59 ge hinein, läßt sie gnt darin hernmarbeiten und l'/s Stunde lang kochen; alsdann werden sie her ausgenommen, an einem feuchten Ort gelegt, nach Verlauf von 12 Stunden gespühlt und folgen germaßen Carmoisinroth gefärbt. Man füllt den Kessel mit reinem Wasser, ist die Flüssigkeit am Kochen, setzt man derselben hinzu: 1 T. Cochenille, welche nach bekanntem Verfahren mit 3 A Salmiakgeist gelöset und mit reinem Wasser verdünnt ist (Ammoniak Cochenille), läßt die Flüssigkeit 4 Minuten lang durchkochen, kühlt dieselbe mit reinem kalten Wasser ab, bringt die nach Vorschrift vorbereiteten und gespühlten Zeuge hinein, läßt sie fortwährend darin herumarbeiten und 2/4 Stunden lang kochen, alsdann werden sie her ausgenommen, gespült und appretirt. ' ^ 5. Dnnkelrotk aus dem Rothhoize. (Nie 24 8 wollenes Garn oder Zeug). Neu. Die aus dem Roth Holze hergestellten rothen Farben besitzen nach seitherigem Verfahren wenig Haltbarkeit, sind aber zur Herstellung der Kirsch rothen und dergleichen rothbraunen Farben unentbehrlich.