Sprung mehrmals regelrecht von jedem Turner ausgeführt wurde. Es genügt, wenn die Mehrzahl der Schüler eine schulter- bis kopfhoch gelegte Schnur überspringen kann. Sehr hohe Sprünge im Schulturnen zu verlangen ist nicht ratsam, wegen der mit der Höhe der Sprünge wachsenden Ge fahr, beim Mißlingen des Sprunges sich ernstlich zu verletzen. Man überlasse das hohe Springen den freiwillig Turnenden. IV. Abungen am Sack. Das Gerät besteht aus einem aus Bohlenstücken zusammen gesetzten viereckigen, an den Kanten stark abgerundeten Kasten von 45—65 cm Länge, 35—45 cm Breite und 32—38 cm Dicke. Dieser Kasten ist gut zu polstern und mit Leder zu überziehen. In ihm sind 4 schräg eingestellte Beine befestigt. Diese haben die Form von Hülsen mit viereckigen Schiebern. Letztere sind mit Einschnitten versehen, an denen sie durch einen Klobenfederbeschlag festgestellt werden können, so daß damit der Rücken des Bockes aus verschiedene Höhen gebracht werden kann- Für Schulen genügt als niederste Höhe 90 cm, als größte Höhe 140—150 cm. (Preis 60—70 Mark.) Neben dem (Turn-) Pferd, dem Sprungkasten und dein Sprungtisch ist der Bock eines der Hauptgeräte für das sogen. Gerätspringen (vergl. S. 3). Die Übungen am Bock sind vorzugsweise Aulaufsprünge über das Gerät hinweg, wobei man sogen. Hintersprünge (über den langgestellten Bock) und Seitensprünge (über den qnergestellten Bock) unterscheidet. Von einer näheren Angabe und Beschreibung der Übungen kann hier darum abgesehen werden, weil hierzulande der Gebrauch des Bockes als Schulturngerät durch Verfügung der Behörde*) so eingeschränkt wurde, daß die meisten Turnlehrer *) Eine im badischen Schulverordnungsblatt von 1888, Nr. 1, S. 5, veröffentlichte Verfügung Großh. Oberschulrates vom 23. Jan. 1888 giebt für das Turnen an Bock und Pferd an den badischen Schulen folgende Vorschriften: 3»