4o Den noch übrigen beengten Raum dieser Matter wende ich nun noch zur öffentlichen Mit teilung mancher andern Anzeigen, Wünsche und Bitten an. Zuerst erwarte ich, der bekannten aller höchsten Königlichen Schulordnung gemäß daß jeder Vater und Pfleger seinen Sohn und Pflegling, welchen er von nun an der ersten öffentlichen Sradrschule anvertrauen will, m i r, dein Rector, zuführe oder zuführen lasse,welche- »Nanchen Vortheil dein neuen Lehrling gewahrt; oder, daß wenigstens der Sohn selbst zu mir kvm- me, um ge fehl ich durch Einträgen fernes Nah- mens in die vor; mir neu angelegte Schul Ma trikel, rezipirt zu werden. Er empfängt darauf die bekannten Ermahnungen, wird münd lich und schriftlich geprü ft, und verspricht dann durch Handschlag die Haltung der Schulgesetze. Drauf führe ich ihn persönlich, mit gebührender Feierlichkeit, die ihres Zwecks nur selten verfehlen kann, in die Klasse und weise ihm d»e Stelle un ter seinen Mitschülern an, der er würdig ist. Ich werde durch Vesuchung der Lektionen in den untern Klasse», durch Censuren undPrivatprüfungen, und Besprechung und Berathllng von Seiten der Klas senlehrer, nach und nach die für jeden neuen An kömmling angemessene Stelle ziemlich sicher finden. Und hätte er sie eine Zeitlang nicht ganz angemes sen, so wird eine halbjährige Verseßungsprü- fung auf die Spur helfen. Wirklich kann und darf es nicht mehr, wie zeither, statt finden, daß irgend ein Lehr ling, in irgend eine Klasse, ohne ge- sezliche vorgängige Meldung, Prü-