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2834 PAPIER-ZEITUNG Nr. 79/1912 Papierstoffmarkt Göteborg, 25. September 1912 Holzschliff. Aus England wird wieder von einigen weiteren Verkäufen zu unveränderten Preisen, d. h. 48 bis 50 sh cif, berichtet, doch scheint es, daß die Mehrzahl der Käufer sich noch zurück hält in der Hoffnung, dank der vermehrten Erzeugung, mit welcher sie infolge der sehr reichlichen Niederschläge rechnen, die Preise noch mehr drücken zu können. Indes haben äußerst wenig Her steller in Schweden noch etwas unverkauft, und von diesem günstigen Umstande geben die Festigkeit und Zuversicht, welche unter den Ver käufern herrschen, ein Spiegelbild. Zellstoff. Der Markt bleibt fest. bg. („Affärsvärlden") London, 27. September 1912 Holzschliff. Die Preise sind fest, und auch Verkäufe finden statt, da die Papiermacher sich in die Marktlage zu fügen beginnen. Holzzellstoff. Der Markt ist fest, besonders für Sulfitstoff, so wohl starkfaserigen wie bleichfähigen, und die Verbraucher zeigen größere Neigung ihren Bedarf zu decken. Kristiania, 28. September 1912 Holzzellstoff. Die Norwegischen Zellstoffabriken haben für dieses Jahr fast nichts und für nächstes Jahr nur sehr wenig noch zu verkaufen. Die Nachfrage für Uebersee ist gut. Der Holzschliff markt bleibt fest aber ruhig. Die Wasser in den Strömen fallen rasch, leider fehlen den meisten Wasserläufen größere Sammelbecken, infolgedessen lief der größte Teil der heftigen Regengüsse im August nutzlos ab. Option auf Auftrags-Erhöhung 1074. Schiedspruch Schiedspröche werden kostenfrei gefällt und ohne Namen der Beteiligten veröffentlicht Aus England Wir haben mit der Papierfabrik Y in B einen Streitfall, zu dessen Schlichtung wir uns mit Einverständnis der Fabrik Ihren Schied spruch erbitten. Es kommt unsatiniert Pergamentersatz in Frage, auf welches wir am 19. August 1911 25 bis 50 Tonnen abschlossen. Am 15. Sep tember 1911 wurde dieser Auftrag gestrichen, und wir schlossen an dessen Stelle 100 Tonnen zu für die Fabrik günstigeren Bedingungen ab, ohne Erwähnung einer Zeit, innerhalb welcher die Abnahme er folgen müsse. Die letzte Lieferung aus diesem Schlüsse wurde un sererseits am 20. August 1912 spezifiziert. Am 27. September 1911 tätigten wir einen weiteren Abschluß auf 50 Tonnen zu um 5 sh die Tonne höherem Preise, im Anschluß an obige 100 Tonen, mit der ,,Option”, diese 50 Tonnen auf 100 Tonnen zu erhöhen. Die erste Spezifikation aus diesem Abschluß wurde unserseits am 7. August 1912 erteilt, und bis zum 19. August hatten wir 40 Tonnen spezifiziert. Am 19. August schreibt uns der Vertreter der Fabrik, daß diese die Option der Erhöhung auf 100 Tonnen zurückzieht, während wir auf Ausübung derselben bestehen, denn wir können nach unseren Bü chern beweisen, daß wir damals schon die ganze Menge von 100 Tonnen fest verkauft hatten und uns nur die Spezifikationen seitens unserer Kundschaft fehlten, sodaß wir zur Ausführung der Aufträge gezwungen sind. Bei Bestätigung des Abschlusses mit der Options klausel erwähnte die Fabrik allerdings, daß die Lieferung in 12 Mo naten erfolgen müsse. Wir haben aber verschiedentlich in Briefen gegen die Unhaltbarkeit dieser Bedingung protestiert, da die Fabrik im Januar d. J. etwa 3 Monate als Lieferzeit zu bestätigen anfängt, im Mai 5 Monate und im August 6 — 7 Monate, sodaß wir, um Lie ferungen der ganzen Menge bis Ende September zu erhalten, schon vor vielen Monaten alles hätten spezifizieren müssen. Auch die an gegebenen Lieferzeiten wurden teilweise nicht eingehalten. Da wir alles verkauft haben, so können wir auch alles bis Ende September bestellen, und wir wünschen, von der Optionsklausel Gebrauch zu machen. Unsere Ansicht ist, daß die Fabrik die Option nicht einfach zurückziehen darf, sondern uns dieselbe erst bis zu einem gewissen Tage kündigen muß, und über diesen Punkt erbitten wir Ihren Schied spruch. Etwa 8 Tage vor dem 19. August d. J. sagten wir dem Ver treter der Fabrik, daß wir jeden Bogen der abgeschlossenen Menge verkauft hätten, indem wir uns Angebote für einen weiteren Abschluß erbaten. Dieses Angebot konnte uns aber nicht gemacht werden, da die Fabrik zu voll beschäftigt ist. Für diese Unterredung haben wir allerdings keine schriftlichen Unterlagen. X, Papiergroßhandlung in A. * * ■ * Wir bitten in folgendem Streitfälle, den wir mit der Papier großhandlung X in A (England) haben, um Ihr Urteil, dem beide Parteien sich vollständig unterwerfen. Am 4. Oktober v. J. bestätigten wir der genannten Firma einen Abschluß auf 50 tons masch. gl. fettdicht Pergamentersatz mit der Option, diese Menge auf 100,Tons erhöhen zu dürfen. Diese Option war so gemeint, daß die Firma, wie allgemein Handelsbrauch in 1 oder 2 Monaten sich entscheiden sollte, ob sie von der Option Gebrauch macht oder nicht. Einen Grund mit der Entscheidung zurückzu- halten, hatte’, die Firma nicht, da sie aus unseren inzwischen ge machten Lieferungen auf ältere Schlüsse genau unterrichtet war. welche Qualitäten wir liefern, und auf welche Ware sie zu rechnen hat. Nachdem der Markt gerade in diesen Pergamentersatzpapieren in den letzten Monaten infolge der allgemeinen Verteuerungen, von denen Sie auch unterrichtet sind, ein wesentlich anderes Bild be kommen hat, und die Preise in England bedeutend angezogen haben, kommt j etzt die Papiergroßhandlung ku rz vor Verfall des Abschlusses-— er läuft am 1. Oktober 1912 ab — und will von der Option nachträglich Gebrauch machen. U. E. hat die Firma den Zeitpunkt, ein Anrecht auf die Option auszuüben, versäumt, und wir lehnten es daher ab, die Option jetzt noch anzuerkennen. Y, Papierfabrik in B. Die Großhandlung bestätigt, daß die Fabrik an die Lieferung der Optionsmenge von 50 Tonnen die Bedingung der „Lieferung” innerhalb 12 Monaten geknüpft hatte. Sie hatte zwar gegen diese Bedingung protestiert, aber obwohl die Fabrik die Proteste nicht beachtete, den Vertrag durch Abruf der fest gekauften Mengen erfüllt. Die Bedingung war sonach in Kraft, und die Fabrik zog die bewilligte Option erst zurück als sie fand, daß sie die „Lieferung” innerhalb der ausbedungenen 12 Monate, d. h. bis 1. Oktober 1912, nicht mehr ausführen könne. Daß sie dies nicht mehr konnte, geht daraus hervor, daß sie im August schon 6 bis 7 Monate Lieferzeit beanspruchte. Obwohl die Großhandlung erst 10 Monate nach erfolgtem Abschluß die gekauften 50 Tonnen spezifizierte, also der Fabrik kaum Zeit genug zur „Lieferung” innerhalb 12 Monaten ließ, hatte diese den Vertrag erfüllt, war aber berechtigt, die Option zurückzuziehen, sobald ihr deren „Lieferung innerhalb 12 Monaten” nicht mehr möglich war. Wir entscheiden deshalb, daß die Großhandlung den Anspruch auf Lieferung der Optionsmenge verwirkt hat. P apier «Industrie «Ausstellung Berlin 1913 168991 Geschäftsstelle: Charlottenburg 4 i Farbbänder wie fie fein tollen | IIlIlIIIIIllIIIIIIlIIIIIIIIIIIlIIIIIIIIIIIIIII | Carl Tiedemann, Coswig i. Sa. Abt. E: Farbband-Fabrik i Kalender^Blodi per 1913 in div. 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