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Tageblatt. Amtsblatt deS Kgl. Bezirksgerichts zu Freiberg, sowie der Kgl. Gerichtsämter u. der Stadträthe zu Freiberg, Sayda u. Brand. ^°1l«. «rw'M, j'lcn «Ui'Henmg frod V U. Inserat« werben bl« Natm 3 Uhr tiir die nächste Nr ana-nowmen. Dienstag, den 22. Mai Prn» oulttijayn ru werden die geshaltene Zell« »der dnen Raum m!> 5 Db beretner. 18V«. Die sächsischen Sparcaffen. Was der sorgende Mensch, oftmals nur erst nach großen An strengungen und sich selbst auferlegten schweren Entbehrungen, als Nothpsrnnig für solche Zeiten gespart hat, in denen ihm die Be schaffung seines Lebensunterhaltes schwer wird, das will er sich na türlich auch sicher erhalten und darüber will er bei hereinbrechen dem Noihstande immer leicht verfügen können. Man sicht aber fast täglich, daß, um diesen Zweck zu erreichen, oft die verkehrtesten, daS gerade Gegentheil von demjenigen, wa- man erstrebt, herbeiführenden Mittel angewendet werden, und daß die- zumeist Seiten derer geschieht, die man „die kleinen Capitalisten" nennen darf, welche nämlich in der Regel nur kleine, durch allmä- lige Ansammlung unbedeutender Ueberschüsse ihre« Geldverdienstes zukMmengebrachte Summen besitzen unv in dem eigentlichen Geld geschäft größtentheilS minder erfahren sind. Allen diesen kleinen Eapilalisten, diesen loben-werthen Geld sparern, ist daher der wohlgemeinte Rath zu geben, ihr ersparte» Geld weder bei sich in Casse zu behalten, noch, wie leider nur zu oft geschieht, an sogenannte gute Freunde und Bekannte gegen ver sprochene hohe Zinsen, aber ohne alle genügende Sicherheit auSzu- leihen, noch in Actien und Werthpapieren anzulegen, sondern viel mehr in die, den obigen hoppelten Zweck im eigensten Interesse der kleinen Eapitalisten verfolgenden communlichen Spare assen, wenn gleich hier etwa- geringere Zinsen zu erlangen sind, einzulegen. Wer die- thut, der kann zunächst sicher sein, daß ihm sein mühsam ersparte- Geld nicht entwendet wird oder daß er davon auch nur einen Pfennig verliert; denn bei allen communlichen Spar- cassen muß die betreffende Gemeinde mit ihrem gesammten Ge- metndevermögen und nöthigenfall« selbst mit deshalb aufzubringen- den Gemeindeanlagen für die Deckung aller bei der Sparcassenver- waltung etwa verkommenden Verluste einstchen und die sämuulichen Sparcasseneinlagen nicht bloS richtig verzinsen, sondern auch auf Verlangen bi« auf den letzten Pfennig zurückzahlen, indem die Ge meinde wegen der auf diese Weise von ihr vertretenen Summe nach Befinden nur von den Verwaltern der Sparkasse oder auch von den zu deren scharfer Controlirung gesetzlich mit berufenen Ge meindevertretern Schadenersatz zu fordern haben würde. Wer den obigen guten Rath befolgt, der wird ferner den sehr großen, erst bei eingetretener Noth recht zu schätzenden Vortheil für sich erlangen, daß er, wenn er zur Beschaffung seine- Leben-bedars- den gesparten Nothpfennig ausnahmsweise angreifen muß, dann die Bedarfsumme au« der Sparkasse fast eben so leicht, wie. aus der eigenen Lasse zurücknehmen kann, ohne aber inzwischen die Sorge um die Bewachung deS Geldes bei sich gehabt und da- Ersparte in eigener Casse nutzlos liegen gelassen zu haben. Diese Voriheile sind so sihr einleuchtend, daß gewiß jeder Spar« casseneinleger sich selbst den Weiteren Rath geben wird, alle« in die Sparkasse eingelegte Geld, für dessen Sicherheit die garantirente Gemeinde durch ihre Sparcassenbeamten sorgt, so lange als nur möglich iu der Sparkasse zu belassen und selbst im Nolhfalle nie mals mehr davon zurückzunehmen, als er nach reiflicher Ueberlegung sür sich unbedingt braucht. Jede Sparkasse giebt ja sogar «Haler- weise die eingelegten Gelder auf Verlangen zurück und hat sich nur bei Rückforderung größerer Summen die vorherige Aufkündigung statutenmäßig bedingen müssen, weil selbstverständlich jede Spar- casse die eingelegten Gelder wieder nutzbringend, aber auf alleinige» R^sico der garantirenden Gemeinde und unter Zugeständniß grö ßerer Kündigungsfristen an die Erborger au-leihen muß, um sowohl die den Sparcasseneinlegern zu gewährenden Zinsen, al« auch den unvermeidlichen Sparcassenverwaltung«aufwand, sowie noch allmälig einen, den Sparcasseneinlegern und der garantirenden Gemeinde gleich nützlichen Rejervesond zu verdienen, — lauter Gründe, welche e« auch erklärlich machen, daß in den Sparkassen für gewöhnlich größere Baarbestände nicht anzutreffen sein werden. Alle sächsischen communlichen Sparcaffen ohne Ausnahme stehen unter der Oberaufsicht der StaatSregierung, und alle Sparcaffen- Verwaltungen müssen alljährlich auf Grund der abgelegten und von den gesetzlichen Gemeindevertretern geprüften und justificirten Spar- cassenrechnungen genau vorgeschriebene Uebersichten über den ge summten Stand der Sparcaffe an da« Königl. Ministerium de» Innern und an die betreffende Königl. Kreisdirektion einreichen. ES würde dah?r ein sofortige« Einschreiten der OberaufsichtSbehörd« eintreten, wenn bei der Prüfung dieser Uebersichten oder sonst ein« Zuwiderhandlung gegen die bei allen Sparcaffen vorhandenen und bestätigten Sparcaffenregulative oder eine sonstige Ungehörigkeit wahrgenommen werden sollte. Nach einer hierüber an kompetenter Stelle elngezogenrn Er kundigung wird bei allen Sparcaffen da« vorhandene grsammte Gut haben aller Sparcaffeneinleger nicht blo« mit dem Äesammtbetrage de« Spareassenvermögen«, soweit da» letztere nur allein in zinsbar, gegen Hypothek, Faustpfand ,c. gut und sicher auSgrllehmem Lapi- tale und baarem Caffenbestande besteht, vollständig gedeckt, sonder« vielmehr von diesem mitunter sehr erheblich überstiegen. Denkt man nun noch daran, daß keine Gemeinde schon im Hinblick auf ihren, der Vernichtung niemals au-gesetzten Grund besitz jemals so weit untergehen könnte, daß die Sparcaffeneinleger die oben erwähnte Garantie der Gemeinde für ihre Sparcassenein lagen zu verlieren vermöchten, so wird Jedermann zugestehen müs sen, daß die mit Genehmigung der StaatSregierung und unter de ren fortwährender Oberaufsicht bestehenden sächsischen communliche» Sparkassen, die in vielfacher Hinsicht den milden Stiftungen ganz gleich gestellt sind und deren Ver mögen deshalb auch vom übri gen Gemeindevermögen sorgfältig getrennt gehalten und verwaltet werden muß, in Frieden»-, sowie in Krieg«- zelten zu den besten Instituten gezählt werden müssen, bei denen der kleine Eapitalist oder Geldsparrr seinen gesammelte« Noihpfennig sicher und leicht gegen Zinsen anlegen kann. Bei dem Vertrauen, welche« hiernach allenthalben die sächsi schen Sparcaffen verdienen und in der That auch immer gesunde« haben, sollte man demnach wohl annehmen dürfen, daß auch in den politisch bewegtesten Zeiten Jedermann sein ersparte« und ihm zur Zeit entbehrliche« Geld in eine communliche Sparcaffe, so lang» die vorsichtige Sparcassenverwaltung dergleichen Geldeinlagen noch anzunehmen für räthlich befindet, einzulegen suchen werde, und daß dagegen jeder Einleger, wenn ihn die eigene Noth zur theilweisin oder auch ganzen Zurücknahme seiner Sparcaffeneinlage hindrängt, der Sparcassenverwaltung diese Zurückzahlung in jeder thunliche« Weise, namentlich durch möglichst lange vorhergehende Aufkündigung und durch Herabsetzung der zurück zu fordernden Summe auf dl« zulässig mindesten Betrag zu erleichtern suchen werde. Denn i« letzterer Beziehung wird Jeder sich selbst sogen, daß, wenn all» Sparcaffeneinleger gleichzeitig mehr Geld zusammin zurückfor« dern Hellten, al« in der Sparcaffe baar gehalten wird, dann di» Sparcassenverwaltung entweder vorerst die für die Sparkasse au«- aeliehenen Gelder, soweit nöthig, wieder einziehen oder wenigsten» so viel Zeit erhalten muß, um die außer jenem Baarbestande zur schleunigen Befriedigung der Zurückzahlung verlangenden Spar- casseneinleger erforderlichen Gelder mit einstweiligen, auf den Gro- dit der Sparcaffe aufzunehmenden Darlehnen beschaffen zu können. Die Vorgänge bei den Geldbörsen, da« Steigen oder Fall« der Werthpapiere, selbst die vorübergehenden und zumeist künstlich in bewegter Zeit hrrbeigeführten veränderten Werthe der Banknoten können da« RechtSverhLltniß zwischen dem Sparcaffeneinleger und der Sparcaffe au sich gar nicht treffen und verändern, und jede i»l Sparcaffeueiultger irgendwie etwa entstehend» Arngstiichkeit wegen