Volltext Seite (XML)
4 Academia Medicinae Dresdensis Zusammenarbeit Dresdner Hochschulen mit Hochschulen der Freien und Hansestadt Hamburg Auf der Grundlage des Kulturabkom mens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demo kratischen Republik vom 6. Mai 1986 so wie zur Förderung der Städtepartner schaft zwischen der Stadt Dresden und der Freien und Hansestadt Hamburg ha ben die Technische Universität Dresden, die Medizinische Akademie „Carl Gustav Carus" Dresden, die Hochschule für Ver kehrswesen „Friedrich List" Dresden, die Pädagogische Hochschule „Karl Friedrich Wilhelm Wander" Dresden, die Hoch schule für Bildende Künste Dresden, die Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber" Dresden und die Universität Hamburg, die Technische Universität Hamburg-Marburg, die Hochschule für Wirtschaft und Politik Hamburg, die Fachhochschule Hamburg, die Hoch schule für Bildende Künste Hamburg so wie die Hochschule für Musik und dar stellende Kunst Hamburg den nachfol genden Vertrag zur Zusammenarbeit abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde am 10. Januar unterzeichnet mit dem Ziel, die freund schaftlichen, wissenschaftlichen und künstlerischen Beziehungen zu vertiefen. 1. Die Hochschulen werden die Durch führung von wissenschaftlichen, künstle rischen und praxisorientierten Projekten zu aktuellen und beide Seiten interessie renden Problemen der Organisation, Durchführung und Vervollkommnung des Lehrbetriebes aufnehmen. 2. Die Hochschulen werden den Aus tausch von folgenden Personengruppen durchführen: a) Professoren, Lehrkräfte, Assistenten sowie wissenschaftliche und künstle rische Mitarbeiter zur Durchführung von Lehrveranstaltungen und Vorträgen so wie zum Erfahrungsaustausch im Bereich der lehrmethodischen Arbeit- bl Professoren, Lehrkräfte, Assistenten sowie wissenschaftliche und künstle rische Mitarbeiter zur Durchführung wis senschaftlicher, künstlerischer und pra xisbezogener Arbeiten; c) Professoren, Lehrkräfte, Assistenten, wissenschaftliche und künstlerische Mit arbeiter und Studierende zur Teilnahme an Konferenzen, Ausstellungen und Kon zerten; d) Studierende zur Durchführung eines in der Regel längstens auf ein Jahr befri steten Studienaufenthaltes; e) Angehörige des Technischen, Kran kenpflege- und Verwaltungspersonals zur Durchführung weiterbildender Maßnah- men; f) Abordnungen der Hochschulleitun gen (bis zu vier Teilnehmern), die ab wechselnd alle drei Jahre jeweils nach Dresden und Hamburg zur Auswertung der Ergebnisse und zur Unterzeichnung des sich an das laufende Programm an schließenden Arbeitsprogramms reisen. 3. Die entsprechend dem Arbeitspro gramm zusammenarbeitenden Einrich tungen der Hochschulen werden des weiteren ä) Lehrveranstaltungs- und Studien plätze austauschen; b) Informationen über die auf ihrem fachlichen Gebiet in ihren Hochschulen geplanten wissenschaftlichen Tagungen und künstlerischen Veranstaltungen, die am bedeutendsten und für beide Seiten von Interesse sind, austauschen; c) wissenschaftliche und künstlerische Literatur gemäß den Vereinbarungen ih rer Bibliotheken austauschen; d) gegenseitige wissenschaftliche und künstlerische Arbeiten in ihren Hoch schulperiodika veröffentlichen; e) auf Ersuchen der Partnereinrichtung Artikel und Monographien rezensieren, die durch die Partnerhochschule veröf fentlicht werden; f) gemeinsam wissenschaftliche Veröf fentlichungen und thematische Sammel werke nach Maßgabe ihrer Möglichkei ten fördern. 4. Die Hochschulen streben über in den vorhergehenden Ziffern geregelte fachliche Zusammenarbeit hinaus Bezie hungen in allen Bereichen ihrer kulturel len Arbeit - zum Beispiel Sport, Theater, Musik, Ausstellungen - an; dabei sollen aktuelle kulturelle Anliegen beider Seiten besonders berücksichtigt werden. Die Fi nanzierung und Durchführung der Veran staltung ist im Einzelfall abzusprechen. 5. Die Austauschquoten werden in ei nem auf drei Jahre befristeten Arbeitspro gramm der jeweils zusammenarbeiten den Hochschulen festgelegt. Sie sollen in allen Ziffern (Nr. 2 a bis f) auf jeder Seite gleich sein. Jedoch schließt dies Einla dungen nicht aus, die außerhalb der Quote erfolgen können und deren Finan zierung in jedem einzelnen Fall abgespro chen wird. Die gastgebende Hochschule wird für die Austauschteilnehmer die notwendi gen Voraussetzungen für die Durchfüh rung ihres Arbeitsprogramms während ihres Aufenthalts schaffen und angemes sene Lebensbedingungen sicherstellen. Die gastgebende Hochschule über nimmt die Kosten für den materiellen Un terhalt der Austauschteilnehmer; sie trägt dabei auch die Ausgaben für die Unter kunft sowie für die ärztliche Betreuung bei akuten Erkrankungen und Unfällen. Die entsendende Hochschule zahlt die Fahrtkosten der Hin- und Rückreise ihrer Austauschteilnehmer zur Partnerhoch schule. Die Kostensätze sowie die Arbeits- und Lebensbedingungen werden in einem be sonderen Protokoll festgelegt, das zu gleich mit dem jeweiligen Arbeitspro gramm unterzeichnet wird. Das Arbeitsprogramm wird von den bevollmächtigten Vertretern der jeweils zusammenarbeitenden Hochschulen alle drei Jahre abgesprochen und unterzeich net. In dem Programm für die Zusam menarbeit werden die Fachrichtungen, die Rahmenthemen der Arbeiten sowie die Namen der Leiter der Projekte und der Fachbereiche/Sektionen bzw. der Einrichtungen festgelegt. Die genauen Themen der Projekte und die konkreten Maßnahmen sowie die Namen der Aus tauschteilnehmer werden jährlich verein bart. Für die Realisierung der Vorhaben des Arbeitsprogramms sind beide Seiten be strebt, auch die Entsendungsmöglichkei ten der zwischenstaatlichen Abkommen sowie der darauf bezogenen Arbeitspro gramme und Austauschvereinbarungen in Anspruch zu nehmen. 6. Die Hochschulen erachten es für möglich, aufgrund gegenseitiger Über einkunft Änderungen und Ergänzungen in diesen Vertrag einzufügen, um die Zu sammenarbeit auszuweiten und zu vertie fen, dies geschieht in Form eines ent sprechenden Protokolls. 7. Die Hochschulen begrüßen und för dern jede weitere Zusammenarbeit zwi schen bzw. mit anderen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen. Die Zusammenarbeit soll sich nach den Grundsätzen dieses Vertrages richten. 8. Der Vertrag über die Zusammenar beit tritt nach seiner Bestätigung durch das zuständige zentrale Kontrollorgan der jeweiligen Hochschule in Kraft. Das Ar beitsprogramm und das Protokoll sind Be standteile des Vertrages. Der Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von 12 Monaten zum Ende ei nes Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Am Dienstag, dem 9. Januar, verteidig ten ihre Promotion A Dipl.-Stomat. Jörg Pietz, Thema: „Klini sche Untersuchungen zu Reaktivität und Reagibilität der Gingiva auf die Noxe Pla que (experimentelle Gingivitis)", 1. Gut achter: Prof. Nossek Dipl.-Stomat. Josef Herbert, Thema: „Klinisch experimentelle Untersuchun gen zur nichtkariösen zervikalen Zahn hartsubstanzläsion und deren Versor gung mit Dentinadhäsiv-Composite-Sy- stemen", 1. Gutachter: Prof. Klimm Angela Fischer, Thema: „Therapeuti sche Ergebnisse von bestrahlten Hirntu moren unter Berücksichtigung der cere bralen CT", 1. Gutachter: Prof. Köhler Am Dienstag, dem 16. Januar, vertei digten ihre Promotion-A-Arbeit: Dipl.-Stomat. Holger Schmidt, Thema: „Zum Stellenwert der Orthopantomogra- Promotion-A-Verteidigungen phie in der Stomatologie", 1. Gutachter: Prof. Seela Dipl.-Stomat. Hubertus Seidler, Thema: „Zahnschmelzstrukturverände rungen bei Patienten mit Zöliakie", 1. Gutachter: OA Dr. Henker Am Dienstag, dem 30. Januar, vertei digten ihre Promotion-A-Arbeit Annette Glowacki, Bernd Glowacki, Thema: „Der Sicherheitsgurt als Präven tivmaßnahme im Straßenverkehr", 1. Gutachter: Prof. Reimann Thomas Heidler, Thema: „Analyse der Bedingungen von Suizid nach Parasuizid und Möglichkeiten der Prädiktion", 1. Gutachter: Prof. Lange Malinka Fuß, Thema: „Retrospektive Analyse der Indikation zur brachiocepha- len Angiographie bei Patienten mit zer- ebrovaskulärer Insuffizienz", 1. Gutach ter: Prof. P. K. H. Schmidt Am Dienstag, dem 6. Februar, vertei digten ihre Promotion-A-Arbeit: Thomas Sedlmair, Thema: „Die redu zierte Mastikation als ätiologischer Faktor der chronischen Gastritis", 1. Gutachter: Prof. Knoch Christina Schubert, Thema: „Histologi sche Vergleichsuntersuchungen zur sub kutanen Verträglichkeitstestung bioakti ver Gläser der Jenaer Biomaterialentwick lungen", 1. Gutachter: Prof. Schulze Ulrike Erfurth, Thema: „Spätbehand lungsergebnisse von Patienten mit diabe tischer Gangrän in den Jahren 1964-1974 und 1975-1985", 1. Gutachter: Prof. Hal ler v< Am 26. Januar wurde in Berliner Hörsaal der Klinik für Hautkrten der Charite) bei Anwesenheit wa 600 Interessenten der Heimkind gegründet. Bis zur ersten Hauptirn- lung, die noch in diesem Jahr t)en soll, wird ein zur Gründungsm : lung gewähltes geschäftsführenäsi- dium tätig sein. Dieses setzt sum men aus zwei Kopräsidenten Dr. Wernicke, Berlin, Doz. Dr. Rüi)er- lin) einem Vizepräsidenten (Dr.tke, Berlin) und etwa 15 Beisitzer (jtein Ländervertreter und Jeweils einjter der Berufsgruppen und der Ktsio- nen). Anläßlich der Gründungsvenung wurden weiterhin folgende Ktsio- nen gewählt: ProgrammkommSta- tutenkommission, eine Tarifkt;ion und eine Schiedskommission. G< Leh 1 „He sun tur- und gen 2 die 3 Prä: der Der Mitgliedsbeitrag wird vtroht- diui lieh zwischen 4 und 6 Mark/MoAb- 4 hängigkeit vom Nettoverdiensten. Zur Gewährleistung der Vorfiwng * des Verbandes hat die Grüwer- Tar Sammlung beschlossen, den tten ters Jahresbetrag 1990 nach dem Baum che Verband zu zahlen. der « Die Aktivitäten zur Bildung dtdes- arb verbandes Sachsen laufen uterrn tret Dr. sc. Hutschenreiter vom Beran- ruf: kenhaus „St. Georg" Leipzig. Itsen- ten aus der Medizinischen tmie . _ . , , , , , , stul Dresden melden sich bitte bei iden üb Kontaktpersonen: Dr. Bause, k für bei Biomedizinische Technik, > 72, Doz. Dr. Ernst, Zentrale Hochsdikli nik, Tel.33 92 oder Dr. Locke, für Int Medizinische Informatik, Tel.. Es , der wird angestrebt, die erforderkBei arb trittsformalitäten über diese 'nen Ho zentralisiert für die Mediziniscade mie Dresden zu erledigen. Zwünli- chen Kontaktaufnahme steht jedter- essenten folgende Adresse itrfü- gung: Helmholtz-Bund, Schuntaße 20/21, Berlin, 1040. 4 Zur Information nachfolgent zur alle Gründungsversammlung vonde füg Satzung, die bis zur ersten wer- ( Sammlung Gültigkeit hat. für Der Helmholtz-Verband versieh < als unabhängige parteien- undisa- mit tionsübergreifende Vereinigung ler Der Verband vertritt die ber/zifi- 1 sehen Interessen seiner Mitglied be- 21a zug auf ökonomische, arbeits ersi- td cherungsrechtliche, soziale uniche Fragen. Er geht davon aus, dasFort- schritte in der Medizin wesenfurch die Anwendung von Erkenntnund 1 Leistungen aus Natur-, Geis und be Technikwissenschaften bestinwer- 1 den. Im Interesse der Verbessder ' medizinischen Betreuung der)lke- me rung und der Erhöhung der Q. der ne Forschung und Lehre in der Ms soll ein Beitrag zur Erhöhung dersam- au keit technischer Ausrüstungen atur- Re wissenschaftlicher Methodenistet an werden. Das erfordert die Anerkennuge- un nannten Berufsgruppen als gleech- un tigter Partner im Prozeß der2ini- sehen Betreuung sowie in Forst und de