Volltext Seite (XML)
Academia Medicinae Dresdensis 5 ilium 1/ mgszyklus „^enbild - Hortung" j fernher spricht Dr. Stiebert I d T 'Snbild in der westdeutschen h ü, Lenz u. a.). ft Ludwig Hoch spricht am 1 er zu Carl Gustav Carus und ohd Friedrich. nische 8 hslaltungen finden 16 Uhr im msere gehen eine Pallas »s ist seit 1971 an der Medizi- n achschule als Fachschullehrer tilffl Jahre, verheiratet und Va- teKnder. Gewerkschaftsfunktio- nen letzten Jahren waren: Ver- t in, Kulturobmann und HGL- li e vom März bis Oktober lereit, i dort wählt r be Nicht- fähig- doch 1. Ich werk nalrat politik i Kon- inhäu- i fest. :r Ge- Inter nit ei- i über üssen ählen- alrates ügung an Be- zustel- h. Die ÖTV. eshalb bereit rn hat t 4 Be- i ganz >n der Er ist 54 Jahre, verheiratet K Ml vier Kindern. Er war meh- Vertrauensmann der Abtei ¬ ch für te tarbei- fähige |gi und Vorsitzender einer Kon- Kaiser fiil Sion der MAD. Perso- n kurt Kaiser ist seit 1970 Wis- ügend s ther Mitarbeiter der Abtei- n wer li dnische Technik und Elektro- istik # SRektoratsgebäudes statt. Gründe, die Stimme der Ärzteliste zu geben Acht Ärzte aus verschiedenen Kliniken bzw. Instituten stellen sich als Kandidaten für den neuen Personalrat zur Wahl. 1. Dr. Gunhild Lobeck, Stationsärztin 10c, Klinik für Innere Medizin 2. Dr. Hans-Jürgen Held, Oberarzt, Kli nik und Poliklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe 3. Dr. Bernd Schottmann, Laborarzt, Institut für Klinische Chemie und Labora toriumsdiagnostik 4. Dr. Ingrid Straßberger, Oberärztin, Klinik für Anaesthesiologie und Intensiv therapie 5. Dr. Gunther Böhme, Stationsarzt 8c, Klinik für Urologie 6. Dr. Jörg Wienhold, Stationsarzt, Kli nik und Poliklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe 7. Dr. Andreas Holland-Moritz, Fach arzt, Chirurgische Abteilung der Zentra len Hochschulpoliklinik 8. Dr. Peter Liebscher, Stationsarzt 29d, Klinik für Orthopädie Gründe, die Stimme der Ärzteliste zu geben: • In einer medizinischen Einrichtung können die Interessen der dort Tätigen vorrangig nur durch medizinisches Per sonal wirkungsvoll vertreten werden. • Die Ärzte, die sich hier zur Wahl stel len, gehören zum aktiven, kritischen und kreativen Kern des jetzt bestehenden Per sonalrates. • Sie waren diejenigen, die maßgeblich in der Zeit nach dem Dezember 1989 den Aufbau des ersten Personalrates an der MAD vorantrieben. • Sie verstehen sich als konsensfähige Gegenspieler zur Leitung der Medizini schen Akademie. • Gegenwärtige und zukünftige Schwer punkte des Engagements dieser Ärzte sind: - konsequente Durchsetzung des mitin- itierten Ausschreibungsverfahrens bei Einstellungen - sorgfältige individuelle Prüfung ver tretbarer Lösungskonzepte im Falle eines unvermeidbaren Personalabbaus - der Erhalt oder Ausbau sozialer Maß nahmen (z. B. dauerhafte Sicherung von Kindergartenplätzen für die Kinder der Mitarbeiter) - Einflußnahme auf die rasche Erstellung eines geeigneten Entsorgungskonzeptes für Krankenhausmüll und dessen Realisie rung direkt und über Mitarbeit in der neugebildeten Umweltkommission des Personalrates. Auf Betreiben in erster Li nie dieser Ärzte erfolgt ab 23. November die Wiederaufnahme der Erfassung von Sekundärrohstoffen (SERO) an der MAD. - Wahrnehmung aller rechtlichen Mög lichkeiten zur Einflußnahme auf die zu künftige Besetzung der Leitung der Medi zinischen Akademie Dr. G. Lobeck Liste der theoretischen Institute für den Personalrat Für die Arbeit des zu wählenden Aka demiepersonalrates ist es erforderlich, daß möglichst alle Berufsgattungen mit ihren spezifischen Problemen und Inter essen vertreten sind. In der bisherigen Struktur des Personalrates war dies durch eine direkte Vertretung der Kliniken, In stitute usw. gegeben, wobei jedoch der große Personenkreis für die Arbeit des Personalrates nicht unproblematisch war. Da entsprechend dem neuen Personal vertretungsgesetz der Personalrat nach einem Listenwahlmodus gebildet wird und kleinere Struktureinheiten dabei kaum die Chance haben, einen direkten Vertreter zu entsenden, haben ein großer Teil der theoretischen Institute beschlos sen, eine gemeinsame Liste aufzustellen. Ziel ist es, die Interessen der wesentlich durch Forschung geprägten und interdis ziplinär zusammengesetzten Institute (Mediziner, Biologen, Techniker, Chemi ker . . .) im Personalrat zu verbinden. Am 8. November fand im Hörsaal der Chirur gie unter Leitung des Institutes für Biome dizinische Technik eine Versammlung statt, auf der ein Konsens für eine ge meinsame Listenverbindung gefunden wurde. Interesse an der Listenvereini gung haben folgende Institute: • Institut für Anatomie • Institut für Arbeitsmedizin • Institut für Biologie • Institut für Klinische Genetik • Institutfür Klinische Pharmakologie • Abteilung Forschung beim Prorektor Naturwissenschaften und Medizin • Institut für Pharmakologie und Toxikologie • Institut für Pathophysiologie • Institut für Pathologische Biochemie • Institut für Biomedizinische Technik • Institut für Klinische Immunologie Von den genannten Instituten wurden folgende Vertreter für die. Listenverbin dung in der angegebenen Reihenfolge nominiert: 1. Herr Dipl.-Chern. Oertel, Institut für Klinische Pharmakologie 2. Frau Dr. Jähkel, Institut für Biologie/ Pharmakologie 3. Herr Dr. Kühne, Institut für Pathobio- chemie 4. Herr Dr. Hesse, Institut für Pathophy siologie 5. Herr Gertig, Institut für Biomedizini sche Technik Die Vertreter der gemeinsamen Liste werden sich am Mittwoch, dem 5. De zember, 15 Uhr im Hörsaal der Klinik für Chirurgie vorstellen. Alle hier nicht ge nannten Institute oder Struktureinheiten, die diese Liste unterstützen bzw. sich durch sie vertreten fühlen, sind dazu ein geladen. Dr. Heller, Personalratsvorsitzender des Institutes für Biomedizinische Technik Information zum Patentrecht In Ergänzung zur Veröffentlichung vom 13. August 1990 wird nachfolgend über weitere Veränderungen zum Patent recht informiert. Mit dem Inkrafttreten des Einigungs vertrages gilt • das Patentrecht der BRD • das Gesetz über Arbeitnehmerfin dungen (vom 25. Juli 1957, Bundesgesetz blatt I Seite 756) • die Richtlinie für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen (Bundesanzei ger Nr. 156, 169 und 237). Laut Einigungsvertrag unterliegen alle ab 3. Oktober eingereichten Erfindungen dem BRD-Patentgesetz und gelten im ge samten Bundesgebiet; alle vor dem 3. Ok tober beim Patentamt der DDR angemel deten Erfindungen werden vom Deut schen Patentamt weiterbehandelt. 1991 ist vom Bundestag ein Gesetz über die Verfahrensweise zur Erstrek- kung der ehemaligen DDR- und BRD-Pa tente auf den gesamtdeutschen Raum zu erwarten. Laut Gesetz über Arbeitnehmererfin dungen wird zwischen Diensterfindun gen und freien Erfindungen unterschie den. Diensterfindungen sind während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ge machte Erfindungen; die entweder: 1. Aus der dem Arbeitnehmer im Be trieb oder in der öffentlichen Verwaltung obliegenden Tätigkeiten entstanden sind oder 2. maßgeblich auf Erfahrungen oder Arbeiten im Betrieb oder in der öffentli chen Verwaltung beruhen. Sonstige Er findungen sind freie Erfindungen (aus Pa ragraph 4). Der Arbeitehmer, der eine Diensterfin dung gemacht hat, ist verpflichtet, sie un verzüglich dem Arbeitgeber schriftlich zu melden. Der Arbeitgeber hat den Zeit punkt des Einganges der Meldung dem Arbeitnehmer unverzüglich zu bestätigen und innerhalb von vier Monaten dem Ar beitnehmer mitzuteilen, ob er die Erfin dung unbeschränkt oder beschränkt in Anspruch nimmt (Paragraph 5 und 6). Eine Diensterfindung kann u. a. frei wer den, wenn sie der Arbeitgeber schriftlich freigibt oder sie nur beschränkt in An spruch nimmt (Paragraph 8). Laut Paragraph 18 hat der Arbeitneh mer, der während der Dauer des Arbeits verhältnisses eine freie Erfindung ge macht hat, dies dem Arbeitgeber unver züglich schriftlich mitzuteilen. Diese Ver pflichtung besteht nicht, wenn die Erfin dung offensichtlich im Arbeitsbereich des Arbeitgebers nicht verwendbar ist. Nach Paragraph 19 besteht gegenüber dem Arbeitgeber jedoch eine Anbie- tungspflicht. In Paragraph 42 wird u. a. ausgeführt, daß Erfindungen von Professoren, Do zenten und wissenschaftlichen Assisten ten bei den wissenschaftlichen Hoch schulen, die von ihnen in dieser Eigen schaft gemacht werden, freie Erfindun gen sind (d. h. daß Erfindungen außer halb des Lehr- und Forschungsauftrages durchaus Diensterfindungen sein kön nen). Hat der Dienstherr für Forschungs arbeiten, die zu der Erfindung geführt ha ben, besondere Mittel aufgewendet, .so sind o. g. Personen verpflichtet, die Ver wertung der Erfindung dem Dienstherrn schriftlich mitzuteilen. (Fortsetzung auf Seite7)