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6 Academia Medicinae Dresdensis Dr.-Wahl-Preis 1992 Der Deutsche Ausschuß für Jugend zahnpflege (DAJ) schreibt für das Jahr 1992 für die beste Arbeit auf dem Ge biet der Jugendzahnpflege wieder den Dr.-Wahl-Preis aus. Er wird in Erinnerung an seinen er sten Vorsitzenden Herrn Dr. Wahl und in Würdigung seiner bleibenden Verdienste um die Jugendzahnpflege vergeben. Das Thema lautet: „Förderung der Zahngesundheit bei Kleinkindern (Vorschulkindern), die nicht im Kin dergarten durch die zahnmedizini sche Gruppenprophylaxe betreut wer den". Die Ausschreibung soll zu Vorschlä gen anregen, die geeignet sind, Eltern anzusprechen und zu motivieren, da mit auch ihre Kleinkinder, die keinen Kindergarten besuchen, im Rahmen der zahnmedizinischen Gruppenpro phylaxe betreut werden können. Die Arbeit darf noch nicht veröffentlicht worden sein und bis zur Verleihung des Preises nicht veröffentlicht wer den. Zur Teilnahme aufgerufen sind: • Erzieherinnen und Erzieher in Kin dergärten, • alle Mitarbeiterinnen und Mitarbei ter in Sozial- und Jugendämtern, • in Zahnarztpraxen, • im Gesundheitswesen, • in den Sozialversicherungen und weiteren ähnlichen Organisationen. Einzureichen sind die Arbeiten in einfacher Ausfertigung bis zum 31. März 1992 beim Deutschen Ausschuß für Jugendzahnpflege e. V., Viktoria straße 28, W-5300 Bonn 2., Als Preis für die beste Arbeit ist ein Betrag von 3 000 DM ausgesetzt. Vier weitere beachtenswerte Arbeiten kön nen mit je 250 DM prämiert werden. Jeder Teilnehmer erhält eine Ur kunde. Die Bewertung der eingereichten Arbeiten erfolgt durch ein aus drei Personen bestehendes Preisrichter kollegium. Seine Mitglieder werden vom Vorstand des DAJ bestellt. Die Entscheidung des Kollegiums ist unan fechtbar. Die Zuerkennung des Prei ses erfolgt unter Ausschluß des Rechtsweges. Der DAJ ist berechtigt, preisgekrönte Arbeiten zu veröffentli chen. Wir wünschen allen Teilnehmerin nen und Teilnehmern viel Freude und Erfolg! Der Vorstand Beiträge für ÖTV Viele Mitglieder der ÖTV in der Medizinischen Akademie Dresden machten uns aufmerksam, daß die jetzt gezahlten Beiträge der Satzung nicht mehr entsprechen würden. Die Hauptverwaltung der Gewerkschaft ÖTV verschickt an ihre Mitglieder Briefe mit einem Formular, das gemäß der neuen Beiträge auszufüllen ist und mit einer Quittung für die gezahlten Beiträge des Jahres 1991 für das Fi nanzamt. Die neuen Beiträge sollten dann ab Januar gelten. Pallas Arbeitsmedizinische Vorsorge untersuchung an der MAD Als Teil der sekundären Prävention nehmen in der BRD arbeitsmedizinische Versorgeuntersuchungen einen wichti gen Platz ein. Dafür gibt es eine Reihe von Gesetzen und Vorschriften. Gesetzli che Regeln sind in der Gefahrstoffverord nung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Mutterschutzgesetz, der Strahlen schutzverordnung, der Röntgenverord nung festgelegt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Unfallverhütungsvorschrif ten, wobei für uns die Unfallverhütungs vorschrift (UVV) „Arbeitsmedizinische Vorsorge" (VBG 100) und die Unfallverhü tungsvorschrift „Gesundheitsdienst" (VBG 103) besonders wichtig sind. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeun tersuchungen beinhalten Einstellungs- und Nachuntersuchungen. In der UVV „Gesundheitsdienst" sind die Beschäfti gungsgruppen und die Nachuntersu chungsfristen festgelegt (Tabelle). Der Arbeitgeber ist verantwortlich, daß diese Untersuchungen durchgeführt werden. Er darf einen Versicherten, dessen Ge sundheitszustand überwacht werden muß, nur beschäftigen, wenn der Arbeit nehmer vor Beginn der Beschäftigung von einem ermächtigten Arzt untersucht worden ist, wobei diese Untersuchung nicht länger als 12 Wochen zurückliegen soll, sowie die Nachuntersuchungsfristen eingehalten werden. Zur Durchführung arbeitsmedizini scher Vorsorgeuntersuchungen werden von den Berufsgenossenschaften in Ab stimmung mit der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde auf Antrag Ärzte er mächtigt. Die Ermächtigung kann erteilt werden, wenn der Arzt über die erforder lichen besonderen Fachkenntnisse und die notwendigen personellen und geräte technischen Voraussetzungen verfügt. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz hat der Arbeitgeber ab einer bestimmten Größe des Betriebes Betriebsärzte zu be stellen, die u. a. für diese Vorsorgeunter suchungen zuständig sind. Wie auf der Tabelle hervorgeht, hat der Umfang solcher Untersuchungen er heblich zugenommen, so daß - unter den spezifischen Bedingungen unserer medizinischen Hochschuleinrichtung - neben den beiden bestellten Betriebsärz tinnen, Dr. Gärtner und Dr. Taucher, auch Ärzte vom Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin einbezogen werden, die alle für diese Untersuchungen ermächtigt worden sind. Wenn der Arbeitnehmer diese Untersuchungen durch einen er mächtigten Arzt außerhalb unserer Ein richtung durchführen lassen möchte, muß er diese zunächst selbst bezahlen. Die Kosten, die die Einrichtung selbst hätte aufwenden müssen, können dem Mitarbeiter erstattet werden. Im Rahmen der Erstuntersuchung wer den die Arbeits- und Krankheitsvorge schichte erhoben und eine körperliche Untersuchung durchgeführt. Spezielle Untersuchungen bei Einwirkung von In fektionserregern beinhalten • Tuberkulintest (Stempeltest) • Lungenübersichtsaufnahme •'Hepatitis-B-Serologie • Rötelntest Nach der Auswertung der erhobenen Befunde muß dem Arbeitgeber das Er gebnis mitgeteilt werden. Es beschränkt sich dabei auf die Feststellung, ob ge sundheitliche Bedenken gegen eine Be schäftigung an einem bestimmten Ar beitsplatz bestehen oder nicht. Gegebe nenfalls werden ergänzende Bedingun gen, Auflagen oder Empfehlungen ausge sprochen, unter deren Berücksichtigung eine Beschäftigung bzw. Weiterbeschäfti gung vertreten werden kann. Auf dieser ärztlichen Bescheinigung dürfen keine Untersuchungsbefunde dokumentiert werden, da diese der ärztlichen Schwei gepflicht unterliegen. Für Studenten im Hochschulbereich ist der jeweilige Träger der Hochschule, d. h. das Land Sachsen, zur Vornahme der arbeitsmedizinischen Vorsorge verpflich tet. Bei Ausbildungsverhältnissen, z. B. Medizinische Fachschule, ist die Ausbil dungsinstitution für alle Vorsorgeuntersu chungen zuständig, die sich aus dem In halt der Ausbildung ergeben (Praktika, praktisches Jahr u. a.). Das bedeutet, daß unsere ermächtigten Ärzte auch die not wendigen Untersuchungen bei Studenten durchführen. Fragen hinsichtlich der arbeitsmedizi nischen Betreuung beantworten die Be triebsärzte gern. Prof. Dr. K. Scheuch, Institut und Poliklinik für Arbeitsmedizin Dr. Gärtner, Betriebsärztin Anlage zu § 2a der UW „Gesundheitsdienst“ Lfd. Nr. Einwirkungen von Krankheitserregern Fristen für Nachuntersuchungen Erste Nach untersuchung nach der Erst untersuchung Weitere Nachunter suchungen 1 Gelegentliche Einwirkung bei 1.1 Personen, die ambulant Menschen medizinisch untersuchen, behandeln und pflegen 1.2 Personen, die Rettung#- und Kranken transporte durchführen 1.3 Personen, die Infektionskranke fürsor gerisch betreuen 12 Monate 12-36 Monate 1.4 Personen, die in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung Tätigkei ten ausführen, die nicht In § 1 genannt sind, z B. Reparaturen, Reinigungsar beiten, Verwaltungstätigkelten 1.5 Personen, die Tiere veterinärmedizi nisch untersuchen und behandeln 2 Häufige Einwirkung bei 2.1 Personen, die stationär Menschen medizinisch untersuchen, behandeln und pflegen 2.2 Personen, die Körpergewebe, -flüs- sigkelten und -ausscheidungen von Menschen und Tieren untersuchen, Sektionen oder Arbeiten mit Krankheitserregern ausführen 12 Monate 12 Monate 2.3 Personen, die Infizierte Gegenstände oder Stoffe zur Desinfektion/Sterili- sation vorbereiten bzw. auf der un reinen Seite beschäftigt werden Wahl des Hauptpersonalrates des Ministeriums für Wissenschaft und Kunst Die Liste der Gewerkschaft ÖTV wurde für die Wahlen des Hauptpersonalrates am 6. Dezember zusammengestellt. Kan didaten auf dieser Liste für die Medizini sche Akademie Dresden sind für die Ar beiter Herr Buschmann, für die Angestell ten Herr Mansfeld und Herr Pallas. Die Liste selbst für Dresden führt Herr Dr. Riemer, ÖTV-Sprecher für die Sektion Maschinenbau der TU Dresden, an. Ins gesamt sind 6 Arbeiter, 24 Angestellte und 1 Beamter zu wählen. Auf dieser Li ste der Gewerkschaft ÖTV sind coura gierte Gewerkschafter aus ganz Sachsen angetreten, um vieles zum Guten zu wen den, Personalabbau sozialverträglich ab zusichern, um Sozialpläne zu streiten und überhaupt eine lückenlose Stufenvertre tung von unten nach oben abzusichern. Deshalb wählen Sie bitte die Liste der Gewerkschaft ÖTV am 15. Januar 1992. Pallas Ja. ' Arbei stes t vermi (VL). gibt e aus d sönlic Ger setz I lieh b Mona vorau verste (Verh nicht Für es dn 1. Eir versic 2. Eir trag 3. Ak gung: Det dazu Förde Besc stes r ten s< 13 Df Für lagen Bausp spare Ruhe. Bei spielr in di Seite 1. di steue verbi trag ’ stung Brutte Nette 2. dii nehm lauf c eraus üben diese Belas wirks Wi richti krank ben dem tus schei daß 1 dienj Kenn über, unse ja au gebu eine diese