herausgenommcn, verkühlt, an einem feuchten Ort gelegt und nach Verlauf von 12 Stunden sehr rein gespült und folgendermaßen blauschwarz gefärbt. Man füllt den Kessel mit reinem Wasser, ist die Flüssigkeit am Kochen, setzt man derselben hinzu: die Abkochung von 4 T Blauholz; bringt die nach Vorschrift vorbereiteten und gespülten Garne oder Zeuge hinein und läßt sie bei einigem Hrrumarbei- ten '/g Stunde lang in derselben kochen; alsdann werden sie hcrausgcnommen, gespült und appretirt. Die nach diesem Verfahren schwarz zu färben den halbwollenen Zeuge bedürfen nachdem eines kleinen Zusatzes von Blauholzabkochung, wonach dieselben in der Farbeflüssigkeit so lange verblei ben, bis sie darin fast erkaltet sind; alsdann werden sie herausgenommen, gespült und appretirt. ^ 2. Kohlschwarz, aus dem chromsauren Kali und dem Blauhvlze. (Für 24 A wollen Garn oder Zeug.) Neu. Man hat dasselbe Verfahren, als wie bei dem Blau-Schwarzfärben, zu beobachten, nur daß man beim Schwarz färben etwas mehr Blau-