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.-,4 Ä E -. .> 7 ^ Veiblstt """ »u« «Chemnitzer Srneral-Anielger" und r»m »Sächstsche« randtetrn". Verhandlungen sächsischer Landgerichte. Sin rasfinNter Schtvindler. D reSden. Di« 6. Strafkammer ver-irtheilte den 38 Jahre alte», seit 4 Jahren von seiner zweiten Frau getrennt lebende» Fleischer und Viehhändler Edmund Oswald Scha ale wegen Betrug» zu 2 Jahren 3 Monaten Gefängniß und 5 Jahren Ehren» rechtSverlust. Der am 17. August v. I. vom Landgericht Potsdam bereits wegen Betrugs mit 6 Monaten belegte Angeklagte machte seine» Zeit auf Grund eines ZeitungSinserateS die Bekanntschaft der -Zeugin N. in Klotzsche und stellte sich derselben als kinderloser heiralhSlustiger Wittwer vor, der in guten Verhältnissen lebe nnd zur Etablirung eines Kommissionsgeschäfts von seinem wohlhabende» Onlel, einem angeblichen Billenbesitzer, 20,000 Mark vorschußweise erhalten werde rc. Durch diese erlogenen Angaben getäuscht, ließ sich di« N. bewegen, dem Schwindler nach und nach 130 Ml. darlehens weise zu gewähren, sowie die Zahlungsbürgschaft für «ine Partie von Schaale bezogener Kleidungsstücke zu übernehmen. der Bräutigam würde nicht wiederkounnen, da er jedenfalls auch das Sparkassenbuch seiner Braut mit entführt hake. Wie froh war Anna, als sie in ihrer Kommod« da» Buch noch vorsand. U» so größer war die Enttäuschung, al» sich bei näherer Prüfnug herauSsieklle, daß drei Blätter entfernt waren, und zwar weil Rothe am 19. November 60 Mark, am 20. November 25 Mark und sechs Tage späte, 145 Mark abgehoben hatte. Das Geld hatte Rothe, al- er bald darauf in Markranstädt ergriffen wurde, in leichtsinniger Gesellschaft ver geudet. Der Gerichtshof erkannte gegen Rothe unter Anrechnung 1 Monats der erlittenen Untersuchungshaft auf 1 Jahr 1 Monat Gefängniß und 3 Jahre Ehrenrechtsverlust. Eilt Paar lievettöwiirdige Söhne. Dresden. Anfang Oktober v. I. übergab der Straßenbahn- Streckenwärter K. seinem Sohne, dem vormaligen Straßenbahnkutschcr Carl Robert Kollmann, eine ersparte Summe von 620 Mk. mit dem Ersuchen, das Geld in einstweilige Verwahrung zu nehmen. Wochenlang war Kollmann zun. ein getreuer Hüter des väterlichen Eigcnthnins; nachdem er aber 20 Mark davon z»m Lebensunterhalt verbraucht hatte, faßte er den Entschluß, unter Mitnahme der noch vorhandene» 600 Mark zu fliehen. Am 7. Dezember verließ der 22 Jahre alte, noch unbestrafte Mann Dresden und als er sich am 1. Weihnachtssciertag in Stettin der Polizei freiwillig stellte, war das unterschlagene Geld bis auf den letzten Pfennig von ihm ver praßt. Kollmann muß den schweren Vertranensmißbrauch zum Nach- Iheil seines Vaters mit 2 Jahren Gefängniß sühnen. — Der Händler Carl Emil Kuhn genannt Münch in Pirna beseitigte am k. Dezember v. I. unter Benutzung eines Hammers theilnieise die Rückwand einer verschlossenen Kommode und entnahm einem Kästchen, worin seine Mutter über 100 Mark verwahrt hielt, 30 Mark. DaS Gericht billigte dem schon mehrfach als Dieb bestraften Angeklagten für diesmal noch mildernde Umstände zu» da er sich in Noth be funden und nur an einem Theil des vorhandenen Geldes vergriffen halte und cs lantetc hiernach das Urtheil ans 1 Jahr 6 Monate Gefängniß, sowie 5 Jahre Ehrcnrechtsvcrlnst. Ein «»ehrlicher Bräutigam. Leipzig. I», November v. I. halte der 23 Jahre alte Schmiedegeselle Ernst August Karl Rothe ans Saalfeld mit der ledigen Anna St. ein Liebcsverhältniß angeknüpft, das von den An gehörigen der St. gebilligt wurde, die ihm auch Wohnung gaben. Schon war das Brautpaar dreimal ausgeboten nnd die Hochzeit stand unmittelbar bevor, da verschwand auf einmal der Bräutigam. Die Brüder der Braut waren etwas pessimistischer Natur und meinten, Im Drange »er R»«h. Plauen. Der Buchdrucker Beruh. Friedrich Joh. Miethe, geboren 1861 in Rothenburg, zur Zeit in Görlitz, hatte sich wegen Untreue und Unterschlagung zu verantworten, Vergehe», deren er sich in seiner Stellung als Reisender der Firma L. L Co. in Plauen schuldig gemacht haben soll. ES wurde ihm zur Laß gelegt, von 400 Mk., die er am S. Oktober 1897 von dem Zither- macher M. in Markueukircheu kassiert hatte, 60 Mk., nnd im Februar I. von 120 Mk.. die er von demselben «ingczogen hatte, 70 Mk. zurückbehalte» zu haben. Weiter soll er 1897 oder 1898 von 86,25 Mk., die er von der Firma W. »nd Söhne in Neukircheu in Böhmen eingezogen hatte, Nichts und schließlich von 92 Mk. vou derselben Firma nur 90 Mk. abgeliefert habe». Miethe, der als Schriftsetzer und Reisender von L. beschäftigt worden ist, war, nach dem er schon früher einmal bei ihm in Stellung gewesen, am 1. Okt. 1894 mit einem Gehalt von 1800 Mk. und 10 M. Reisefpesen für den Tag eingestellt worden. Die erste» beiden Unterschlagungen räumte Miethe ein; er suchte sie damit zu entschuldige», daß er sich in bedrängter Lage befunden habe. Er habe eine stacke Familie (7 Kinder) und außerdem hätte er seine kranke Mutter unterstützt. Was den Betrag von 85,26 Mk. von der Firma W. nnd Söhne anlangt, so behauptete der Angeklagte, denselben an seinen Arbeit geber abgeliesert zu haben. -Das Entstehen des Fehlbetrages von 2 Mk. beim letztere» Posten erklärte Miethe mit der Umwechsrluiig des österreichischen Geldes in deutsches. Zeuge L. kann sich nicht erinnern, von Miethe die 85,25 Mk. erhalten zu haben, erklärte aber schließlich, ganz ausgeschlossen sei eine solche Möglichkeit nicht. Strafantrag ist von seiten L.'s nicht gestellt worden. Die Ange legenheit ist vielmehr anläßlich einer Notiz eines Markueukirchener Blattes verfolgt worden. Der in Markncukirche» erscheinende »Obervogtl. Anz." hatte nämlich die ihm durch L.'s Kunden bekannt gewordene Meldung veröffentlicht, Miethe, der frühere Redakteur deS „Markn. Anz.", Hobe sich Unterschlagungen -n Schulden kommen lassen. Miethe wurde wegen Unterschlagung und Untreue in zwei Fällen zu 4 Monaten Gefängniß vernrtheclt, wegen der zwei weitere» Fälle fr ei gesprochen. Bei der Ausmessung der Strafe hat man berücksichtigt, das; Miethe sich in der Thcct i» nicht sehr auskömmliche» Verhältnissen bcsuudcu hat nnd bisher völlig unbescholten war. — Die Sache hat insofern einen tragischen AuSgang genommen, als sich der jedenfalls vou einem starken Ehr gefühle beseelte Miethe nach der Vcrurlheiluug bei der Einfahrt in den Bahnhof Plauen von einem Zuge überfahren ließ, wobei ihm der linke Arm abgefahren wurde. Die hierbei erlittenen Verletzungen haben schließlich seinen Tod hcrbeigcsührt. Bi-lvirlipr-ch«»»«* «»!»»-. Pisse». Der r«»s»«fche Ott« Müller i» Plauen. 16 Jahre «It. war v»u Ost«» 1896 «» »l» Lehrling bei dem Fabrikanten E. in Anerbach kn Stellung imd hat daselbst im Oktober v. I. zwei Diebstähle begangen. A» 12. Oktober hat er au» «ine« uuterschlvsseue» Tischkasten im Nb liefern» gsrain» riu der Direktrice Dr gehörige» Lederportcmonnaie. etwa k Mk. Werth, mit 2,50 Mk. Inhalt entwendet. Drei Tage später, am 15. Oktober, ließ er sich Abend» i« Geschäfte «i»schließe»: er erbrach dann ein in drm obeuerwähnteu Raume stehendes Kaffeupalt und stahl ans demselben 21 Mk. Den Eingriff in das Pult, in dem, wie er wußte, viel Geld ausbewahrt wurde, ermöglicht« er dadurch, caß er mit seinem Taschenmesser ei» Loch in das Holz schnitt. Das gestohlene ^ Geld hat mair bei dem jugendlichen Dieb noch vorgesunden, ko daß man annrhme» m»ß, daß er die Diebstähle ans reiner Habsucht be gangen hat; in einer Nothlag« hat er sich nicht befunden. Der Gerichtshof erkannte wegen schwere» nnd eiusachr» Diebstahls auf 6 Monate 3 Tage Gefängniß. J«g«ndltcher Leichtsinn. Plauen. Am 15. November v. I. wurde i» OelSnitz i. B. der 18 Jahre alte Privatexpedient Paul Alfred Hegemeister aus Zwickau verhaftet, der sich der Urlundenfälchnug und d,8 Betrugs schuldig gemacht hatte. Hegemeister sollte im November, nachdem er b!S dahin im väterlichen Geschäfte in Aue beschä tkgt worden war, in Marln nkirchs» eine Stelle antrete». I» jugendlichem Leichtsinn, der schon wiederholt ini Eliernhanse Anlaß zur Unzufriedenheit ge geben hatte, verbummelte er d-u Antritlstermiu. Er war in Folge dessen beschästigungs- und mittellos nnd vcrsnchtc nun, sich durch Un redlichkeiten zu helfen. Er stellte unterm >2. November eine» Wechsel über 25 Mk. ans und versah diesen, der aus seinen Name» gezogen war, mit der Unterschrift eines Ps. in Ad«f. Am 15. November begab er sich zu dein Schnhmachermeister P. in Markueukircheu und kaufte daselbst verschiedene Sache», ». A. ein Paar Stiefe, ein Paar Gummischuhe, zwei Flaschnr Lack. Die Rechnung dafür belief sich auf über 15 Mk Zn» Begleichung c ec selben präsentirte er de» gefälschten Wechsel, den er noch mit einer weiicre» Unterschrift versehe» hatte. Er gab dabei an, er heiße Doß, habe zuletzt bei Ps. gearbeitet und den Wechsel als Zahlung erhalten. Pf. sei sicher, er habe rin Hans n Adors. P. schenkte den Angaben des Heg müller Glauben, nahm den Wechsel an und zahlte den Mehrbetrag heraus. Er hat gar bald die Mahnehmnng machen müssen, daß er einem Schwindler znm Opfer gefallen n ar. Hegemeister gestand seine strafbaren Handlungen (schwere Urkundenfälschung und Betrug) zu. Er hat diese mit 6 Monaten Gefängnis; zu büßen, 6 Wochen der Untersuchungs haft wurden ihm infolge les von vornherein abgelegten umfassend.» Geständnisses ans die Strafe in Anrechnung gebracht. Wegen drei Paar Strnrupsen. Planen. Drei Paar wollene Strumpfe, von denen zwei Paar dem Anstäder L. und cin Paar dem Gcschirrsührer Z. gehörten, hat der 22 Jahre alte Tischler und .Handarbeiter Joy. Avam Gumtow, ans Langenverg in Bayern gebürtig, sich unrechtmäßiger Weise' a».,eeignet. L. nnd Z. waren Logiskollegen von Gumtow. Dieser, der schon vorbestraft ist. räumte den Diebstahl ei», nur war ihm der Wichtige Wechtsfragen. Scheidung wegen böslicher Berlassnng. Beklagte hat ihren Ehemann, einen Bäcker gesellen, verlassen und die erhaltenen Nückkehr- befehle nicht befolgt. Ihre Gründe sind für objektiv »»zutreffend befunden; dagegen hat das Berufungsgericht angenommen, daß das Erforderniß der Böslichkcit fehle» weil sie sich in gutem Glauben zur Weigerung der Rück kehr berechtigt gehalten habe. Letzteres ist indeß nicht entscheidend. Der Ehegatte soll das eheliche Zusammenleben überhaupt nicht eigenmächtig ansheben- Die Böslichkeit der Verlassung liegt in der eigenmächtigen Trenn ung mit der Absicht, die eheliche Gemeinschaft nicht fvrtznsetzrn, ohne richterliche Gestattung und trotz erhaltener Nückkehrbefehle. Ent schuldigt aber ist sein Fernbleiben nur, wenn Umstände vorliege», aus denen ihm ohne Härte die Fortsetzung des Zusammenlebens nicht zugemnthet werden kann. Solche Umstände sehlcn. Kläger war nicht verpflichtet, eine FamMcnwohnung bereit zu halte», so lange nicht Beklagte thaisächlich zur Rückkehr bereit war, »nd Beklagte war, nachdem sie ihren Mann ohne Grund verlaffen hatte, beweis- pflichtig, daß dieser ihr Wohnung oder Unter- halt nicht werde verschaffen könne». Nach dieser Richtung sind genügende Behauptungen nicht aufgestellt, zumal es eine, wenn auch nicht erzwfligvare. doch sittliche Pflicht der Ehesra» ist, einen angemessenen Beitrag zu den Lasten der Ehe zu leisten, unter Umständen sogar durch eigenen Eriverb die Einkünfte zu erhöhen. Schutz«,atzr-geln vet Straße,,baute,,. „In wieweit verpflichte» Bau- arbeiten an städtische» Straßen den Bauunternehmer zu Schutz», aß re geln für Personen und Sachen?" Bei der Einlegung von Straßenbahngleisen wurden in einer Straße in Leipzig Arbeiten vvrgcnommcn, die in der Hauptsache in der Beseitigung eines TheileS der Asphaltschicht, im Ansschlagen der zugehörigen Betonschicht und Zerkleinern der Betonstiickc, sowie in der Erneuerung des Fahrbahnbelags bestanden. Während dieser Arbeiten sind zwei Schaufenster, zertrümmert worden. Zu», Ersätze des dabei verursachten Schadens ist der Bauunternehmer veructheilt worden. In dem Urtheile hat das kgl. sächs. OberlandeSgcricht,Dresden u. A. folgende Grund sätze ausgesprochen: Wen«, auch der Stadtrath zu Leivzig dem Bauunternehmer nur solche Sicherheitsmaßregeln anfgegeben halte, die zur Sicherheit des in der Nähe des Bauplatzes verkehrende» Publikums und der dort be schäftigten Arbeiter nöthig waren, so war doch der Bauunternehmer zu Sicherhcitsmaßregeln nicht nur zum Schutze von Personen, sondern auch zum Schutze von Sachen, vor Allem der in der Nähe des Bauplatzes befindlichen Ge bäude und Gebäiidctheile, verpflichtet. Er kann sich nicht damit entschuldigen, daß bei Arbeiten in lebhafte» Vcrkehrsstraßen umfang reichere Schutzmaßregeln, als er sie getroffen hatte, nicht üblich seien; es muß in jedem einzelnen Fall geprüft werden, in wieweit ein Schutz geboten ist. Daß er die Arbeiter aiigewiesen hat, sich mit dem Rücken gegen die Fußbah» zu stelle», um mit ihren Körper» die abspringendeu Steine abzuhallen, genügt nicht. Wenn der Bauunternehmer sich darauf berufen hat, daß eine wirksame Schutzvor richtung im Berhältniß zu dem Nutzen, de» die Arbeit gewähre, viel zu thmer sein würde, so erscheint das schon deswegen unrichtig, weil schon einige aufstellbare Planken, für die kein großer Aufwand nöthig sei» würde, genützt haben würden. Aber selbst wenn thcuere Schutz vorrichtungen erforderlich wären, hätte sich der Unternehmer damit nicht entschuldigen können; er hätte daun eben seine Preisforderung dem entsprechend bemessen müssen Nr. 4. j Beiblatt enm ..LlwAiilyrr General-Anzeiger" mit» z„>n .SüM-chcn Laicüboteir ,S!9. Ein* verkanntes Genie. Ei» RtchtigkeltSgrunv. Ei» Urtheil, bei dessen Berkünbigung der Vcrlheidiger nicht anwesend war, unterliegt der Aufhebung. DaS Landgericht Gleiwitz hat am 9. November v. I. den Schulknaben Paul Schaffarczyk wegen vollendeten und ver suchten Diebstahls zn einem Jahr Gefängniß verurtheilt. Gerügt wurde vom Vater der Angeklagten in seiner Revision, daß dem Vertheidiger das Urtheil nicht verkündet worden sei. Das Reichsgericht hob das Urtheil ans und verwies die Sache an das Laudgcricht zurück. Die Verhandlung schließt, so hieß e» in der Begründung, mit der Verkündigung des Urtheil-. Tie letzlere ist also Bestand- theil der Verhandlung. Die Anwesenheit deS VertheidigerS während der ganzen Dauer der Verhandlung ist „vthwendig. Wenn der Ver- theidigcr sich entfern«, muß sofort ein anderer gestellt werden. Vcrantwortlichcr Redakteur: Julius Theiß, Druck u. Beklagt Alexander Wiede, Beide in Chemnitz. Nachdruck verboten Man wußte nicht, ob man sie bemitleiden oder belächeln sollte, die Erscheinung mit de» langen tiefschwarze» Künstlerlocken, welche mit einer feierlichen Würde dieser Tage die An klagebank der 89tcn Berliner Schöffengerichts- abtheiluag bclrat. Eine tiefe Verneigung vor dem Richterti'sche, dann eine cbenso'che gegen Las Publikum, das mit größter Spannung der kommendcn Dinge harrte, nnd die einleitenden W.rle: „Herr Präsident, ich bin bereit", ließen eine besonders interessante Bechandlnng er warten. Vors.: Sind S>e der Maler Felgen? Angekl: Sie fragen noch, wo es die ganze Welt weiß. Haben Sie schon einen echten Felgen gesehen? Bors.: Wie menen Sie das? Angekl : Nun eine Momentkreidezeichnung von einer so flie henden Aehnlichkeit, wie sie eben nur ein Felgen Herstellen kann. Vors (theikt den Schöffen mit, daß der des Betruges Angeklagte von de» ärztlichen Sachverständigen bereits auf seine» Geistes zustand hin untersucht wnrde, und da? Ergebniß ei» zweifelhaftes sei): Wo find Sie geboren? Angekl.: Nicht in Arkadien. Aber geboren bin ich doch, wenn ich auch wollte, ich wäre es nicht. Man nennt mich einen Berliner. Vors.: Wie alt sind Sic? Angekl.: Znm Sterben zu jung, znm Leben zu alt. Dreiunddreißig. Vors.: Was sind Sic von Berns? Angekl.: Ich habe meine Sache auf Nichts gestellt, ich bin Künstler. Bors.: Sie wollen sagen Maler. Angekl.: Das ist ein dehnbarer Begriff. Be chlen Sie, ich soll einen Wald, ein See- panvrama, ein Portrait oder irgend einen anderen Ochse» malen, ich mache Alles. Doch die Welt ist schnöde, sie verachtet die Kunst und läßt sie betteln gehen. Bors.: Und darum mußten Eie zum Betrüge greifen? Ängckll: Verzeihung, wenn ich mit dem Dichter spreche: Schnell ist die Jugend mit dem Urtheil fertig. Doch bitte ich Sie, mich vorerst cinzuhörcn Bors.: Gehört sollen S e werden, aber wir bitten Sie, bei der Sach- zn bleiben. Angelt.: Ich bin ein Zentrumsmensch und schweife weder nach links noch rechts ab. Ich befchnlslge den Gastwirth Halbart, der mich ,v gen Betruges cuigezcigt, des Größenwahn- sinns, der Unkenntnis, von jeglicher Kunst. Mein, re'p. srin Portrait war ähnlich, wie eine Photographie. Vor!.: Aber mit jeder andern, nur nicht mit der des Zeugen. Sie sehen> das Bild ist hier und wir werten Gelegenheit haben, bei der Vernehmung des Zengen dir Ach lichkeit zn prüfen. Angekl: Daran rst mir viel gelegen, ich sehe, ich habe es mit einem kunstsinnigen Kolleg >,»> zn ihm, nnd überlasse mein Renommee rnhig dessen objektivem Urtheil. Der Zeuge Halbart, eine äußerst gutmüthig aussehende wohlbeleibte Figur, wird ausgerusen »nd erklärt nach seiner Vereidigung: Herr JerichtShof, mit dem Mämieken ist Zappe» ab. Ick laß mir nie nich mehr von ihm portrairiern. Angekl.: Schweig still, Kumpan, Du bist nicht werlh, daß Dich ein Künstler verewigt! Vors, (zum Angekl.): Sie dürfen den Zeugen nicht unterbrechen. Zcuge: Meine Herren! Der jute Mai», ns der Anklagebank müßte cijentlich wejen Thierguilerei bestraft werde». Drei Stunden mußtd' ich us'n Stuhl sitzen u» nachher sah ick aus wie'n abjcleckter Orangntang. Angekl.: Das ist eine Beleidigung. Armer Mensch, der Du Kunst und Wahrheit nicht unterscheide» kannst. Vors.: Warum, Herr Zeuge, habe» Sie den» demsAngeklagten das Portrait abgenommen? Zeuge: Warum? weil er schon 15 Marl Vorschuß hatte, v„ ick det Corpus defekti doch in Hände» kriege» wollte, damit ick beweise» kann, wie ick rinjeschliddert bin, u» weil er et mir ohne Weiteret »ich überjeben wollte, d» »*-qpe >-- .«e -