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-»gegebene Preis von 1.50 Mk. für das Paar Strümpfe zu hoch. Der Angeklagte wurde wegen Nückfallsdiebsiahls zu 5 Monate» Wefängniß und 3 Jahre» Ehrenrechtsverlust verurlheilt. Nitteischlagttttg im Amte. Zwickau. Der 1878 iu Wildenfels geborene, ehemalige Pvstgehilfe Louis Friedrich Hering, jetzt Kanfmannslchrling iu Dresden, hatte sich wegen Unterschlagung im Amte zu verantworten. Er hatte im Sommer v. I., als er noch als Pvstgehilfe beim Post amte Zwickau beschäftigt war, mehrere ihm amtlich übergebene Briese unbefugt geöffnet und daraus verschiedene Geldbeträge im Gcsammt- betrage von 260 Mark entwendet. Gemäß 350, 354 des Straf gesetzbuchs belegte man ihn mit einer Strafe von 1 Jahr 6 Monate» Ge fang» iß, »ahm ihn auch wegen Flnchtsverdachts sofort in Haft. Eilt netter Sohn und Bruder. Z w i ck a u. Der 23 Jahre alte, wegen Eigenthnmsvergchcn mehr fach vorbestrafte Appretnrarbeiter Emil Max Mätzsch ans Denn- heritz stand unter dnr Anklage, in der Nacht vom 12. zum 13. November v. I. seiner eigenen Mutter und seinen beiden Schwestern <ns deren gemeinschaftlichen Wohnung, in die er sich unbefugter Weise begeben hatte, Geldbeträge von 30 Mk., 10 Mk. und 0 Mk. gestohlen zu habe». Obwohl er leugnete, wnr^e er doch des ihm Beigemessenen überführt und wegen Rückfallsdiebstahls zu 1 Jahr 9 Monate» Zuchthaus und 10 Jahre» Ehrenrechtsverlust vernrtheilt. Vergehen verschiedener Art. Ireiberg. Es wurden vernrtheilt: 1) der Handarbeiter Franz Johann Battke, geboren 1860 in Sadewitz in Schlesien, wegen Silllichkeitsverbrechens zu 9 Monaten Ge säug »iß, unter An rechnung eines Monates der erlittenen Untersuchungshaft; 2) der Schnlknabe Arno Max Glöß, geboren 1885 zu Dorfchemnitz, wohnhaft ebendaselbst, wegen Diebstahls zu 3 Wochen Gefängniß; 3) der Kvrbmacherlehrling und seitherige Bräunsdorser Korrellionär Emil Julius H einke, geboren 1882 zu Rippien, wohnhaft gewesen in Freiberg, wegen Diebstahls und Unterschlagung zu 1 Jahr 6 Monaten Gefängniß; 4) der Handarbeiter Karl Mbert Graby, geboren 187? zu Johanngevrgcnstadt, wohnhaft in Denken, wegen Körperverletzung zu 6 Monate» Gefängniß; 5) der Dienslknecht Max Richard Fischer, 1880 in Mors darf geboren, zuletzt in Frankenstein wohnhaft, wegen Diebstahls zu 10 Monaten Gefängniß; 6) der Korbmacher Karl Friedrich Klanß, geboren 1838 in Großrückerswalde, in Poberthan wohnhaft, auS Z 173, Abs. 2 des Str.-G.-B. zu 6 Monaten Gefängniß und 2 Jahren Ehrenrechtsverlust; 7) der Dienslknecht Richard Edmund Ja »nasch, geboren 1877 zu Hohenstein, wegen ein fachen Diebstahls und Nückfalldiebstahls zn I Jahr und 1 Woche Gefängniß und 1 Jahr Ehrenrechtsverlust; 8) der Kaufmann Hermann Albiu Adler, 1850 zu Adorf i. V. geboren, wohnhaft in Döbeln, wegen fahrlässiger Körperverletzung zu 400 Mark Geldstrafe eventuell 40 Tage» Gefängniß. Mviefkasten. Leser L. B. i» F» Da Sie selbstständiger Meister sind, wurden Sie auch nicht zur Leistung von Beiträgen für die Alters- und Jnvaliden-Vcr- sichernng herangczogen. Mit 68'., Jahren werden Sie von keiner Orts- krankenkasie als „berechiigtes" Mitglied ausgenommen, ebenso wenig bei der Alters- und Jnvalidcn-Bersichcrung. Bei letzterer muß ein Mitglied mindestens L3i Wochen (nach der neuesten Vorlage nur 200 Wochen), bei ersterer IllO Wochen Beiträge geliefert haben, um bezugsberechtigt zu se n. Daß die kleinen selbstständigen Gewerbetreibende» nicht in die Versichcrnngspsticht hineinbc- zogen worden sind, ist bedauerlich. Abonnent in C. bei K. 1) Sic können Verzinsung verlangen. 2) Sie können gerichtlich Vorgehen. Baare Darlehen verjähren in dreißig Jahren. Sie können, um die Gerichlstosten zu sparen, de» Schuldner vor den Friedensrichter ladcu lassen. Der vor demselben geschlossene Ausgleich hat gerichtliche Geltung. Abonnent Tb. N. in M. Machen Sie dem Gendarm oder direkt bei der StaaUantvaltschnst Anzeige wegen Hanssriedensbruchs und Diebstahls. Der Betreffende hat sich durch das Eindringen in einen fremden Raum während der Abwesenheit des Inhabers des erstcren Vergehens und durch Wegnahme Ihres Werkzeugs dcS letztere» Vergehens schuldig gemacht. Hat er an Sie eine Forderung, so mußte er sie einklagen, die Selbsthilfe ist strafbar. O. F. in Lieben»«. Wenn Sic uns nicht angcbcn, in welchem unserer Beiblätter und in welchem Jahrgange die betr. Gerichtssitzung ent halten war, können wir Ihr Gesuch nicht erfüllen. A» R. in Kemnitz-Dresden. Keine Verwendung! Die Answander- ungslnst nach Patagonien zn wecken, liegt kein Anlaß vor. Das ist doch wohl nur der Zweck Ihrer Artikel. P. T. W. Wenn Sie de» Nachlaß Ihres verstorbenen Mannes ohne jede Einschränkung überkommen haben, tönncn Sie auch darüber nach Belieben verfügen. Ist aber in dem Testament Ihres verstorbenen Mannes etwa die Bestimmung enthalten, daß Ihne» zwar Zeitlebens die Nutznießung gehört, das Stammvcrmöge» aber nach Ihrem Tode an gewisse Erben fällt, so können Sie eben Nichts an Ihre Brüder verschenken und haben den Nachlaß intakt zn erhalten. E. S» in Vbcrlnngwitz. Der Onkel hat Deine „Gedichte" zn lesen versucht, allein schon nach de» ersten Versen überfiel ihn ein solches Mitleid mit sich selbst, daß er diese „lyrischen Ergüsse" sofort i» die gähnende Tiefe des Papierkorbcs versenkte, wo sie so sanft rnhc». Ueberlasse das Dichten nur ruhig de» Anderen, die dazu befähigt sind. I. Sch. in Z. Das sogenannte Menselblatt kannst Du von der zuständige» Krmsbchörde erhalten. Hoffnung! Kleiner Schäker! Glaubst wohl gar, der Onkel wirst seine Nichten dem Ersten Besten an de» Hals? Wenn Du als seiner, junger Mann Dich „Lieschen" a:s Tänzer anbieten willst, mutzt Du doch wenigstens Deinen Namen nenne», denn die Angebote sind so zahlreich, daß die Auswahl schwierig ist. Vielleicht hast D» Glück und die Wahl trifft Dich. Longjotzrigcr Abonnent P« Da der Ehemann die Nutznießung und Verwaltung des seiner Frau gehörigen Hauses inne hat. ist er in der Klasse der Ansässigen wählbar und kann als solcher zum Gemeinderathsmit glied gewählt werden. <S. B« Z. Ihr Sohn kan» bei seiner Gcmeinde-Schulvorbildnng zwar nicht Elektrotechniker, aber doch Installateur, Monteur oder Werkmeister i» einer elektrotechnische» Fabrik werde». Zu diesem Zwecke muß er zunächst eine genügende Lehrzeit in einer elektrotechnischen bezw. Majchinenbananstalt durchmache» und dann eine Werkmcisterschnle, wie z. B. die in Ilmenau in Thüringen, oder cine technische Privatjchnle in Berlin (siehe Bcrl. Adreßbuch für 1890) besuchen. F. K« in W. Die Alimente für das Kind müssen Sie allerdings nach zahlen, auch wenn Ihnen während der Militärzeit Nichts abgefordert worden ist. Alimente verjähren erst in 30 Jahre». Noch Weida» 8 !17 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungs-Gesetzes besagt: Personen, welche ans dem Bcrsichcrnngsvcrhültniß ansscheidcn, find berechtigt, dasselbe freiwillig dadurch fortzusctzen, daß sie die festgesetzten Bei träge in Marken derjenigen Versicherungsanstalt, in deren Bezirk sie sich auf halten, entrichten und gleichzeitig für jede Woche freiwilliger Beitragslcistung cine Zusatzmarke l eibringen. Ans Grund dieses 8 hat also ihre Frau nicht nur die 14 Pf. allein zu bezahlen, sondern auch »och eine Zusatzmarke für 14 Pfg. zu lösen. — I» GebnrtSfällen wird allerdings der Arzt, wenn seine Hilfe gebraucht wird. von der Kaffe bezahlt und erhält die Wöchnerin eine Unterstützung in Höhe des Krankengeldes, wenn die Frauensperson Mitglied einer Ortskrankenkasse ist und derselben seit mindestens 6 Monaten vorher angehörle. P. S. Von einer Verlegung der Unteroffizierschule in Marienberg ist uns Nichts bekannt. Leserin läv. I) Wenden Sie sich miter Darlegung der Sachlage an das Obervormuudschastsgcricht, welches das Weitere veranlassen wird. 2) Lassen Sie den Betreffende» den Offenbarungseid leisten, dann wird es sich Herausstellen, ob und welche der Sachen der Frau gehören und daher un- pfändbar sind. 3) Ja, das können Sic, wenn Sie im Besitze eines voll streckbaren Urtheils sind. 4) Das ist Sache der Mutter des Kindel resp. des für dasselbe bestimmten Vormundes. Die Psändung kan» wiederholt werden. K. M« 100. Die Militärpflicht beginnt mit dem l. Jamiar desjenigen Kalenderjahres, i» welchem der Wehrpflichtige das 2<>. Lebensjahr Uollcndet. Mit diesem Zeitpunkt hat jed.r Wehrpflichtige die Pflicht, sich zur Ausnahme in die Rekrutirnngsstammrollc anznmeldcn (Meldepflicht). Diese Meldung muß in der Zeit vom Ib. Januar bis 1. Februar erfolgen und geschieht bei der Ortsbehördc desjenigen Ortes, an welchem der Militärpflichtige seinen dauernden Aufenthalt hat. Demnächst hat sich der Militärpflichtige auf Be fehl vor derjenigen Ersatzkominijsio» zu stelle» (Gestellungspflicht), in deren Bezirk er zur Stammrolle eingetragen ist. So war cs sonst, und so ist es jetzt. A. W. IVO. Weder der Vermiether noch der Miether sind ber.chtigt die Bcsichtignngsstuttden der Wohnung sür Micthreslektantcn einseitig zu be stimmen. Besagt der Vertrag nicht etwas Anderes, so gelten als Besichtigungs zeit die Stunden von 10 bis I Uhr und von 3 bis 6 Uhr. kur I<68tuuruut8 olnpüsblt fspiki'-öki'viktteii — zapanlsel» null (leiilsoli — in veraoliiockonor Slnstrlliruntz' rn biiliAstsn Iw'ötssn clio IZiioliclinolcSi'Si VON Alexander Wiede Ldkillnilr, 7kkatei-8ir3886 5. Gerichts-Zett«»«. Hab ick den sechsten Thaler ooch noch riskirt. Da nu betrachte» Se mir un det Bild, det is doch een janz jeweniglicher Betrug. Ick Hab een Vollbart un uf det Bilv is nur een Schnurrbart, »u denn Hab ick keene so hohle Backen nn eene Glatze Hab' ick ooch noch »ich. Vors.: Nun Angeklagter, Sie werden doch nicht mehr in Abrede stellen wollen, daß Sie den Zeugen betrogen habe». Aiigckl.: In erster Reihe muß ich be merken, daß der Zeuge bei der Sitzung be- Iknript war und nicht einen Moment still Hallen konnte» und dann muß sich sein Aeußeres in der langen Zwischenzeit sehr zuseinen Gunsten verändert habe» und dann ist cs noch nicht erwiesen, ob der gegenwärtige vollbärtige Zu stand und die vollzähligen Haare auf dem Haupte des Zeugen echt sind, ich bestreite das, wenn ich den Mann mir heute ansehe und zurück denke, wie er damals erschien. Bors.: Ich möchte diesen unnützen Aus einandersetzungen Abbruch thun. Herr Zeuge, liegt Ihnen denn soviel daran, daß der An geklagte bestraft wird? Sie wissen, der Mann ist nicht recht richtig im Oberstübchen. Zeuge: Det weeß ick, aber so wat — nee, det durste »ich kommen. Angetl.: Die verfluchte Verrücktheit. Ich glaube schon bald selbst daran, daß ich nicht mehr bis fünf zählen kan». Der Staatsanwalt beantragte auf Grund der vorliegenden ärztlichen Gutachten die Frei sprechung, da er de» Eindruck gewonnen, daß der Angeklagte thaisächlich geistig nicht für seine Thatcn cinstehen kann. Der Gerichtshof schloß sich dem Anträge an, und der sreige- sprvchene Angeklagte schied mit den Worten: »Endlich einmal Gerechtigkeit." Zwei lumpige Brettchen. Also Sie bekennen sich schuldig, Angeklagter, am Morgen des 12. April die Holzverschaalung in der Haftzclle der Polizeiwache vorsätzlich beschä igt zu habe»? so redete der Vorsitzende des Schössengcrichts zu Breslau den Zimmer- gesellen Eduard T., einen ehrwürdig ans seinem üppigen Bartgcstrüpp hcrvorschancnde» Mann, an, der cs sich ans der Anklagebank wie zn längerem Verweilen bequem gemacht halte und sich nun mit großer Umständlichkeit crhob und jn Positur setzte. Angcil.: N» ja, wenn Se's hier so Heeßen Ihn», da wird's schon stimmen. Weggebruchen Hab' sch die becdcn Brciel, das kann ich ni leegnen. Vors.: Wie kamen Sie denn aber dazu? Angekl.: Ja, sehn Se. das is halt, wenn ma, daß ma, und ma mechte was sehe», und ma kann ni, da tntt ma sich halt Lust machen, wie's eben geht. Vvrs.: Das ist etwas sehr dunkel ansge- drückt. Erzählen Sie mal kurz den Sachver halt im Zusammenhänge. Holen Sie aber nicht zn weit ans. Sie wurden am Abend des 11. April verhaftet, weil. Sie auf der Straße Krakehl angefangen hatten; man brachte Sie, da Sie sich höchst renitent betrugen und bezüglich Ihrer Personalien nichts aus Ihnen heranszubringen war, in die Hastzelle, wo Sie Ihren Rausch ansschliefcn. Nun fangen Sie an; was geschah da weiter? Angekl.: Nu ja, Herr Gerichtshof, das weeß ich Ihn halt eegentlich selber ni. Vors.: Sie werden doch wisse», was Sie in der Zelle gemacht haben. Angekl.: Nu nee, so recht weeß ich's ni. Ich halt' am zweiten Feiertage orntlich eenen gehoben, und da war mersch ganz drehnig im Oberstiebel. Unserecns will halt doch ooch emal sei Vergniegen habe», und wenn ma, daß ma sich nie emal am Feiertage sollte eenen koofcn dürfe» Vors.: Das verwehrt Ihnen ja Niemand; nur dürfen Sie ii» Rausch keinen Unfug machen. Angekl.: Wenn ma ock das immer so scheen wissen thäte, was ma macht, wenn ma sich eenen nsgchnckt hat. Vors.: Ra, machen wir's kurz. Was Sie des Nachts in der Zelle gethan haben, und was um Sie her vorgegangen ist, behaupten Sie also nicht mehr zu wissen. Wie war's denn aber am Morgen, als Sie auswachten? Angekl.: (seufzend) Ach, da warsch Ihn bcese, Herr Gerichtshof. Erseht war mersch, als wenn ich, und ich hält'e verrost'tes Rieb- eisen im Schlunge sitzen, und wie ich de Logen wullte nfmachen, damit daß ich sehen könnte, wo ich wäre, da klebten se feste, als wenn se» und 's hält' mer'sche eener verkleistert und vcrpicht. Na, und da half ich e brinkel mit c Fingern nach, und wie ich se ufkrigte, da sahg ich erscht, wo ich war. Ach Jeemcrsch jcemersch ne nee, se hatte» mich halt schon» wieder emal eigesperrt! (reibt sich seufzend und jammernd die Glatze.) Vors.: Komme» Sie endlich zur Sache. An der Schilderung Ihres Katzenjammers liegt »ns durchaus nichts. Was thaten Sie, als Sic Ihrer Sinne wieder mächtig waren? Angekl.: Da nahm ich mcr e Wasserkrug und trunk'n glei zur Hälfte leer, e so en Dnrscht halt' ich Ihn. Vors.: Schön, und was weiter? Angekl.: Hcrnachen saß ich eene lange Weile ganz stille und klaubt' wer meine Ge danke» zusammen, aber es ging ni. Vors.: Und dann? Angekl.: Dann, nn ja, dann fung ich halt an, Langelveile zn kriege», und da wnllt' ich e bissel zum Fenster nansguckcn. Vors.: Aha, nun lommts endlich. Was thaten Sie also? Angekl.: Ich that mcr halt ee» Schemmel ans Fenster ricken, aber ich knnnte doch ni nuflangen, denn da waren e so e paar Schwere- »othsbrettcl vorgenagelt; die Hab ich halt ab gebrochen. Wenn ma halt gar nie weeß, warum ma drinne sitzen tutt, da will ma doch wenigstens wisse», wie's draußen aussieht. Vors.: Sie haben einen Schaden von sechs Mark verursacht. Angekl.: Nu warum ock ni gar! Ich bin dochsclbcr Zimmermann und weeß, was ene Sache kosten tutt. Keene sechzig Pfennige waren Ihn die becden morschen Brelel werth, wo füllen ock da zwee Tholer Herkommen. Vvrs.: Die Reparatur hat in der That laut Rechnung so diel gekostet. Angekl.: Nn da schläts dreizehn: Dan Han sich die Herr» gult besch lusse». Das Urtheil gegen den Angeklagten lautete wegen Sachbeschädigung ans zwei Wochen Gefängniß, was ihn zu dem Schlußwort ver- anlaßte: „Eene Wuche fer ce sulches Bretel? Nee, das is zu reechlich, das nehm' ich »i an." Der vergrabene Schatz. Gewöhnlich ist es das starke Geschlecht, das sich zn schweren Diebstählen entschließt; die ver ehelichte Fabrikarbeiterin Anna Benke geb. Lauge ans Bennsdorf bei Körbisdorf macht davon cine Ausnahme. Vor ihrer Verheirathnng, die im September v. I. vor sich ging, zählte sie zn den ehrlichsten Dienstboten, welche die Gutsbesitzer S. und Kr. iu Benndorf hatten. Aber nachher gerietst sie ans die schiefe Ebene; der Arbeitsverdienst ihres Mannes wird auch nicht weit her gewesen sein und etwas Gutes ißt Jeder gern. Sie war auch der Ansicht: Der sicherste Weg zum Herze» des Mannes führt durch den Magen, aber bemühte sich vcr- zcbens, mit dem Kostgelde diesen Weg einzu- schlagcn. Da endlich kam ihr ein Gedanke; ihre früheren Dienstherren Hallen eine Masse Federvieh; da kam es gewiß nicht darauf an w:nn sich einmal „eins auf der Weide verlief." Das erste Mal schlich sie sich ins Gehöft S.'S und stahl eine fette Gans. Der Appetit kommt mit dem Essen. Ihrem Manne schmeckte offen bar der saftige Braten, bei dem seine Ehehälfte ihre fast verlernte Kochkunst wieder einmal zeigen konnte. Einige Wochen später stattet« sie dem Hühnerhofe Kr.'s einen Besuch ab, stahl hier zwei Hühner und im Oktober noch einmal bei S. zwei Gänse. Noch einmal traute sie stütz nicht, Geflügel zn stehle»; eS langte auch immer nur auf ein paar Mittag essen und da dachte sie deshalb an eine größere Unternehmung. Kr. ist zugleich Gemcinde- Stenererheber, hatte deshalb immer viel Geld bei sich und die Benke wußte außerdem, daß er für Rüben einen größeren Posten Geld ein genommen, das er in einer Eiscnkassette unter seinem Belte ausbewahrte. Am 16. Dezember, gegen 6 Uhr Abends, schlich sie^ich in die ihr bekannten Räume ein und konnte sich auch wirklich mit dem ca. 60 Pfund schwere» Kasten unbemerkt entfernen. Am nächsten Morgen, als cs noch dunkel war, ging sie mit ihrer Beute von ihrer Wohnung aus a»sS Feld und erbrach den Kasten. Ihre Bemühungen wurden belohnt; sie fand 2323,23 Mark in Baar, außerdem drei Sparkassenbücher mit Eintrag ungen von 9000 Mark, 150 und 10 Mark. Die Bücher, das wußte sie, waren gefährlich, sie warf dieselben deshalb wieder in den Kaste» und dann diesen in den Geiselbach, in dem er er am 20. Dezember vom Dorfpastor gefunden lvurde. Das Baargeld vergrub die Diebin in einer Blechbüchse in der Nähe ihres Gartens. Natürlich machte die Geschichte »ngcheure Auf regung im Orte und Unschuldige kamen in Verdacht, den» kein Measch dachte doch, daß eine Iran einen solchen durchtriebenen Dieb stahl ausgesührt. Doch der Krug geht zum Wasser, b>s er bricht. Ein in der Nähe der Benke wohnender Gutsbesitzer wurde schließlich auf die Benke, die sehr oft zn ihrer Schatz grube ging und sich frischen Vorrath holte, auf merksam. Er ging ihr einmal nach und fand den Schatz. Jetzt hatte das gote Leben ein Ende. Frau Benke mußte diesem Beweis gegenüber ihre Schuld cinräuinen; daraus be antragte der. Staatsanwalt 4 Jahre Zuchthaus. Dee Gerichtshof ließ aber »och einmal Milde walten, zumal kein großer Schaden erwachsen» indem die Sparkassenbücher und der größte Theil des Geldes sich noch vorfanden, er er kannte auf 2 Jahre Gefängniß.