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c+A. Einen momentan wesentlichen Zeitan- »LE l,den vor allem die freigestellten oder siweise freigestellten Personalratsmit- ieder aufbringen müssen, gilt zur Zeit j Bewältigung einer Vielzahl von Tele- naten, direkten Gesprächen und Aus- untten zum Änderungsvertrag und den Durch Einsicht in die Eingruppierungs- ehtlinien 'des Tarifvertrages und das Ge- ikte, de fizierter Impulse tus von en. räch mit uns wird den Mitarbeitern, die iichtigts mPersonalrat kommen, der Inhalt und rvorsteknit erfolgten Eingruppierungsmittei- d die 6 rgen sowie des möglichen Einspruchs- 1 chts. jf klarzue Interpretation der Tätigkeitsbeschrei st, mit Hng für die Eingruppierung oft erst rieh- esetzes |klar. und H Die bei allen Mitarbeitern auf dem Än- ch der Vergütungsgruppe angegeben. den der ohngruppen 1 bis 9 einschließlich .Gesund beginnt gebot wurde von rund 900 Dresdner finden. Oie Begeisterung der großen und klei- Dr. Th. Fuhrmann 1er DireW önnen i idigung, tungen le entsefi it. Ande' I eine Rei in Person Reduziert Arbeit yungsvertrag vermerkte Vergütungs- uppe legt die Höhe der Vergütung ent- Klarstell pechend der Vergütungstabelle fest. ubauen, sollte man den Vergleich sei- thiasHdfjjtigkeitsbeschreibung mit den Be- rorsitzen Reibungen der Fallgruppen von der Unter Ete »ederen zur höheren Vergütungsgruppe Fachgrmprnehmen. Durch diese Vorgehens- I Forschaweskann man selbst bzw. durch Unter- tüzung der Personalratsmitglieder seine ingruppierung nachvollziehen. Die Fallgruppen der Vergütungsgrup- en des Pflegepersonals erstrecken sich «i KR I als niedrigste Gruppe bis zu ar zumk AX. Bei den übrigen Angestellten ist die ntscheids die niedrigste und die I die höchste beitsven der Mitarbeiter ist aufgrund einer be- r Beach mmten Fallgruppe in eine Vergütungs- R , wppe eingruppiert. Die Fallgruppe ist in t Regel auf den Änderungsvertrag chtungs» ndergarten- und Schulkindern sowie ,. % , ?en Eltern mit ihren Kindern genutzt, chim Mef ... eo j Boen Video-, Mal-, Spiel- und hputzecke wurden die offenen M techzimmer zum Anfassen, in denen »einmal selbst „bohren" durfte, be- 'iders interessiert aufgenommen. Dank der Unterstützung der Techni- itarbeiter !■ Krankenkasse konnten alle Kinder, herzlich ( ihre alte Zahnbürste mitbrachten, ! Ila/1b heißt Vergütungsgruppe Ila, ng ders ilqruppe 1b. emanle Die Fallgruppe beschreibt die speziel- - Arbeite* n Tätigkeitsmerkmale einer Berufs- ndung * ippe oder eines bestimmten Berufes, ehung "Da die Fallgruppen aufeinanderfolgen- edenwij ( y er gQ tun g S g rU pp en oft aufeinander edingunm Mund" ürde m laft den Tte Anlaß des Tages der Zahngesund- ig auch! «veranstaltete die Poliklinik für Kinder- daß wir! Heilkunde vom 24. bis 26. Septem- isches 11991 Tage der offenen Tür. Dieses jierung * ” Gäste zeigte, daß das Motto des Ta- 8 der Zahngesundheit „Gesund be- d. Schrod Imt im Mund" aufgenommen wurde. 6 gegen eine neue eintauschen. Klei- rch die 9 te Gesehen ke wie Zahnpasta, Aufkle- 3ombendt > Schlüsselanhänger, Stirnbänder, Pla- r Chirurg 1 ne, Luftballons usw. wurden vom e die K Ok-Putzibärchen und von der Firma ie geric "mtal-Kosmetik Dresden GmbH verteilt. t red sgütungsgruppe. Bei den Arbeitern erden die Eingruppierungen in den Eingruppierung - kein Buch mit sieben Siegeln Zwischenlohngruppen 1a bis 8a vorge nommen. Dabei ist die Spitzenlohn gruppe die Lohngruppe 9. Wird bei aufeinanderfolgenden Fall gruppen 50 Prozent oder mehr der in der höheren Vergütungsgruppe beschriebe nen Fallgruppentätigkeit ausgeführt, so ist die Tätigkeit des Mitarbeiters der hö heren Vergütungsgruppe zuzuordnen. In den Diskussionen mit Mitarbeitern hörten wir oft den Vorwurf, daß ältere schon viele Jahre tätige erfahrene Mitar- beiter/-innen in die gleiche Vergütungs gruppe eingruppiert sind, wie ganz junge Mitarbeiterinnen. Hierzu ist zu bemer ken, daß für Fallgruppen mit Bewäh rungsaufstieg hoffentlich bald eine ge rechte Differenzierung erfolgt, aber es wird auch vergessen, daß bei gleichen Vergütungsgruppen eine gehaltliche Dif ferenzierung bezüglich des Alters in den Vergütungstabellen enthalten ist. Die große Ungerechtigkeit, daß für Mitarbeiter mit langjähriger Tätigkeit und Berufserfahrung die hierfür vorgesehe nen Bewährungsaufstiegsfallgruppen ver schlossen bleiben, ist nun in den letzten Tarifverhandlungen im September be hoben worden. Gleiches gilt für die nicht gerechtfertigte Einordnung langjährig tä tiger Mitarbeiter, die Angestellte, die äl ter als 31 bzw. 35 Jahre sind, durch Hal bierung des Einstiegsalters finanziell zu rücksetzt. Inzwischen sind die Tarifverhandlun gen über die Anerkennung von Beschäfti gungszeiten im wesentlichen erfolgreich am 24 /25. September abgeschlossen worden. Mit dem Verhandlungsergebnis wird die bisherige Regelung bei der Ein gruppierung und bei Berechnung der Le bensaltersstufe der Grundvergütung mit der Unterstellung der erstmaligen Anstel lung zum 1. Juli 1991 gegenstandslos. Dies bedeutet, daß ab 1. Dezember durch Anerkennung der tatsächlichen bisherigen Beschäftigungszeiten im öf fentlichen Dienst sich für viele Beschäf tigte die Grundvergütung durch eine hö here Lebensaltersstufe und zusätzlich zum Teil noch durch eine höhere Ein gruppierung auf Grundlage der soge nannten Bewährungsaufstiege erhöht. Bei der Anwendung der tariflichen Re gelung eines Bewährungsaufstieges kommt es darauf an, daß die überwie gend auszuübende Tätigkeit der/des An gestellten die Merkmale dieser Vergü tungsgruppe in dem jeweiligen tariflich festgelegten Zeitraum erfüllt hat. (Be schäftigungszeiten bei den Behörden der Staatssicherheit sowie Zeiten hauptamtli cher Funktionärstätigkeiten werden nicht anerkannt). Im folgenden sollen Beispiele die Aus wirkungen (Erhöhung der Grundvergü tung) durch die neue vorgesehene Rege lung ab 1. Dezember 1991 verdeutlichen: a) Eine Medizinisch-technische Assi stentin, geboren am 23. Februar 1946, wurde am 1. Oktober 1980, d. h. nach vollendetem 34. Lebensjahr an unserer Einrichtung eingestellt: - Nach der bisherigen Regelung wurde sie entsprechend ihrem Tätigkeitsfeld am 1. Juli 1991 in die Vergütungsgruppe Vc/24 mit der Lebensaltersstufe 37 ein- gruppiert und erhält eine Grundvergü tung von 1577,81 DM. (Die Lebensaltersstufe ergibt sich nach folgender Berechnung: 45 Jahre- 31 Jahre = 14 Jahre; 14 : 2 = 7 (Halbie rung der Jahre )31); 31 + 7 = 38 Da es laut Tabelle nur Lebensaltersstu fen ungerader Jahre gibt, ergibt sich die Lebensaltersstufe 37) - Nach der neuen Regelung mit Anrech nung der bisherigen Beschäftigungsjahre ergibt sich eine Eingruppierung in die Vergütungsgruppe Vb/25 (nach 3 Jahren „Bewährung" (Tätigkeit) in der Vergü tungsgruppe Vc/24) und die Berechnung folgender Lebensaltersstufe: Einstellung am 1. Oktober 1980 mit Le bensaltersstufe 31 34 Jahre-31 Jahre = 3; 3 : 2 = 1,5, d. h., es ergibt sich die Lebensaltersstufe 31 der Vergütungstabelle. Mit jedem unge raden Lebensjahr hat sich die Lebensal tersstufe um 2 erhöht - mit 35 Jahren auf die Lebensalters stufe 33 mit 37 Jahren auf die Lebensalters stufe 35 mit 39 Jahren auf die Lebensalters stufe 37 mit 41 Jahren auf die Lebensalters stufe 39 mit 43 Jahren auf die Lebensalters stufe 41 mit 45 Jahren auf die Lebensalters stufe 43 In der Tabelle mit der Lebensalters stufe 43 läßt sich eine Grundvergütung von 1848,17 DM ablesen. Die Mitarbeite rin erhält also mit der Neuregelung eine um 270,36 DM höhere Grundvergütung. b) Eine gleichaltrige Mitarbeiterin mit gleichem Einstellungsjahr und einer Ver gütungsgruppe Vc mit einer Fallgruppe, die keinen Bewährungsaufstieg ermög licht, würde nach der Neuregelung 1679,59 DM Grundvergütung, also einen Mehrbetrag von 101,78 DM erhalten. c) Keine Erhöhung erhält z. B. demge genüber eine Medizinisch-technische As sistentin der Vergütungsgruppe Vc mit 29 Jahren, die seit 2 Jahren an der MAD arbeitet. Deren Grundgehalt bleibt auch mit der Neuregelung 1376,07 DM. Die zusätzlichen Bestandteile zur Grundvergütung, der Ortszuschlag und der allgemeine Zuschlag sind noch für die Errechnung der eigentlichen Vergü tung hinzuzurechnen. Fortsetzung auf Seite 7 Schwester Ursula, Fachschwester für Zahn- und Mundhygiene, konnte die Kinder für das richtige Zähneputzen begeistern. Foto: von Oheimb