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ACADEMIA MEDICINAE DRESDENSIS 1. Jahrgang Nr. 22/3. Dezember 1990 Preis 10 Pfennig Hochschulzeitung der Akademie „Carl Gustav Carus" Wahlen zum Konzil und zum Senat In der Vereinbarung zur Herstel lung der Einheit Deutschlands - Eini gungsvertrag - wurde zu Kapitel XVI (Geschäftsbereich des Bundesmini sters für Bildung und Wissenschaft) unter Punkt 33 (c) festgeschrieben, daß die Verordnung über Hochschu len vom 18. September 1990 (GBl. I, Nr. 63, Seite 1585) bis zum Erlaß an derweitiger landesrechtlicher Rege lungen in Kraft bleibt, längstens je doch bis zum 30. Juni 1991 (GBl. I, Nr. 64, Seite 1983). Gleichzeitig wurde vereinbart, daß die Hochschulen Einrichtungen der neu zu bildenden Länder (Artikel 13, Absatz 1 und 3) und durch den Wis senschaftsrat der Bundesrepublik Deutschland bis zum 31. Dezember 1991 begutachtet werden. Dies er folgte, um die notwendige Erneue rung von Wissenschaft und For schung unter Erhaltung leistungsfähi ger Einrichtungen zu ermöglichen (Artikel 38, Absatz 1). Für diese Begutachtung wurde ein umfangreiches Material zu insgesamt 27 vorgegebenen Fragenkomplexen ausgearbeitet und durch den Rektor dem Vorsitzenden des Ausschusses Medizin des Wissenschaftsrates am 2. November zugestellt. Der Wissenschaftsrat hat Ende Au gust dieses Jahres eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nach Durchsicht die ser Materialien alle Medizinischen Akademien besuchen wird. Nach nunmehr herbeigeführter Übereinstimmung mit dem Minister präsidenten des Freistaates Sachsen, Herrn Prof. Dr. Kurt Biedenkopf, und dem Staatssekretär des Wissen schaftsministers hat der Rektor, Ma gnifizenz Prof. Dr. med. Dr. h. c. Knoch, am 19. November offiziell die Wahl für die zentralen Organe der Medizinischen Akademie „Carl Gu stav Carus" Dresden, das Konzil und den Senat, ausgeschrieben. Für die ordnungsgemäße Vorberei tung und Durchführung dieser Wahl wurden vom Rektor als Wahlorgane der Wahlausschuß, der Wahlprü fungsausschuß, der Wahlleiter und der Schriftführer bestellt und ver pflichtet, ihr Amt nach bestem Wissen und Gewissen in Übereinklang mit den rechtlichen Regelungen auszu üben. Rechtliche Grundlagen der Wahl sind die vom Rektor erlassenen Wahlordnungen für das Konzil bzw. den Senat. Danach werden die Mit glieder des Konzils und des Senates in unmittelbarer, freier, gleicher und ge heimer Wahl gewählt. In den Wahlordnungen sind u. a. zu regeln • die Wahlberechtigung und das Auslegen der Wählerlisten • das Einreichen von Wahlvor schlägen • die Grundsätze der Stimmab gabe der Ermittlung der Wahlergeb nisse • die Möglichkeit der Wahlanfech tung. Aufgabe des Konzils wird sein • die Wahl des Rektors und der Prorektoren • die Beschlußfassung über die Grundordnung unserer Hochschule • die Erörterung von hochschulpo litischen Grundsatzfragen • die Beschlußfassung über die langfristige Entwicklungskonzeption unserer Hochschule • die Stellungnahme zur Leistungs entwicklung unserer Hochschule und zu ihren Kooperationsbeziehungen • die Beratung des Rechenschafts berichtes des Rektors. Das Konzil, dem 67 Mitglieder an gehören, davon 34 aus der Gruppe der Hochschullehrer und je 11 aus den Gruppen der wissenschaftlichen Mitarbeiter, der nichtwissenschaftli chen Mitarbeiter und der Studenten, wird in öffentlichen Sitzungen tagen. Er tritt mindestens einmal im Jahr zu sammen. Der Senat, als weiteres zentrales Organ der Hochschule, entscheidet in allen die gesamte Hochschule betref fenden oder über einen Fachbereich hinausgehenden Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Der Senat ist insbesondere zuständig für • die Beschlußfassung über Vor schläge für die Wahl des Rektors und der Prorektoren sowie für die Ernen nung des Kanzlers • die Stellungnahme zu Berufungs vorschlägen für Hochschullehrer • den Erlaß von Studienordnun gen, von Prüfungs-, Promotions- und Habilitationsordnungen • die Mitwirkung bei der Bestim mung der Forschungsprofile der Hochschule • die Beschlußfassung über die Maßnahmen zur Förderung des wis senschaftlichen Nachwuchses • die Mitwirkung bei der Aufstel lung der Pläne der Hochschule ein schließlich des Zulassungs-, Haus halts- und Investitionsplanes • die Mitwirkung bei der Entschei dung wesentlicher Strukturfragen. Vorsitzender des Senates ist der Rektor. Dem Senat gehören 12 Mit glieder an, und zwar 6 aus der Gruppe der Hochschullehrer und je 2 aus der Gruppe der wissenschaftli chen Mitarbeiter, der nichtwissen schaftlichen Mitarbeiter und der Stu denten. Sofern die Prorektoren nicht Mitglieder des Senates sind, nehmen sie ebenso wie der Kanzler an den Se natssitzungen teil. Oie Sitzungen des Senats sind grundsätzlich nicht öffent lich. Die Hochschule ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Sie hat das Recht der Selbstverwaltung, während das Land die Rechtsaufsicht ausübt. Auch die Beschlußfassung der Grund ordnung der Hochschule durch das Konzil bedarf der Genehmigung durch den Wissenschaftsminister des Freistaates Sachsen. Dipl. rer. pol. Eckert, Wahlleiter Bestellung und Verpflichtung der Mitglieder der Wahlorgane Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zum Konzil und zum Senat der Medizinischen Akademie „Carl Gu stav Carus" Dresden habe ich nachfol gende Mitglieder der Hochschule in die Wahlorgane bestellt: Wahlausschuß • Aus der Gruppe der Hochschulleh rer Herr Priv.-Doz. Dr. med. Klaus Horn, Kli nik für Hautkrankheiten, Vorsitzender Frau Priv.-Doz. Dr. med. Brunhilde Ir misch, Poliklinik für Kinderzahnheilkunde Herr Prof. Dr. med. Klaus Köhler, Klinik und Poliklinik für Radiologie Herr Prof. Dr. med. Gerhard Lauschke, Klinik für Chirurgie • Aus der Gruppe der wissenschaftli chen Mitarbeiter Herr Dr. med. Rainer Fischer, Institut für Pathologie, stellvertretender Vorsitzen der Herr Dr. med. Eckhardt Meisel, Klinik für Innere Medizin Frau Dr. med. Ursula Postl, Klinik und Po liklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichts chirurgie Herr Dr. med. Thomas Schmiedel, Klinik und Poliklinik für Nuklearmedizin • Aus der Gruppe der nichtwissen schaftlichen Mitarbeiter Frau Birgit Harz, Zentrale Hochschulpoli klinik, stellvertretende Vorsitzende Herr Karl-Dieter Eyting, Institut für Bio medizinische Technik Herr Dipl. Phys. Peter Helth, Verwal tungsdirektorat Frau Sigrid Jolig, Verwaltungsdirektorat Frau FS-Doz. Dipl. Med. Päd. Ingrid Zocher, Medizinische Fachschule • Aus der Gruppe der Hochschulstu denten Herr Frank Biemelt, 5. Studienjahr Medi zin, stellvertretender Vorsitzender Frau Astrid Flade, 1. Studienjahr Medizin Frau Judith Geißler, 5. Studienjahr Stoma tologie Herr Steffen Palm, 4. Studienjahr Medi zin Wahlprüfungsausschuß Herr Prof. Dr. med. Günter Heidel, Insti- tut für Geschichte der Medizin • Aus der Gruppe der wissenschaftli chen Mitarbeiter Herr Dr. med. Thomas Fuhrmann, Polikli nik für Kinderzahnheilkunde • Aus der Gruppe der nichtwissen schaftlichen Mitarbeiter Frau Oberschwester Lotte Hager, Zen trum für Mund-, Kiefer- und Gesichtschir urgie • Aus der Gruppe der Studenten Frau Ute Richter, 3. Studienjahr Medizin Wahlleiter Herr Dipl. rer. pol. Harry Eckert, Prorek torat Schriftführer Frau Ingrid Hoppe, Prorektorat Ich verpflichte diese bestellten Mitglie der der Hochschule, ihr Amt nach be stem Wissen und Gewissen in Überein Stimmung mit den rechtlichen Regelun gen auszuüben. Prof. Dr. med. Dr. h. c. H.-G. Knoch • Aus der Gruppe der Hochschulleh rer Herr Prof. Dr. med. Detlef Müller, Klinik Frau Elvira Lehmann, Institut für Klinische, und Poliklinik für Neurologie, Vorsitzen- Chemie und Laboratoriumsdiagnostik der