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'mlmM Anzeiger Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brandt Montag, den S. October Erscheint jeden Wochentag früh 9 U. Inserate werden bis Nachm. 3 Uhr für die nächste Nr. angenommen und Tageblatt Tagesgeschichte. Dresden, 6. October. Die zur Bearbeitung eines allge meinen deutschen Obligationenrechtes niedergesetzte Commission, welche sich nach Beendigung des Entwurfes in erster Lesung im Sommer dieses Jahres vertagt hatte, trat am heutigen Tage zur Aufnahme der Berathungen in zweiter Lesung wiederum zusammen, und wurde die Sitzung durch Se. Exc. den Herrn Staats- und Justizminister Or. v. Behr, als Ehrenpräsidenten der Commission, eröffnet. Pesth, 4. October. (W. Bl.) Zur Feier des Namensfestes Sr. Majestät fand heute in der Ofner Festungspfarre und in der Pesther Hauptpfarre Gottesdienst statt. Außer den Spitzen der Landesbehörden waren die Magistrate, namentlich die städtischen Repräsentanzen anweseyd. Die Kirchen waren zum Erdrücken voll. Nach dem Gottesdienste begab sich eine Pesther Deputation zum Tavernicus, um denselben zu bitten, Sr. Majestät den Ausdruck der Huldigung und Loyalität darzubringen. Die Stadt war mit Flaggen geschmückt, gestern fand im deutschen Theater, heute im ungarischen Theater eine Festvorstellung statt. Letztere war außer ordentlich besucht; Dalarda brachte Deal zur Namensfeier eine Serenade bei Cackelschein. — Abends 10 Uhr brachten die Wähler der innern Stadt Deak einen großen Fackelzug; derselbe dankte in kurzer Ansprache mit Umgehung der Politik. Schleswig-Holstein. Die „Schlesw.-Holst. Ztg." antwortet ausführlich auf die hier und da laut gewordene Aeußerung, die holsteinische Ständeversammlung möge sich nicht an den Deutschen Bund, sondern ans Deutsche Volk wenden. Sie geht dabei auf die Motive ein, die die Ständeversammlung bewogen haben werden, an den Bund zu gehen, und schreibt: „Als die europäischen Groß mächte gegen das Recht der Agnaten und ohne Zustimmung der Stände durch das Londoner Protocoll die Thronfolgeordnung in den Herzogthümern zu ändern versuchten, als auch manche Deutsche Staaten dem Protocoll beitraten, war es der Bund, der durch seine Nichtzustimmung den dritten Nichtigkeitstitel jenes „oouvro impuissaot" herstellte. Als in dem Kampf der Herzogthümer gegen Dänemark von 1853 —1863 Beschwerden am Thron des Königs-Herzogs und Ministeranklagen' nichts verschlugen, war der Bund der letzte Rettungsanker der Stände. Der Anker hielt; ans Einschreiten des Bundes wurden die gesetzwidrig erlassenen ßtz. 1 bis 6 der holsteinischen Verfassungsordnung, darunter im tz. 1 das Thronfolgegesetz, im Jahre 1858 aufgehoben. Gegen erneuerte Rechtsverletzungen wurden neue Rechtsverwahrungen der Stände an den Bund beschlossen; ihre Folge war der Executionsbeschluß gegen Dänemark. Als der letzte König-Herzog gestorben, wandten sich unsere Abgeordneten am 19. und 23. November 1863 an de» Bund mit dem Antrag, er möge dazu helfen, daß die Entscheidung in unserer Landessache dem Recht, nicht der Gewalt anheimfalle. Auch Herr v. Blome wandte sich mit diesem Antrag an den Bund. Am 22. Dec. richteten unsere Abgeordneten das Ersuchen nm An erkennung des legitimen Herzogs Friedrich VIII. von Schleswig- Holstein an den Bund. Durch die Bundesexeeution ward Holstein von den Dänen befreit; das Land betrat einmüthig den einzigen Weg, der es von Dänemark scheiden konnte: es proclamirte aller Orten den rechmäßigen Landesfürsten Herzog Friedrich VIII. Die BundeScommissare traten „Kundgebungen der Anhänglichkeit an das Haus Augustenburg" nicht entgegen, sie suchten nicht, wie später die preußischen Befehlshaber in Schleswig, wenn auch vergeblich, jegliche Regung der Bevölkerung in Betreff der Successionsfrage, der einigen Rettung Schleswig-Holsteins, zu verhindern. Die BundeScommissare entfernten die verhaßtesten Werkzeuge des däni schen Regiments, sie zogen Männer, die das Vertrauen des Landes besaßen, in die Landesregierung und übertrugen ihnen die Ver ¬ waltung der erledigten Aemter. Die BundeScommissare haben nicht/ wie die preußische Verwaltung in Schleswig, weder die geachteten Männer wieder abgesetzt, noch die dänischen Beamten wieder einge setzt. Kurz vor der Londoner Conferenz traten die Ständeabge ordneten in der Universitätsaula zu Kiel zusammen; die BundeS commissare legten der Versammlung nicht, wie später die preußisch österreichischen Civilcommissare, Schwierigkeiten in den Weg. Die Ständeversammlung beschloß einstimmig mit 40 Stimmen angesichts der Conferenz eine erneuerte Rechtsverwahrung; diese äeclitrutioa ok rigkts ward dem Bunde mitgetheilt. Auch Herr Rötger war unter den 40 Abgeordneten. Der Bevollmächtigte des Deutschen Bundes forderte in Uebereinstimmung mit den Gesandten Oester reichs und Preußens in der Conferenzsitzung vom 28. Mai 1864 die auch von den Ständen verlangte Constituirung Schleswig- Holsteins als selbstständiger Staat unter der Souveränetät de- Erbprinzen von Augustenburg, der das beste Recht und die un zweifelhafte Majorität der Bevölkerung für sich habe. Der Deutsche Bund genehmigte diese Forderung seines Gesandten am 2. Juni. Er hat nicht, wie später Preußen, bald oldenburger, bald branden« burger, bald dänische Rechte, bald die Behauptung, daß Schleswig- Holstein kein selbstständiger Staat sein dürfe, vorgebracht. Der Bund und ebenso Oesterreich halten fest an der Erklärung vom 28. Mai 1864. Der Bund hat am 6. April 1865 die vertrauens volle Erwartung ausgesprochen, die Großmächte würden .dem Herzoog Friedrich die Herzogthümer übergeben; Oesterreich hat sich bereit erklärt, dieser Erwartung nachzukommen. Deutsche Bundesregierungen haben den Antrag gestellt, die Herzogthümer von der von Preußen ihnen zugedachten Schuldenlast zu befreien; sie haben sich damit bereit erklärt, ihrerseits einen Antheil der Schuld zu übernehmen. Die Stände haben sich am 6. Sept, an den Bund gewandt, der bisher ihre vorgesetzte Behörde war, der bisher für das Landes recht eingetreten ist. Sollten die Stände sich an Oesterreich wenden, das auch an der Erklärung vom 28. Mai 1864 sisthilt? Wir sehen keinen Grund dafür ein, und es ist auch nicht davon die Rede gewesen; eine telegraphische Depesche, die z. B. die „Weser- Zeitung" darüberbrachte, war falsch, vermuthlichtedenziös erfunden. An Preußen sich zu wenden, das bald den, bald den Rechtsstand punkt einnimmt, das bald die, bald jene Politik zu verfolgen scheint, konnten nur die Herren Mesmer-Saldern rc. rathen. Da« deutsche Volk? Wer ist das deutsche Volk? Ist es derjenige Theil, der in Frankfurt durch seine Abgeordneten vertreten sein wird, ist es derjenige, der durch Organe, wie „Weser-Ztg.", „National Zeitung", „Norddeutsche Zeitung", „Kölnische Zeitung" die Herzogthümer un ablässig zu verleumden bemüht ist, ist es derjenige, der in unsrer Landessache, die vielleicht die Lebensfrage für Deutschland ist, keine Ansicht zu äußern wagt? Wir sind allerdings nicht zweifelhaft; nur in dem erstern Theile erblicken wir das wahrhaft liberale deutsche Volk. An dessen Adresse hat sich die Delegirtenversamm- gewandt. Die Ständeversammlung mußte sich an den Bund wenden. Daß keine andere Vertretung Deutschlands existirt, das beklagt gewiß mit uns am meisten ein Theil derjenigen Bundesregierungen, deren deutschem, mit Recht und Ehre übereinstimmendem Verhalten wir viel verdanken. Daß der Bundestag sich durch die Großmächte den Ferienbeschluß hat aufnöthigen lassen, kann Niemand lebhafter tadeln als wir. Daß aber dennoch der Deutsche Bund eine der jenigen Klippen sein und bleiben wird, an denen wie das Londoner Protocoll so jetzt die Theilung der Herzogthümer und die Annexion zerschellen wird, daran zu zweifeln haben wir, wie unsere Abge ordneten, nicht den geringsten Grund." Kiel, 4. October. Morgen würde der Tag der zweiten Sä- cularfeier unserer Landesuniversität sein, wenn nicht die leidigen Zeitverhältnisse veranlaßten, daß der Tag gänzlich ungefeiert vor übergehen wird. Vor 100 Jahren ging es ähnlich. „Hindernis^ PreN vierleljährl. LV Ngr. Ins««» 4 werden die gespaltene Zeile oder deren I Naum mit !> Pf. berechnet. OVUM