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Die Angaben zu den Unfällen beziehen sich ebenso auf die Berufskrankheiten. „Ab 1. Januar 1991 werden die Berufs genossenschaften umfassend für die Durchführung der Unfallverhütung und Arbeitssicherheit in allen Unternehmen in den neuen Bundesländern zuständig. Darüber hinaus sind alle ab 1. Januar 1991 in den Unternehmen der neuen Bundesländer eintretenden Arbeitsunfälle von uns zu bearbeiten und zu entschädi gen. Bis zum 31. Dezember 1991 müssen die Berufsgenossenschaften aber auf diese Unfälle zum Teil das Recht der ehe maligen DDR anwenden. Das gilt z. B. für • die versicherten Personen * die Frage, ob ein Arbeitsunfall (oder eine Berufskrankheit) vorliegt, • die Rentengewährung. Wer zur Zeit eine Unfallrente in den neuen Bundesländern bezieht, erhält sie von einer sogenannten Überleitungsan stalt der Sozialversicherung bis längstens 31. Dezember 1991 weiter. Diese Überlei tungsanstalt wickelt auch noch während des Jahres 1991 die Unfälle ab, die sich bis zum 31. Dezember 1990 in den neuen Bundesländern ereignet haben. Es ist jedoch höchst fraglich, ob die Überleitungsanstalt auf dem Gebiet der Unfallversicherung noch während des ganzen Jahres 1991 tätig sein wird, denn die Berufsgenossenschaften sollen ihr die Abwicklungsarbeiten möglichst schon früher abnehmen. Dazu wird es wahr scheinlich auch kommen. Als Zeitpunkt hierfür ist jetzt der 1. April 1991 im Ge spräch. In diesem Zusammenhang ist folgen des von Interesse: Alle gewerblichen Berufsgenossen schaften zusammen zahlen zur Zeit rund 690 000 Renten. Aus dem Bestand der ehemaligen DDR werden nach inzwi schen bekanntgewordenen statistischen Daten knapp 250 000 Renten zu überneh men sein. Diese Renten werden — entge gen früheren Vorstellungen - nicht den fachlich zuständigen Berufsgenossen schaften zugeordnet. Sie sind vielmehr nach einem im Einigungsvertrag vorge schriebenen Schlüssel unter Berücksich tigung numerischer Kriterien zu vertei len. Somit muß z. B. die Berufsgenossen schaft für den Einzelhandel 11 000 Altren ten übernehmen, so daß sich der Rentenbestand dieser Berufsgenossen schaft von rund 21 000 Fällen um über 50 Prozent erhöhen wird. Die neuen Aufgaben müssen erfüllt werden, ohne auf Personalreserven zu rückgreifen zu können. Kurzfristig sind auch keine qualifizierten Mitarbeiter zu gewinnen. Die Selbstverwaitungsorgane der Berufsgenossenschaften beschließen zur Zeit neue Stellenpläne. Der Einigungsvertrag sieht im übrigen auch vor, daß die Berufsgenossenschaf ten den Beschäftigten der Überleitungs anstalt die Fortsetzung ihres Arbeitsver hältnisses anzubieten haben. Beiträge an die neuen Berufsgenossenschaften wer den die Mitgliedsunternehmen wegen des Prinzips der jährlich nachträglichen Bedarfsdeckung erstmals im Mai 1992 zu zahlen haben. Im Jahr 1991 entrichten sie die Unfallumlage nach bisherigem Recht, also auch an die Überleitungsanstalt, die die Einnahmen bis zur Deckung der Aus gaben zu verwenden haben. Sollten, was befürchtet werden muß, die Einnahmen nicht ausreichen, werden die Unfallversi cherungsträger der Bundesrepublik zu Ausgleichszahlungen herangezogen. Das folgt daraus, daß die Überleitungsanstalt lediglich aufgrund eines gesetzlichen Auftrags für die Berufsgenossenschaften tätig wird. Die Konsequenzen, die sich ergeben, wenn die Überleitungsanstalt die Abwick lungsarbeiten für die Unfallversicherung schon zum 1. April 1991 einstellt, lassen sich zur Zeit noch nicht überblicken. Auf jeden Fall werden folgende finanzielle Vorleistungen zu erbringen sein: o Entschädigung der ab 1. Januar 1991 bis Mai 1992 in den Unternehmen der neuen Bundesländer eintretenden Ar beitsunfälle o Ausgleich der eventuellen Defizite der Überleitungsanstalt in der Zeit ab 1. Ja nuar 1991 o Entschädigung der von der Überlei tungsanstalt zu übernehmenden Fälle für die Zeit bis Mai 1992 o zusätzliche personelle und sächliche Verwaltungskosten vom 1. Januar 1991 bis Mai 1992. Im Frühjahr 1991 werden die Selbstver waltungsorgane der Berufsgenossen schaften ergänzt. Sowohl die Vorstände, Vertreterversammlungen und Rentenaus schüsse werden zusätzliche Mitglieder der Versicherten und der Arbeitgeber auf Vorschlag der Gewerkschaften und Ar beitgeberverbände aus den fünf neuen Ländern berufen. Die DAG wird auch für die Berufsgenossenschaften entspre chende personelle Vorschläge machen. Unsere zusätzlichen Mitglieder sollen ausnahmslos ehrenamtliche Koleginnen und Kollegen aus den neuen Bundeslän dern sein." H. Jähnig Fachkraft für Arbeitssicherheit „Ss war einmal..." hieß es zum Kindertag Wenn es auch anfängt mit „Es war einmal ..." so wurde hier nichts abgewickelt - nein, den Kindertag an der MAD gibt es noch und mit Spannung verfolgten die kleinen Patienten und die Kinder unserer Mitarbeiter das Märchen von der hochmüti gen Königstochter, die einen Freier nach dem anderen ablehnt und schließlich von ihrem Vater an König Drosselbart verheira tet wurde, der sie für ihren Hochmut bestraft. Frei nach den Gebrüdern Grimm spielten Kinder des Freizeitpalastes „Schloß Al brechtsburg" zum diesjährigen Kindertag im Festsaal der Medizinischen Fachschule dieses ewig junge Märchen. Fotos: Bachmann Die Dresdner Philharmonie bietet ihren Besuchern auch in der Spielzeit 1991/92 ein reichhaltiges Angebot. Sie können jederzeit für die Philhar monischen-, Zyklus- und Außeror dentlichen Konzerte über die Kultur abteilung der Medizinischen Akade mie Karten vorbestellen. Pläne sende ich Ihnen gern nach Anforderung zu. Für die Philharmonischen Bälle am 20. September, 18 Uhr und am 21. September, 17 Uhr sind Bestellungen bis Ende Juni möglich. Auch ist es an geraten, für die sehr begehrten Kon zerte zum Jahreswechsel, am Diens tag, dem 31. Dezember, 19Uhrundam Mittwoch, dem 1. Januar, 11 Uhr bis Ende Juni eine Bestellung abzugeben. Außerordentliche Konzerte 1991/92 1. Konzert am 2. und 3. November Mozart Klavierkonzert d-Moll und Bruckner Sinfonie Nr. 3 d-Moll 2. Konzert am 30. November und 1. Dezember Gershwin Klavierkonzert F-Dur und Berlioz Symphonie fantastique 3. Konzert am 25. und 26. Dezember Mozart Linzer Sinfonie und Reger Va riationen über ein Thema Mozart 4. Konzert am 11. und 12. Januar (am 12. 1. Beginn 11 Uhr) R. Strauss Don Juan - Sinfonische Dichtung, Gruner Trompetenkonzert Nr. 2 und Beethoven Sinfonie Nr. 7 A-Dur 5. Konzert am 8. und 9. Februar Bruckner Sinfonie Nr. 8 c-Moll 6. Konzert am 4. und 5. April (am 5. 4. Beginn 11 Uhr) Rentzsch „Aus tiefster Not schrei ich zu dir", Musik für Altstimme und Or chester, Beethoven Klavierkonzert Nr. 3 c-Moll und Brahms Sinfonie Nr. 2-D-Dur 7. Konzert am 18. und 19. April Dvorak Violinkonzert a-Moll und Sme tana Drei sinfonische Dichtungen aus dem Zyklus „Mein Vaterland" 8. Konzert am 23. und 24. Mai Wagner Vorspiel und Liebestod aus „Tristan und Isolde", Mahler Sinfonie Nr. 6 a-Moll 9. Konzert am 7. und 8. Juni Rossini Ouvertüren zu den Opern „Se- miramide", „Die seidene Leiter", „Wil helm Teil“, Stabat mater. Die Konzerte finden, wenn nicht anders angegeben, jeweils 19.30 Uhr im Festsaal des Kulturpalastes statt. O. Lube Tel. 24 13