Volltext Seite (XML)
Papier-Zeitun „M- UAAIPTArr FACHBLATT Erfüllung^- u. Zahlungsort Berlin 13 26 52 104 20 30 40 50 Von d. Geschäftsstelle d Bl. unter Streifband — In- und Ausland —: vierteljährlich 5 M. Preise der Anzeigen Die Petitzeile von 3 mm Höhe 50 mm (’/«-Seite) Breite 50 Pf. Umschlag bis 80 Pf. 6mal in 1 Jahr 10 v. H. weniger Erscheint Jeden Sonntag u. Donnerstag Schluß Donnerstag und Montag abends Bei der Post bestellt und ab- genommen oder durch Buch handel bezogen: vierteljährlich 1 M. (im Ausland mit Post-Zuschlag) für Papier* und Schreibwaren-Fabrikation und -Handel Buchbinderei, Druck-Industrie, Buchhandel sowie für alle verwandten und Hilfsgeschäfte: Pappwaren-, Spielkarten-, Tapeten-, Maschinen-, chemische Fabriken usw Herausgegeben von Dr.-Ing. CARL HOFMANN Kaiserlicher Geheimer Regierungsrat Berlin SW 11, Papierhaus, Dessauer Str. 2 Telegramm-Adresse: Papierzeitung Berlin. Fernsprecher: Berlin Amt Lützow, Nr. 7 87 Postscheck-Konto Berlin Nr. 2428 Für Annahme und freie Zu sendung der frei eingehenden Zeichen-Briefe hat Besteller der Anzeige 1 M. zu zahlen Stellengesuche zu halbem Preis Vorausbezahlung an den Verleger Erfallungs- u. Zahlungsort Berlin Alleiniges Organ des Papier-Industrie-Vereins und des Mitteldeutschen Papier-Industrie-Vereins Alleiniges Organ des Vereins Deutscher Buntpapier-Fabrikanten und des Vereins Deutscher Briefumschlag-Fabrikanten Alleiniges Organ der Papierverarbeitungs-Berufsgenossenschaft und ihrer 8 Sektionen Organ von 10 Sektionen und für die Bekanntmachungen der Papiermacher-Berufsgenossenschaft Organ für die Bekanntmachungen der Vereine Deutscher Zellstoff-Fabrikanten und Deutscher Holzstoff-Fabrikanten Alleiniges Organ der Berliner Typographischen Gesellschaft. Alleiniges Organ des Vereins Berliner Papiergrosshändler Alleiniges Organ der Freien Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten. Organ des Verbandes Deutscher Luxuspapierwaren-Fabrikanten vDleiniges Organ des Deutschen Papier-Vereins und seiner Zweigvereine. Organ des Schutzverbands für die Postkarten-Industrle, Sitz BerMie Organ des Vereins der Zellstoff- und Papier-Chemiker. Organ des Vereins Berliner Feinpapier-Grosshändler des Deutschen Papiergrosshändler-Verbände« Berlin, Sonntag, 10. November 1912. 37. Jahrg. Nr. 90 Alle Postanstalten und Buchhandlungen nehmen Be stellungen zum Preise von 1 M. für das Vierteljahr (ix Ausland mit Postzuschlag) an. Bezug unter Streifband kostet für In- und Ausland 5 M. das Vierteljahr. Der vierteljährliche Postbezug kostet in: Belgien 1 Frank 87 Cts. Bulgarien 2 Frank 85 Cts. Dänemark 1 Krone 25 Oere Aegypten 156 Milliems Italien 2 Lire 90 Cts. Luxemburg 1 Mark 90 PL den Niederlanden 95 Cents Norwegen 1 Krone 53 Oere Oesterr.-Ungarn 1 Krone 80 Hell« Rumänien 8 Frank Rußland 1 Rubel Schweden 1 Kr. 55 Oere Schweiz 1 Frank 90 Cts. Serbien 2 Frank 11 Cts. und beim Deutschen Postamt in Konstantinopel 151/2 Piaster in Silber deutsche Postämter nehmen auch Bestellungen au" einet Monat (für 34 Pf.) oder auf zwei Monate (für 67 Pf.) entgegen INHALT . Papierfabrikation und Großhandel: I Anerkennung des Auslandes 3233 Amerikan. Zoll auf Holzstoffe u “Holzpapiere 3233 Papiermarkt in Oesterreicb-Ungam .... 3234 Preise halbfettdichter Papiere . , , , 3234 Papier-Erzeugung in Russisch-Polen , . . 3234 Deutsche amtliche Zolltarif-Entscheidungen und Tarif-Auskünfte im Papierfach 3234 Technische Kaseine, ihre Untersuchung und Beurteilung . . 3235 Explodierter Zellstoffkocher . . , . 3235 Radierfestigkeit von Steindruckbildern, Lösch papier (Schiedsprüche) 3236 Märkte • • . . 3238 Papier-Verarbeitung, Buchgewerbe: Kartonnagen-Fabrikation . , , , 3211 Anlegevorrichtung für Stanzmaschinen , , , 3212 Abziehbilder für Seidenstoffe 3243 Vorsicht! . 3213 Neue Hilfsmaschinen für Buchdrucker , , , 3243 Einkommen-Listen der Heimarbeiter , , . 3243 Keine neue Erfindung!, Büchertisch , . , 3244 Schreibwaren-Handel: Papier-Verein Hamburg, E. V. . , , . , 3247 Schutzverband f. d. Postkarten-Industrie, E. V. 8247 Deutscher Fachverband der Büro-Industrie , 3247 Verband deutscher Schiefertafel-Fabriken . . 8247 Ausstellung für Geschäftsbedarf und Reklame 3247 Enteignung eines Ladengrundstücks .... 3248 Unberechtigte Abzüge 3248 Amerikanische Schreibwaren, Probenschau . 8248 Geschäfts-Nachrichten ...... । 8259 Börsenbericht 3262 In Deutschland patentierte Erfindungen . . 3:64 Deutsche Reichs-Patente . . - . . 8266 Hansa-Bund, Barfrankier, v.Massenbriefsendungen 3268 Warenzeichen 3270, Briefkasten ..... 8271 Anerkennung des Auslandes Unsere Leser wissen, daß der Schiedspruch der Papier- Zeitung auch vom Ausland vielfach angerufen wird. Nach stehende Zuschrift zeigt, daß auch bei einem ausländischen Vertrage, wie es im Inland schon geschehen ist, der Schied spruch der Papier-Zeitung zur Schlichtung etwaiger Streit fragen vorbestimmt ist. Die Zuschrift lautet bei Weglassung aller Namen: Ausland, November 1912 Wir gestatten uns davon Kenntnis zu geben, daß die Autorität der Papier-Zeitung auch im Auslande anerkannt wird. Auf unseren Vorschlag wurde in einem Vertrage bestimmt, daß im Falle von Meinungsver schiedenheiten die Papier-Zeitung in Berlin als oberste Instanz zu gelten hat. Zellstojf-Fabrik British Wood Pulp Association. Diese Vereinigung britischer Papierstoff-Großhändler wird am 3. Dezember in den Connaught- Räumen von Freemasons’ Hall, London, W. C., ihre Winter-Ver sammlung abhalten und daselbst ein Festmahl veranstalten. Den Hauptgegenstand der geschäftlichen Verhandlungen wird die weitere Beratung des Wortlautes der Schlußnoten für Papierstoffkäufe bilden. Die Vereinigungen skandinavischer Papierstoffabrikanten und britischer Papierfabrikanten haben dem bisher durchberatenen Wortlaut fast durchweg zugestimmt, und man hofft diesmal den Wortlaut endgültig unter allgemeiner Zustimmung festzustellen. Amerikanischer Zoll auf Holzstoffe und Holz papiere Es ist noch in Erinnerung, daß die Vereinigten Staaten in dem geplanten Gegenseitigkeitsvertrage mit Kanada vom Jahre 1911 der kanadischen Einfuhr u. a. Zollfreiheit für Holz stoffe und Holzpapier schon im voraus bewilligt hatten. Diese Zollbefreiungen sind, obgleich das Abkommen mit Kanada infolge des Sieges der konservativen Partei in Kanada zu Fall kam, mit Rücksicht auf die Papier verarbeitende Industrie, besonders auf die Zeitungsverleger, in Kraft geblieben. Allen anderen Ländern aber und auch Deutschland, das an der Ein fuhr dieser Waren nach den Vereinigten Staaten beteiligt ist, wurde der Mitgenuß dieser einseitig an Kanada gewährten Zoll befreiungen versagt. Der daraufhin erfolgte amtliche Einspruch Deutschlands und verschiedener anderer europäischer Regierungen wurde sonderbarerweise von der amerikanischen Regierung dem Zollgerichtshof in Washington überwiesen, und dieser hat vor kurzem dem Antrag der Regierung, den Prozeß auf unbe stimmte Zeit zu vertagen, stattgegeben. Solche Verschiebung ist (wie der Handelsvertrags-Verein ausführt) gleichbedeutend mit der Ablehnung unseres Anspruchs. Dies aber käme einer offenbaren Verletzung der uns zustehenden Meistbegünstigung gleich, selbst wenn man sie nach der bisherigen amerikanischen Auffassung auslegt. Denn die fragliche Zollbefreiung ist nicht in einem Gegenseitigkeitsvertrage, sondern ohne jede Gegen leistung Kanadas erfolgt, deshalb fällt sie unter die Meist begünstigung, die uns nach den Erklärungen des Staatssekretärs Delbrück im Reichstage von der amerikanischen Regierung beim Abschluß des letzten Abkommens zugesichert worden ist.