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860 Bekanntmachung. Die Unterbringung und Verpflegung der einquartierten königlich sächsischen Militärmannschasten betreffend. Unter Bezugnahme auf unsere heutige Bekanntmachung, die in den nächsten Tagen hier zu erwartende Einquartierung betr., Kqhen wir betreffs der Verpflegung der einquartierten Mannschaften auf Grund de« Gesetze« vom 21. September 1864, Gesetz« «ich Verordnungsblatt von 1864, Bl. 312 slg., Folgende- zur öffentlichen Kenntniß zu bringen: Sämmtliche Mannschaften von den Unteroffizieren «n abwärts haben ohne Unterschied der Charge in den Marsch, und Rast- quartieren von den Quartierwirthen (außer dem Wohngelaß mit Heizung und Licht und der Lagerstatt) Verpflegung zu erhalten, welche str jeden Mann täglich in ») einem Frühstück von Kaffee oder Suppe, k) in einem Mittagsessen von '/, Pfund Fleisch mit Gemüse und Salz, c) in einem Abendessen von Suppe und einem Loth Butter» ä) in 1'/, Pfund Brod, wenn solche« nicht von der Militärbehörde geliefert wird, zu bestehen hat. 2 Bei Lantonnirungen tritt für den Tag de« Einrückens in die CantonnirungSquartiere und den darauf folgenden Tag die volle Marschverpflegung für die Mannschaft unbedingt ein. Auf die übrigen Tage haben die Quartierwirthe die Mannschaft zwar ebenfalls zu verpflegen, e« ist aber während dieser Zeit als Mittagsessen nur ein mit '/, Pfund Fleisch oder '/, Pfund Speck zubereitete» Gemüse und Salz zu verabreichen. Die Beköstigungen der Mannschaften werden in der Weise vergütet, daß ») für das Frühstück — Thlr. 1 Ngr. — Pf., d) für da« MittagSessen — - 3 - — - bei voller Marschverpflegung und — - 2 . — - bei CantonnementSverpflegung, e) für das Abendessen — - 1 - — - . ä) für 1'/, Pfund Brod - - 1 - — - gewährt werden. Als Quartierentschädigung wird pro Kopf und Tag — 1 Ngr. —. gewährt. 5. Die Quartierbillets sind sorgfältig aufzubewahren und vor Inempfangnahme der Vergütungsbeträge an Herrn Polizeiinspector Johnson abzugeben. Indem wir im Uebrigen, namentlich was den Quartiergelaß der Officiere betrifft, auf die Bestimmungen in Z. 1 des obgedachte« Gesetzes verweisen, sprechen wir zugleich die Erwartung aus, daß die hiesigen Quartierwirthe in patriotischer Würdigung des gefahrvollen Berufs unserer vaterländischen Krieger e« sich angelegen sein lassen werden, bei Verpflegung derselben nicht auf das obgedachte geringe Maaß sich zu beschränken. Freiberg, den 15. Mai 1866. Die Einquartierungs-Deputation. Rößler, Stadtrath. Bekanntmachung. Auf Grund des unterm 7. Mai 1866 zwischen dem Bürsten- und Bandhändler Ludwig Keller aus Unterstützengrün, al« Privatanklägern, und dem Fleischermeister Friedrich August Arnold hier, als Privatangeklagten, abgeschlossenen Vergleiches wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die von Letzterem bei Gelegenheit des am 12. December 1865 hier abgehaltenen Jahr marktes gegen Keller ausgesprochene Beschuldigung der Brodentwendung von ihm als auf Jrrlhum beruhend und unwahr bezeichnet worden ist. -> Sayda, am 15. Mai 1866. Königliches Gerichtsamt. Fleck, Aff. Bezirksarmenhaus Angelegenheit. Die Mitglieder des Vereins für das Bezirks-Armen- und Arbeitshaus im hohen Hofe zu Hilbersdorf, welche mit den Anmel dungen der der Anstalt zu überweisenden Individuen noch im Rückstände sind, werden, nachdem die hierzu anberaumte Frist bis zum 15. Mai verstrichen, daran erinnert, die Anmeldungen möglichst bald zu bewirken und wo keine solchen zu machen sind Vacatscheine dem DereinSdirectorio einzureichen. Nur erst nach erfolgtem Eingänge der gesummten Anmeldungen und nach gewonnener Ueberstcht über den zu erwartenden Personalbestand in der Anstalt können die gedruckten UeberweisungSformulare zur Vertheilung gebracht werden, die dann auS- gefüllt mit den abzuliefernden Personen zugleich an die Anstalt zurückzugeben sind. Das VereinSdirectorium glaubt im Interesse der Heimathsgemeinden zu handeln, wenn es bei den jetzt eingetretenen besorglichen allgemeinen Zuständen in der allernächsten Zeit nur möglichst wenig Häuslinge in die Anstalt aufnimmt, weshalb die dringenderen Ein lieferungen bei den Anmeldungen besonders zu bezeichnen sind; namentlich glaubt das Directorium, um die Beiträge der HeimatHS« gemeinden zu den Specialkosten möglichst zu vermeiden, so lange die eingetretene Gewerbestockung dauert und den Arbeitern meist nur noch bei landwirthschaftlichen Arbeiten ein lohnender Verdienst zuzuweisen ist, bei der Aufnahme in die Anstalt vornehmlich diejenigen zuerst berücksichtigen zu sollen, die durch ihren Arbeitsverdienst ihren Unterhaltungsaufwand in der Hauptsache zu decken im Stande sind. Damit die Vereinskasse den ihr obliegenden Verpflichtungen genügend zu entsprechen vermag, ist zugleich auf die möglichst baldige Einzahlung der Rückstände von der zweiten Einzahlung aufmerksam zu machen. Endlich ist zu bemerken, daß zu Beschaffung des Einrichtungsaufwandes die in der letzten Generalversammlung beschlossene, vom 1. Juli ab fällige dritte Einzahlung zu den Generalkosten immerhin sich noch nothwendig macht. MIIkM empfiehlt H»N88N»»»». Dit umstell Men- k FiWte empfiehlt in großer Auswahl zu billigen Preisen LoM« Petersstraße. Anzeige. Hiermit meinen werthen Kunden zur Nach richt, daß ich morgen Sonnabend d. 19. Mat mit sämmtlichen Pferden wieder zurückkommr. Reuter, Reitlehrer.