, daß sich dieselben nicht zu Partei zwecken gebrauchen lassen wollen. Den Beschuldigungen gegen über, daß die Kriegervereine eine politische Agitation führten, oder daß sie gar zu einer solchen angehalten würden, wollen wir nochmals wiederholen, daß die Kriegervereine ihre Ziele einzig und allein in der Wahrung und Förderung ihrer patriotischen Grundsätze erblicken. Die Kriegervereine fragen nicht darnach, ob in Reih und Glied oder in den Ver sammlungen der Nachbar zur Rechten oder zur Linken Christ oder Jude, Katholik oder Protestant, auch nicht darnach, ob Conservativer oder Liberaler, aber die Gemeinschaft, die Kameradschaft hat da ein Ende, wo der Fahneneid und das in den Vereinssatzungen niedergelegte Gelübde, dem Kaiser und dem Reiche, dem Fürsten und dem Vaterlande Treue zu halten, zum Meineid werden würde. Darnach sind selbst verständlich aus unseren Reihen ausgeschlossen alle Social demokraten, die nur mit einer Lüge in unsere Vereine eintreten könnten. Gegen andere bestehende Parteien, wie sie nennens- werth im Reichstage bestehen, richtet sich die Ausschluß-Noth wendigkeit nicht, und nie ist die Sitte geübt worden, eine andere bestimmte Partei in die Acht zu erklären. Wohl aber haben unsere Vereine ihr Hausrecht zu üben und ihre Pflicht zu erfüllen, indem sie Leute, deren Gesinnung sich als gegen sätzlich zu den Satzungen der Kriegervereine erweist, als ver kappte Socialdemokraten und Reichsfeinde ebenso ausstoßen, als die offenen. Wohl mag es hier und da geschehen sein, daß ein Verein über den Rahmen, welcher den Kriegervereinen, die absolut politische Vereine nicht sein sollen und nicht sein wollen, gezogen wurde, hinausgetreten ist, aber solche Ueber- griffe sind in unseren an Ordnung und Dißciplin gewöhnten Vereinen außerordentlich selten, und wenn da im Reichstage fünf oder sechs Fälle solcher „Fehler" bekanntgegeben wurden, so verschwinden sie gegenüber der gewaltigen Zahl vieler Tausender von Vereinen und Hunderttausend deutscher Krieger vereinsmitglieder, die sich nun und nimmermehr einer poli tischen Agitation schuldig machen, man müßte denn auch die Armee beschuldigen wollen, Politik zu treiben, weil sie dem