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6 Academia Medicinae Dresdensis Das Optimum finden durch Auswahlmöglichkeiten Ergänzung zum Beitrag über die Sächsische Ärzte versorgung vom 21. Oktober 1991 Speziell in Auswertung der Informa tionsveranstaltung zum Ärzteversor- , gungswerk (ÄV) vom 25. Oktober möch ten wir folgendes ergänzen: 1. Der Artikel in der Hochschulzeitung Nr. 18 vom 21. Oktober hatte weder den Zweck, Ärzte vor Eintritt in die ÄV abzu halten, noch sollte er zu Verunsicherun gen führen. Es geht doch letzten Endes darum, für jeden Arzt entsprechend sei ner persönlichen Situation ein Optimum für seine Alters- und Berufsunfähigkeits absicherung einschließlich Hinterbliebe nenabsicherung zu erreichen. Das Opti mum kann aber nur gefunden werden, wenn Auswahlmöglichkeiten bestehen, deshalb die Vorstellung verschiedener Varianten. 2. Im Zusammenhang mit dem zukünf tigen Ansteigen der Beiträge zur Ärzte versorgung und zur gesetzlichen Renten versicherung (GRV) muß davon ausge gangen werden, daß gerade die Gehälter der älteren angestellten Ärzte schon jetzt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GRV liegen. Diese Gehälter werden in den kommenden Jahren weiter stei gen, und zwar prozentual um einen grö ßeren Betrag als die Anhebung der Bei tragsbemessungsgrenze. Das bedeutet, daß die GRV verhältnismäßig konstante, der Anhebung der Beitragsbemessungs grenze entsprechende Beiträge einge zahlt werden, während die in die ÄV zu entrichtenden Beiträge dem Einkommen direkt angepaßt werden. 3. In den alten Bundesländern muß bei Aufnahme von Ärzten mit Lebensalter über 45 Jahre in die ÄV durch Unter schrift bestätigt werden, daß der Aufzu nehmende keinen Antrag auf vorzeitigen Ruhestand stellen wird. Man kann also durchaus von einer gesundheitsabhängi gen Aufnahme der älteren Ärzte in die ÄV sprechen. Es ist zu begrüßen, wenn die Sächsische ÄV dies nicht so hand habt. 4. Wir haben in unserem Beitrag be wußt keine Zahlenbeispiele gebracht, da es derzeit kaum möglich ist, rein rechne risch die beste Variante zu ermitteln. Das würde eine exakte Feststellung der bisher erworbenen Rentenansprüche sowie eine sichere Prognose der zu erwartenden Lei stungen voraussetzen. Berechnungen auf Grund der voraus sichtlichen Anwartschaftsdynamik sollten sehr zurückhaltend betrachtet werden. Wenn trotzdem Vergleichsberechnungen vorgenommen werden, dann muß man überall die Dynamik einbeziehen oder weglassen. So kann es z. B. nicht sein, daß man den dynamisierten Leistungen der ÄV (und damit den dynamisierten Bei trägen) die auf der Grundlage der jetzi gen Werte ermittelten Leistungen der GRV (Ost) gegenüberstellt. Ein annähernder Vergleich unter Zu grundelegung des bisher als gesichert anzusehenden Zahlenmaterials soll für das Beispiel eines 50jährigen Arztes ge geben werden, der ab dem 25. Lebens jahr bei Anrechnung von 7 Ausbildungs jahren ohne längere Ausfallzeiten in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge gezahlt hat: - Bis jetzt erarbeitete Rentenpunkte unter Einbeziehung von I-Rente bzw. Zu satzversorgung: 43 (geschätzt) Aktueller Rentenwert (Ost) ab 1. Januar 1992: 21,40 DM (Brutto) Aktueller Rentenwert (West) bis 30. Juni 1992: 40,55 DM (Brutto) bei Ab zug von 6 Prozent Krankenversicherung bis jetzt erarbeitete Nettorente: 850,44 DM (Ost) bzw. 1639,03 DM (West). — Bis 65 Jahre noch zu erarbeitende Nettorente (geschätzt) Annahme: 1,8 Rentenpunkte pro Jahr, 15 Jahre = 27 Jahre 543,13 DM (Ost) bzw. 1029,16 DM (West) - bis 65 Jahre noch zu erarbeitende Rente in ÄV (s. Satzungsentwurf S. 26) 925 DM - zu erwartende Nettorente mit 65 Jahren: GRV 1393,57 DM (Ost) bzw. 2668,19 DM (West) GRV + ÄV 2564,03 DM Dabei wurde die Dynamik sowohl bei der GRV (Entwicklung Rentenwert West) als auch bei der ÄV nicht mit einbezogen, wobei in der Tendenz davon auszugehen ist, daß der Rentenwert (Ost) in etwa 5 Jahren den dann aktuellen Rentenwert (West) erreicht haben wird. 5 . Bei allen Diskussionen und Überle gungen zur Altersrente der angestellten Ärzte soll noch auf einen weiteren Punkt hingewiesen werden: Die Arbeiter und Angestellten des öffentlichen Dienstes in den alten Bundesländern gehören der GRV und darüber hinaus Zusatzversor gungssystemen des öffentlichen Dienstes an, z. B. der „Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)", die eine beamtenähnliche Versorgung gewährlei sten. Die Rente aus der GRV wird da durch um eine zusätzliche Versorgungs rente auf die Gesamtversorgung angeho ben. Damit können bei entsprechenden Dienstzeiten im öffentlichen Dienst bis zu 90 Prozent des durchschnittlichen monat lichen Nettoverdienstes der letzten drei Arbeitsjahre als monatliche Rente er reicht werden. Es darf angenommen wer den, daß in den nächsten Jahren dazu auch Regelungen für die neuen Bundes länder erfolgen werden. 6. Ergänzend noch ein Beispiel für die Möglichkeit eines privaten Rentenpro gramms bei einem 50jährigen: Rentenbeginnalter 65 Jahre, 300 DM monatlicher Beitrag Monatliche Rente ab 65 Jahre 828 DM oder wahlweise Kapitalabfindung in Höhe von 61695 DM. Für einen 50jährigen niedergelassenen Arzt, der ab 1992 keiner Pflichtversiche rung mehr unterliegt, ergibt sich bei Zu grundelegung des Beitrages, der entspre chend jetzt geltender Bemessungsgrenze in die GRV zu zahlen wäre: Monatsbeitrag 600 DM Monatliche Rente ab 65 Jahre 1662 DM oder wahlweise Kapitalabfin dung in Höhe von 123805 DM. Mit Einschluß eines Wachstumsplans bei 5 Prozent jährlicher Erhöhung von Beitrag und Leistung: Monatliche Rente ab 65 Jahre 2244 DM oder wahlweise Kapitalabfin dung in Höhe von 173254 DM. G. Heber, Tel. 33 42 Ch. Günzel, Tel. 32 91 priv. 2 39 19 33 Preis für internationale Hochschulzusammenarbeit 26 Max-Planck- Forschungspreise verliehen An 26 deutsche Wissenschaftler und ihre 29 ausländischen Partner sind die Max-Planck-Forschungs preise 1991 verliehen worden. Sie sind jeweils zwischen 100 000 DM und 200 000 DM dotiert. Der Bundes minister für Forschung und Technolo gie hat für diesen Zweck der Alexan der von Humboldt-Stiftung (AvH) und der Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die für das Programm gemeinsam ver antwortlich sind, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Mit dem auf Anregung von Bundes minister Dr. Heinz Riesenhuber ge schaffenen Forschungspreis soll die internationale wissenschaftliche Zu sammenarbeit hochqualifizierter deut scher und ausländischer Wissen schaftler gefördert werden. Ziel ist gleichwertige Partner mit hohem in ternationalen wissenschaftlichen Rang gemeinsam auszuzeichnen und ihnen über einen Zeitraum von 3 Jah ren eine intensive wissenschaftliche Zusammenarbeit zu ermöglichen. Mit dem Preis werden insbesondere kurz fristige Forschungsaufenthalte, Reise kosten, gemeinsame Fachtagungen sowie eventuell erforderliche zusätzli che Mittel für Sachausgaben und Hilfspersonal finanziert. Beitragssatz bleibt gleich Gute Nachricht für die rund zwei Millionen BARMER-Versicherten in den neuen Bundesländern: Der Bei tragssatz von 12,8 Prozent bleibt auch 1992 gleich. Verschiedentlich war in den letzten Tagen über eine Erhö hung spekuliert worden. Der Bezirksgeschäftsführer der BARMER in Dresden Frank Joest dazu: „Bei uns ist alles klar. Es bleibt im nächsten Jahr bei den 12,8 Prozent!" Angesichts des nur mühsamen Wan dels, so Frank Joest, wäre eine Bei tragssatzsteigerung unzumutbar. Trotz wachsender Ausgaben auch bei der BARMER habe man sich deshalb definitiv gegen eine Beitragserhö hung ausgesprochen. Jubiläumsgelder Aufgrund von vielen Anfragen sei nochmals darauf verwiesen, daß der neue Tarifvertrag mit den Jubiläums geldern per 1. Dezember 1991 in Kraft tritt. Wer also von unseren Mitarbeitern ein 25-, 40- oder 50jähriges Dienstju biläum ab 1. Dezember 1991 hat, er hält die Jubiläumsvergütung. Redaktionsschluß der letzten Ausgabe dieses Jahres ist am Donnerstag, dem 5. Dezember, und sie erscheint am 16. Dezember. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat erstmals den mit 50000 Mark dotierten Preis für herausragende Lei stungen in der internationalen Hoch schulzusammenarbeit ausgeschrieben. Mit dem vom Bundesministerium für Bil dung und Wissenschaft gestifteten Preis sollen der akademische Austausch und die internationale Kooperation in Studium und Lehre gefördert werden, so der Vor ¬ sitzende der Jury, Professor Dr. Klaus Ring, HRK-Vizepräsident für Internatio nale Angelegenheiten. Neben Professor Ring gehören dem Preiskomitee Dr. Pe ter Fischer-Appelt, ehemaliger Präsident der Universität Hamburg, Professor Dr. Manfred Manthey, Fachhochschule für Wirtschaft Pforzheim, Professor Dr. Rainer Nagel, Universität Tübingen, sowie Dr. Christian Wentzlaff-Eggebert, Universität Köln, an. Die neugeschaffene Auszeichnung wird an Personen verliehen, die sich in der Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen beispielhaft engagiert und dabei die Entwicklung neuer Aspekte der internationalen Zusammenarbeit, z. B beim Aufbau von Austausch- oder Lehr und Studienprogrammen, gefördert ha ben. Weihnachtszeit - die Zeit des Lichteins Eine brennende Kerze in der Weih nachtszeit ist ein Ausdruck für die Vor freude auf das Fest. Von einer brennenden Kerze können aber auch Brandgefahren ausgehen. Des halb sind zwei wichtige Grundregeln beim „Lichteln" zu beachten: • Die Kerzen, auch Räucherkerzen, sind nur unter Aufsicht zu betreiben. • Es ist ein nichtbrennbarer, dem Grö ßenverhältnis der Kerzen entsprechender standsicherer Kerzenständer zu verwen den. • An Weihnachtsbäumen sind Kerzen mit offenen Flammen nicht gestattet. Hier ist nur die Verwendung einer technisch überprüften elektrischen Schmuckbe leuchtung erlaubt. Diese allgemeinen Hinweise sollte bitte jeder Mitarbeiter beachten, damit eine Stunde bei Kerzenschein in unserer Ein richtung nicht mit einem Zimmerbrand endet. Kölbl, Fachkraft für Arbeitssicherheit