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esenvertretung aller Mitarbeiter desrläufigen Statuts ilussesjvertreten sein. /on mi• Die Gewerkschaft sollte entsprechend enen $ ihrer Mitgliederstärke im Personalrat j von ndurch Engagement ihrer Mitglieder bei ichtigteder Wahl vertreten sein. • Jede Gruppe kann auch Angehörige gen St anderer Gruppen als ihren Interessenver- einheitreter für die Wahl vorschlagen, der je- persondoch dann deren Interessen zwingend tzliche vertreten muß. ir Pers 14. Ausschluß oder Abwahl ieperso Ein Personalrat oder ein Mitglied des Per- 1 mit 1 sonalrates kann abgewählt werden, >en. wenn: lilt bis - mindestens zwei Drittel der für diese ler gese Funktion wahlberechtigten Mitarbeiter Arbeit ,dies fordern i. - grobe Verstöße gegen die Satzung vorliegen oder übertragene Funktionen etung nicht wahrgenommen werden - schwerwiegende Verstöße gegen ge- in den setzliche Bestimmungen vorliegen eiten e - der übergeordnete Personalrat dies Sibstän mit zwei Dritteln Mehrheit beschließt 25 , - Umstände eintreten, die Punkt 7 Ab fen l: edizini satz 2 verletzen ertretu 15. Neuwahl oder Nachwahl außerhalb der regelmäßigen Personalratswahlen ngsstn * Eine Neuwahl muß nach Bestätigung istitute - durch den Akademiepersonalrat erfol- tsprech gen, wenn sich die Zahl der Personalrats- idige St mitglieder um mehr als 50 Prozent ver- je Stru mindert hat, der Vorsitzende und dessen als Ki Stellvertreter ausgeschieden sind. rr) gev * Eine Nachwahl kann durchgeführt werden, wenn eine Gruppe nicht mehr emieraf tektorb hlt. itsüben oder noch nicht vertreten ist, ein Drittel , ’ der Mitglieder des Personalrates ausge- • schieden sind, die Mitarbeiterzahl sich in Auswirkung auf Punkt 12 geändert hat, der Vorsitzende ausgeschieden ist. 16. Wählbarkeit ben de • Kandidat für den Personalrat können einhet alle die Mitarbeiter sein, die länger als 1 Jahr an der MAD beschäftigt sind, älter tung in: als 18 Jahre sind, mindestens wöchent lich 30 Stunden beschäftigt sind. der Rej • Der staatliche Leiter der Strukturein- ischäftigheitund sein erster Stellvertreter können äftigten nicht in den Personalrat gewählt werden, äftigtent • Zeitlich begrenzt an der MAD beschäf- ischäftig tigte Mitarbeiter haben nur passives Wahlrecht. 17. Wahlverfahren der Wahl in den esem S Struktureinheiten ippen • Der Personalrat wird in geheimer und en und unmittelbarer Wahl gewählt. • Beschlüsse zur Wahl und die Wahl er- Angeh folgen in geheimer Abstimmung und sind chäftigt gültig mit mindestens 50 Prozent Wahlbe- thend ' teiligung. reten ! • Bestimmung eines Wahlvorstandes ; 3 Mit von 3 Personen durch den bisherigen Personalrat bzw. Personalvertretung, der tens be den Ablauf der Wahlen leitet und über- igen 1 wacht. Wahlvorstandsmitglieder können enange selbst auch gewählt werden. • Die Mitarbeiter der Struktureinheiten Person entscheiden durch Mehrheitsbeschluß, AGL-Vt ob in Gruppen oder gemeinsam in der ern ert Struktureinheit gewählt wird. i des P: * Die Angehörigen der Gruppen der Struktureinheit (in der Regel Beschäfti- m Perst gungsgruppen, aber auch Funktional- anverhi gruppen) wählen in getrennten Wahlgän gen, ihre Gruppenvertreter, sofern nicht eine gemeinsame Wahl beschlossen wurde. (Erklärung: Beschäftigungsgrup pen einer Klinik könnten z. B. Schwe stern, Ärzte und technisches Personal sein) • Die Wahl erfolgt nach den Grundsät zen der Verhältniswahl, das heißt aus der Beschäftigtenzahl und den Gruppenstär ken wird die Zahl der zu wählenden Ver treter bestimmt. • Aufstellung der Kandidaten für den Personalrat: - Wahlvorschläge können prinzipiell alle Mitarbeiter machen, die die Bedingung des Punktes 17 erfüllen, Die Wahlvor schläge sollten schriftlich aus den einzel nen Gruppen auf sogenannte Wahlvor schlagslisten gemacht werden. Jeder Mitarbeiter kann nur auf einer Wahlvor schlagsliste und nur für eine Gruppe kan didieren. Nach Erhalt des Einverständnis ses, sich als Kandidat der Wahl zu stellen, werden aus den Wahlvorschlagslisten die Wahllisten erstellt. 18. Aufgaben des Wahlvorstandes Der Wahlvorstand hat folgende Aufga ben: • Vorschlag der zahlenmäßigen Stärke und möglichen Verteilung der Personal ratssitze auf die Gruppen nach 12. und 17. und Herbeiführung der Entscheidung, ob Gruppen- oder Gemeinschaftswahl durchgeführt werden soll durch Mehr heitsbeschluß in der Struktureinheit • Aufstellung der Kandidatenlisten für die Wahl auf Grundlage der Wahlvor schlagslisten der einzelnen Gruppen bzw. der Struktureinheit. Die Zahl der Kandidaten auf den Kandidatenlisten sollte mindestens 50 Prozent mehr als die vorgesehene Stärke der Gruppe des Per sonalrates bzw. des Personalrates betra gen. • Geheime Gruppen- oder Gemein schaftswahl und deren öffentliche Aus zählung und Bekanntgabe der Ergebnisse • In geheimer Gemeinschaftswahl wer den in einem 2. Wahlvorgang der Perso nalvertretung mit den höchsten Stimman teilen der Personalratsvorsitzende, der gleichzeitig Mitglied des Akademieperso nalrates ist, und dessen Stellvertreter ge wählt. Aufgaben und Arbeitsweise des Personalrates der Struktüreinheit 19. Allgemeine Aufgaben der Personal räte: Der Personalrat hat in Zusammenarbeit mit der Gewerkschaft das Vorschlags-, Mitsprache-, Zustimmungs- und Kontroll recht bei der Leitung und Führung der Struktureinheit (Klinik, Institut, selbstän dige Abteilung) bzw. der Medizinischen Akademie. Insbesondere sollten hierzu folgende Auf gaben zählen: • Abstimmung mit der staatlichen Lei tung über die zu erbringenden Leistun gen in der medizinischen Betreuung, Ausbildung, Lehre und Forschung jähr lich im November/Dezember für das Fol gejahr. • Mitsprache (beratend) zu dem For- schungs- und Ausbildungsprofil, soweit sie personelle Auswirkungen auf Perso nal, Arbeits- und Lebensbedingungen ha ben. • Mitsprache (beratend) zu Fragen des Erhaltes, der Änderung oder der Erweite rung des Profils bzw. der baulichen Sub stanz der MAD bzw. der Struktureinheit. • Kontrollrecht zum Finanzhaushalt und Mitsprache- und Zustimmungsrecht in Fi nanzfragen, die im BKV geregelt werden. • Vorschlags-, Mitsprache- (beratend) und zum Teil Zustimmungsrecht zur Er richtung, Verwaltung und eventuellen Auflösung von Sozialeinrichtungen sowie Sozialleistungen (auch medizinische Be treuungsleistungen) der Einrichtung durch die staatliche Leitung • Vorschlags-, Mitsprache- und Kontroll recht zu Regelungen der Ordnung und des Verhaltens in der MAD/Strukturein- heit. • Vorschlags-, Mitsprache- und Kontroll recht zu Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Gesundheitsschädi gungen. • Überwachung (beratend und kontrol lierend) der Maßnahmen der staatlichen Leitung zur Bildung, Weiterbildung und Umschulung der Mitarbeiter. • Der Personalrat der Struktureinheit be sitzt bei Personalentscheidungen, die der Leiter der Struktureinheit treffen kann, und der Akademiepersonalrat bei Perso nalentscheidungen, die der Rektor tref fen kann, Mitspracherecht entsprechend den bisherigen Rechten der Gewerk schaft laut Arbeitsgesetzbuch. Hierzu zählen unter anderem Einstellung, Entlas sung, Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit, Zu weisung einer zeitweilig anderen Tätig keit. • Zustimmung und Vorschlagsmöglich keit zu Sonderregelungen zur Arbeitszeit und zu Teilzeitbeschäftigungen • Vorschlags- und Zustimmungsrecht zu Fragen der Lohngestaltung und von Ent lohnungsgrundsätzen innerhalb der Struktureinheit bzw. in der Akademie auf Basis bestehender Tarifverträge • Vorschjags- und Mitspracherecht bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen • Mitsprache- und Zustimmungsrecht bei Erarbeitung bzw. Veränderung von Grundsätzen für die Aufstellung von Dienstplänen, Anordnung von Dienstbe reitschaft und Überstunden • Vorschlags- und Zustimmungsrecht zu Richtlinien zum Inhalt von Personalfrage bögen und Beurteilungsrichtlinien • Vorschlags- und Zustimmungsrecht zur Gewährung von betrieblichen sozia len Leistungen, wie Ferienplätzen, Kuren, Wohnungen und finanziellen Unterstüt zungen (nicht bei speziellen gewerk schaftlichen Leistungen) 20. Arbeitsweise des Personalrates der Struktureinheit • Der Personalrat der Struktureinheit führt regelmäßig monatlich ordentliche Sitzungen, das heißt gemeinsame Bera tungen der Personalratsmitglieder mit dem staatlichen Leiter der Strukturein heit, durch • An den Leitungssitzungen der Struk tureinheit nimmt in der Regel der Vorsit zende des Personalrates der Strukturein heit teil. • Der Personalrat legt halbjährlich Re chenschaft über seine Tätigkeit vor den Mitarbeitern der Struktureinheit ab 21. Zur Wahl und Struktur des Akade miepersonalrates • Je Struktureinheit wird entsprechend der vorangegangenen Personalratswahl 1 Vertreter, das heißt der gewählte Vorsit zende des Personalrates der Strukturein heit, in den Akademiepersonalrat ent sandt • Der Akademiepersonalrat wählt aus seinen Mitgliedern in geheimer Wahl ei nen Akademiepersonalratsvorstand aus dem gleichzeitig die Leiter der zu bilden den ständigen Kommissionen hervorge hen und der eine Stärke von 10 Personen nicht überschreiten sollte • Der HGL-Vorsitzende ist zusätzliches Mitglied des Vorstandes des Akademie personalrates, sofern er nicht bereits durch Wahl vertreten ist • Der Akademiepersonalrat wählt in ei nem 2. Wahlgang einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Vorstand bestimmt einen Medienvertreter und ei nen Schriftführer, die nicht Mitglied des Akademierates sein müssen. 22. Zur Arbeitsweise des Akademieper sonalrates • Der Akademiepersonalrat führt regel mäßig monatlich ordentliche Sitzungen (Zusammenkunft des gesamten Personal rates mit dem Rektor bzw. dessen Vertre ter) durch. Diese Sitzung kann im gegen seitigen Einverständnis ausgesetzt wer den, wenn keine Probleme anstehen. • Bei Bedarf können sachbezogene Ar beitsbesprechungen durchgeführt wer den. • An den Akademieleitungssitzungen (Kollegium, Rektordienstberatung und Se nat) nimmt ein Mitglied des Akademie personalratsvorstandes ständig teil. Vom Inhalt der Beratungen der 2. Leitungs ebene ist der Akademiepersonalrat zu in formieren. Entsprechend der Tagesord nung kann ein Vertreter des Akademie personalrates teilnehmen. Hierzu müssen entsprechend 5. Freistellungen von der Arbeitszeit gewährt werden. 23. Zu den Aufgaben des Akadeinieper- sonalrates • Abschluß des BKV (für RKV ist die Ge werkschaft zuständig) • Beratend bei Lohn- und Gehaltsfragen in Zusammenarbeit mit den Gewerk schaftsvertretern • Aufgaben, die unter 19. (Allgemeine Aufgaben der Personalräte) aufgeführt sind und soweit sie auf der Ebene des Akademiepersonalrates zu entscheiden sind. • Kontrolle und Mitsprache zu den be trieblichen Sozialleistungen, wie zum Bei spiel bei der Schichtversorgung, der Wohnungsvergabe von der MAD zu ver gebender Wohnungen, der Auslastung, Erhalt und Erwerb von Betriebsheimen, Betriebsferien- und Kinderferienlagerplät zen. • Hinzuziehung des/der Sprecher des Studentenrates zu Entscheidungen/Fra- gen, die Studenten betreffen. • Der Akademiepersonalrat legt halb jährlich vor der Belegschaft der MAD bzw. vor Belegschaftsvertretern (u. a. Personalräte der Struktureinheiten) Re chenschaftab. Dipl.-Ing. Mansfeld, Dr. med. Alheit, Arbeitssekretariat der Belegschaftsvertretung, Redaktionskommission