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6 Academia Medicinae Dresdensis Höheres Krankengeld seit 1. August Manch einer, der in diesen Wo chen Krankengeld überwiesen be kam, wird angenehm überrascht ge wesen sein: War es doch höher als erwartet. Am 1. August trat eine sogenannte Dynamisierung des Krankengeldes in Kraft. Der Grund dafür: Normaler weise wird das Krankengeld jährlich an die Einkommensentwicklung ange paßt. Doch angesichts der schrittwei sen Angleichung der Einkommen in den neuen Ländern an das Niveau des alten Bundesgebietes hätte dies für die Versicherten zwischen Rostock und Suhl zu unbefriedigenden Ergeb nissen geführt. Daher hat der Gesetz geber ab 1. August 1991 eine Sonder regelung geschaffen. Danach ist schon eine frühere Anpassung des Krankengeldes - derzeit nach sechs Monaten - möglich. Im Klartext: Be gann die Arbeitsunfähigkeit im Fe bruar des Jahres oder früher, erfolgt bereits ab 1. August 1991 eine Anpas sung des Krankengeldes. Bei der BAR MER bedarf es dazu nicht eines beson deren Antrags! Erfreuliche Konse quenz für die Versicherten: das Krankengeld ist spürbar mehr gewor den. Wer zu diesem oder einem ande ren Problem in Sachen Krankenversi cherung noch Fragen hat, kann sich jederzeit an die BARMER-Geschäfts- stelle in der Löbtauer Straße 29 oder an die Beratungsstelle der BARMER an der Medizinischen Akademie Dres den, Rektoratsgebäude, Zimmer 101 wenden. Die Mitarbeiter der größten deutschen Krankenkasse sind auch te lefonisch unter 43 71 31 (Löbtauer Straße) oder 42 92 (Rektorat, Dienstag und Donnerstag 13 bis 15 Uhr) er reichbar. Zuwendungen für Betriebs zugehörigkeit Laut Auskunft des Tarifsekretariats der ÖTV werden Jubiläumszuwendun gen gezahlt. Sie betragen bei einer 25jährigen Betriebszugehörigkeit 600 DM, bei 40 Jahren 800 DM und bei 50 Jahren 1000 DM. Diese Beträge müs sen jedoch noch auf 60 Prozent redu ziert werden. Das war bisher noch nicht möglich, weil die redaktionellen Verhandlungen noch nicht abge schlossen sind. Die Zuwendungen gelten ab 1. Dezember 1991. Diese Zahlenangaben wurden dem Paragraphen 39 des BAT-West ent nommen. Pallas ... der Ausgabe 20 (Erscheinungsda tum 18. November) ist am Donners tag, dem 7. November. Unter dem Motto „Studieren in Europa" veranstaltet die Vertretung der EG-Kommission in der Bundesre publik Deutschland in der Zeit vom 4. November bis 2. Dezember 1991 eine Informationsrundreise durch insgesamt 16 Hochschulen in den neuen Bundesländern. Die Informa tion der Studenten und Mitarbeiter der Hochschulen über die Bildungs politik und die zahlreichen Bildungs- und Austauschprogramme der Euro päischen Gemeinschaft wird dabei im Vordergrund stehen. Zusätzlich wird eine Beraterin des Bundesministe riums für Forschung und Technolo gie an den meisten Stationen unserer „Studieren in Rundreise anwesend sein, um über die Vielzahl der EG-Programme im Bereich der Forschung und Techno logie Auskunft zu geben. Das Infor mationsangebot wird neben kosten los erhältlichen Broschüren auch konkrete Hilfestellung in persönli chen Gesprächen umfassen; an eini gen Orten sind darüber hinaus auch Referate mit anschließender Frage stunde vorgesehen. Unser Informationsstand ist in Dresden am 14. und 15. November an der Technischen Universität im Europa" Bereich der Mensa jeweils von 10 bis 17 Uhr geöffnet. Diese Informationsrundreise soll den Studenten der Hochschulen in den neuen Bundesländern helfen, ihre akademische Ausbildung in ei ner neuen, europäischen Dimension zu betrachten, denn ab 1993 eröffnet der EG-Binnenmarkt unter dem Aspekt „Freizügigkeit" neben vielen anderen Vorteilen auch verbesserten Berufsaussichten - gerade für Aka demiker mit Auslands(studien)erfah- rung. Armin Czysz, Referent für Bildung und Kultur FDGB-Gelder für ein humanistisches Anliegen Die frühere HGL der Medizinischen Akademie beschloß auf ihrer letzten Sitzung am 5. Dezember 1990 die verbleibenden finanziellen Mittel wie folgt aufzuteilen: • 1000 DM erhielt die Patientenbibliothek unserer Einrichtung und • alle restlichen Gelder erhielt die Förderpflegeeinrichtung Al- fred-Althus-Straße 9 in 8010 Dresden. Bis in den Juni hinein arbeitete Frau König von der Kulturab teilung mit den früheren Gewerkschaftsgeldern. Dieses Geld wurde für den Kartenerwerb und die sofortige Bezahlung ge braucht. Mit dem Ausscheiden von Frau König aus unserer Ein richtung erhielten wir das Geld zurück. Nachdem nun die letz ten Verbindlichkeiten erledigt waren, konnte das Geld in zwei Etappen überwiesen werden. Insgesamt erhielt oben genannte Einrichtung 5851,50 DM. Anbei ein kurzer Bericht über die Ver wendung unserer Schenkung durch die Fördereinrichtung. Pallas Seit vielen Jahren leben Schwerstbe hinderte in der Förderpflegeeinrichtung Alfred-Althus-Straße 9. Nur wenige ver bringen ihr Wochenende noch bei ihren Eltern. Die Wohnstätte ist für die meisten Heimstätte. Lange schon kämpfen die Mitarbeiter der Förderpflegeeinrichtung um ein menschliches Dasein ihrer Schützlinge. Jetzt können wir neue Wege gehen. Wir wollen unsere Jugendlichen im befür- sorgten Wohnen begleiten. Sie sollen trotz ihrer Behinderung einen Anspruch auf Wohnen, Vermittlung von lebens praktischen Dingen, arbeitstherapeuti ¬ sche Beschäftigung, eine geschützte, er lebnisreiche Umwelt haben. Es ist ein schwerer Weg. Die Folgen der Hospitalisierung der Ju gendlichen sind erheblich. Nicht jeder verbindet die Schwere der Behinderung mit unserem humanistischen Anliegen. Die Finanzierung unseres Konzeptes liegt im wesentlichen in den Händen von Sponsoren. Die ehemaligen Gewerkschaftsmitglie der der Medizinischen Akademie Dres den entschlossen sich, frühere FDGB- Gelder in Höhe von 5 851,50 DM unseren Behinderten zur Verfügung zu stellen. Herr Pallas vom Personalrat trat mit uns in Verbindung. Wir kauften davon therapeutische Matten und Bälle sowie Beschäftigungs material vielfältiger Art. Es ist eine Berei cherung im Leben unserer Jugendlichen. Wir danken den Mitarbeitern der Me dizinischen Akademie Dresden, die die sen Entschluß faßten und so auf ihre Weise unseren Weg für ein menschli ches Dasein unserer schwerstbehinder ten Jugendlichen mitgehen. Dipl.-Psych. H. Friedek, Leiterin der Förderpflegeeinrichtung Der Bundesverband Finanzdienstleistungen FiFa e. V. rät Transparenz im Finanzdschungel Sechs Regeln einer Kapitalanlage Der Bundesverband Finanzdienstlei stungen FiFa e. V. (Geschäftsstelle Sach sen Bautzner Landstraße 91, 0-8051 Dres den) will anhand ausgewählter Beispiele dem Verbraucher Entscheidungshilfen geben, welche Anforderungen eine Kapi talanlage erfüllen muß. Was sollten Sie vor Abschluß einer Kapitalanlage prüfen? Ihre Kapitalanlage sollte • sicher sein vor Veruntreuung und To talverlust. Priorität sollte der Sicherheit einer Ka pitalanlage gelten. Allgemein gilt der Grundsatz: Je höher die Sicherheit, desto geringer der Ertrag. Generell sollte in An lagen, in denen ein Totalverlust möglich ist, nur ein geringer Teil des Vermögens investiert werden. Große Aufmerksam keit muß der Schutz vor Veruntreuung genießen. Allein 1988 gingen 30 Milliar den DM Anlegergelder im „grauen" Kapi talmarkt verloren und der letzte Skandal Ambros (600 Millionen DM) wird garan tiert nicht der letzte sein. • einen hohen Ertrag (Rendite/Zinsen) unter Berücksichtigung möglicher ver deckter oder offener Kosten und Gebüh ren gewährleisten. Neben der Sicherheit sollte eine Geld anlage möglichst rentabel sein. Und auch dann noch, wenn Kosten, Steuern und Kaufkraftverlust (Inflation) berücksichtigt wurden. Prinzipiell sollte man sich die Netto-Rendite ausrechnen lassen. Ist der Berater dazu nicht in der Lage, sollte das Gespräch als beendet betrachtet werden. Gleichzeitig sollte man sich aber auch nicht durch unzulässige Vereinfachung, wie z. B. „Renditen über 10 Prozent sind unseriös" irritieren lassen. In jedem Fall gilt die Faustregel: Vermögen ist Geld x Zeit x Zins, d. h. doppelte Zeit verspricht dreifaches Kapital oder halbe Zeit erfor dert den dreifachen Sparsatz. • möglichst steuerfrei sein. Die Steuerersparnis ist ein immer wich tiger werdender Aspekt einer Kapitalan lage. Aber Vorsicht! Eine Geldanlage, die ausschließlich auf Steuervorteile und Subventionen aufbaut, ist keine Anlage. Die Erfahrung zeigt, daß in keinem ande ren Bereich sich die Gesetzgebung so oft ändert. Hinzu kommt, daß auf jede Spar mark nur eine Förderung wirksam wird. Zinserträge und Dividente sind, abzüg lich des Sparfreibetrages von je 700 DM, zum individuellen Steuersatz voll zu ver steuern (max. 53 Prozent). • weitgehenden Schutz vor Währungsre form und Inflation gewährleisten. Dem Schutz gegen Währungsreform muß enorme Bedeutung beigemessen werden. Der 1. Juli 1990 und die damit verbundene Fortsetzung auf Seite 7