Volltext Seite (XML)
Sprecherrat sächsischer Hoch- und Fachschulen Der Personalrat der Einrichtung ist ent sprechend dem Personalvertretungsge setz in Angelegenheiten zu beteiligen, in denen die Dienststelle zur Entscheidung befugt ist. In Angelegenheiten, in denen die oberste Dienstbehörde, d. h., für un sere Einrichtung das Ministerium für Wis senschaft und Kultur, Entscheidungen trifft, ist normalerweise der sogenannte Hauptpersonalrat entsprechend dem Lan despersonalvertretungsgesetz zu beteili gen. Die Bildung (Wahl) eines Hauptperso nalrates wird erst nach Verabschiedung des noch in Ausarbeitung befindlichen Landespersonalvertretungsgesetzes erfol gen. Um diese momentane Lücke im Mit- bestimmungs- und Mitspracherecht zu schließen, hat sich im Februar dieses Jah res aus Sprechern der Personalräte aller sächsischen Hoch- und Fachschulen ein Sprecherrat gebildet. Dieser Sprecherrat ist an das sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (im folgen den Staatsministerium genannt) herange treten und wurde im März 1991 als provi sorischer Hauptpersonalrat anerkannt. Aller vier Wochen tritt der gesamte Sprecherrat als beschließendes Gremium zusammen, um anstehende Probleme zu erfassen und zu erörtern oder in Arbeits gruppen vorbereitete Stellungnahmen zu bestätigen. Es werden darüber hinaus in diesen Sitzungen die im gleichen Rhyth mus stattfindenden Zusammenkünfte mit dem Staatssekretär für Wissenschaft und Kultur vorbereitet. In diesen Zusammenkünften mit dem Ministerium wird der Sprecherrat von ak tuellen Maßnahmen und Vorstellungen seitens des Ministeriums informiert und trägt seinerseits seine Standpunkte und Fragen vor. Als eine der ersten Initiativen erarbei tete der Sprecherrat einen Rahmensozial plan für alle Beschäftigten der Hoch- und Fachschulen Sachsens und legte diesen dem Staatsministerium vor, da im Zuge der Umgestaltung der Hoch- und Fach schulen das Ausmaß eines möglichen Personalabbaus völlig offen ist und nur das sächsische Staatsministerium über die finanziellen Mittel verfügt, die ein So zialplan erfordert. Dieser dem Staatsmini ster vorgelegte Rahmensozialplan ent spricht im wesentlichen dem Wortlaut dem auch an unserer Einrichtung vom Personalrat dem Verwaltungsdirektor vorgelegten Entwurf eines Sozialplanes. Der Anspruch des Sprecherrates auf ei nen Rahmensozialplan wurde vom Staats sekretär anerkannt, jedoch vorerst zur weiteren Entscheidung an das wesentlich in dieser Angelegenheit mitbestimmende Finanzministerium weitergeleitet. Eine weitere Aktivität des Sprecherra tes betrafen Stellungnahmen und klä rende Fragen an das Staatsministerium zum Umgang mit den vom Staatsministe rium herausgegebenen Personalfragebö gen zur Überprüfung aller Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes bezüglich einer offiziellen bzw. inoffiziellen Tätigkeit für das ehemalige Ministerium für Staatssi cherheit und der damit im Zusammen hang stehenden oder anderer menschen rechtsverletzender Handlungsweise. Durch die Informationen des Sprecherra tes sind die Personalräte der Hochschu len zu einem frühen Zeitpunkt vom Um gang mit den bereits erfaßten Daten der Mitarbeiter der ersten Leitungsebene so wie von dem bevorstehenden Umgang mit den zu erhebenden Fragebögen aller Mitarbeiter informiert worden und wer den dies auch weiterhin. Der Personalrat sieht es als seine Auf gabe, den Prozeß der Datenerhebung, der Datensicherung und Datenauswer tung zu überwachen und die Mitarbeiter allgemein zu informieren. In diesem Zu sammenhang wird der Personalrat unse rer Einrichtung mit der demnächst erfol genden Ausgabe der Fragebögen allen Mitarbeitern eine zusätzliche Information übergeben. Eine Beteiligung an der inhaltlichen Ge staltung des Fragebogens war für den Personalrat als auch den Sprecherrat nicht möglich, weil der Fragebogen von der Landesregierung als Kabinettsbe schluß basierend auf entsprechenden Re gelungen des Einigungsvertrages heraus gegeben wurde. Für die technische Bearbeitung der Fragebögen als auch für die vorzunehmende Auswertung, für die bereits Richtlinien existieren, werden Ar beitsgruppen unter Beteiligung des Staatsministeriums gebildet. Die Namen von 5 Mitarbeitern, aus gewählten Gre mien unserer Einrichtung, darunter 2 Per sonalratsmitglieder, wurden bereits zur Überprüfung an die Landesregierung übergeben, damit diese nach Bestätigung die technische Bearbeitung der Fragebö gen vornehmen können. Weitere Mitar beiter, die die verschiedenen Mitarbeiter gruppen repräsentieren und die weitere intensive Auswertung der Fragebögen vornehmen sollen, sollen basisdemokra tisch gewählt und natürlich vor Auf nahme der Arbeit auch in der „Gauck-Be hörde" überprüft werden. Über weitere Verfahrensweise oder de ren Änderung beim Umgang mit den Fra gebögen informiert sie, soweit dies not wendig erscheint, der Personalrat bzw. der Sprecherratsvertreter. Zu den bevorstehenden Eingruppie rungen nach Vorgaben des BAT, einem auch dem Sprecherrat in mehreren Bera tungen bereits beschäftigendes Thema, verfaßte der Sprecherrat eine Stellung nahme, die eine Änderung bzw. Ergän zung der dem Sprecherrat vorgelegten Eingruppierungsvorgehensweise des Staatsministeriums (veröffentlicht inzwi schen im „Sächsischen Amtsblatt") erfor dert. Es sollen hierzu kurz wesentliche Änderungswünsche (Forderungen) des Sprecherrates aufgeführt werden: 1. Entgegen dem vorgesehenen Ab schluß neuer Arbeitsverträge bei der Neueingruppierung laut BAT ist die vor gesehene Eingruppierung schriftlich den Mitarbeitern nur durch Änderungsver trag oder durch eine Mitteilung zur Kenntnis zu geben. Dabei ist der Perso nalrat zu beteiligen. 2. Die für einen Personenkreis zustän digen Eingruppierungsstellen sind den betroffenen Mitarbeitern mitzuteilen, da zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht be kannt ist, ob die Eingruppierung an der Einrichtung oder von entsprechenden Stellen der Staatsregierung aufgrund der auszufüllenden Eingruppierungsfragebö gen (vom Land) erfolgt. 3. Die Tätigkeitsbeschreibungen als Grundlage für die Eingruppierung sollten nicht von den personalverwaltenden Stel len sondern von den Organisationsein heiten (bei uns Kliniken bzw. Institute), ggf. unter Einbeziehung des Arbeitneh mers vorgenommen werden. 4. Der Entscheidungsspielraum der Eingruppierungsmaßnahmen und deren Durchführung ist dem Personalrat mitzu teilen. 5. Die Dauer der bisher gleichen Täg- tigkeit an der Einrichtung sollte zur mögli chen späteren Berücksichtigung einer Anwendung des Falles Bewährungsauf stieg auf dem Eingruppierungsfragebo gen mit erfaßt werden. Dem Abschluß neuer Arbeitsverträge steht folgende Aussage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Warte schleife entgegen: „... Der Einigungsver trag selbst läßt erkennen, daß Bund und Länder in die bestehenden Arbeitsver träge eintreten sollen (Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III, Nr. 1. Absatz 2). Insoweit ist die Bundesrepublik damit Rechtsnachfolgerin der ehemali gen Deutschen Demokratischen Repu blik ...". Nach diesem Grundsatz dürfte auch eine noch nachträgliche Berück sichtigung (mit Abschluß eines neuen Ta rifvertrages) des Falles Bewährungsauf stieg nicht aussichtslos sein. Der Sprecherrat beteiligt sich verständ licherweise auch an der Diskussion um das Hochschulerneuerungsgesetz des Landes Sachsen. In einem Gespräch mit einem Vertreter des Staatsministeriums wurden u. a. nachfolgende Hinweise zum bisherigen Entwurf dieses Gesetzes vorgetragen und diskutiert. 1. Die in Paragraph 70 des Gesetzent wurfes angesprochene Überprüfung sollte Mitarbeiter aller Bereiche der Hochschule betreffen und nicht unter Zeitdruck befristet werden. Es müßten entsprechende Überprüfungseinrichtun gen, wie die „Gauck-Behörde", erforder lichenfalls aufgestockt werden. 2. Die Rehabilitationsmöglichkeit („verhinderte Entwicklungen") von Mitar beitern sollten erweitert und konkret er möglicht werden, da unklar ist, wie hierzu Stellen frei werden und wie ent sprechende hierzu neue Arbeitsverträge (unbefristet/befristet) gestaltet werden können. 3. Es sollten konkrete Richtlinien für die Arbeit und Entscheidungsfindung der im Gesetz vorgesehenen Personalkom mission herausgegeben werden. Erleich tert wird die Arbeit, wenn die Hochschul lehrer den aufzustellenden Personalkom missionen ihre Kompetenz nachweisen und nicht die Personalkommission die mögliche Inkompetenz des berufenen Hochschullehrers. In diesem Zusammenhang wurde sei tens der Staatsregierung gesagt, daß eine generelle Abberufung aller Hochschul lehrer juristisch und aufgrund des Eini gungsvertrages nicht in Frage kommt. 4. Im Zusammenhang mit der Frage nach der Beibehaltung der bestehenden unbefristeten Arbeitsverträge wurde vom Vertreter des Staatsministeriums betont, daß die Formulierung im Paragraph 126 des Gesetzentwurfes „... Beibehaltung des Status ..." die Beibehaltung beste hender unbefristeter Verträge beinhaltet, aber das damit trotzdem Kündigungen mangels Bedarf durch Strukturverände rungen im Einzelfall nicht auszuschließen sind. Mit diesen Darstellungen und Informa tionen sollte ein Einblick in die Arbeit des Sprecherrates erreicht und es sollten ak tuelle Informationen zu den wesentlichen Problemkreisen gegeben werden. Wei terführende Informationen werden in weiteren Ausgaben der Hochschulzei tung erscheinen. E. Mansfeld Sprecherratsvertreter des Personalrates der MAD VerSOh “Qformi Zum Entwui eines Sozialplanei der Ls Die änden gen w ziniscl stimm Grune ter Be fen. 1. ( Die: tigten den, r gründ Monat noch i Im; der ge Land I । ziniscl X Verän Grune Im Zuge der allgemeinen Um • rung an allen Hoch- und Fach st auch an unserer Einrichtung ap nalreduzierung nicht auszuscü • wohl zum jetzigen Zeitpunkte :8 eines möglichen Personalabi sr nach unserer Annahme an « h richtung weniger den klinische h, wohl mehr die theoretische tt treffen würde, völlig offen ist ■ wir es als wichtig, mit dem St te Auswirkungen sozial verträglH^t stalten. Als Schwerpunkte sehen wir - Prüfung eines anderweitigi t zes, evtl, unter Nutzung von . lungsmöglichkeiten - zumutbare Kündigungsfrist - Zahlung einer Abfindung. 2. G 2.1. pflicht der A voll ai bote v nen Re - min Einrict - min ren Eil - min ren Eii bzw., platzar platze dem s Umscl Die K teilwei Bunde 2.2. Der Sozialplan wurde dene tungsdirektor vorgelegt und. il befürwortet. Da aber die 6 5 nicht über die diesbezüglichem e. fügt, wurde zwischen Persot d Verwaltungsdirektor vereinbat tt auf die ausstehende Entscheide h sonalr: Maßn beschi stelle I lung z 3. A nähme bzw. Berücksichtigum # turver mit identischem Inhalt vom Sf» dem Staatsminister für Wissern H Kunst überreichten Rahmensats abzuwarten. Kran die mi gen ha besonc Der Die Veröffentlichung des Sa s sollte darüber informieren, dad ). sonalrat sich um neue Regelus $ müht, die mit gleicher Zielsetzm! genannten am 31. März 1991 an i nen Haustarifvertrag veranker 1 Dabei wurde jetzt u. a. Wert d ft. legt, differenzierte Abfindung! 6- ten festzulegen, die das Alter m h treten der Arbeitslosigkeit bet M demie Klinike schlief stellt), nungss wässer sundhe düng N Lebens mierur Dies gen. Es soll jedoch nochmal w sich ai hingewiesen werden, daß dH te vierte Forderungen und Vorschläge 1 in Durchsetzen kann vom Persoti h erzwungen werden, wenn trotü Si cher Berechtigung das Minis« * Arbeitgeber keine Mittel hierin fr. fügung stellt. E Personale tt zusam tisch u einer < Schaft Arbeits beck (: theke), Liane Held (I