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Ziel des Freundeskreises wird es sein, einen Beitrag zu leisten zur bestmöglichen Ausbildung des ärztlichen Nachwuchses. Be gabte und förderungswürdige Studenten sollen durch Stipendien unterstützt und zusätzliche Unterrichtsmittel angeboten wer den. Den Fonds hierfür werden Mitgliedsbeiträge sowie Geld- und Sachspenden bilden. Der Freundeskreis wird alljährlich zusammentreten und in einer Mitgliederversammlung seine Tätigkeit darstellen. Nach einer Phase der Mitgliederwerbung und Öffentlichkeitsarbeit wird dies im Frühling nächsten Jahres erstmals der Fall sein. Foto: Bachmann Institut für Physikalische Medizin - mit erheblichem Geburtsfehler? Anfragen an den Akademischen Beirat, den Personalrat und die Landesärztekammer Ende Oktober diesen Jahres hat der Rektor in seiner Dienstberatung bekannt gegeben, daß an der Medizinischen Aka demie „Carl Gustav Carus" Dresden ein Institut für Physikalische Medizin mit Pro fessor Kleditzsch als Direktor gegründet werden solle. Diese Ankündigung beruht offensichtlich auf zweiseitigen Abspra chen zwischen Rektor und dem neuen In stitutsdirektor. An dieser Vorgehens weise sind mehrere Dinge verwunderlich und Grund für die folgende Nachfrage: Welche Struktur soll dieses neue Insti tut haben und wo soll es etabliert wer den? Offensichtlich existiert dafür bisher keine Konzeption. Mit keinem der davon Betroffenen in keiner der bestehenden größeren Abteilungen für Physiotherapie (in der Klinik für Orthopädie, für Innere Medizin, für Psychiatrie und Neurologie und für Chirurgie) wurde über eine ge plante Strukturveränderung gesprochen. Die genannten Abteilungen für Physio therapie erachten es nicht für sinnvoll, unter einer zentralen strukturellen Lei tung zu arbeiten. Die Physiotherapie als Querschnittsfach hat patientennah und klinikintern zu arbeiten. Es ist nicht sinn voll, wenn beispielsweise ein Orthopäde in einer Medizinischen Klinik Physiothe rapie betreiben will oder umgekehrt ein Internist in einer Orthopädischen Klinik. In jedem Falle würden ganz einfach die fachlichen Voraussetzungen dafür feh len. Welche Gründe sprechen zwingend für die Etablierung eines Instituts für Phy sikalische Medizin, das ohne die Mitwir kung der entscheidenden Abteilungen für Physiotherapie einen erheblichen Ge burtsfehler aufweist? Wo liegt der Vorteil für die Hochschule, für das Fachgebiet und für die betreuten Patienen? Das Bäderhaus gehört seit jeher - zu mindest in den letzten 60 Jahren - zum Bestand der Klinik für Innere Medizin. Vom Unterzeichner wurde vor 5 Jahren an den damaligen Rektor eine bauliche Konzeption zur grundlegenden Umgestal tung des Bäderhauses mit dem Ziel der Nutzung durch die Abteilung für Physio therapie der Klinik für Innere Medizin vorgelegt. Diese Konzeption wurde bis her nicht realisiert, lediglich wurden im Obergeschoß 4 Räume hergerichtet, die jedoch nicht einmal den dringendsten Raumbedarf decken. Die Nutzung des ge samten Bäderhauses ist für uns deshalb besonders wichtig, weil sich die Abtei lung derzeit auf Station 4a befindet und dort praktisch eine halbe Station blök- kiert, die nach übereinstimmenden Be kundungen des früheren und jetzigen Rektors sowie des früheren und jetzigen Direktors der Klinik für Innere Medizin unbedingt wieder als Bettenstation nutz bar gemacht werden soll, was unter den gegenwärtigen Bedingungen der Mittel bereitstellung für das Klinikum entspre chend der vorhandenen Bettenkapazität äußerst aktuell ist. Kann man einverstanden sein, wenn sich die Akademieleitung über eine Kon zeption, die den Erfordernissen vernünf tig Rechnung trägt, inhaltlich gut durch dacht, lediglich niemals verwirklicht wor den ist, einfach hinwegsetzt? Haben wir die Zeit der Konzeptionslosigkeit, in der durch häufiges Hin und Her viel Mühe und Geld verschwendet worden ist, noch nicht überwunden? Nach persönlichen Aussagen des säch sischen Ministerpräsidenten Professor Biedenkopf herrsche momentan vieler orts ein Zustand der Rechtslosigkeit, und jeder mache, was er wolle. Dieser uner trägliche Zustand gilt, auch für unsere Hochschule und sollte schnellstmöglichst beendet werden..Das Hochschulrahmen gesetz der Bundesrepublik Deutschland sieht ausdrücklich vor, daß alle Struktur veränderungen an den Hochschulen durch die Landesregierung und nicht an der Hochschule selbst entschieden wer den können. Der Rektor verfügt weder über einen ordnungsgemäß gewählten Senat noch über ein anderes rechtmäßig legitimiertes Gremium, sondern er hat eine persönliche Entscheidung getroffen, die den Kompetenzbereich der Hoch schule überschreitet. Vom Deutschen Hochschulverband in Bonn-Bad Godes berg werden dafür ausdrücklich Struktur kommissionen der Länder genannt. Wo sind die Rechtsgrundlagen, um fachlich bewährte Strukturen aufzulösen zu Gunsten eines Instituts, das von den betroffenen Fachvertretern aus fachlich inhaltlichen Erwägungen heraus nicht mitgetragen wird? Kann derselbe Rektor, der im Akademischen Beirat bekundet hat, daß er sich nicht in der Lage sähe, belastete Klinikdirektoren mit verlorener Vertrauensfrage zu entlassen, da sie vom Minister berufen seien, auf der anderen Seite neue Institute begründen und auch Direktoren berufen? Ich bitte um Klärung dieser aufgewor fenen Fragen auch im Interesse der Mit arbeiter meiner Abteilung, die durch der artige Absprachen ohne Konsultation der Beteiligten und ohne Rechtsgrundlage nur verunsichert werden. Doz. Dr. med. A. Lange, Leiter der Abteilung für Physiotherapie Neue Bestimmungen über Mutterschutz Nach den neuen Mutterschutzbestim mungen muß eine werdende Mutter ih ren Arbeitgeber sofort über eine Schwan gerschaft informieren. Dann hat sie Anspruch auf Leistungen nach dem Mut terschutzgesetz, das für Geburten ab dem 1. Januar 1991 gilt. Der gesetzliche Kündigungsschutz für werdende Mütter gilt während der ge samten Schwangerschaft und in den er sten 4 Monaten nach der Entbindung. Auf 18 Monate verlängert sich der Kündi gungsschutz, wenn die Mutter anschlie ßend in den Erziehungsurlaub geht. Für Alleinerziehende, die vor dem 31. Dezem ber 1991 entbinden, gibt es noch einen Kündigungsschutz von 3 Jahren. Wäh rend dieser Schutzfrist kann nur in be sonderen Fällen aufgrund von Ausnah meregelungen gekündigt werden, so bei Betriebsstillegung. Beschäftigungsverbot für werdende Müt ter besteht 6 Wochen vor der Entbindung sowie 8 Wochen - bei Früh- und Mehr lingsgeburten 12 Wochen - danach. Während dieser Zeit erhalten Frauen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versi chert sind, Mutterschaftsgeld und eine Ausgleichszahlung des Arbeitgebers. Die Gesamthöhe entspricht dem bisherigen Nettoeinkommen. Bei Arbeitslosigkeit entspricht die Höhe des Mutterschafts geldes dem Arbeitslosengeld bzw. der Arbeitslosenhilfe. Werdende Mütter, die in einer gesetzli chen Krankenversicherung versichert oder mitversichert sind, haben Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Versor gung mit Arznei-, Verband- und Heilmit teln, stationäre Entbindung, häusliche Pflege bei Krankheit, auf eine Haushalts hilfe bei Krankenhausaufenthalt und Ent bindungsgeld. Die werdende Mutter muß sich aber selbst um einen Arzt oder eine Ärztin be mühen, um Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft durchfüh ren zu lassen. Der bisherige Schwanger schaftsausweis entfällt, automatische Auf forderungen zu den Untersuchungen gibt es nicht. Die Schwangere hat Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die Untersuchungen. Unabhängig von einer vorherigen Er werbstätigkeit besteht für 18 Monate An spruch auf Erziehungsgeld und Erzie hungsurlaub. Erziehungsgeld kann an die Mutter gezahlt werden, aber auch an den Vater oder an eine andere sorgeberech tigte Person, die das Kind betreut. Wäh' rend des Bezuges von Erziehungsgeld darf der oder die Betreuende höchstens 19 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Bis zum vollendeten 6. Lebensmonat beträgt das Erziehungsgeld einkommens unabhängig 600 DM pro Monat. Wenn die Eltern ein monatliches Nettoeinkom men von über 2 800 DM haben, gibt es danach einkommensbedingte Abzüge. Er ziehungsgeld muß bis spätestens 4 Wo chen vor Beginn beim Arbeitgeber bean tragt werden. Weitere Informationen können die Krankenkassen geben. Anette Henninger