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«Merger UMM und PrN« vierteljährl. SO Ngr. Insnat« werden die Atspaltme Zeile oder t«tn Dienstag, den 19. Deeemver Raum mjt S> Pf. rneLnet, '? Amt-Platt de- Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Bi in' Erscheint Wochmtag ftuh 9 U. Inserate werden bi« Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen. N 7^- - ?' ? -:.!' nnn s>?lÜ!47sWP Wir wollen uns hierüber nicht in Conjecturen ergehen od« den kommenden Ereignissen vorgreifen, aber wenigstens möchtest wir constatiren, daß unser Glaube an eine glückliche Lösung aller dies« Fragen äußerst schwach, ja schon mehr. Unglaube ist. Man hucke nur auf die gegenwärtigen Verhandlungen der Landtage; chabett sich auch einige gegen die Sistirung der Verfassung ausgesprochen , so bildet dennoch die centralistische oder deutsche Partei im Groß^p und Ganzen die Minderheit und schwerlich dürfte die von^MatW schon übermüthig angelegte slavische Bevölkerung auch nur , ei».M» telchen ihrer vermeintlichen Rechte zu Gunsten der Deutsch-Desnr« reicher, d. h. zu Gunsten des Einheitsstaates, opfern^ Wie Oester reich aus dem gegenwärtigen Chaos hervorgehen wird, chgs mögest die Götter wissen.. 77--.. . . > Graf Bruno Auersperg, unter dem Namen Anastastu- GrÜu bekannt, sprach auf dem Landtage zu Laibach die bedeutungsvollen Worte: es habe ihm das Durchlesen des September- oder Sisti- rungs-Patentes die Brust zersprengen wollen ; das Spiel könne gär nicht anders enden, als daß der absolutistische Herrgott mit HM Donnerwetter einer Oetrohirung dareinfahre. . . . „s, Die meisten österreichischen Landtage haben die Berathung über die Verfassungsfrage beendet. Der Lapdtag von Gasiziest, eine Majorität des Landtages von Böhmen und in sehr zweiM Hafter Form die Landtage von Istrien und der Bukowina hä« ben sich für die September-Acte bedankt; die Landtage von Nie derösterreich, Oberösterreich, Steiermark, Salzburg Kärnten und Schlesien haben verfassungstreue Adressen vo- tirt; zwei Landtage endlich, die Nämlich von Mähren unh.Kr a im haben gar kein Votum abgegeben, obgleich die Frage ,selbst wohl zur Verhandlung gekommen ist. Der AuSgang, den die Angelegen heit auf dem Krainer Landtage genommen hat, kflM ziemlich über raschend; die Verfassungspartei unterlag dort der? Verbind«^ verfassungstürmenden Slovenen mit den durch Vie Affaire Was« eingeschüchterten Regierungsbeamten und anderen unter -llest. Um ständen furchtsamen und niemals entschieden auftretenden AemenM. In Agram ist der Versöhnungsact nun vollständig vollzogen, und die Fustonisten bereiten sich auf die Unionsdebatte dadurch vor, daß sie. durch dringliche Einladung an die auf dem Landtage noch fehlenden paar Obergespäne den Kern der magyaxonischey Garde zu verstärken suchen. Bei dem Stimmenverhältniß, wie es sich nach Entfernung der Banaltafel-Assessoren herausstellt, ist der Fusions partei übrigens, ganz abgesehen von dem gewichtigen persönlichen Einfluß der einberufenen Obergespäne, schon der bloße Zuwachs zweier Stimmen werthvoll und vielleicht entscheidend. , Die jetzt in Preußen stattfindenden Minister-Conferenze« beschäftigen sich mit der Berathung der Gegenstände, welche dem Landtage bei seinem Zusammentritt zur Berathung vorgelegt wer den sollen. Die Einberufungsordre für die beiden Häuser des Land tages wird in der nächsten Woche durch den„StaatSanzeiger" ver öffentlicht werden und der Zusammentritt des Landtages selbst ist der zweiten Woche des Monats Januar, vermuthlich am 10. oder 11. Januar, erfolgen. Die Dauer des Landtage- wird wohl nicht unter 4—5 Monaten sein, da zahlreiche Vorlagen in Aussicht ste hen; es sei denn, daß irgend ein Zwischenfall die Auflösung schon zeitiger herbeiführen sollte. . . In Berlin hat die Fleischer-Innung beschlossen, jedem Fleischer meister, der ein trichinöses Schwein nachweist, die Summe von 50 Thalern aus der Jnnungscaffe zu zahlen. Es soll damit verhütet werden, daß irgend ein Fleischer in die Versuchung gerathe, kränke- Fleisch zu verkaufen.? . . Aus Mecklenburg kommt die interessante Nachricht, daß dort endlich die Herren .Junker sich zur Aufhebung der,Prügelstrafe s verstanden haben. Auf die dabet zu Tage getretene Initiative de» GroMzogs, denn dieser verlangte hi? Aufhebung, Vßr^E'Hal-. 4- Freiberg, 18. December 1865. DaS wichtigste Ereigniß des Tages ist die Eröffnung des un« g arische « Landtags. Die Thronrede, welche Kaiser Franz Joseph am 14. d. in Ofen hielt, würde mit außerordentlichem Enthu siasmus ausgenommen; gleichwohl scheinen in derselben einige Punkte zu seip, welche den Hübel nachträglich etwas abkühlen. Die Ungarn köyney jedoch diesmal ohne Ueberhebung sagen, daß die Augen ganz Europa- auf die Verhandlungen ihres Landtags gerichtet sind, denn je nach dem Ausfall derselben bestimmt sich die künftige Gestaltung der österreichischen Monarchie, sowie die Stellung derselben zu Deutschland. In Rücksicht hierauf ist es wohl am Ort, der Sache etwas näher auf den Grund zu gehen. Im Sinne der pragmatischen Sanction, sagt die Thronrede, sei vor Allem das. gegenseitige Verhältniß der Länder der ungari schen Krone zu regeln. Die pragmatische Sanction vom Jahre 1723 ist der staatliche Gründvertrag, worauf die Magyaren ihre Selbstständigkeit und Unabhängigkeit begründen. Durch dieselbe Wurde da- Erbrecht auf die zur Krone des heiligen Stephan gehö rigen Länder: Ungarn, Siebenbürgen und Croatien, auch auf die weiblichen Nachkommen des Hause- Habsburg übertragen, unter der Bedingung , daß der König nie in Ungarn in anderer Wesse regiere und verwalte, als im Sinne der im Lande geschaffenen und in' Zukunft zu schaffenden Gesetze. Durch spätere Könige wurde die Urkunde bestätigt, und so heißt es z. B. in den Gesetzen von 1790 wörtlich: '„Ungarn sei hinsichtlich seiner ganzen gesetzlichen Verwaltung unabhängig, d. h. unterstehe keinem andern Reiche oder Bölke; besitze seine eigene Verfassung und Verwaltung und sei folg lich durch seinen rechtmäßig gekrönten König nach eigenen Gesetzen und Gewohnheiten, nicht aber nach Art der übrigen Provinzen und Länder des Kaiserreiches zu regieren; außerhalb dejS Landtages dürfe das Gesetzgebungsrecht nicht geübt werden" u. s. w. Im Jahre 1848 wurde der Landtag ein förmlich constituirender und brachte da- öffentliche und politische Recht des Landes in die Form einer constitutionellen Verfassung. ' Dwse Gesetze bilden de mehrerwähnte „Rechts co ntinui- t ä t'^ auf welche die Ungarn pochen, und von ihnen leitet das Land die Verpflichtung ab, daß der König jedes durch den Landtag gege bene Gesetz aufrecht erhalten und äusführen müsse. Selbst eine zeitweilige Suspension der. 1848er Gesetze sei ein Verfassungsbruch. Im Gegensatz zu dieser Rechtscontinuität ist von den Gegnern die >,Rechtsverwirkung" aufgestellt worden. „Ungarn" — sagte Schmerling — „hat Revolution gemacht Und die Partie verloren; e» hat sich durch seine unter Kossuth erfolgte Unabhängigkeits-Er klärung von der pragmatischen Sanction losgesagt und alle darauf zu beziehenden Gesetze verwirkt." So standen die Sachen bis jetzt, und offenbar muß man eS al- einen Sieg der Ungarn bezeichnen, daß der Kaiser nachgegeben und zur pragmatischen Sanction als Ausgangspunkt zurückgegriffen hat, um eine Versöhnung herbeizuführen. Freilich mag eS, wie wir schon oben erwähnten, den Jubel der Magyaren nachträglich etwas abtühlen, daß nicht nur eine Revision der 1848er ^Gesetze zu Gun- !step der Krone verlangt wird, sondern daß die Thronrede die Be- ,Handlung der allen Ländern gemeinsamen Angelegenheiten in erste Linie stellt. „Diese gemeinsamen Äügelegenheiten", sagt die Thron rede, „seien im October-Diplome bezeichnet und die gemein same verfassungsmäßige Behandlung derselben sei auch jetzt ein un abweisbares Erforderniß des einheitlichen Bestandes und der Machtstellung des Reiches, dem jede andere Rück sicht untergeordnet werden müsse." Das ist der Kern- uud Lardinalpunkt der ganzen Thronrede und es ist sehr fraglich, oh die Parteien von der Höhe ihrer Theorien herabsteigen und sich aus dem Felde derThatfachen die Hand zur Versöhnung reichen werdest.