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Academia Medicinae Dresdensis 7 In der Ausgabe 19 unserer Hochschul zeitung ging der Autor dieses Beitrages, Michael Göldner, auf die 6 Regeln einer Kapitalanlage ein. Erinnern wir uns - es waren • sicher sein vor Veruntreuung und To talverlust • einen hohen Ertrag (Rendite/Zinsen) unter Berücksichtigung möglicher ver deckter oder offener Kosten und Gebüh ren gewährleisten • möglichst steuerfrei sein • weitgehenden Schutz vor Währungs reform und Inflation gewährleisten • ständig verfügbar/liquidierbar sein • streßfrei, bequem, transparent ohne Kontrollzwang aber flexibel sein. Prüfen Sie die einzelnen Formen der Geldanlage auf diese Kriterien. 1. Das Sparbuch • Da das Geld auf der Bank ist, kann der Anleger ruhig schlafen. Größere Sicher heit gibt es nirgends. • Die Gebühren sind gering und gegen über anderen Sparformen geradezu phantastisch günstig. Der Ertrag, sprich in diesem Fall Zinsen ist bankabhängig und beträgt ca. 2,5 bis 4,25 Prozent (Ach tung - es gibt auch ein Sparbuch mit 5,5 Prozent) und ist nach unten nicht mehr zu schlagen. Vorsicht beim sogenannten Bo nussparen. Wenn ich nicht über die ge samte Laufzeit meine Sparraten pünktlich entrichte, ist der Bonus weg und ich habe mein Geld über Jahre hinweg schlafen gelegt. • Der gesamte Ertrag ist abzüglich Sparerfreibetrag (je Person 600 DM plus 100 DM Werbungskosten) zum individu ellen Steuersatz zu versteuern. • Da ich in Geldwerten spare, schlägt jede Währungsreform voll zu. Die Infla tionsrate deckt zur Zeit den Zinsertrag gerade ab. Bei einem weiteren Anstieg vollzieht sich das Phänomen, daß, ob wohl immer mehr Kapital auf dem Spar buch liegt, es immer weniger wert ist. • Beim Sparbuch mit gesetzlicher Kündi gungsfrist, kann ich in 30 Kalendertagen über 2 000 DM verfügen. • Es ist bequem, transparent und abge sehen vom Schlange stehen, einfach in der Abwicklung. Trotz Sparfleiß kann mit dem Sparbuch das Sparziel nie erreicht werden. Die Netto-Rendite geht praktisch gegen Null. Sechs Regeln einer Kapitalanlage Sparbuch, Bundeswertpapiere, Kapitallebensversicherung Trotzdem hat das Sparbuch nach wie vor seinen Platz in der Vermögensstrategie. Mit ein bis zu maximal zwei Monatsgehäl tern stellt es eine zweckmäßige Ergän zung dar. Um jedoch den Zugriff sich nicht selbst zu verbauen, sollte das Spar buch nie bei der Hausbank geführt wer den. 2. Bundeswertpapiere • Da es sich hierbei um Anleihen von Bund, Bahn und Post, Bundesobligatio nen, Bundesschatzbriefen oder Finanzie rungsschätze handelt, sollte die Sicher heit der Anlage außer Frage stehen. • Der Zinsertrag orientiert sich immer am marktüblichen Zins und liegt zur Zeit in Abhängigkeit der Papiere und ihrer Laufzeit bei 8 bis 9 Prozent. Ist die gene relle Anlage über die Bundesschulden verwaltung gebührenfrei, bezahle ich hingegen bei meiner Hausbank Depotge bühren und Fälligkeitsgebühren bei Einlö sung. • Das Finanzamt beteiligt sich an dem Ertrag, je nach individuellem Steuersatz bis 53 Prozent. • Da ich mich in Geldwerten befinde, nehme ich sämtliche Vor- und Nachteile einer Währungsreform voll mit. Die Infla tionsrate schlägt sich in vollem Umfang auf meinen Ertrag nieder. • Je nach Bedürfnis kann ich Papiere mit einer Laufzeit von 1 Jahr bis 10 Jahre kau fen. Bei vorfristigem Verkauf werden zu sätzliche Gebühren fällig. • Einfache Abwicklung. Die Bundes schuldenverwaltung übernimmt die Ein tragung auf ihren Namen, die Verwal tung, Zinszahlung und Rückzahlung. Die aktuellen Konditionen sind über einen Te lefondienst rund um die Uhr abrufbar. Bundeswertpapiere sind eine zweckmä ßige Ergänzung bei der Vermögenspla nung. Vor allem bei dem derzeit hohen Zinsniveau kann man sich attraktive Er träge sichern. Absoluter Nachteil: die volle Versteuerung der Erträge. Aus die sem Grund sollte man die Höhe immer beschränken. Beispiel: Bei einem Zins satz von 9 Prozent ist der Ertrag einer Ka pitalanlage bis maximal 7 777 DM je Per son steuerfrei. 3. Kapitallebensversicherung • Da alle in Deutschland agierende Ver sicherungsunternehmen der Zulassung und der Kontrolle durchs Bundesauf sichtsamt für das Versicherungswesen unterliegen, ist die Gefahr der Veruntreu ung nicht gegeben. Die Versicherungs summe'ist in der Regel garantiert (siehe Währungsreform/Inflation). • In der Regel entspricht die garantierte Versicherungssumme einer Rendite von ca. 3 Prozent p. a., in Abhängigkeit des Alters des Versicherten und der Laufzeit. Die erhoffte und in Aussicht gestellte Überschußbeteiligung kann diese Ren dite auf ca. 5 bis 7 Prozent aufwerten. Kann, wohlgemerkt und dieser Sachver halt macht jede Versicherung auch über 30 und 40 Jahre zu einer echt „interessan ten" Geldanlage. So kann z. B. unschwer nachgewiesen werden, daß die heute versprochene Überschußbeteiligung bei gleichartigen Verträgen in der Vergan genheit nicht erreicht wurde. Positiv für den Versicherten macht sich beim ober flächlichen Hinsehen der Sachverhalt be merkbar, daß keinerlei Kosten und Ge bühren entstehen. Der Schein jedoch trügt, durch die Entrichtung der ersten beiden Jahresbeiträge werden Verwal tungskosten, Gebühren, Provisionen und Risikoanteile gedeckt und erst dann be ginnt der eigentliche Sparvorgang. Er gebnis: bei Kündigung innerhalb der er sten Jahre ist mein Ertrag fast Null. • Der Ertrag ist bei einer Kapitallebens versicherung mit einer Laufzeit von über zwölf Jahren noch steuerfrei. Aufgrund von Sonderbedingungen (gültig bis 1996) ist bei älteren Personen über 48 Jahre eine verkürzte Laufzeit möglich. Mit der voraussichtlichen EG-Öffnung 1993 und Übernahme des EG-Rechts, ist diese Steuerfreiheit arg in Frage gestellt. Vor sicht auch bei in Aussicht gestellten Steu ervorteilen in Form von abzusetzenden Vorsorgeaufwendungen. Augenblickli che Vorteile rechtfertigen keine lebens länglichen Verträge. • Wie am 1. Juli 1990 praktisch erprobt, ist die Kapitallebensversicherung gegen Währungsreform nicht gefeit. Im Gegen teil, die Vergangenheit zeigt, daß solche Ereignisse bis zum Totalverlust führen können. Für den Ausgleich der Inflations rate bieten die Versicherer eine Dyna mik, teilweise bis 10 Prozent. Abgesehen davon, daß das äußerst pessimistisch ge dacht ist, wissen die wenigsten Versi cherten, daß ihr Beitrag jährlich um 10 Prozent steigt. Bezahle ich heute z. B. 100 DM p. m., dann bezahle ich bei einer Laufzeit von 25 Jahren im 10. Jahr 235 DM, im 20. Jahr 611 DM und im 25. Jahr stolze 983 DM p. m. Der einzige Vorteil: Ich sichere dem Vertreter ein stabiles Ein kommen zu. • Die Verfügbarkeit geht gegen Null. Beim Geldbedarf vor Vertragsende ris kiere ich große Verluste und kann nur über, vor allem in der ersten Vertrags hälfte, niedrige Rückkaufswerte verfü gen. Ansonsten muß ich ein Darlehen aufnehmen und bezahle auf mein eigenes Geld Zinsen. • Die Kapitallebensversicherung ist äu ßerst bequem. Ich mache meinen Ver trag und brauche mich jahrelang nicht zu kümmern. Ich habe allerdings auch nur wenig Chancen (sehr gesellschaftsabhän gig) meinen Vertrag in irgendeiner Form zu verändern. Zum Sparen und als langfristige Geldan lage ist die Kapitallebensversicherung völlig ungeeignet. Einzige Ausnahme ist ihr Einsatz zur Bauvorfinanzierung und Fi nanzierung insgesamt. Bei frühzeitigem Abschluß einer Kapitallebensversiche rung in Höhe von etwa 50 Prozent der zu erwartenden Baukosten kann ich meine Kreditlaufzeit um mehrere Jahre verkür zen und damit teilweise über 100 000 DM an Zinsen sparen. Für die Ausnutzung von Steuervorteilen, der betrieblichen Al tersvorsorge oder der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung ist eine fondsgebundene Lebensversicherung aufgrund ihrer höheren Flexibilität einer Kapitallebensversicherung vorzuziehen. (Wird in der Ausgabe 20 fortgesetzt) Herausgeber: Medizinische Akademie „Carl Gustav Carus" Dresden, Fetscher- Straße 74, Dresden, 0-8019. Verantwortli cher Redakteur: Journalist Ursula Berthold. Dem Redaktionskollegium gehören an: Dipl. rer. pol. H. Eckert, Dr. phil. U. Loch mann, Doz. Dr. med. J. Schulze, Doz. Dr. med. G. Sebastian, Prof. Dr. med. P. Wun derlich. Rufnummer der Redaktion ist 4 58 34 68. Druck: Dresdner Druck- und Verlags haus GmbH & Co. KG, Ostra-Allee, 0-8012 Dresden, Rufnummer 4 86 40. Krankenversicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit Arbeitslose bleiben in ihrer Krankenkasse - in manchen Fällen aber freiwillige Weiterversicherung auf eigene Kosten erforderlich Wer Arbeitslosengeld, Arbeitslosen hilfe oder Unterhalt vom Arbeitsamt be zieht, bleibt in der gesetzlichen Kranken versicherung (GKV) versichert. Dies gilt - wie die Kaufmännische Krankenkasse - KKH schreibt, im westlichen wie im öst lichen Bundesgebiet gleichermaßen. Das jeweils zuständige Arbeitsamt entrichtet mit Beginn der Leistungsgewährung den Krankenversicherungsbeitrag an die Krankenkasse. Wer arbeitslos wird und innerhalb ei nes Monats Leistungen vom Arbeitsamt erhält, ist automatisch weiterversichert. Lassen Bescheid und Leistungen jedoch über einen Monat auf sich warten, ist eine freiwillige Weiterversicherung drin gend zu empfehlen, da sich sonst eine Versicherungslücke ergeben würde. In folge der Überlastung der Arbeitsämter kann sich der Bescheid oder die Geldlei stung in den neuen Bundesländern durchaus verzögern. In solchen Fällen müssen sich Arbeitslose, wie die KKH er läutert, bei ihrer Krankenkasse vorläufig freiwillig weiterversichern. Mit Beginn der Leistungsgewährung durch das Ar beitsamt werden eventuell bereits freiwil lig entrichtete Krankenversicherungsbei träge von der Kasse erstattet. Arbeitslose, die einer Teilzeitbeschäfti gung nachgehen, müssen beachten, daß in bestimmten Fällen - ab einer gewissen Entgelthöhe - Beitragspflicht in der So zialversicherung eintritt. Weitere Infor mationen geben die Arbeitsämter und die Krankenkassen. Grundsätzlich gilt, daß Arbeitslose bei allen Krankenkassen innerhalb der ge setzlichen Krankenversicherung versi chert sein können; entscheidend ist die bisher schon bestehende Zugehörigkeit zu einer Krankenkasse. Versicherte, die ihren Arbeitsplatz verlieren und bislang in einer Ersatzkasse krankenversichert sind, bleiben in aller Regel automatisch bei dieser Kasse wie im westlichen Bun desgebiet auch über die Dauer der Ar beitslosigkeit versichert. Nähere Informationen und Rat in Ein zelfragen geben die KKH-Geschäftsstel- len. Die nächste Niederlassung befindet sich in 8010 Dresden, Strehlener Straße 14.