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Academia Medicinae Dresdensis 5 30h; m WU in& Im Zusammenhang mit der Erneuerung der gesamtgesellschaftlichen Struktur im Land Sachsen werden auch an der Medi zinischen Akademie Dresden strukturelle 1. Geltungsbereich Dieser Sozialplan gilt für alle Beschäf tigten der Medizinischen Akademie Dres den, mit denen ein Arbeitsverhältnis ge gründet wurde, das länger als sechs Monate besteht, und die das Rentenalter noch nicht erreicht haben. der Landesregierung vorbereitet. Die zur Durchsetzung der Strukturver änderungen notwendigen Entscheidun gen werden durch den Rektor der Medi zinischen Akademie Dresden in Überein stimmung mit dem Personalrat auf der Grundlage langfristiger Konzepte und un ter Beachtung sozialer Kriterien getrof fen. A Veränderungen notwendig. Rechtliche Grundsätze dafür werden zur Zeit von finen Um • nd Facht st chtung a • uszusdi • tpunktm 8 rsonalabt n e an un • klinische h retischet s offen ist s dem Sai le rerträglane ehen wir 2. Grundsätze 2.1. Der Leiter der Dienststelle ist ver pflichtet, alle Möglichkeiten zum Erhalt der Arbeitsplätze für alle Beschäftigten voll auszuschöpfen. Dazu gehören Ange bote von Arbeitsplätzen in der angegebe nen Reihenfolge: - mindestens gleichwertig in derselben Einrichtung und am selben Ort - mindestens gleichwertig in einer ande ren Einrichtung am selben Ort - mindestens gleichwertig in einer ande ren Einrichtung an einem anderen Ort bzw., falls kein gleichwertiges Arbeits platzangebot möglich ist, andere Arbeits plätze in derselben Reihenfolge. Außer- lerweitiji * dem sind den betroffenen Beschäftigten ung m ngsfristes idung. Ilmschulungsangebote zu unterbreiten. Die Kosten sind dabei vollständig bzw. teilweise durch die Einrichtung oder die Bundesanstalt für Arbeit zu übernehmen. rde deri- •gt und i r die 6 jglichem • n Persot d 2.2. Einwände und Vorschläge des Per sonalrates für die Ausschöpfung weiterer Maßnahmen zur Sicherung der Weiter beschäftigung hat der Leiter der Dienst stelle kurzfristig zu prüfen und dazu Stel lung zu nehmen. /ereinbii st itscheidu • 3. Aufgaben der Dienststelle bei Struk- st turveränderungen ichtigung Krankenhäuser und hier in erster Linie die medizinischen Hochschuleinrichtun gen haben beim Umweltschutz eine ganz besondere Aufgabe und Verpflichtung. Der bei uns in der Medizinischen Aka- t vom $ # ■ Wissend «f ’ahmen» s g des Soi s demie täglich anfallende Müll (vor den eren,diS >■ re Regelus • ■ Zielsetm> • rz 1991 m 4 veranhet t 3. Wert d • bfindungi $ s Alter ui> h gkeit bei M Kliniken in und neben zum Teil schlecht schließenden Containern zur Schau ge stellt), Rauchschwaden aus der Verbren nungsanlage, Schadstoffe in unseren Ab wässern, sprechen der Bezeichnung Ge sundheitseinrichtung Hohn. Der Gesun dung von Menschen dienen heißt auch Lebensgrundlagen erhalten durch Mini mierung von Umweltbelastungen. Dieser Verantwortung bewußt, haben nochmaikif sich auf Initiative des Personalrates moti- daß düfe vierte Mitarbeiter in einem Arbeitskreis rschlägeifn zusammengefunden, um anregend, kri- n Person! fit tisch und tatkräftig bei der Durchsetzung enn trotz i ss Minis» * bei hierfür E ’ersonaln W einer ökologisch vertretbaren Abfallwirt schaft an der MAD mitzuwirken. Dieser Arbeitsgruppe gehören an: Frau Dr. Lo beck (Station 10c, PR), Frau Johne (Apo theke), Frau Mohr (Labor 2d), Schwester Liane Lichtenberger (PR), Herr OA Dr. Held (Klinik und Poliklinik für Gynäkolo- Sozialplan 3.1. Der Leiter der Dienststelle ist ver pflichtet, zu erwartende personelle Kon sequenzen bei Strukturveränderungen rechtzeitig gegenüber dem Personalrat offenzulegen. Dies bedarf der Schrift form. 3.2. Im Anschluß an die unter 3.1. ge forderte Information hat eine Information der Beschäftigten der Medizinischen Aka demie über die vorgesehenen Maßnah men zu erfolgen. 3.3. Mit jedem betroffenen Beschäftig ten ist rechtzeitig ein Gespräch unter Be teiligung bzw. Information des Personal rates über den künftigen Einsatz, die künftigen Arbeits- und Lohnbedingun gen, erforderliche Umschulungs- und/ oder Qualifizierungsmaßnahmen und die Lösung der mit dem Tätigkeitswechsel verbundenen sozialen Fragen zu führen. Darüber hinaus ist dem Beschäftigten und dem Personalrat ein Protokoll auszu händigen. 3.4. Um die Weiterbeschäftigung zu gewährleisten und Kündigungen zu ver meiden, hat der Leiter der Dienststelle Maßnahmen über gesonderte Dienstver einbarungen mit dem Personalrat zu ver anlassen, z. B. zu - Einstellungsstopp - Beschränkung von Überstunden - Vereinbarung von Teilzeitarbeit - Beschränkung der Änderung von Teil zeitarbeit in Vollbeschäftigung - Berücksichtigung der Regelung für das Altersübergangsgeld - Lösung der Arbeitsverhältnisse von Be schäftigten im Rentenalter 3.5. Ist ein Beschäftigter der Dienst stelle an einen anderen Ort versetzt wor den und dorthin umgezogen, ist für die Dauer von 18 Monaten ab vollzogener Versetzung, längstens jedoch von 12 Mo naten nach dem Umzug, der Anspruch ei ner betriebsbedingten Kündigung durch den Leiter der Dienststelle ausgeschlos sen. 4. Kündigungsschutz 4.1. Für alle Beschäftigten werden in Ergänzung der gesetzlichen Regelungen folgende einheitliche Kündigungsfristen festgelegt: Beschäftigungsdauer: mindestens 15 Jahre Kündigungsfrist: 9 Monate Kündigungstermin: Quartalsende Beschäftigungsdauer: mindestens 20 Jahre Kündigungsfrist: 12 Monate Kündigungstermin: Quartalsende Als Beschäftigungsdauer gilt die im Jahr der Kündigung vollendete. Diese Fri sten kommen nicht zur Anwendung, wenn der Arbeitnehmer selbst kündigt oder das Arbeitsverhältnis aus anderen Gründen oder auf andere Weise beendet wird (z. B. Befristung, Anfechtung, Aufhe bungsvertrag, fristlose Kündigung). 4.2. Für männliche Beschäftigte ab 55 Jahre sowie für weibliche Beschäftigte ab 50 Jahre, die mindestens 5 Jahre in der Dienststelle beschäftigt sind, beträgt die besondere Mindestkündigungsfrist für eine betriebsbedingte Kündigung 6 Mo nate zum Quartalsende. 4.3. Für alleinerziehende Beschäftigte wird unter Beachtung der sozialen Lage der Betroffenen ebenfalls eine Mindest kündigungsfrist von 6 Monaten, bei zwei und mehr zu erziehenden Kindern von 12 Monaten, zum Quartalsende gewährt. 4.4. Für besonders geschützte Grup pen von Beschäftigten (z. B. schwangere Frauen und stillende Mütter, Schwerbe hinderte, Wehr- und Ersatzdienstlei stende) sind die zutreffenden gesetzli chen Bestimmungen zu beachten. 5. Abfindungen 5.1. Beschäftigte, mit denen betriebs bedingt das Arbeitsverhältnis gelöst wird und die Unterstützung bei Arbeitsvermitt lung in Anspruch nehmen, erhalten eine Abfindung. Die Abfindung wird in zwei Raten gezahlt. Die Zahlung der ersten Rate in Höhe von 1/3 der Gesamtsumme erfolgt bei Vorlage der Registrierung als Arbeitsloser. Die restlichen 2/3 werden nach Ablauf von 6 Monaten gezahlt, so fern noch eine Registrierung als Arbeits loser vorliegt. 5.2. Die Höhe der Abfindung beträgt 35 v. H. des letzten monatlichen Brutto verdienstes multipliziert mit der Anzahl der Jahre der Beschäftigungsdauer in der Dienststelle. Für Beschäftigte ab vollen detem 45. Lebensjahr .beträgt die Abfin dung das 1,5fache der vorgenannten Ab findungshöhe. Bei Teilzeitbeschäftigung aus gesundheitlichen oder sozialen Grün den und bei Invalidität kann die Abfin dung auf der Basis einer Vollbeschäfti gung gewährt werden. 5.3. Für Beschäftigte, die Altersüber gangsgeld in Anspruch nehmen, erfolgt die Berechnung der Abfindungshöhe ge mäß Punkt 5.2. Die Abfindung wird als einmalige Zahlung gewährt. 6. Sonstiges 6.1. Freistellung Durch die Dienststelle wird Beschäftig ten, denen betriebsbedingt gekündigt wurde, Freistellung zur Arbeitssuche in Abstimmung mit dem zuständigen Leiter gewährt. 6.2. Urlaub und Sonderzahlungen Beschäftigte, mit denen betriebsbe dingt das Arbeitsverhältnis gelöst wird, erhalten im Jahr des Ausscheidens den vollen Jahresurlaub und das Urlaubsgeld in voller Höhe sowie anteiliges Weih nachtsgeld. 6.3. Umzugskosten Beschäftigte, die im Zusammenhang mit der planmäßigen Aufnahme einer Tä tigkeit innerhalb der Dienststelle an einen anderen Wohnort umziehen müssen, er halten die Umzugskosten erstattet. 7. Schlußbestimmungen 7.1. Vorstehender Sozialplan tritt rück wirkend ab 1. April 1991 mit Unterzeich nung in Kraft. 7.2. Der vorliegende Sozialplan gilt so lange, bis er durch Abschluß eines neuen ersetzt wird. Rektor Kanzler Personalrat Müllvermeidung - einzige Möglichkeit, Gefahren für Umwelt und Gesundheit zu mindern Erste Beratung der ständigen Arbeitsgruppe Umweltschutz und Sicherheit gie und Geburtshilfe, PR), Herr Busch mann (Tischlerei, PR), Herr Oertel (Klini sche Pharma, PR), Herr Andreef (Klinik für Nuklearmedizin, Strahlenschutzbeauf tragter). Es war diesen Mitarbeitern von Anfang an klar, daß eine umweltfreundliche Ab fallentsorgung im Klinikum nach einem ökologisch-ökonomisch guten Konzept ein so umfassender und verantwortungs voller Bereich ist, insbesondere bei der Größe unserer Einrichtung, daß für die Einführung wirksamer Maßnahmen nicht das gutwillige Mühen einiger Engagierter ausreicht und auch ein Beauftragter für Umweltschutz und Abfall zu wenig aus richten kann. Es bedarf einer fachüber greifenden, kompetenten Abstimmung; d. h. der Zusammenarbeit aller wichtigen Bereiche im Klinikum. Die Anregung des PersonaIrates, eine übergeordnete Kommission für Umwelt schutz und Sicherheit in der MAD tätig werden zu lassen, wurde vom Verwal tungsdirektor, Herrn Dr. Frank aufgegrif fen. Er berief für den 7. Mai Vertreter wichtiger Bereiche zu einer ersten Ar beitsbesprechung ein. Als ständige Mitar beiter werden dieser berufenen Kommis sion für Umweltschutz und Sicherheit angehören: Herr Dr. Frank (Verwaltungs direktor) als Vorsitzender, Herr Goepel (Leiter der Abteilung Technik), Herr Hey mann (Leiter der Abteilung Materialwirt schaft), Frau Reithe (Leiter der Abteilung Wirtschaft), Frau Jähnig (Sicherheitsin spektor), Herr OA Dr. Aßmus (Hygiene ¬ beauftragter), Herr Arenz {Umweltschutz beauftragter), Herr Dr. Bergner (Leiter der Zentralapotheke), Herr OA Dr. Hein rich (Klinische Laboratorien), Herr Mende (Innerbetrieblicher Transport), Frau Dr. Wirsing (Institut für Kommunal hygiene), Frau Dr. Lobeck und OA Dr. Held (Vertreter der Arbeitsgruppe Um weltschutz des Personalrates). Je nach der zu behandelnden Problematik könn ten weitere kompetente Vertreter der ent sprechenden Bereiche hinzugezogen werden. Um fachkundig aufbereitet Pro bleme diskutieren und einer Lösung zu führen zu können, wird jedes Mitglied dieser Kommission für ein bestimmtes festzulegendes Aufgabenspektrum ver antwortlich sein müssen. Die Kommission wird in etwa 4wöchigem Turnus tagen. Fortsetzung auf Seite 8