72 XVII. Anhang. 1. Einiges über das Patentwesen. a) Allgemeines. Der Zweck eines Patentes (auch Privilegium genannt) ist, eine neue Erfindung gegen Nachahmung fremderseits zu wahren. Dieser Schutz wird erzielt durch Anmeldung und Verschaffung der behördlichen Aner kennung. Beim Einschreiten um das Patent hat der Erfinder mitzutheilen, welche Neuheit die Erfindung an sich hat, und was zu patentieren ist. Nachdem der Besitz eines länger dauernden Patentes ziemliches Geld kostet und außerdem bei schlechter Patentbeschreibung jeglicher Nutzen verloren geht, da Fremde die Sache ausbeuten, so ist es sehr angezeigt, sich vor der Bewerbung die Informationen eines tüchtigen und vertrauungs- würdigen Patent-Anwalts einzuholen. Namentlich bei Patentierung im Aus lande gilt es aufmerksam zu sein, und sich nicht durch marktschreierische Agenten ködern zu lassen,die im Vorhinein schon große Versprechungen machen. In erster Linie muss man beachten, für welche Länder man das Patent erwirken will. Naheliegend ist es, dass nur jene Staaten gewählt werden, in welchen man auf regen Absatz rechnen kann. Hat man aber den Entschluss auch fremdländische Patente zu nehmen, so bewerbe man sich gleichzeitig um diese; man erspart sieh dadurch jedwede Anfechtung.*) Bei der Wahl sind folgende Länder-Gruppen angezeigt: a) Österreich Ungarn und Deutschland, b) dieselben mit Frankreich, Belgien, Italien und Schweiz, oder mit Frankreich, England und Amerika; c) die größten europäischen Staaten mit den Vereinigten Staaten Nord- Amerikas; d) alle Culturstaaten. **) Zu d) gehört allerdings viel Geld (circa 50.000 H.) betrifft aber bloß die allgemeinsten, genialsten und einträglichsten Erfindungen. Hat man das Patentrecht erzielt, so ist es Sache des Inhabers, das selbe in möglichst ausgiebiger Weise auszunützen. Leider ist fast jeder Erfinder von zu großen Hoffnungen erfüllt und stürzt sich mitunter vor zeitig in schwere Verluste, ohne zu bedenken, wie die Verwertung aus fallen dürfte. Wer Geldmittel zur Verfügung hat, erzeuge selbst und ver kaufe. Im Gegenfalle bahne man durch Brochüren directen Anschluss mit interessierenden Firmen an. Geduld gehört zur Sache; oft geschieht cs, dass die Ergiebigkeit erst nach langer Zeit eintritt. Mitunter bewähren sich auch die besten Erfin- *) In folgenden Staaten werden keine Patente ertheilt: Bulgarien, Griechenland, Holland, Persien, Rumänien und Serbien. In Japan kann nur ein Einheimischer Patentschutz erwerben. **) Trotz der gebotenen Vortheile gehört bis jetzt Österreich-Ungarn und Deutsch land nicht der internationalen Patent-Union an.