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Academia Medicinae Dresdensis früher: Deutsche Beamtenkrankenkasse; heute: größte Selbsthilfe einrichtung der Angehörigen des öffentlichen Dienstes Worin liegen die Besonderheiten und Vorteile dieser Rechtsform des Versiche rungsvereins auf Gegenseitigkeit? - Die Zugehörigkeit zu einem Verein kann nur durch Mitgliedschaft begründet werden; so auch bei der Debeka. - Die Mitglieder als Träger des Vereins bringen die Mittel für den Versicherungs betrieb auf und werden dafür am Über schuß beteiligt. Für die Gestaltung des Angebots sind ausschließlich die Interes sen der Mitglieder entscheidend. So ist das Angebot der Debeka dem öffentli chen Dienst verbunden, steht aber allen Bevölkerungskreisen offen. - Die Einheit von fachkundiger Beratung und Betreuung durch den angestellten Außen- und Innendienst sowie bedarfsge rechte, preiswerte Produkte gewährlei sten eine optimale Absicherung. Durch schnittsverzinsung von Kapitalanlagen, Höhe der Verwaltungskosten, Über schußbeteiligung, Leistungsquote (in der Krankenversicherung) und Stornoquote sind wichtige Kennziffern für Vergleiche von Angeboten. Wenn Sie unseren Informations- und Beratungsservice nutzen möchten - auch im Rahmen von Stations- und Arbeitskol lektiven - vereinbaren Sie Termine tele fonisch 4 87 27 21 (8 bis 16.30 Uhr) 4 32 85 91 (6 bis 8 Uhr; nach 17 Uhr) oder persönlich jeden Mittwoch und Donners tag von 11 bis 14 Uhr am Informations ¬ stand im Steinsaal der Mensa oder wen den Sie sich direkt an DEBEKA/WB V, Ro botron Bürocenter, Leningrader Straße 15, 0-8010 Dresden. Führende Verbraucherzeitschriften und Wirtschaftsmagazine bestätigen im mer wieder die hervorragende Qualität der Debeka-Produkte. Bei unseren Mitar beitern können Sie jederzeit Einblick in umfangreiches Vergleichsmaterial neh men. Das Angebot derDeßeßa Private Krankenversicherung - Spezialtarif für Ärzte (bis 30 Prozent Beitragsnachlaß) - Vollversicherung für versicherungs freie Bürger - Beihilfeergänzungstarif für Beamte, Be amtenanwärter - Zusatzversicherungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse und der Ersatzkassen • Auslandsreisekrankenversicherung • Krankenhaustagegeldversicherung • Krankentagegeldversicherung • Auslandsreise- und Zahnersatztarif Berufsunfähigkeitsversicherung Anlage der vermögenswirksamen Lei stung Lebensversicherung • Alters- und Familienvorsorge • Spezialangebot für junge Leute in der Ausbildung • Ausbildungs- und Aussteuerversiche rung • Partnerabsicherung • Sterbegeldversicherung • Altersvorsorge durch Gehaltsumwand lung (Direktversicherung) private Unfallversicherung ' • Sondertarif für den öffentlichen Dienst — Spezialtarif für Ärzte und Zahnärzte mit verbesserter Gliedertaxe private Haftpflichtversicherung Hausrat- und Glasversicherung Wohngebäudeversicherung Bausparkasse • Gesamtbaufinanzierung aus einer Hand — Wohnungsfinanzierung unabhängig vom Bausparguthaben - Darlehn mit Festzinsgarantie über die gesamte Laufzeit von 10 bis 20 Jahren - Geldanlage Sie reisen ins Ausland? Vergessen sie nicht die KKH mitzunehmen! Der Urlaub und vor allem eine Reise ins Ausland beginnt nicht erst am Tag der Abreise, sondern schon vorher mit den verschiedenen Vorbereitungen. Pro spekte und Karten werden studiert, die Ausweise auf Vollständigkeit geprüft, der Autofahrer kümmert sich um Benzin-Gut scheine und um die grüne Versiche rungskarte, andere Reisende studieren Kursbücher, wenn sie diese Mühe nicht einem Reisebüro überlassen. Wir bitten unsere Versicherten, im Rahmen dieser Vorbereitungen den Kran kenversicherungsschutz nicht zu verges sen. Bei Reisen ins Ausfand ist es eine Erfah rungssache, daß Krankheit in der Regel mit Kosten verbunden ist. Dabei kommt es darauf an, in welches Land die Reise geht. Die gesetzliche Krankenversiche rung darf nach Gesetz und Rechtspre chung die Kosten für eine Krankenpflege der Versicherten im Ausland nur für die Länder übernehmen, mit denen ein So zialversicherungsabkommen besteht. Dazu gehören alle Staaten der Europä ischen Gemeinschaft (EG) und außerdem Finnland, Jugoslawien, Österreich, Rumä nien, Schweden, die Schweiz, die Türkei sowie Tunesien. Wichtig für diese Länder ist die Mitnahme des Anspruchsauswei ses (= „Auslandskrankenschein"). Auf jeden Fall ist es also ratsam, sich vor einer Auslandsreise von der zuständi gen Niederlassung der KKH beraten zu lassen, die ggf. Merkblätter einschließ lich Anspruchsausweise zur Verfügung stellt und auch noch zusätzliche Hinweise geben kann. So muß sich der Versicherte beispiels weise im beliebten Reiseland Österreich mit einer Anspruchsbestätigung der deut schen Krankenkasse (Vordruck Ö/D 6) bei der zuständigen Gebietskrankenkasse oder deren Zweigstelle einen österreichi schen Krankenschein beschaffen. Wenn er diesen dem Vertragsarzt vorlegt, wird er kostenlos behandelt. Im Kleinen Walsertal kann die An spruchsberechtigung „Ö/D 6" direkt dem Vertragsarzt übergeben werden. Ist sta tionäre Behandlung im Krankenhaus er forderlich, wird sich das Krankenhaus - wenn ein Vertragsarzt der Gebietskran kenkasse eingeschaltet war - aufgrund des Überweisungsscheines, ansonsten gegen Übergabe des Vordrucks Ö/D 6, die Kostenübernahme bei der Gebiets krankenkasse selbst bestätigen lassen. In den Fremdenverkehrsgebieten Tirol, Salzburg und Steiermark sind nach wie vor nicht alle Ärzte bereit, Versicherte deutscher Krankenkassen auf Kranken schein zu behandeln. Die Anschriften al ler behandlungsbereiten Vertragsärzte in diesen Ländern enthält das Merkblatt Ö 93 T. Werden nicht behandlungsbereite Ärzte aufgesucht, muß das Honorar, das auf privater Basis berechnet wird, selbst bezahlt werden. Gegen eine spezifizierte und quittierte Rechnung erstattet die KKH den Betrag, der bei Behandlung auf Kran kenschein im Bundesgebiet einschließ lich West-Berlin entstanden wäre. Solche Schwierigkeiten bestehen nur in bezug auf die ambulante Behandlung. Die statio näre Behandlung in Salzburg, der Steier mark und in Tirol ist in vollem Umfang gewährleistet. Woran Berufsanfängerdenken müssen Für viele Jugendliche beginnt ein neuer Lebensabschnitt: Ausbildung und Berufsstart werfen eine Menge Fragen auf, auch der „Formularkram" gehört dazu. Die Kaufmännische Krankenkasse - KKH weist darauf hin, daß Schule, Ar beitgeber und Krankenkassen den Ju gendlichen mit Rat und Tat zur Seite ste hen, wenn es um die Beschaffung der notwendigen Unterlagen für Berufsanfän ger geht. Die KKH bietet allen Jugendli chen umfassende, verständlich geschrie bene Informationen zu allen Fragen an. die den Berufsstarter betreffen. Hierzu gehören auch die in der Praxis bewähr ten Tips und Hinweise der KKH speziell für Bewerber. Jugendliche, die ins Berufsleben kom men, müssen sich selbst um ihren Kran kenversicherungsschutz kümmern, denn die kostenfreie Mitversicherung bei den Eltern endet dann. Berufsanfänger in An gestelltenberufen können wählen, ob sie bei der Zuweisungskasse (Pflichtkasse) oder bei einer gesetzlichen Wahlkasse (Ersatzkasse) wie z. B. der KKH versichert sein wollen. Die KKH-Geschäftsstellen geben Auskunft und Rat in Einzelfragen und helfen zudem bei der Beschaffung des Versicherungsnachweisheftes für die Rentenversicherung. Versicherungs pflicht besteht in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung. Ein weiterer Hinweis betrifft die von der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausge stellte Lohnsteuerkarte - sie muß dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Nähere Auskünfte zu allen Fragen geben die KKH-Geschäftsstellen. Akademie für ältere Bürger geht bereits in das 13. Studienjahr Am 25. September beginnt mit der Vorlesung von Prof. Dr. K.-J. Schulze, Direktor der Klinik für Orthopädie, das 13. Studienjahr der Akademie für ältere Bürger. Professor Schulze spricht zu „Knochenschwund bei äl teren Menschen". 23. Oktober, Prof. Dr. K. Scheuch, Direktor des Instituts für Arbeitsmedi zin „Gesundheitswissenschaften - eine neue Disziplin?" 27. November, Prof. Dr. Dr. P. Schaps, Direktor der Klinik für Neuro chirurgie „Operationsverfahren in der Hirn chirurgie und ihre Möglichkeiten" 18. Dezember, Prof. Dr. G. Burger, Direktor des Hygiene-Instituts „Raumklimatische Behaglichkeit in der Wohnung" 22. Januar, Prof. Dr. K.-H. Frank, Direktor des Instituts für Immunologie „Die Bedeutung des Immunsy stems für das Zustandekommen und den Verlauf von Erkrankungen" 26. Februar, Prof. Dr. J. Schmidt, Direktor des Instituts für Pharmakolo gie und Toxikologie „Möglichkeiten und Grenzen der Anwendung von Naturheilmitteln" 25. März, Prof. Dr. G. Heidel, Di rektor des Instituts für Geschichte der Medizin „Das heilkundige Dresden - ein medizinhistorischer Streifzug durch die Stadt" 22. April, Prof. Dr. O. Bach, Direk tor der Klinik für Psychiatrie „Sucht und Mißbrauch als gesund heitliches Problem" 27. Mai, Prof. Dr. Dr. W. Seela, Di rektor der Klinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie „Von der HL Apollonia zur heuti gen zahnärztlichen Chirurgie" 24. Juni, Dr. Menzel, Klinik für Hautkrankheiten „Aktuelles zur AIDS-Problematik". Die Veranstaltungen finden jeweils von 15 bis 16.30 Uhr im Hörsaal Schu- bertstraße (Institut für Pathologie) statt. Die Teilnehmergebühr für das gesamte Studienjahr beträgt 12 DM. Die Leitung dieses Studienjahres hat wiederum Prof. Dr. Keßler, Direktor der Klinik für HNO-Krankheiten, über nommen. ... der Ausgabe 13 (Erscheinungs datum 15. Juli) ist am Donnerstag, dem 4. Juli.