hschul der öf- 10-Ver. g Haus Bewer- f den 7. al, ver 14. Juni auch in öffentli bis 31. Kaiser, nalrates •. Raue, onomie ete- nen I nmer- dahin arbei- idemie tscher Redak- r. pol. oz. Dr. Seba- 1. Ver- I Bert- ) beim 9/288, jmbH, !, Ruf: ACADEMIA MEDICINAE DRESDENSIS 1. Jahrgang Nr. 14/13. August 1990 Preis 10 Pfennig Hochschulzeitung der Akademie „Carl Gustav Carus" Haustarifvertrag unterzeichnet Zwischen dem Rektor der Medizini schen Akademie „Carl Gustav Carus" Dresden einerseits und der Hochschulge werkschaftsleitung sowie dem Personal rat andererseits, wurde ein Haustarifver trag bzw. eine Vereinbarung über den Schutz für Mitarbeiter im Gesundheits- und Sozialwesen bei Rationalisierungs maßnahmen unterzeichnet. Darin kommt zum Ausdruck, daß die auf Seiten 4/5 die ser Ausgabe veröffentlichte Vereinba ¬ rung zwischen dem Minister für Gesund heitswesen und der Gewerkschaft Ge- sundheits- und Sozialwesen auch für alle Mitarbeiter der Medizinischen Akademie Gültigkeit erlangt. Diese Vereinbarung bringt einen verstärkten Rechtsschutz, vor allem im sozialen Bereich, zum Aus druck. Mit Wirkung vom 1. Juli 1990 ist dieser Vertrag in Kraft. Lesen Sie bitte den Wortlaut dieser Vereinbarung auf Seiten 4/5. Bessere Versorgung von Hörgeschädigten möglich Die Veränderungen in unserem Land ermöglichen jetzt auch den Mitarbeitern der Audiologischen Abteilung der HNO- Klinik (Haus 5) durch ein breites Angebot von Hörgeräten verschiedener Marken- Firmen, individuelle Wünsche besser zu erfüllen. Neben Taschen- und Hinter-dem-Ohr- Hörgeräten umfaßt das Sortiment auch Im-Ohr-Hörgeräte und andere Hilfsmit tel. Neue Werkstoffe und Technologien zur Herstellung von individuellen Ohr paßstücken stehen zur Verfügung. Mit der Einführung verbesserter For men der Hörgeräteversorgung ändern sich auch die Leistungen der Sozialversi cherung, deren Umfang gegenwärtig ge klärt werden. Die Mitarbeiter der Audiologischen Ab teilung der HNO-Klinik, die in den ver gangenen Jahren unter den wesentlich erschwerten Bedingungen der Hörge- räte-Auswahl ihr Bestes für Anpassung und Nachbetreuung gaben, danken für das bisherige und weitere Vertrauen. Wir freuen uns, daß wir unter den neuen Be dingungen unseren Patienten auch in Zu kunft ein zuverlässiger Partner bei der Be wältigung ihres Hörproblems sein kön nen und die betroffenen Patienten die Möglichkeit haben, uns sowohl ärztlich als auch zur Hörmessung und Beratung im Rahmen der täglichen Sprechstunden zu konsultieren. Doz. Dr. med. F. Fritsche Dipl.-Päd. H. Kahl Audiologische Abteilung Foto: Heisig Vorankündigung In unserer Ausgabe 15 vom 27. August wird in der Hochschulzeitung „Academia Medicinae Dresdensis" durch den Personalrat über die Ergebnisse der Vertrauens frage informiert. Gemeinsame Erklärung der Vorsitzenden der freien Ärzteverbände in der DDR Die Vorsitzenden der am 1. Juni in Leipzig versammelten freien Ärztever bände in der DDR haben folgende ge meinsame Erklärung zur weiteren Ent wicklung des Gesundheitswesens in der DDR diskutiert und verabschie det: Das Inkrafttreten des Staatsvertra ges mit der Bundesrepublik Deutsch land und die damit verbundene Wirt schafts-, Währungs- und Sozialunion macht die Neuordnung des Gesund heitswesens erforderlich. Deshalb fordern wir: 1. Die Kompetenzen von Legislative und Exekutive auf dem Gebiet des Ge sundheitswesens sind auf die zukünfti gen Länderparlamente und -regierun- gen zu übertragen. 2. Die Gesundheitsminister der Län der haben ihre Weisungsbefugnis 'durch ein von den Länderparlamen ten beschlossenes Kammergesetz an die Ärztekammern abzutreten. 3. Es ist schnellstmöglich eine neue Niederlassungsordnung zu erarbei ten. 4. Bis spätestens zum 1. 1. 1991 ist ein gegliedertes Versicherungssystem einzuführen, das die Pflicht zur Versi cherung in unterschiedlichen Kassen arten festlegt. Die Selbstbeteiligung der Versicherten an bestimmten Ge sundheitsleistungen als eine Möglich keit der Gesundheitserziehung soll diskutiert und angestrebt werden. 5. Es ist die frühestmögliche Über nahme der Gebührenordnung aus der Bundesrepublik Deutschland anzu streben. Etwaige Modifikationen soll ten vor allem dem hohen Stellenwert prophylaktischer und beratender ärzt licher Tätigkeiten Ausdruck verlei hen. In Abhängigkeit von den ökono mischen Rahmenbedingungen der DDR sollte der zunächst geringere Punktwert mindestens halbjährlich überprüft und gegebenenfalls erhöht werden. 6. Auf Länderebene werden kassen ärztliche Vereinigungen als Körper schaften öffentlichen Rechts gebildet. Den kassenärztlichen Vereinigungen ist der Sicherstellungsauftrag für die gesamte ambulante Versorgung der Kassenpatienten zu übertragen. Die ambulante Versorgung wird sowohl von frei niedergelassenen als auch von angestellten Ärzten realisiert und kann unterschiedliche Organisations formen beinhalten. 7. Die tarifpolitische Vertretung an gestellter Ärzte soll den freien ärztli chen Berufsverbänden übertragen werden, die sich dieser Aufgabe stel len wollen und dazu unter Beachtung der rechtlichen Voraussetzungen in der Lage sind. Es ist die Übernahme des BAT der Bundesrepublik Deutschland anzu streben. Solange die ökonomischen Rahmenbedingungen in der DDR die volle Realisierung des Umfanges des BAT nicht zulassen, sind Übergangs regelungen mit mindestens halbjährli cher Anpassung festzulegen. 8. Krankenhäuser sind dual zu fi nanzieren. Die Bemessung der Pflege sätze zur Absicherung der Betriebsko sten erfolgt in Verhandlungen, bei denen Krankenkassen, Krankenhaus träger und die Krankenhäuser gleich berechtigte Partner sind. Die Investi tionsmittel werden zwischen den Krankenhausträgern und den Kran kenhäusern ausgehandelt. 9. Alle zukünftigen Gesetze, die auf DDR- und Länderebene Fragen des Gesundheitswesens berühren, sind zuvor mit den Ärztekammern, den kassenärztlichen Vereinigungen und den ärztlichen Berufsverbänden zu diskutieren und ihre Vorschläge im Gesetzgebungsprozeß z. B. durch öf fentliche Anhörung zu berücksichti gen. 10. Bei der Bildung von Gesund heitsämtern auf Stadt- bzw. Kreis ebene und der Dezernate für Gesund heit bzw. Soziales ist in Zukunft auf eine strikte Trennung des Gesund- heits- vom Sozialwesen zu achten. Diese Institutionen und Verwal tungsorgane dürfen die ärztliche Selbstverwaltung nicht in Frage stel len. Ärztebund Sachsen-Anhalt e. V. Der Vorsitzende DM M. Gerber Hartmannbund-Verband der Ärzte Deutschlands e. V. Landesverband Sachsen Der Vorsitzende OMR Dr. sc. med. P. Leonhardt Marburger Bund Landesverband Sachsen Stellvertretender Vorsitzender Dr. med. R. Richter Rudolf-Virchow-Bund Der Vorsitzende MR Prof. Dr. sc. med. H.-E. Schröder Unabhängiger Ärzte- und Zahnärzteverband Sachsen Der Vorsitzende Doz. Dr. sc. med. J. Schulze