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Tagevlatt Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. k^r 181 Montag, den k. August - 11- Erscheint jeden Wochentag such 9 U. Inserate werden bi« Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen. 'M, r'!lild::-!j!ttik»m Preis vierteljährl. 20 Ngr. Inserate werden die gespaltene Zeile oder deren I Raum mit ü Pf. berechnet. Tages^eschichte. Berlin. Der König wird, die die „B.-Ztg" erfährt, die Heerführer und Generale, die sich in dem letzten Kriege hervorge- than haben, ganz besonders auszeichnen. Graf Bismarck soll zum Range eines Herzog« erhoben werden und wird bereits als „Her zog von Lauenburg" bezeichnet. — Die Eröffnung des Landtages findet am Sonntag, 5. Aug., , Mittags 12 Uhr im Weißen Saale des k. Schlosses statt. Um 10 Uhr findet ein Gottesdienst für die evangelischen Mitglieder im Dom, für die katholischen in der HedwigSkirche statt. — Die Minister des Krieges und des Innern haben unterm 29. Jnli Folgendes verordnet: „Wir bestimmen hierdurch, daß das von uns durch Erlaß vom 10. d. M. angeordnete diesjährige zweite Ersatzgeschäft resp. die Vorarbeiten zu demselben bis auf Weiteres aufzuhören habe." — Sämmtliche vier Söhne des früheren Finanzminister« v. Bodelschwingh waren in'« Feld gezogen. Der eine, Karl, Rittmeister im 2. Garde-Dragoner-Regiment, fiel bei Königgrätz; der andere, Gustav, war Referendariu« bei der Regierung zu Erfurt, wurde eingezogen zum 3. thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 71, bei Königgrätz verwundet und ist im Lazareth zu Dresden am 30. Juli verstorben. — Der „K. Z." schreibt man von hier: Preußens Erwerbungen von Schleswig-Holstein, Hannover, Kurheffen, Nassau, Oberhessen, und Frankfurt sind als definitiv anzusehen. Nur das Verhältniß zu Bayern ist wegen des ins Auge gefaßten Austausches ein provi sorisches. Daß Sachsen gegenüber nichts abgeschlossen ist, wird von allen Seiten bestätigt. Die Nachricht der Patrie," daß Sachsen und die anderen Bundesglieder ihre diplomatische Vertretung be wahren sollen, ist jedenfalls voreilig. Die Grundzüge der Bundes reform vom 10. Juni dürften nach dem Kriege im Interesse der nothwendigen Concentratton eher verschärft als gemildert werden. — Die „Prov.-Corr." bringt heute eine ausführliche Mit- theilung über die Friedenspräliminarien, die indessen im Wesent lichen nur bestätigt, was hierüber durch französische und öster reichische Blätter bereits bekannt, und in diesem Blatte in kurzem Auszuge bereits mitgetheilt worden ist. Oesterreich erleidet, ab gesehen von der Abtretung Venetiens an Italien, keine Einbuße an dem Bestände seiner Staaten, — tritt aber seinen Mitbesitz in Schleswig-Holstein an Preußen ab; Sachsen, welche« allein unter den deutschen Staaten in den Friedensschluß zwischen Oesterreich und Preußen einbegriffen ist, soll seinen Länderbesitz gleichfalls be halten (vorbehältlich der weitern Bestimmungen über seine Stellung im norddeutschen Bunde und ur Preußen); Oesterreich hat an Preußen 40 Millionen Thaler Kriegskosten zu zahlen, worauf je doch 15 Millionen als der Antheil Oesterreichs an den frühem schleSwig-holsteinschen Kriegskosten und 5 Millionen für anderweitige, au« der Okkupation der Herzogtümer entstandene Kosten in Ab rechnung kommen. Bis die Zahlung der übrigeu 20 Millionen al« gesichert zu betrachten ist, bleiben Böhmen und Mähren von Preu ßen besetzt; Oesterreich scheidet aus dem Verbände mit den deut schen Staaten gänzlich aus; Oesterreich erkennt die Bildung eines engen Bundes der norddeutschen Staaten unter Preußens Leitung an; die Verbindung der süddeutschen Staaten unter sich und die Regelung ihrer Beziehungen zum norddeutschen Bunde bleiben dem freien Einverständniß derselben Vorbehalten; Oesterreich erkennt die in Norddeutschland borzunehmenden Besitzveränderungen an. „Was diese Besitzveränderungen betrifft, so handelt e« sich dabei um die Verfügung, welche Preußen über die militärisch in Besitz genom menen Länder treffen wird. Es sind dies in Norddeutschland be kanntlich (außer Sachsen) das Königreich Hannover, das Kurfürsten thum Hessen, der diesseits de« Main« gelegene Theil deS.Groß- herzogthums Hessen, (Oberhessen), das Herzogthum Nassau und die freie Reichsstadt Frankfurt a. M Kraft de« Kriegsrechts ist der König von Preußen berechtigt, alle diesp Länder bleibend zu be-!- halten, ohne darüber in irgend welche Verhandlungen mit dm früher« Besitzern eintreten zu müssen. Die Wiedereinsetzung irgend eine« derselben würde ein Act der Gnade von Setten der preu ßischen Krone sein; die Wiedereinsetzung in einzelne Theile ihrer frühem Staaten und die damit verbundene Zersplitterung derselben würde aber vermuthlich von der Bevölkerung selbst schmerzlich em pfunden und politisch von bedenklichen Folgen sein. Es wird daher al« wünschenSwerth und wahrscheinlich angesehen, daß die erwähnten Länder dauernd mik Preußen vereinigt werden. Ausdrückliche-Be stimmungen hierüber sind jedoch in den Friedenspräliminarien mit Oesterreich nicht enthalten, vielmehr nur die freie Verfügung da rüber für Preußen gewahrt und von Seiten Oesterreich» anerkannt." — Die „N. Pr. Atg." schreibt: „Die Nachricht verschiedener Blätter, daß Preußen bei den Unterhandlungen in Nikolsburg auf hie Erwerbung von Leipzig Ansprüche gemacht und sie dann wieder aufgegeben hätte, ist erdichtet. — Da« „Journal de DebatS" enthält einen Artikel über die in Nikolsburg unterzeichneten Friedenspräliminarien, der die Haupt punkte des dortigen Uebereinkommens ungefähr so angiebt, wie sie bereits bekannt siud. Wir entnehmen demselben folgende Stelle über Sachsen: Die Vermittelung der französischen Regierung wurde durch den Umstand begünstigt, daß die Frage in Betreff Sachsens, die schwierigste aller vorliegenden, durch den persönlichen Willen des Königs von Preußen bereits fast vollständig gelöst war. Der König ist nämlich seit langer Zeit durch enge Freundschaft mit dem Könige Johann verbunden, der seit 12 Jahren seine Unterthanen mit väterlicher Milde regiert und das Beispiel der Tugenden eines Menschen und Fürsten giebt. Der König Wilhelm hat eine be sondere Achtung für den König Johann, dessen Charakter er ver ehrt; er hat deshalb Hrn. v. Bismarck, der ganz ander« gegen Sachsen auftreten wollte, Widerstand geleistet. Als e« sich darum handelte, einen Entschluß zu fassen, verweigerte der König von Preußen seine Zustimmung zur Zerstückelung Sachsen«, da er seinem alten Freunde einen so bittern Schmerz ersparen wollte. Der König Wilhelm blieb ungeachtet^pes Drängens de« Hrn. v. Bis marck fest, dessen Einfluß nochWit dem der verwittweten Königin von Preußen im Kampfe lag. Die Königin Elisabeth ist die Schwägerin de« letztverstorbenen Königs von Sachsen. Diese beiden Königinnen sind die Töchter de« Hönigs von Bayern und eine ihrer Schwestern verhetrathete sich 1806 mit dem Prinzen Eugen de Beauharnai«, so daß eine Art von Verwandtschaft zwischen dem Könige Johann und dem Kaiser Napoleon besteht, welch' letzterer außerdem die nämlichen Gründe haben konnte wie Ludwig X VIII., der ebenfalls Sachsen gegen Preußen vertheidigte, um zu verhindern, daß diese Macht einen großartigen und ent- scheidenden-Schritt zur Beherrschung Deutschlands hinthue. Berlin, 2. August. Der „Staats-Anz." enthält Folgende»; „Die osficielle „Bayerische Zeitung" verbreitet die falsche Nachricht, daß im Widerspruch mit dem vom Freiherrn v. d. Psordten abge schlossenen Waffenstillstände und der demselben in Nikolsburg am 27. Juli ertheilten formellen Zusicherung, die preußische Armee noch am 29. Juli ihren Vormarsch in Bayern fortgesetzt und den daher'- schen Truppen durch Uebermacht bedeutende Verluste betgehracht hätte. — Diese, die preußische Staats- und Waffenehre gleich schwer verletzende Behauptung, welche durch den Telegraphen sofort Ver breitung in der europäischen Presse gefunden hat, find wir er-