die Einführung kleiner Geldstrafen für Versäumnisse u. s. w. Es ist mir nicht unbe kannt, was sich dawider sagen läßt, allein sie sind unter andern ein Mittel zur Erreichung guter Zwecke und fördern die äußere und innere Schul ordnung. Von izt an liegt, vor der Hand im rsten Au ditorium, ein Tagebuch (Oiarium) offen va, worin nicht nur die Abwesenden und die zu spät Kommenden notirt, sondern auch lobende und ta delnde Bemerkungen vom Rector und Coyrector, täglich und wöchentlich niedergeschrieben werden. UnsreVerehrlichen Oberschulbehörden finden es im mer zum Einsehn bereit und künftig jeder andre Va ter und Theilnehmer bey öffentlichen Prüfungen,oder bcy jedem andern, uns jedesmal erfreulichem. Besuche unfrer Lchrklaffen. Denn Publizität (Oes- fentlichkeit) ist von nun an unser Gesez. Auchwerden künftig, ohne Ausnahme, zwei Prüfungen, tue eine vor Ostern, ganz öffentlich und feierlich, zugleich in Verbindung mit dem Redeact der etwanigen Abiturien ten, wozu mir einem Programm über die fort- gesezten Verbefferungs - Angelegenheiten unsrer Lehranstalt, cingeladen wird, die andere, min der öffentlich, gegen Michael, — gehalten wer den. Die Mirtheilung eines Plans zu schrift lichen Probearbeiten, die öffentlich zur Be- schauung vorliegen, behalte ich mir vor. Den Beschluß desselben machen: l. Die Vertheilung der, nach einem beson ders gedrukten und beschriebenen Schema angefer-