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Bekaüul E Auf Befehl des Königliche» Preußische» Gouvernements des Königreichs Sachsen findet am K.SWtk diese- Jahre- die Ablieferung aller im Besitz vr» Privat-Personen sich befindenden Waffen — al- Schutz-^ Hieb- und Stoßwaffen — desgleichen aller Pulvervorräthe, Patronen re. für die Stadt Freiberg statt. Im Interesse der Besitzer ist eine gute Verpackung und genaue Bezeichnung der einzelne» Stücke nach ihrem Eigenthümcr zu empfehlen. Die Annahme der genannten Gegenstände findet zur Erleichterung der Besitzer in den Bormittag-stundm von 8 bi- 12 Uhr und Nachmittag- von 2 bi- 7 Uhr im Bahnhofe statt. Die Abnahme der Waffen re. «ross »jt «len» LV. SINtsxs LS DLr beendet sein. Wer nach dieser Zeit noch im Besitz von Waffen oder Munition betroffen wird, hat kriegsrechtliche Bestrafung zu erwarten. Für Genossenschaften, Vereine u. dgl. m. werden die Vorsteher oder Spitzen verantwortlich ge macht, wenn bei Haussuchungen späterhin Waffen re. aufgefunden werden. Ebenso werden Diejenigen bestraft, welche vom Tage dieser Bekanntmachung ab versuchen, heimlich Waffen über die Vorposten hinauszuführen. > Bei Allarmirung der Truppen in und um Freiberg begeben sich die Bewohner sofort in ihre Wohnungen, bei Nacht werden die Häuser erleuchtet. Im Falle eines Kampfes in und um Freiberg erleiden Diejenigen, welche mit Waffen betroffen werde«, die Strafe des Erschießens. Freiberg, am 7. Juli 186S. Der Hauptmann und Commaudaut von /»wer-: von ItionitL . ' i Bekanntmachung. Seiten de» unterzeichneten Königlichen Gerichtsamtes soll - den SV. September 188« da» dem Schlossermeister Moritz Wilhelm Uhlmann hier zugehörige HauSgrundstück «it Bürgerfeld, Nr. 34S de» Brandcätaster«, Uh« theilung 4, Nr. 266 de» Grundbuche« für die Stadt Freiberg, welche» am 2. September 1865, ohne Berücksichtigung der Oblasten, auf 3626 Thlr. 28 Ngr. gewürdert worden ist, nothwendiger Welse versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gericht», stelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Freiberg, am 4. Juli 1866. Königliche» Gerichtsamt im Bezirksgericht daselbst. Meyer. vr. von Schönberg, Act. Bekanntmachung. Nach einer eingegangenen Anzeige sind in der Mitte vorigen Monate» au» der Küche de» hiesigen ErbgerichtSgasthofe« zwei Paar kalblederne besetzte Halbstiefel mit Stiften auf den Absätzen genagelt muthmaßlich von dem unten näher beschriebenen unbekannten Manne entwendet und nur ein Paar wiedererlangt worden, wa» zur Ermittelung de» Thäter» und Wiedererlangung de» noch Fehlenden hierdurch bekannt gemacht wird. Königliches Gerichtsamt Brand, am 5. Juli 1866. Gabriel. M. Beschreibung de« unbekannten Manne«. Alter: circa 36 Jahre alt ; Größe: übermittel ; Statur : untersetzt; Gesichtsfarbe: gesund; Bart: Vollbart, blond, nicht stark; Stand: angeblich Hafermäkler; Bekleidung: kurzer grauer Gackrock, blaue Schürze und Lederschuhe. Bekanntmachung. Der unterzeichnete Stadtrath bringt im Verfolge der Verordnung der Königl. KreiSdirection zu Dresden vom 22. November 1865 zur Kenntniß der hiesigen Einwohnerschaft, daß da« vom Königlichen Hohen Minister!» de- Innern unter« 15. Juli 1865 herausgegebene Berzeichniß der im Hufbeschlage vorzüglich geübte» Hufschmiede int Laube in hiesiger RathSexpedition, in der Schmiedeherberge hierselbst, in der Königlichen Thierarznrischule zu Dresden und bei den Vorstände» der landwirthschaftlichen Vereine des Königreichs Sachsen zu Jedermanns Einsicht ausliegt. Sayda, am 5. Juli 1866. Der Stadtrath daselbst. Wehner, Bürgermeister. Bekanntmachung. Die Listen - . 1) der am 20. März 1866 ausgeloosten, im Jahre 1851 vom Staate übernommenen Sächsisch «Schlesischen Eisenbahn« Aktien, 2) der am 18., 19. und 20. Juni 1866 ausgeloosten 4«"/,«StaatSschulden-Kassenschetne von den Jahren 1852/55f58/v9/62, 3) der am 18. Juni 1866 ausgeloosten Landeskultur-Rentenscheine liegen zu Jedermanns Einsicht an hiesiger RalhSexpedittonSstelle auS. Sayda, am 6. Juli 18SS. Der Stadtrath dasethfi. Wehner, Bürgermeister.