Volltext Seite (XML)
Academia Medicinae Dresdensis eunter ht, hat gen er- unter mserer ung - ebsärz iucher, nik für in, die ächtigt ehmer en er- er Ein- iöchte, tahlen. selbst n dem g wer ivorge erliche ezielle <on In- ebenen las Er- hränkt ob ge- ne Be in Ar- egebe- ingun- ausge tigung ichäfti- dieser keine entiert chwei- lieh ist ule, d. he der pflich- z. B. Ausbil- itersu- em In- aktika, t, daß ie not- ienten nedizi- ie Be- leuch, edizin irtner, tärztin rertre- shern. te der 192. Pallas Ja, es ist richtig, 13 DM zahlen die Arbeitgeber des öffentlichen Dien stes als Zulage bei Verträgen über vermögenswirksame Leistungen (VL). Doch diesen Vorteil zu nutzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, aus denen jeder gemäß seiner per sönlichen Situation auswählen sollte. Gemäß 5. Vermögensbildungsge setz kann jeder Arbeitnehmer jähr lich bis zu 936 DM, also 78 DM pro Monat, staatlich gefördert sparen, vorausgesetzt, daß sein jährlich zu versteuerndes Einkommen 27 000 (Verheiratete zusammen 54 000 DM) nicht übersteigt. Für die Anlage dieses Geldes gibt es drei Möglichkeiten: 1. Einzahlung in eine Kapitallebens versicherung 2. Einzahlung in einen Bausparver trag 3. Aktien-, Investment- oder Beteili gungssparen Der Arbeitgeber zahlt in der Regel dazu unabhängig von der staatlichen Förderung ebenfalls eine Zulage, die Beschäftigten des öffentlichen Dien stes der neuen Bundesländer erhal ten seit 1. Juli 1991 eine Zulage von 13 DM. Für die vermögenswirksamen An lagen gibt es Bindungsfristen, beim Bausparen 7 Jahre, beim Investment sparen 6 Jahre plus ein zusätzliches Ruhejahr. Bei vielen Betrachtungen und Bei spielrechnungen (siehe auch Beitrag in der Hochschulzeitung Nr. 15, Seite 7) wird unterschlagen, daß * 1. die Arbeitnehmerzulage zu ver steuern ist, d. h. dem Arbeitnehmer verbleibt bei 13 DM Zulage ein Be trag von ca. 10 DM als echte Entla stung (Arbeitgeber zahlt 13 DM zum Bruttolohn dazu und überweist vom Nettolohn den Sparbetrag) 2. die staatliche Förderung (Arbeit nehmer-Sparzulage) erst nach Ab lauf des Kalenderjahres im Lohnsteu erausgleich vom Finanzamt zurück überwiesen wird, d. h. daß auch dieser Anteil zunächst als monatliche Belastung für den Arbeitnehmer wirksam wird. 13 DM für alle? Zur zweckmäßigen Anlage der vermögens ¬ wirksamen Leistungen Betrachten wir die einzelnen Anla gemöglichkeiten genauer: Kapitallebensversicherung Obwohl diese Anlage staatlich nicht zusätzlich gefördert wird, ist sie vor allem unter steuerlichen Ge sichtspunkten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber interessant. Die Beiträge (ab 13 DM monatlich) können als Vorsorgeaufwendungen vom steuer pflichtigen Einkommen abgesetzt werden, die Versicherungssumme einschließlich der Gewinne wird am Ende der Laufzeit steuerfrei ausge zahlt. Diese Anlageform kommt vor al lem dann in Frage, wenn lediglich die 13 DM Arbeitgeberzulage ohne zusätzlichen eigenen Beitrag „mitge nommen" werden sollen, bzw. ist geeignet für jüngere Arbeitnehmer, die mit dem Spareffekt gleichzeitig einen Hinterbliebenenschutz für ihre Familien erreichen wollen. Bausparen Vermögenswirksame Leistungen können im Bausparen ab 13 DM mo natlich angelegt werden, es erfolgt eine staatliche Förderung durch Rückerstattung von 10 Prozent der Sparsumme. Die staatliche Woh- nungsbauprämie von derzeit 15 Pro zent pro Jahr (Höchstbetrag 300 DM, bis 1993 befristet) wird allerdings nur gezahlt, wenn zusätzlich zu VL Bei träge an die Bausparkasse gezahlt werden. Doppelt kassieren geht also nicht. Die staatliche Wohnungsbau prämie ist weiterhin daran gebun den, daß das Geld später auch tat sächlich für wohnungswirtschaftli che Zwecke eingesetzt wird. Ande renfalls verlangt der Staat einen Teil der Bausparförderung zurück, ebenso dann, wenn das Bauspargut haben vor Ablauf der Bindungsfrist in Anspruch genommen wird. Zu dieser Anlageform der VL sind jedoch noch einige Bemerkungen nötig: Das Bausparen ist dann sinn voll und lukrativ, wenn es dem Ziel dient, nach Ansparen von 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme das zinsgünstige Darlehen von 50 Pro zent der Bausparsumme in Anspruch zu nehmen, um die gesamte Summe für wohnwirtschaftliche Zwecke zu nutzen. Dabei müssen Bauspar summe und monatliche Beiträge auf einander abgestimmt sein (Monats beitrag = Regelsparbetrag). Wenn z. B. zur Ausnutzung der Arbeitgeber zulage nur ein Beitrag von 13 DM monatlich eingezahlt wird, beträgt die Bausparsumme etwa 3 120 DM. Werden bei diesem Monatsbeitrag höhere Summen gewählt, verlängert sich die Ansparzeit entsprechend. Nach der Ansparzeit muß dann noch die Zuteilungsfrist für den Kredit ab gewartet werden, die je nach Bau sparkasse unterschiedlich ist und zwischen 36 und 72 Monaten liegt. Weiterhin wird eine Abschlußge bühr von etwa 1,6 Prozent der Bau sparsumme erhoben, die u. U. nicht exakt ausgewiesen, sondern über die eingezahlten Beiträge verrechnet wird. All diese Fakten sollte man ken nen, um zu entscheiden, ob man das Bausparen als Anlageform der VL wählt. Als reine Sparanlage ist sie zwar risikolos, aber nicht lukrativ. Investmentsparen Unter diesem Begriff sollen alle Formen des Aktien-, Investment- oder Beteiligungssparens zusam mengefaßt werden. In der Regel wird hier von einem monatlichen Sparbetrag von 78 DM ausgegangen, obwohl einige Gesell schaften auch schon einen geringe ren Betrag akzeptieren. Gemeinsam ist allen Investment- Anlagenformen der VL, daß sie Un ternehmensbeteiligungen darstellen und damit direkt der Wirtschaft zu gute kommen. Deshalb werden sie vom Staat auch durch Erstattung von 20 Prozent der eingezahlten Beiträge gefördert. Allerdings ist diese Anla geform im Gegensatz zum Bauspa ren nicht risikolos, sondern hängt von der wirtschafltichen Lage des Unternehmens ab, bei denen die Be teiligung erfolgt. Deshalb müssen unter Umständen Verluste (durch sinkende Aktienkurse) in Kauf ge nommen werden, dafür sind aber auch überdurchschnittliche Ge winne möglich. Die über mehrere Jahre ermittel ten Renditen der meisten dieser Fonds lassen trotz der Gebühr für den Kauf der Fondsanteile und der Depotgebühren höhere Gewinne er warten, als dies mit üblichen Geldan lagen wie z. B. Sparbriefen oder Festzinseinlagen möglich ist. Zusammengefaßt: • Drei Anlageformen der VL sind möglich • die Arbeitgeberzulage wird bei al len drei Formen gezahlt • eine zusätzliche staatliche Förde rung erfolgt bei Bausparen und In vestmentsparen (10 Prozent bzw. 20 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage). Da es keine günstigere Möglich keit gibt, sich mit relativ geringen monatlichen Beiträgen eine gewisse finanzielle Absicherung aufzubauen, kann der Abschluß eines Vertrages über vermögenswirksame Leistun gen jedem Arbeitnehmer nur emp fohlen werden. Für Rückfragen sind die Autoren dieses Beitrages, G. Heber, 4 58 33 42 (dienstlich) oder 4 60 56 34 (privat) und Christa Gün zel 4 58 32 91 (dienstlich) oder 2 39 19 33 (privat) zu erreichen. Wir, die Auszubildenden der Fach richtungen Kranken- und Kinder krankenpflege sowie Hebammen le ben seit April 1991 mittellos. Seit dem 1. April 1991 haben wir den Sta tus Auszubildende der Medizini schen Akademie Dresden. Das heißt, daß wir nach BAT-Ost je nach Stu dienjahr vergütet werden. Trotz Kenntnis der Verantwortlichen dar über, bekamen wir erst im Oktober unsere Ausbildungsverträge, an die ja auch die Zahlung der Vergütung gebunden ist. Ende Oktober erfolgte eine Eingabe an Herrn Dr. Frank, der dieses Problem an Frau Böhme (Ab- 79er schafft es, ein naives ^akr vhne C^eld «nszuAummcn? teilungsleiterin Arbeit und Löhne) weiterleitete. Auf unser Drängen hin entschied man sich, uns bis Dezember ein Dar lehen zu gewähren, das wir bei Er halt der Nach- und regulären Zah lung innerhalb von 4 Wochen zu rückzuzahlen haben. In diesem Zu sammenhang versicherte uns Frau Böhme, daß die Nachzahlung der Ausbildungsvergütung spätestens im Januar erfolgt. Leider haben wir uns dieses Versprechen nicht schriftlich geben lassen. Wenn Sie jetzt fragen, wofür wir das Darlehen genutzt haben? Zum Abzahlen unserer Schulden. Wenn es der Medizinischen Aka demie Dresden nicht in kürzester Zeit gelingt, was andere Häuser schon im Juli schafften, behalten wir uns weitere konsequente Schritte vor. Heike Göldner, Maren Bürger Neue TU-Fakultät Dresden (SZ). Heute (Freitag, den 13. 12.) beruft Sachsens Wissenschafts minister, Hans-Joachim Meyer, die Grün dungskommission für eine Medizinische Fakultät an der TU Dresden. Die Konzep tion für die Einrichtung, in die Teile der Medizinischen Akademie überführt wer den, sieht einen völligen Neuaufbau von Forschung, Lehre und vorklinischer Me dizin vor. Dabei sollen die Gebäude der Akademie mit genutzt werden, die Bet tenzahl von rund 1 350 wird sich kaum verändern. Die Gründungskommission wird von Prof. Bushe (Würzburg) geleitet. Ihr gehören 13 Mitglieder an.