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tGcitsschwta aktuell utz für werdende Mütter Für die 1 Vor- essung ktoren .Gesetz zum Schutz der erwerbstä- Mutter" (Mutterschutzgesetz - G) von 1968, zuletzt geändert erfolgt drei Teilziele: Fortbil- r Ar- dizini- Jahre, „Psy tz und 20 000 ns soll es die Gesundheit von Mut- t Kind durch Arbeitsplatzgestal- Beschäftigungsverbote sowie risten vor und nach der Entbin- chützen, lens den Arbeitsplatz durch Kündi- erböte erhalten und tätige »finanzielle Leistungen in Zeiten echni- titbeschäftigung wirtschaftlich ab- n, ins- ahren, eitsbe- chläge Rotstift erstens soll im folgenden näher mgen werden: tagraph 2 enthält Festlegungen saltung des Arbeitsplatzes, der Ar- irchführung und dem Arbeitsab- es an muß, he Ar in die i unse es und ■edizin ormale ohne r wer hmers Inseitige körperliche Beanspru- i ist in angemessenen Zeitabstän- ath Ausgleichsbewegungen entge- qpiken (Sitzgelegenheit bei länge- eben oder Stehen, Arbeitsunter- I ag bei sitzenden Tätigkeiten, Lie- ichkeit für erforderliche Ruhe), urch Umgestaltung der Arbeit eine ( nicht zu beseitigen, sind Beschäf- l »erböte zu beachten (vgl. Para- j 4 MuSchG). Unfallgefahren, N atet, schweres Heben und Tra- yvonlasten, ionisierende Strahlen, ddlicheChemikalien und Infektionser- ch auf Akönnen nur durch ein Tätigkeits- ierung ’ im Einwirkungsbereich ausge- ig der ! werden; sie erfordern das Durch Umsetzen auf einen anderen Arbeitsplatz bzw. das Befreien von schädigenden Tä tigkeiten. In jedem Fall ist das Mitbestim mungsrecht des Personalrates zu beach ten. Weiterhin ist festgelegt, daß werdende Mütter in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht mehr beschäftigt werden dürfen. Im Gegensatz zu den vor genannten Verboten, kann sich die Schwangere in diesen 6 Wochen zur Ar beitsleistung ausdrücklich bereit erklä ren, wobei diese Erklärung jederzeit wi derrufen werden kann. Wöchnerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Für Mütter nach Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. Weitere Bestim mungen für stillende Mütter, die ihre Ar beit wieder aufgenommen haben, sind in den Paragraphen 6 und 7 enthalten. Die Gestaltungspflicht der Arbeitsbe dingungen des Arbeitgebers beginnt mit dem Zeitpunkt, mit dem er von der Schwangerschaft erfährt und erfaßt den gesamten Zeitraum der beruflichen Tätig keit der Mutter bis zum Abstillen. Im In teresse ihrer eigenen Gesundheit und der ihres Kindes sollte die werdende Mutter den Arbeitgeber baldmöglichst von ihrer Schwangerschaft und dem vor aussichtlichen Tag der Entbindung infor mieren (vgl. Paragraph 5 MuSchG). H. Jähnig, Sicherheitsingenieur Perso- irderli nd un- ewtsch in der Vt/C-Fteilhunde“ 1 »des herausgegebenen Buches Wn ist soeben ein Buch mit dem 1 .Deutsch in der HNO-Heilkunde" (ta, das von Prof. Dr. L. Keßler (HNO-Klinik der Medizinischen Akade mie Dresden) gemeinsam mit Frau Dr. S. Takahashi und Prof. Dr. T. Kamei (HNO-Klinik der Universität Gunma/Ja- pan) herausgegeben worden ist. Das Buch - zu dem eine Tonbandkassette ge hört - hat das Ziel, japanischen HNO- Ärzten den Zugang zur deutschen Fach terminologie in der Otorhinolaryngologie zu erleichtern. Die Idee zu diesem Projekt stammt von den japanischen Fachvertretern und kann vielleicht als ein Zeichen dafür gewertet werden, daß in Japan nach wie vor Inter esse an der Medizin in Deutschland be steht. Die Bindung Japans an die deutsche Medizin war bekanntlich vor allem Aus gang des 19. Jahrhunderts und zu Beginn des 20. Jahrhunderts groß, als zahlreiche Japaner in Deutschland Medizin studier ten bzw. hier wissenschaftlich gearbeitet N haben. : und chutz itz bis :h der kann gesetz Erzie ! Kün- Erzie- ig des ihrt. nsfeld nwelt und Gesundheit 1, Dresdner Kolloquium „Umwelt 0 esundheit" findet am Dienstag, d i Oktober, 13 Uhr im Hörsaal des H »für Pathologie der Medizinischen J hie Dresden statt. Veranstaltung wird vom Ausschuß i ie/Umwelt der Sächsischen Lan ¬ desärztekammer und der Gesellschaft der Thüringer Hygieniker i. G. unter stützt. Interessenten an dieser Veranstaltung mit einem wiederum umfangreichen und anspruchsvollen Programm sind herzlich eingeladen. Was war und wie wirkte die sozialistische Kaderpolitik? Wer einem westdeutschen Kollegen erklären will, was eine „Kaderabteilung" in den alten DDR-Zeiten gewesen sei, wählt oft den Vergleich mit einer „Perso nalabteilung". Aber ein „Kaderleiter" war zugleich viel mehr als ein „Personalchef" im westlichen Verständnis, nämlich eine der wichtigsten Stützen des SED-Regi mes. Deshalb wurden nur besonders be währte Genossen, sehr häufig ehemalige Berufssoldaten, in diese Funktion einge setzt. Eine sehr enge Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit war unumgänglich, viele Mitarbeiter in den Kaderabteilungen waren darüber hin aus Stasi-Mitarbeiter. Der Begriff Kader (vom französischen Wort Cadre = Rahmen) stammt aus dem militärischen Sprachgebrauch)!). Man verstand darunter bei der Truppe die zur taktischen Führung der Unterabteilungen notwendigen Offiziere und Unteroffi ziere. Diese bildeten die Einfassung (den Rahmen) der militärischen Formation. In den paramilitärisch organisierten Strukturen des SED-Regimes wurden als Kader die einzelnen Mitarbeiter bezeich net. Die besonders bevorzugten Perso nen, die für Führungspositionen vorgese hen wurden, nannte man „Leitungska der" oder - in den obersten Rängen - „Nomenklaturkader". Sie wurden nach politisch-ideologischen Kriterien ausge wählt und nach langfristigen „Kaderent wicklungsprogrammen" aufgebaut. Die ses ganze System stammt aus der KPdSU, der von Lenin begründeten „Partei neuen Typus". Es wurde nach 1945 in der sowje tischen Besatzungszone auf den ganzen Staats- und Gesellschaftsaufbau übertra gen. In der poststalinistischen Ordnung herrschte überall die Partei-Bürokratie. „Kaderfragen sind Machtfragen - und Machtfragen entscheidet die Partei" lau tet ein Grundsatz in den nun vergange nen sozialistischen Zeiten, denen wohl niemand eine Träne nachweint. Aber noch im April 1989 - wenige Mo nate vor den dramatischen Ereignissen des Herbstes 1989 - erließ der damalige Rektor unserer Hochschule mit der Orga nisationsanweisung Nummer 23 eine in terne Anweisung zur Kaderarbeit. Darin hieß es u. a.: „Es ist Aufgabe je des Leiters, mit den Kadern so zu arbei ten, daß die Fähigkeit und Eigenschaften einer sozialistischen Persönlichkeit ent wickelt und gefördert werden. Hierzu gehören: -unbedingte Treue zur Arbeiterklasse, ihrer Partei und zum Marxismus-Leninis mus, - Stolz auf die Errungenschaften des So zialismus, - Liebe zur sozialistischen Heimat, uner schütterliche Freundschaft mit der KPdSU, zur Sowjetunion und den ande ren Ländern der sozialistischen Gemein schaft. Treue zum proletarischen Interna tionalismus, - konsequente Erfüllung der Hauptauf gabe in ihrer Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik als Leitmotiv des Denkens und Handelns, - Parteilichkeit und große Sachkenntnis, Diszipliniertheit und schöpferische Initia tive, Bescheidenheit und Vorbildwirkung in der Arbeit und im persönlichen Leben, - hohe politische und fachliche Kennt nisse, - Wahrung von Partei- und Staatsge heimnissen. Diese Zielstellung ist nur zu verwirkli chen, wenn alle staatlichen Leiter die Ka derarbeit als integralen Bestandteil ihrer Leitungstätigkeit auf wissenschaftlicher Grundlage erkennen und entsprechend handeln." Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, daß erst unter dem sechsten und siebten Stabsstrich überhaupt noch Fach- und Sachkenntnisse gefordert wurden. Dage gen wurden alle Klinik- und Institutsdirek toren mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß zu den Prinzipien der sozialistischen Kaderarbeit eine „vertrauensvolle Zusam menarbeit der staatlichen Leiter mit den Leitungen der Abteilungsparteiorganisa tionen der SED" notwendig sei. Der Direktor für Kader und Qualifizie rung, das „verantwortliche, anleitende, koordinierende und kontrollierende Or gan des Rektors zur Durchsetzung der Prinzipien der sozialistischen Kaderpoli tik" wurde unmittelbar nach der Wende entlassen. Aber seine ehemaligen Mitar beiter sind zum Teil in anderen Funktio nen noch immer an unserer Hochschule tätig. Bisher hat noch niemand die Frage beantwortet, welche Mitarbeiter der Ca rus-Akademie für die Stasi gearbeitet ha ben. Niemand hat sich freiwillig zu dieser Vergangenheit bekannt. Die Überprü fung auf solche und andere Belastungen aus der sozialistischen Vergangenheit ist notwendig. Die ausführlich genannten kaderpoliti schen Kriterien führten bei ihrer strikten Befolgung dazu, daß die Mitgliedschaft in der SED, politische Anpassung und die Ergebenheit gegenüber der herrschen den Ideologie (bzw. das Nachbeten der zu Gebetsformeln erstarrten Worthülsen) bei der Beurteilung von Mitarbeitern weit vor der fachlichen Leistung rangierten. Die Folge davon ist, daß bisher noch im mer in vielen Funktionen nur mittelmäßig qualifizierte aber politisch angepaßte Per sonen tätig sind. Die sozialistische Kaderpolitik mußte durch eine ordentliche Personalpolitik nach demokratischen Grundsätzen abge löst werden. Durch die Personalräte wurde ein Instrument zur Mitbestimmung der Mitarbeiter und zur öffentlichen Kon trolle aller Personalentscheidungen ge schaffen. Wer im öffentlichen Dienst tä tig ist, muß besonders strengen Maßstä ben der fachlichen Qualität und persönli- chen Integrität genügen. Das unterstreicht die Notwendigkeit ei ner personellen Überprüfung nach rechtsstaatlichen Kriterien, der u. U. auch Entlassungen oder Rückstufungen folgen müssen. Prof. Dr. P. Wunderlich