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183- wer zuversichtlicher tritt das Gerücht auf, daß die Frage wegen der Auflassung der Prager Festungswerke und wegen der Verwendung der Area, welche dieselben einnehmen, während der Anwesenheit Er. Maj. des Kaiser« zu einer für die Commun Prag sehr er- strulichen Entscheidung gelangen werde. — Die Uebertragung der Reliquien des heil. Johannes v. Nepomuk in die Metropolitan- kirche zu St. Veit ging gestern sehr feierlich vor sich. — Die von BreSlau nach Wildenschwert von Preußen zu dem Zwecke projec- tirte Bahnlinie, um von Schlesien den kürzesten und gelegensten Weg über Brünn nach Wien zu bahnen, ist vergangene Woche in Angriff genommen worden. In Schlesien wird bereits seit längerer Zeit an der Ausführung de« Planes energisch gearbeitet und Alles aufgeboten, um die Strecke mit möglichster Beschleunigung vollenden zu können. Bukarest, 21. October. Sämmtliche Consuln haben dem Fürsten Karl officiell ihre Glückwünsche zu seiner Anerkennung als Fürst von Rumänien feiten der Pforte dargebracht. Dem „Dresdener Journal" vom 26. October entnehmen wir Nachstehendes: Drttdt», 24. Octbr. Infolge des FriedensvertragS zwischen Preußen und Sachsen ist heute die Commandantur Ler Festung Königstein an den königlich preußischen Herrn Generallieutenant v. Briesen Excellenz (bisher erster Commandant von Dresden) über gegangen. Untercommandant der Festung bleibt, wie bisher, der kgl. sächs. Hr Oberst Andrich, wie denn auch da« gesammte bis herige sächsische Beamtenpersonal der Festung, sowie die sächsische Artilleriebesatzung daselbst verbleibt. Die sächsische Jnfanteriebe« satzung der Festung ist dagegen heute von einer k. preußischen In fanterie-Compagnie abgelöst worden und zur Bewachung der königs. Schlösser nach Pillnitz und Hosterwitz abgerückt. Dresden, 24. October. Die in der heutigen „Berliner Börsenzeitung" enthaltene Nachricht, daß in dem FriedenSvertrage „die oberste Leitung aller BerkehrSanstalten" von Sachsen an Preußen zugestanden sei, ist unrichtig. — Das „Dresdner Journal" hofft morgen in der Lage zu sein, den Friedensvertrag seinem vollen Inhalte nach mittheils» zu können. Verantwortlicher Redacteur: Z. G. Wolf. Ortskalender. StaatS-Telegraphen-Bureau täglich geöffnet ron früh 8 bis Abends 9 Uhr. Tbermometerstand: beute Morgen 7 Ubr 1 Grad Kälte k Bekanntmachung, die Handdarlehne betreffend. Die Annahme von Handdarlehnea bei der Finanz-Hauptkasse wird mit dem 30. d. M. geschloffen. Alle Zeitschriften der in Z. 21 des Preßgesetzes vom 14. März 1851 gedachten Art haben diese Bekanntmachung rechtzeitig in ihren Blättern zum Abdruck zu bringen. Dresden, den 23. October 1866. Königliche Lalldtt-Lsmmisfio». v. Falkenstein, vr. Schneider, v. Engel. Bekanntmachung Die Annahme Ler ZeedZyrovenUxeu ÜLuLäLrledve für die K. S. Staatskasse findet nur Mit Ävn» SV. V«t»t»vr ÄIV8V8 noch statt. Freib erg, Len 24. Oktober 1866. " Köllig!. AtZirilS-Sttlltr-Eillllahlve. Bekanntmachung. Wegen Ler den 1. und 2. Nov. d. I. stattfindenden Reinigung der Expeditions-Lokalitaten des unterzeichneten Gerichtsamtes können an diesem Tage nur solche Geschäfte, welche keinen Aufschub leiden, expedirt werden. Freiberg, am 24. October 1866. Königliches Gerichtsamt. Schwedler. Bekanntmachung. Die Seiten des unterzeichneten Stadtrathes mittelst Bekanntmachung vom 12. v. M. für den Polizeibezirk der Stadt Sayda angeordnete Hundesperre wird andurch außer Kraft gesetzt. Sayda, am 18. Ociober 1866. Der Stadtrat h' daselbst. Wehner, B. Alt Dtlltscht Ftlm-VtWtllings-AclitN-GtstWast m AM empfiehlt sich zur Uebernahme von Versicherungen jeder Art zu festen,'aber billigsten Prämien. — Vertreten durch 4ri»o HG Dekanntmachung. x Bon heute an werden die Biere Ler hiesigen Commun-Brauerei zu folgenden Preisen verkauft: einfaches Bier (zeither 8 Thlr. — Rgr.) nun 10 Thlr. pro Faß, lichleS östl. „ 10 „ —- ,, „ 12 „ „ „ böhmische- Brer „ 8 „ 20 „ „ 3 „ „ Eimer, Lagerbier „ 4 „ — „ „ 4 /» „ „ „ Hierbei wird bemerkt, daß Len betreffenden Reihschänken die Nachzahlung der Preiserhöhung jetzt und künftighin erlassen, im entgegengesetzten Falle denselben aber auch fernerhin keine Vergütung gewährt werden wird. Freiberg, am 25. Octoker 1866 vjrvvtOrMW Ü8r 8rLUxevOS8KU8eL»tt 1*3.