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Erscheinen: Dienstag, Donnerstag, Sonnabend. Vierteljähriges Abonnement: am Schalter l M., durch den Boten in- Haus l M SS Pf., durch die Post 1 M. 25 Pf,, durch die Post frei in» Haus l M. 50 Pf. '—»— ssMenlMM Inserate für die am Abend vorher auszugebende Nummer werden bi- früh 9 Ubr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn bie der Einsender nicht anders bestimmt, durch Post- Nachnahme erhoben. WtchMMWMUM. Anüs^ati ^ür die ^mig^len un^ ^ääü^en ^öe^öräen zu Äro^m^ain. Druck und Verlag von Herrmann Starke (Plasnick L Starke) in Großenhain. Für die Redaction verantwortlich: Herrmann Richard Starke. Nr. 12. Donnerstag, -e« 27. Januar 1887. 75. Jahrgang.! OeffentLLche Sitzung -es Bezirksausschusses Sonnabend, den 28. Januar 1887, Nachmittags 3 Uhr im Caffenzimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft. Die Tagesordnung hängt im Anmeldezimmer der Canzlei zur Einsichtnahme aus. Großenhain, am 24. Januar 1887. Die Königliche Amtshauptmarmschast. 13^. Von Weifseubach. O. Bekanntmachung. Die auf den Monat November v. I. im Hauptmarktorte Großenhain festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 6 M. — Pf. für 50 Kilo Hafer, H ,, 15 „ „ 50 ,, Heu, 2 „ 38 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 22. Januar 1887. Die Königliche Amtshauptmannschast. 81 v. von Weiffenbach. Bekanntmachung. Die auf den Monat December v. I. im Hauptmar'ktorte Großenhain festgestellten Durchschnittspreise für Marschfourage betragen: 5 M. 99 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 „ 15 „ „ 50 „ Heu, 2 „ 38 „ „ 50 „ Stroh. Großenhain, am 22. Januar 1887. Königliche Amtshauptmannschast Großenhain, von Weifsenbach. Konkursverfahren. Zur Beschlußfassung über die vom Verwalter in Aussicht genommene freihändige Ver äußerung des zur Konkursmasse des Schieferdeckermeisters Christian Alexander Grüner in Großenhain gehörigen Waarenlagers im Ganzen wird auf Antrag des Verwalters eine Gläubigerversammlung auf den 31. Jauuar 1887 Vormittags 11 Uhr an hiesige Amtsgerichtsstelle berufen. Großenhain, am 25. Januar 1887. Das Königliche Amtsgericht. ' Scheuffler. Hch. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuche auf den Namen August Adolf Hausmannes, Windmüllers in Schönborn, eingetragenen Grundstücke, als: 1) Wohnhaus mit Scheune, holländischer Windmühle und Garten mit Feld, Folium 37 des Grundbuchs, Nr. 31 des Brandcatasters und Nr. 369, 299 des (neuen) Flurbuchs für Schönborn, einschließlich des treibenden Zeugs in der Mühle geschätzt auf 13,090 Mk. — Pf., 2) Wiese, Folium 31 des Grundbuchs und Nr. 242, 353 des (neuen) Flurbuchs für Schönborn, geschätzt auf 800 M. — Pf., 3) Feld, Folium 43 des Grundbuchs und Nr. 361 des (neuen) Flurbuchs für Schön born, geschätzt auf 864 M. — Pf., 4) Feld und Wiese, Folium 49 des Grundbuchs und Nr. 246, 349 des (neuen) Flurbuchs für Schönborn, geschätzt auf 2450 M. — Pf., sollen an hiesiger Amtsgerichtsstelle zwangsweise versteigert werden und ist der 2. März 1887 Vormittags 10 Uhr als Anmeldetermin, ferner der 18. März 1887 Vormittags 10 Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 31. März 1887 Vormittags 10 Uhr als Termin zu Verkündung des Bertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf den Grundstücken lastenden Rück stände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderunzen, spätestens im Anmeldetermine anzumelden. Eine Uebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres RangverhältniffeS kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgericht- eingesehen werden. Großenhain, am 18. Januar 1887. Königliches Amtsgericht. Schenffler. Hch. Bekanntmachung. Die in neuerer Zeit in den Handel gebrachten „Paraffinzündhölzer ohne Schwefel von August Colbe L Co. in Zanow" deren Zündmasse nach dem Gutachten Sachver ständiger aus reichlichen Mengen chlorsaurem Kali besteht und unter heftigem Knall explodirt, sobald mit einem harten Gegenstände ein Schlag auf selbige erfolgt, geben uns Veranlassung, unter Hinweis auf die Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 3. No vember 1879, den Verkehr mit Sprengstoffen betreffend, hierdurch darauf aufmerksam zu machen, daß beim Bezug dieser Zündhölzer dieselben Bestimmungen Anwendung zu finden haben, welche hinsichtlich des Verkaufs und der Lagerung leicht entzündlicher und explodirbarer Stoffe bestehen und daß der Verkauf der fraglichen Präparate a« Kinder und solche Personen, von welchen ei« unvorsichtiger Gebrauch zu besorge«, Verbote« ist. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der angezogenen Ministerialverordnung geahndet werden. Großenhain, am 25. Januar 1887. Der Stadtkath. Herrmann. Bekanntmachung, das Auf-eigen ans Hnn-cfuhrwcr-e brtr. Der Umstand, daß das Aufsteigen von Personen auf mit Hunden bespannte Wagen die Sicherheit des Verkehrs auf den öffentlichen Straßen und Plätzen insofern leicht gefährdet, als die aufgestiegenen Personen öfter außer Stande sind, den Wagen gehörig zu lenken und zu leiten, veranlaßt uns, ein derartiges Gebühren innerhalb des hiesigen Stadtgemeinde bezirkes zu verbieten. Zuwiderhandlungen werden, soweit nicht ein nach § 360 unter 13 des Reichsstrafgesetz buchs zu bestrafender Fall der Thierquälerei vorliegt, mit Geld bis zu 60 Mark oder ent sprechender Haft bestraft. Großenhain, am 26. Januar 1887. Der Staötrath. Herrmann. Bekanntmachung. Mit Genehmigung der vorgesetzten Behörde ist von den städtischen Collegien beschlossen worden, den Zinsfuß für Einlagen bei der hiesigen städtischen Sparkasse vom 1. Juli 1887 ab auf 3'/^, herabzusetzen. Nach statutarischer Vorschrift wird dies hiermit bekannt gemacht. Großenhain, am 20. Januar 1887. Der Stadtkath. Herrmann. Bekanntmachung. Von dem diesjährigen Reichsgesetzblatte ist das 2. Stück erschienen. Dasselbe liegt, gesetzlicher Bestimmung gemäß, 14 Tage in der Rathskanzlei zu Jeder manns Einsicht aus und enthält: Nr. !693. Gesetz, betreffend die Kontrole des Reichshaushalts und des Landeshaushalts von Elsaß Lothringen für das Etatsjahr 1886/87; vom 17. Januar 1887, Nr. 1694. Verordnung, betreffend die Regelung der Rechtsverhältnisse auf den zum Schutzgebiet der Neu-Guinea-Kompagnie gehörigen Salomonsinseln; vom 11. Januar 1887, und Nr. 1695. Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen; vom 5. Januar 1887. Großenhain, am 25. Januar 1887. Der Itadtrath. Herrmann. Tagcsnachrichtcn. Deutsches Reich. Dem Vernehmen nach ist in Aussicht genommen, daß der neue Reichstag schon am 8. März zu sammentreten soll, so daß also sowohl die Erledigung der Heeresvorlage wie die Feststellung des Reichshaushaltsetats bis zum 1. April zu ermöglichen wäre. — Die Conferenz, welche der Kaiser im Laufe des Sonntags mit dem Fürsten Bismarck gehabt hat, soll sich auf die Feststellung der Pro- clamation in Betreff der Militärvorlage bezogen haben. Dem Bundesrathe ist nunmehr das durch Notenaustausch vom 29. October und 1. November geschlossene Uebereinkommen . zwischen Deutschland und England, betreffend das Sultanat Zanzibar und die Abgrenzung der deutschen und englischen Interessensphären in Ostafrika, unter Beifügung einer Er läuterungskarte zur Kenntnißnahme, und zwar im englischen Urtext, zugegangen. Bei Berathung des Budgets des Auswärtigen im preu ßischen Abgeordnetenhause am 24. Januar kam Fürst Bismarck, nachdem Abg. v. Limburg-Stirum die Position „Gesandtschaften" befürwortet, auf die jüngsten Reichstagsverhandlungen zurück und erklärte, die Bundesregierungen hätten in der Verfassung einen wesentlichen Theil ihrer Rechte an den Kaiser abgetreten; der Kaiser befinde sich gar nicht in der Lage, von diesen Richten irgend Jemand etwas zu überlassen, am wenigsten einem Reichstage, welcher den verbündeten Regierungen so wenig Vertrauen bewiesen, wie der letzte; auch der Schutz des Reiches sei dem Kaiser übertragen und nicht der Majori tät des Reichstages oder den Führern einzelner Parteien. Der Unterschied zwischen der dreijährigen und der sieben jährigen Bewilligung werde als unerheblich hingestellt; es sei unmöglich, daß der Reichstag nach Belieben in die militärischen Verhältnisse eingreife. Fürst Bismarck weist auf den Artikel 60 der Verfassung hin, wonach die Präsenzziffer durch ein Gesetz festzustellen ist; daraus folge, daß die Bewilligung nicht periodisch oder durch das Budget erfolgen solle; die Regierung war berechtigt, das Aeternat zu fordern, Habe die fortschrei tende Entwickelung der Heeresverhältnisse gewollt und sich durch ein Compromiß zu dem Septennat verstanden, das durch eine zweimalige Wiederholung zum Gewohnheitsncht geworden; die zweckentsprechende Entwickelung der Heeresorganisation sei in drei Jahren nicht erreichbar; der Conflict sei von denen heraufbeschworen, welche eine langsame Entwickelung der Or ganisation nicht wollten. Auch dem Auslande gegenüber sei es ein erheblicher Unterschied, ob eine dreijährige oder sieben jährige Erhöhung der Friedensstärke bewilligt werde. Die Regierung habe bei der Auflösung des Reichstages nicht an die Monopole gedacht und beabsichtige ebensowenig eine Herauf beschwörung der Reactionsperiode; die Monopole würden kommen, wenn ein wirklicher Krieg käme Md alle Finanzkräfte erschöpfe. Die letzte Neichstagsmajorität sei nur durch die Intransigenten hergestellt, welche schließlich gegen das ganze Gesetz gestimmt haben würden. Einer solchen Majorität könne das Wohl und Wehe des Reichs nicht anvertraut werden. Die Auflösung des Reichstags war daher eine unabwendbare Nothwendigkeit, um zu gesunden Zuständen zu gelangen. Die Regierung wollte noch einmal an die Vaterlandsliebe und Verfassungstreue appelliren. Dem Abg. Windthorst gegenüber erklärt Fürst Bismarck, er gebe die verlangte Auskunft un umwunden dahin, daß unter den verbündeten Regierungen von der Aufhebung des Wahlgesetzes nicht die Rede sei. Abg. Windthorst spricht von der Gefährdung der Sicherheit der Dynastie durch die Socialdemokratie; weshalb sucht das Eentrum denn dauernd eine Verbindung mit den Socialisten, von denen die Meisten mit der Unterstützung des CentrumS gewählt sind? Der Papst selbst hat sich darüber ausgesprochen