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Tageblatt. Amtsblatt des Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. 78. Sr-it-q/dm «. Ap-il 18W. d fm d>t nächste Nr. anqen-mm««. " . Die oberste BundesMicht. (Au- der Augtb. Allg. Ztg.) Welches ist das oberste Gesetz des deutschen Bundes? Der 2. Artikel der Bundesacte (zugleich wörtlich der Art. 54 der all gemeinen Wiener Longreßacte vom 9. Juni 1815) stellt eS scharf bezeichnend dar: „Der Zweck dieses Gundes ist Erhaltung der äu- 'ßeren und inneren Sicherheit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverletzbarkeit der einzelnen deutschen Staaten." Mit welchen Mitteln soll dieser oberste Zweck des Bundes . erreicht werden? Hierauf antwortet Art. 11 der BundeSacte: „Alle Mitglieder deS Bundes versprechen sowohl ganz Deutschland, al« jeden «in- zelnen Bundesstaat gegen jeden Angriff in Schutz zu nehmen und garantiren sich gegenseitig ihre sämmtlichen unter dein Bunde be griffenen Besitzungen." „Die Bundesmitglieder machen sich ebenfalls verbindlich, einan der unter keinerlei Vorwand zu bekriegen, noch ihre Streitigkeiten mit Gewalt zu verfolgen, sondern sie bei der Bundesversammlung anzubringeu. Dieser liegt alsdann ob rc." Der entsprechende Art. 63 des allgemeinen europäischen Trac- tatS von Wien im Jahre 1815 lautet noch präciser: „Dos Ltats äs la OonkSäSrntion s'snFnxent ä äökenärv nou «eulsment I'.41lenmgov entiere, mais ausm cdague kütat in- äiviänvl äs i'uuivu eu ca» gu'il lüt attaguö, et 80 xarautissent mutuelleweut toules eelles <l» Ivur» p»88«88ioo8 gni 8v trouvont comprioeo äan» cvtte nnion." Auf Grund dieser bundesgrundrechtlichen, wie europäisch-inter nationalen Bertragsstipulationen hat sodann da» nachfolgende Grund- gesetz des Bunde», die Wiener Schlußacte vom 15. Mai (8. Juni) 1820, da» Nähere bestimmt: Art. 18. „Da Eintracht und Frieden unter den Bundesglie dern ungestört aufrecht erhalten werden soll, so hat die Bundes versammlung, wenn die innere Ruhe und Sicherheit des Bunde« auf irgend eine Weise bedroht oder gestört ist, über Erhaltung und Wiederherstellung derselben Rath zu pflegen und die dazu geeigneten Beschlüsse nach Anleitung der in den folgenden Artikeln enthaltenen Bestimmungen zu fassen." Art. 19. „Wenn zwischen Bunde«gliedern Thätlichkeiten zu besorgen oder wirklich ausgeübt worden sind, so ist die Bunde«. Versammlung berufen, vorläufige Maßregeln zu ergreifen, wodurch jeder Selbsthilfe vorgeb rügt und der bereit« unternommenen Einhalt gethan wird. Zu dem Ende hat sie vor Allem für Aufrechthaltung de« Besitzstandes Sorge zu tragen." Art. 20 giebt sodann Anweisung, wie dieser „jüngste Be- instand" zu eruiren ist. Grundrechtlich ist e» also oberste Pflicht de» Bundes, s-wohl gegen seine Mitglieder, al« gegen die europäischen Contrahenten b»S Wiener Friedensschlüsse» in erster Linie und — wenn irgend Möglich — vorbeugend darüber zu wachen, daß kein Mitglied de« Hundes gegen ein andere» gewaltsam, d. h. mit Waffengewalt, vor- schreit«, Paß. kein« dörfische Regierung bunde-brüchig und landfried ep- störend die durch den jüngsten Besitzstand bezeichneten Grenzen eine» andern deutschen Lande» überfalle oder mit bewaffneter Hand in dieselben eindringe. Eine Gelegenheit, wie noch nie, bietet sich, den Bund moralisch zu restituiren in den Herzen aller Deutschen, ihm eine Stellung zu geben, welche die Zustimmung des gesammten übrigen Europas un bedingt verstärken müßte — und er sollte zögern? Hoffen wir, daß er nicht zaudere, nicht wieder vor laut«? Be denklichkeiten oder Ueberweisheit die einfache, aber hochwichtige Auf- gäbe complicire; daß er von der heute offen stehenden, überaus gün- ftizen Position Besitz nehmen wird, wissend und erkennend, wie durch einen solchen thatkräftigen vollberechtigten Act sein Einfluß auf die Wendung und Entscheidung de« GtreitobjecteS nothvendig wachsen muß, ja genau in dem Derhältniß wachsen wird, je weni ger er al» Frieden*mahner und FriedeaSgebietender noch als Partei erscheint. Tagesgeschichte. Berlin, 3. April. Die „theilweise" Sistirung der militärischen Maßregeln bestätigt sich und soll diese Ordre mit der österreichischen Erklärung vom 31. März zusammenhängen. Man spricht von An strengungen, die gemacht werden, um den Rücktritt Bismarcks durch zufetzen. — Die Börse holte gestern und heute die LourSrückgänge Per letzten Woche vollständig wieder ein. — „Kreuzzeitung" und „Rordd. Allg." veröffentlichen weitere Detail» über die Rüstungen Oesterreichs. Letztere» Blatt bringt einen ofstciösen Artikel, in welchem ausgeführt wird, daß Oesterreich mit seinen Rüstungen vor- angegangen und es deshalb die Pflicht der preußischen Regierung gewesen sei, die Sicherstellung de» Landes nicht in dem unsicher» Glauben zu vernachlässigen, daß keine Gefahr zu befürchten sei. „Die Kriegsbereitschaft einzelner Theile der Armee, lautet der Schluß dieses Artikel», ist von dem König angeordnet worden. Aber die Bestimmung trägt einen durchaus defensiven Lharakter, weil diejenigen Bataillone, deren Augmentirung erfolgt, nur auf den normalen Friedensetat gesetzt werden, welcher in der Regel nur bei den ältern Garderegimentern präsent gehalten wird." Von öfter- reichischen Rüstungen tischt die „Ndd. Allg." heute Folgende« auf: „Nach Theresienstadt seien 2 Capalerieregimenter au« Qberösterreich beordert, deSgl. 3 Eavglerirregimeuter au» Ungarn. Bon Dresden seien 80,000 Ctr. Mehl nach Böhmen abgegangen. Die Festungs werke in KönigSgrätz würden auSgebessert. PuloertranSporte und Artilleriemunition seien daselbst eingetroffen, und dergleichen mehr. Wien. -Die „Debatte" beschäftigt sich mit der Frage, „wer aggressiv sei", und schreibt: „Jenes Preußen, dessen aggressive Politik vor 16 Jahpeu erst ein Olmütz finden mußte, um ihrem turbulenten Vorgehen zu entsagen, jene» Preußen, da« seit mehreren Jahren jeden Versuch zu einer einheitlichen Formation Deutschland» störte und welche«, seitdem die schleSwig-holstein'sche Frage auf die Tagesordnung gesetzt wurde, jeden Anlaß benutzte, um seine Wünsche und seinen Willen auf Kosten der Rechte Deutschland» und der einzelnen deutschen Staaten triumphiren zu machen, ruft jetzt der Welt zu, daß Oesterreich mit Angriffen drohe und den Frieden störte!" . . April. Die „Preffe" bemerkt zu der Note, welche der k. k. Gesandte am königlich preußischen Hofe, Graf Karoldi, am 31. v. M. dem königlich preußischen Ministerpräsidenten Grafen Bwmarck Übersicht hat, Folgende«: „Unser Labinet hat in dieser Npte jede, Absicht eine» Störung der Ruhe Deutschland» ahgehchut