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SCHREIBWAREN-HANDEL A•EE£eSeV§MSKY£gE5 I 79 3. Oktober 1912 | % Verkauf von Lose-Blatt-Büchern Viele Papier- und Schreibwarenhändler, die durch Reisende Kontore besuchen lassen, legen wenig Wert auf den Verkauf von Lose-Blatt-Büchern (sogenannten Dauerkontenbüchern), angeb lich, weil dabei nach ihrer Meinung nicht genügend Verdienst herausspringt, da die Mühe und Arbeit beim Verkauf der Lose- Blatt-Bücher erheblich größer ist, als beim Verkauf gebundener Bücher. In Wirklichkeit haben sich die Händler nicht genügend mit dem Verkauf der Lose-Blatt-Bücher vertraut gemacht, und die Folge davon ist, daß fast alle Geschäftsbücherfabriken, die solche Bücher herstellen, ihre Systeme dem Verbraucher unmittelbar anbieten. Dadurch geht dem Händler ein nicht geringer Verdienst verloren. Er kann dagegen mit Erfolg nur ankämpfen, wenn er planvoll den Verkauf von Lose-Blatt- Büchern in die Hand nimmt. Hierzu gehört genaue Unterweisung der Verkaufskräfte, damit die Vorzüge gegenüber einem ge bundenen Buch dem Käufer in das rechte Licht gerückt werden können. Nehmen wir an: Kunde A bezog stets 2 Hauptbücher in Blattgröße 41 X56 cm je 10 Buch stark, mit Register, in ganz Moleskin gebunden mit Schweins leder-Kapital und Ecken, mit eingelassenem Rücken und Deckelschild zum Preise von 90 M. das Stück, 125 v. H. für den Händler. Dies dürfte der Durchschnittspreis der Hannövrischen Ge schäftsbücherfabriken sein. Man schickt den Stadtreisenden zum Kunden, und er ent nimmt den neu zu bestellenden Hauptbüchern den im Innen deckel aufgeklebten Abschnitt. Dieser wird der Fabrik einge sandt und nach etwa 3 Wochen erhält man die neuen Bücher, ohne nennenswerte Spesen zu haben. Erfährt aber nachträglich der Besteller etwas von Lose-Blatt-Büchern, so macht er seinem Lieferer den Vorwurf: warum haben Sie mich nicht darauf auf merksam gemacht. In Zukunft wird der Kunde auch bei Neu- Bestellungen einen Mitbewerber zu Rate ziehen, oder der lang jährige Kunde ist gänzlich verloren. Anders liegt der Fall, wenn bei Neu-Bestellungen gebundener Bücher auch Lose-Blatt-Bücher angeboten und deren Vorzüge klar gemacht werden. Zuerst Anschaffungspreis (da es so viele Systeme gibt, soll auch hier der Durchschnittspreis für ein Hannövrisches Fabrikat gelten.) 1 Einbanddecke zu rd. 1000 Blatt passend in Velvet mit Schweinsleder-Rücken und Ecken, mit eingelegtem Deckel schild , und eingepreßtem Rückentitel für Blattgröße 41 x 56 cm 68 M. 1 Register hierzu ‘» 1000 Kontoblätter 7" 1 Ablegeband 13 >< 1 -VI-8Vdi-— IO ,, Zusammen für das Stück 144 M, (weniger 25 v. H. für den Händler) gegenüber 90 M. für das ge bundene Buch. Der Preis wird dem Kunden auf den ersten Blick sehr hoch vorkommen, er wird aber anderer Meinung, sobald er hört, daß bei Neu-Bestellungen nur die Blätter benötigt werden. Diese sind aber fast um die Hälfte billiger, als bisher die ge bundenen Bücher. Die Einbanddecken haben ja eine fast unbe grenzte Haltbarkeit. Jedes System hat besondere Vorzüge, die sich leicht vorführen lassen. Hat ein Kunde das Bedenken, ob die Losen-Blatt-Bücher gesetzlich zulässig sind, so kann man mit Erfolg darauf hinweisen, daß das Reichsbankdirektorium zu Berlin die Einführung von Losen-Blatt-Büchern bei der Reichs bank vor Jahresfrist gestattet hat. Auch kann Bezug genommen werden auf die Rede des Herrn Professor Dr. J. Fr. Schär von der Handelshochschule Berlin, gehalten am 2. Februar 1910 vor den Aeltesten der Kaufmannschaft zu Berlin. Herr Professor Schär führt am Schlüsse seines Vortrages u. a. folgendes aus: „Die von juristischen Sachverständigen abgegebenen Gut achten weisen überzeugend nach, daß die Verwendung von losen Blättern, insbesondere das sogenannte Dauerkonto buch, keineswegs gegen den Sinn des Gesetzes verstoße, daß daraus sich weder ein Konkursdelikt konstruieren lasse, noch daß die Beweiskraft der Bücher gemindert werde.” Ist dem Kunden dies alles genügend klar gemacht worden, und will er trotzdem lieber gebundene Bücher weiter verwenden, so hat der Händler sein Möglichstes getan. Der Verdienst bei Lose-Blatt-Büchern bleibt ziemlich derselbe wie bei gebundenen Büchern. Sehen die Fabrikanten erst, daß der Händler denVerkauf von Lose-Blatt-Büchern kräftig betreibt, so werden sie unmittelbare Angebote an Verbraucher bald ein stellen. D. . Das Auftragsbuch als Helfer beim Verkauf Viele Verkäufer benutzen ihr Auftragsbuch als Helfer beim Verkauf, indem sie beim Anbieten einer Ware diejenigen Auf träge vorweisen, welche sie bereits erhalten haben. Händler, welche mit Verbrauchern arbeiten, handeln dabei meines Er achtens in den meisten Fällen richtig, da ein Verbraucher durch solche Angabe kaum zu Schaden kommen kann. Dagegen ist es nicht jedem Wiederverkäufer recht, wenn seine Mitbewerber erfahren, wo, was und wieviel er kauft. Deshalb ist es meines Erachtens schon nicht anständig, diejenigen Händler namentlich aufzuführen, die bereits beim Haus des Reisenden gekauft haben und kaufen, wenn der eben besuchte Kunde nicht etwa danach fragt, d. h. diese Händler gleichsam als Referenz fordert. Ich kenne viele Reisende, welche auf solche Anfragen in höflicher Weise die Antwort verweigern, und ich nehme einem Verkäufer solche Handlungsweise nicht übel, finde im Gegenteil sein Verhalten erklärlich und lobenswert. Jeder, der durch den erwähnten Hin weis zum Kauf bestimmt wird, setzt sich doch gleichfalls der Un annehmlichkeit aus, daß seine Firma als Vertriebsmittel ver wendet wird. Das Auftragsbuch sollte ebenso mit Geheimnis umgeben sein, wie das Hauptbuch. Keinem Kaufmann wird es einfallen, einem Kunden seine Geschäftsbücher vorzulegen, um ihn auf diese Weise zum Kaufe zu bestimmen, und wer es täte, würde manchen seiner Kunden von Aufträgen abschrecken, weil es nicht jedermanns Sache ist, mit Geschäftsfreunden zu verkehren, die das kaufmännische Geheimnis nicht wahren. Büro-Ausstellungen Der Vorstand der „Ständigen Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie” hat in seiner jüngst stattgehabten Plenar sitzung folgende Entschließung einstimmig angenommen: „Die Ueberzahl von Büro-Ausstellungen, die nicht selten von unlegitimierten Stellen insceniert werden, entspricht weder einem wirtschaftlichen Bedürfnis der Branche noch der interessierten Verbraucherkreise. Die „Ständige Ausstellungskommission für die Deutsche Industrie” begrüßt und unterstützt die gegen dieses ungesunde Ueberhandnehmen gerichteten Bestrebungen der organisierten Fachindustrie.” Umzugsschäden Ein Geschäftsmann,' der von einem Speditions- undjMöbel transportgeschäft den Umzug seiner Büroeinrichtung und seiner Maschinen hatte bewirken lassen, machte bei der etwa 14 Tage nach Ausführung des Umzuges erfolgten Bezahlung einen Abzug. Er glaubte den fraglichen Betrag für Schäden fordern zu können, welche die Leute des Spediteurs an den Gegenständen bei dem Um zug verursacht hatten. Der Spediteur hielt den Abzug für unge rechtfertigt, weil die Beschädigung von Sachen, für die Ersatz ver langt wird, unverzüglich nach dem Umzug, spätestens aber inner halb dreier Tage, bei Verlust aller Ansprüche gerügt werden müsse, was unstreitig der andere Teil in diesem Falle nicht getan hatte. Auf Ersuchen des Amtsgerichts erstattete die Handelskammer folgendes Gutachten: ,Bei dieser Speditionsart besteht ein Abschlußschein, auf Grund dessen Beschädigungen sofort oder spätestens binnen drei Tagen schriftlich angezeigt werden müssen. Da dieser Abschluß- schein schon seit vielen Jahren und fast über ganz Deutschland