36 6. Künste. 1. Zwei Stunden im Rechnen. Inge- höriger Fortsetzung des darinn in IVta Erlernten, besonders künftig Uebung der Regula lri. 2. Eine Stunde in wöchentlichen Gedächt nisübungen, und in förmlichen Rezitiren des Memorirten, abwechselnd, bald in teutscher, bald in lateinischer und französischer Sprache- Jn manchen Lehrstunden, als, Nachmittags von 2 — 3 Uhr, wechselt der Kantor, als vier ter Kollege, mit dcm Terzius, als cigcutlichem Lehrer in dieser Klasse; oder ein Primaner, der sich zunächst für eine Landschullehrerstelle ausbilden will, vertritt da, durch Vortrag aus einem guten teutscher, Lehrbuche und unmittelbar drauf folgende Prüfung des Vorgetragnen, seine Stelle, unter ge höriger Aufsicht der Inspektion, des Rectors und des Klassenlehrers. Naturgeschichte, Technologie und ähnliche Gegenstände sind da an ihrer Stelle.