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Academia Medicinae Dresdensis
- Bandzählung
- 1.1990
- Erscheinungsdatum
- 1990
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Z. 2. 493
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- CC BY-NC-ND 4.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1868900630-199000002
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1868900630-19900000
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-1868900630-19900000
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: SLUB
- LDP: Zeitungen der Universitäten Sachsens (1945-1991)
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitschrift
Academia Medicinae Dresdensis
-
Band
1.1990
-
- Ausgabe Nr. 1, 15. Januar 1990 1
- Ausgabe Nr. 2, 29. Januar 1990 1
- Ausgabe Nr. 3, 12. Februar 1990 1
- Ausgabe Nr. 4, 26. Februar 1990 1
- Ausgabe Nr. 5, 12. März 1990 1
- Ausgabe Nr. 6, 26. März 1990 1
- Ausgabe Nr. 7, 9. April 1990 1
- Ausgabe Nr. 8, 23. April 1990 1
- Ausgabe Nr. 9, 7. Mai 1990 1
- Ausgabe Nr. 10, 21. Mai 1990 1
- Ausgabe Nr. 11, 5. Juni 1990 1
- Ausgabe Nr. 12, 18. Juni 1990 1
- Ausgabe Nr. 13, 2. Juli 1990 1
- Ausgabe Nr. 14, 13. August 1990 1
- Ausgabe Nr. 15, 27. August 1990 1
- Ausgabe Nr. 16, 10. September 1990 1
- Ausgabe Nr. 17, 24. September 1990 1
- Ausgabe Nr. 18, 8. Oktober 1990 1
- Ausgabe Nr. 19, 22. Oktober 1990 1
- Ausgabe Nr. 20, 5. November 1990 1
- Ausgabe Nr. 21, 19. November 1990 1
- Ausgabe Nr. 22, 3. Dezember 1990 1
- Ausgabe Nr. 23, 17. Dezember 1990 1
-
Band
1.1990
-
- Titel
- Academia Medicinae Dresdensis
- Autor
- Links
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r in Klasse III, indere in V d der Ehegatte mit dem höheren slohn nach Steuerklasse III und der I Ehegatte nach der Steuerklasse V ert, so wird regelmäßig zuwenig e III einleuer einbehalten, wenn der nach Igendereuerklasse V zu besteuernde Ehe- Weniger als 40 v. H. des gemeinsa- kbeitseinkommens beider Ehegat- tielt. Daher müssen Ehegatten mit en Lohnteuerklassen III/V vom Finanzamt . zu bekommenssteuer veranlagt werden. Smen der Einkommenssteuerveran- on mebT . . 1 t bezie wird etwas zuwenig gezahlte Ilten snacherhoben und zuviel gezahlte , ‘vom Finanzamt erstattet. dem Sie cürzt Urst besser: IV/IV oder lll/V? ul gibt es keine allgemeingültige it Die Frage läßt sich letzten Endes . . ch Ihren persönlichen Verhältnis- 5 Fmhtscheiden. Möchten Sie erreichen, 4 EoBhen im Laufe des Jahres möglichst 1 es e ’ Lohnsteuer einbehalten wird, prü- stigerisam besten anhand der Lohnsteu- rbeitneh,, , . , , .. . le, bei welcher Steuerklassenkom- ener AP' , , , . den orh sich insgesamt der geringste könneabzug ergibt. Durch die Steuer- wmJnawahl können Sie auch darauf Ein- sich dzehmen, ob sich nach Ablauf des sich daeine Steuererstattung oder Steuer- 1 , Shlung ergibt. Wenn Sie zur Ein- aute OKi । » hnst enssteuer veranlagt werden und ' jfer Nachzahlung von mindestens 6555 jährlich zu rechnen ist, kann das i kF' allerdings im Hinblick auf die eng omDuchtliche Einkommenssteuer- rkiassen 1 . ,)Emkommenssteuer-Vorauszahlun- AlIC daK' ' «setzen. Dadurch kann ein auf- pnp glhrer Steuerklassenwahl zu gerin- ' "bnsteuerabzug bereits im Laufe des steus korrigiert werden. Eine Steuer- atten ‘hlung wird jedoch vermieden, euer sie Steuerklassen IV/IV wählen. Secemuß aber herausgestellt werden: n e Laufe des Jahres einbehaltene VH.0euer besagt nichts über die Höhe eWeltretfenden Jahressteuer. Die Jah- beträgzerwird auch nicht durch die Steu- nicht genwahlbeeinflußt. bei Sie aber bei der Wahl der hiher Tlassenkombination auch daran, und Itnersatzansprüche, wie Arbeitslo- de keis oder Krankengeld, von dem zu- i0nsolszogenen Netto-Arbeitslohn abhän- on Inen. Für Arbeitnehmer in Steuer- HI oder IV. sei der Steuerklasse Steuerklasseneintragung können Idem 1. Januar 1991 von der Mel- rde, die die Lohnsteuerkarte be- der Slerhat, ändern lassen. Einen Steuer- kann Emechsel im Laufe des Jahres 1991 ien andrsie bei der Meldebehörde ein- zuweri zwar spätestens bis zum 30. No- ievomit beantragen. Den Antrag m mü®l Sie mit Ihrem Ehegatten gemein- :hegatellen; er muß von Ihnen beiden un- wwählt kleben werden. Fügen Sie auch ser vermeide Lohnsteuerkarten bei. Wird ihrem Wag mündlich bei der Meldebe- fte hatehur von einem Ehegatten gestellt, nkommee Meldebehörde ausnahmsweise erklasseemeinsamen Antrag, beider Ehe- 1 regelnlunterstellen, wenn beide Lohn- ng, wer arten vorgelegt werden. In den :en untein denen im Laufe des Jahres 1991 rüberz/egatte aus dem Dienstverhältnis ie Arbereidet oder verstirbt, können Sie der abw Meldebehörde bis zum 30. No- । Jahres 1991 auch noch ein weiteres Mal er bei deuerklassenwechsel beantragen, vom rbuerklassenwechsel kann nur mit 9vom Beginn des auf die Antrag stellung folgenden Monats vorgenom men werden. Kirchensteuer Auf Ihrer Lohnsteuerkarte wird unter „ Kirchensteuerabzug'' eine Abkürzung für Ihre Religionsgemeinschaft und ggf. für die Religionsgemeinschaft Ihres Ehe gatten - eingetragen. Gehören Sie kei ner Religionsgemeinschaft an, für die Kir chensteuer von den Finanzbehörden erhoben wird, so werden zwei Striche eingetragen. Änderungen von Eintragungen Die Eintragungen auf der von der Mel debehörde bestätigten Lohnsteuerkarte dürfen nicht von Ihnen oder Ihrem Ar beitgeber geändert werden. Bei einem Wohnungswechsel oder einer Änderung des Berufes brauchen Sie die Eintragun gen auf der Lohnsteuerkarte nicht ändern zu lassen. Wenn die Eintragungen günstiger sind, als es Ihren Verhältnissen am 1. Januar 1991 entspricht, sind Sie gesetzlich ver pflichtet, Ihre Lohnsteuerkarte umgehend von der Meldebehörde ändern zu lassen. Die Meldebehörde ist auch berechtigt, für eine Berichtigung die Vorlage Ihrer Lohnsteuerkarte zu verlangen. Wenn Sie Ihre Lohnsteuerkarte nicht ändern lassen, kann das Finanzamt die zuwenig gezahlte Lohnsteuer nachfordern. Sie müssen die Lohnsteuerkarte z. B. ändern lassen, • wenn die Meldebehörde eine günsti gere Steuerklasse oder eine höhere Kin derfreibetragszahl oder höhere Kinder zahl eingetragen hat, als Ihnen zusteht; • wenn Sie zum 1. Januar 1991 von Ih rem Ehegatten entweder dauernd ge trennt leben oder geschieden sind; • bei Tod eines Kindes vor dem 1. Ja nuar 1991. Bei dauernder Trennung, Eheschei dung oder bei Tod eines Kindes im Laufe des Jahres 1991 brauchen Sie Ihre Lohn steuerkarte nicht ändern zu lassen. Wenn sich was ändert, z. B. durch Ihre Heirat oder durch Geburt eines Kindes, so können Sie die Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte von Ihrer Meldebehörde ändern lassen. Der Antrag auf Änderung der Steuerklasse oder Kinderzahl muß je doch spätestens am 30. November 1991 gestellt sein. Ehegatten, für die beide eine Lohnsteu erkarte ausgestellt worden ist, sollten dem Antrag beide Lohnsteuerkarten bei fügen. Können Sie durch Freibeträge Steuern sparen? Durch die Eintragung eines Freibetra ges auf der Lohnsteuerkarte ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muß. Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Auf wendungen haben oder Ihnen Pauschal beträge zustehen. Ein Freibetrag wird je doch nicht in allen Fällen eingetragen, in denen steuerlich zu berücksichtigende Aufwendungen vorliegen. Im einzelnen gilt folgendes: Für die Vorsorgeaufwendungen wird ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte in keinem Fall eingetragen. Vorsorgeauf wendungen sind insbesondere die Arbeit nehmerbeiträge zur gesetzlichen Sozial versicherung, Beiträge zu privaten Kran ken-, Unfall-, Haftpflicht-, Lebens- oder Todesfallversicherungen und Beiträge zu Bausparkassen. Die Vorsorgeaufwendun gen werden bei der Lohnsteuer durch eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Academia die in den Lohnsteuertabellen eingearbei tet ist. Die Vorsorgepauschale berück sichtigt Vorsorgeaufwendungen im Rah men bestimmter Höchstbeträge. Wenn Ihnen höhere Vorsorgeaufwendungen entstehen, die im Rahmen der hierfür gel tenden Sonderausgaben Höchstbeträge berücksichtigt werden können, können Sie diese beim Lohnsteuer-Jahresaus gleich oder bei einer etwaigen Veranla gung zur Einkommenssteuer geltend ma chen. Ein Antrag auf Eintragung eines Freibe trages wegen erhöhter Werbungskosten, erhöhter Sonderausgaben oder außerge wöhnlicher Belastungen kann nur dann gestellt werden, wenn die Aufwendun gen bzw. die abziehbaren Beträge insge samt eine Antragsgrenze von 1 200 DM überschreiten. Für die Feststellung, ob die Antragsgrenze überschritten wird, dürfen die Werbungskosten nicht in vol ler Höhe, sondern nur mit dem Betrag an gesetzt werden, der den Arbeitnehmer- Pauschbetrag von 2 000 DM übersteigt. Verheiratete Arbeitnehmer können den Antrag stellen, wenn die hiernach zu be rücksichtigenden Aufwendungen bzw. abziehbaren Beträge beider Ehegatten zu sammen mehr als 1 200 DM betragen. Die Eintragung der Pauschbeträge für Be hinderte und Hinterbliebene sowie der Steuerfreibeträge für Wohneigentum ist uneingeschränkt zulässig. Was fällt unter die 1 200-DM-Grenze? Das sind Aufwendungen, die Sie zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung Ih res Arbeitslohnes machen, also Aufwen dungen, die durch den Beruf veranlaßt sind. Insbesondere handelt es sich hier bei um • Beiträge zu Berufsverbänden (z. B. Ge werkschaftsbeiträge), • Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, soweit Er satzleistungen des Arbeitgebers nicht pauschal versteuert werden. Abziehbar sind die tatsächlichen Kosten; bei Benut zung eigener Kraftfahrzeuge nur die ge setzlichen Kilometer-Pauschbeträge (z. B. bei PKW 0,50 DM für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Ar beitsstätte). Für Behinderte gilt bei PKW- Benutzung eine Sonderregelung. Reisekosten • Aufwendungen für Arbeitsmittel (z. B. Fachliteratur, Werkzeuge, typische Be rufskleidung) • Aufwendungen für eine berufliche Fortbildung • Mehraufwendungen wegen einer aus beruflichem Anlaß begründeten doppel ten Haushaltsführung. Es können aber nur die Aufwendungen steuerlich berücksichtigt werden, die nicht vom Arbeitgeber oder von anderer Seite steuerfrei ersetzt worden sind. Sonderausgaben Dies sind die nachstehend aufgeführ ten Ausgaben: • Unterhaltsleistungen an den im Inland ansässigen geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu höch stens 27 000 DM jährlich, wenn Sie dies mit unwiderruflicher Zustimmung des Empfängers beantragen. In diesem Fall sind die abzugsfähigen Unterhaltsleistun gen beim Empfänger steuerpflichtig. Für diesen Antrag hält Ihr Finanzamt einen besonderen Vordruck bereit (Anlage U zum Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Liegen die Voraussetzungen für den Son- Medicinae Dresdensis derausgabenabzug der Unterhaltsleistun gen nicht vor, so kann eine Steuerermä ßigung wegen außergewöhnlicher Bela stung in Betracht kommen. • Renten und dauernde Lasten, die we der Betriebsausgaben noch Werbungsko sten sind noch mit steuerfreien Einkünf ten in Zusammenhang stehen, • gezahlte Kirchensteuer (abzüglich er statteter Kirchensteuer), • Steuerberatungskosten, die weder Be triebsausgaben noch Werbungskosten sind, • Aufwendungen für die Berufsausbil dung oder die Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf, die Ihnen oder Ihrem Ehegatten entstehen, bis zu je 900 DM jährlich. Sind Sie oder Ihr Ehegatte wegen der Berufsausbildung oder Wei terbildung auswärts untergebracht, er höht sich der Höchstbetrag von 900 DM auf 1 200 DM, • Aufwendungen bis zu 12 000 DM jähr lich für ein hauswirtschaftliches Beschäf tigungsverhältnis, für das sie als Arbeit geber Pflichtbeiträge zur inländischen gesetzlichen Rentenversicherung entrich ten, wenn zu Ihrem Haushalt mindestens ein Kind (bei Ehegatten mindestens zwei Kinder) unter zehn Jahren oder eine schwer pflegebedürftige Person gehört, • Spenden und Beiträge zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wis senschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemein nützigen Zwecke sowie Spenden und Bei träge an politische Parteien bis zu be stimmten Höchstbeträgen. Spenden und Beiträge an unabhängige Wählervereini gungen können nicht auf der Lohnsteuer karte eingetragen werden; die hierfür in Betracht kommende Steuerermäßigung nach Paragraph 34 g des Einkommensteu ergesetzes kann erst beim Lohnsteuer- Jahresausgleich oder bei der Einkom menssteuerveranlagung berücksichtigt werden. • Vorsorgeaufwendungen gehören zwar auch zu den Sonderaufgaben; da sie aber nicht auf der Lohnsteuerkarte eingetra gen werden, können sie bei der 1 200-DM-Grenze auch nicht mitgerech net werden. Soweit ein erster Teil des Vorab druckes. Spätestens nach dem Lesen dieses Teils weiß man als gelernter DDR-Bürger, warum in der BRD fast an jeder Ecke ein Steuerberater sei nen Sitz und sein behagliches Aus kommen hat. In der Ausgabe 18 vom 8. Oktober wird eingegangen auf die Punkte • Kinder auf der Lohnsteuerkarte • Außergewöhnliche Belastungen, wie z. B. Unterhalten Sie bedürftige Angehö rige Ausbildungsfreibeträge Heim- oder Pflegeunterbringung Pauschbetrag für Pflegepersonen Wie berechnet man die Antrags grenze? • Beiträge, die ohne Rücksicht auf die Grenze von 1 200 DM eingetragen werden. • Lohnsteuerjahresausgleich • Einkommenssteuerveranlagung • Arbeitnehmersparzulage. 5
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