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Nr. 29/1914 PAPIER-Z Et TUNG 1001 Vorrichtung zur Herstellung des Bodens von Kreuzboden beuteln, bei welcher eine Nase, die sich mit anderer Geschwindig keit als der Schlauch bewegt, das Schlauch-Ende öffnet und es umlegt, von C. & A. Holweg in Straßburg i. Els. DRP 268149 (Kl. 54). Der Papierschlauch P gelangt durch die Zufuhrwalzen a und b auf das endlose Tuch c und wird auf dieses mit Hilfe der an Ketten d und e befindlichen Leisten / gepreßt. Die Leisten / geben hierbei die Grenzlinie für die Kreuzbodenbildung an, welche durch Umlegen mit Hilfe von Nasen g geschieht, und legen sich mit ihren Verlängerungen auf Scheiben n, welche auf der Achse der Walze h befestigt sind. Die Nasen g sind aus Drähten gebildet, die radial auf einer Walze h stecken, welche in der gleichen Richtung gedreht wird, in der sich auch das Tuch c und mit ihm die Schläuche bewegen. Die Nase g bewegt sich langsamer als der Schlauch, so daß auf dem Wege, von der Eintrittsstelle des Schlauches auf das Tuch bis zum Austritt des Schlauches bei der Walze i die Nase g die Strecke auf dem Schlauch zurückgelegt hat, welche zur Bildung des Bodens er forderlich ist. An Stelle der Nase können Greifer, Sauger o. dgl., die den Schlauch ergreifen und umlegen, verwendet werden. Die Patentschrift erläutert noch zwei andere Ausführungs formen der Erfindung. , Patent-Ansprüche: 1. Vorrichtung zur Herstellung des Bodens von Kreuz bodenbeuteln, bei welcher eine Nase, die sich mit anderer Ge schwindigkeit als der Schlauch bewegt, das Schlauch-Ende öffnet und es umlegt, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Nasen (g) an einem Drehkörper angebracht sind, welche die um ihn herumgeführten Schläuche ihrem Fortschreiten gemäß öffnen. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichet, daß die Nasen (g) auf Radialstäben einer Walze (h) angeordnet sind und die Papierschläuche auf einem Führungsband (c) ge halten werden, welches durch an endlosen Bändern (d, e) befestigte Abgrenzungsleisten (/) mit Hilfe von Scheiben (n) gespannt wird. 3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Leisten auf verstellbaren Stangen ruhen. Verfahren zum Biegen von Vulkanfibererzeugnissen, ins besondere Rohren von Robert Bosch in Stuttgart. DRP 267734 (Kl. 54). Die Vulkanfiber-Gegenstände werden in einem Bade von geschmolzenem Paraffin auf etwa 130 ° erwärmt, in die verlangte Form gebogen und darin festgespannt, bis sie erkaltet sind. .i Die gebogenen Teile bleiben nach dem Erkalten unver ändert in der Stellung stehen, die man ihnen beim Biegen ge geben hat. Das aufgenommene Paraffin bildet eine Imprägnierung, durch welche die sonst der Vulkanfiber eigentümliche und seine Brauchbarkeit als elektrisches Isolationsmittel beeinträchtigende Feuchtigkeitsanziehung aufgehoben wird. Patent-Anspruch : , Verfahren zum Biegen von Vulkanfibererzeugnissen, ins besondere Rohren, dadurch gekennzeichnet, daß die Gegen stände in geschmolzenem Paraffin auf ungefähr 130° C. erwärmt, in die verlangte Stellung gebogen und bis zum Erkalten darin festgespannt werden. EFK Sicherheits-System, präzise Werkmanns arbeit, Goldfeder mit Natur-Iridiumspitze, feinstes Paragummi! Penkala- Original-FUllbleisliftvon keiner Imitation erreicht! Achtung auf die Marke ,,Penkala“, weil diese für erprobte Qualität bürgt. Hohe Rabatte. Zug kräftiges, originelles Schaufenster-Mate rial. Günstigste Bezugs - Bedingungen. Eumund Mosler & Co Hktien-Ges. Berlin-Neukölin Agram (Zagreb)