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DEUTSCHER PAPIERVEREIN Papier-Verein Berlin und Provinz Brandenburg Versammlung am 15. Juni 1914 im Papierhaus, Dessauer Straße Der Vorsitzende, Herr Mann, eröffnet um 9 Uhr die trotz der sommerlichen Wärme gut besuchte Versammlung und be richtet über eine Eingabe an die Handelskammer, von der später noch eingehend an dieser Stelle Mitteilung gemacht wird. Ferner teilt der Vorsitzende mit, daß der Schriftführer des Vereins, Herr Arenstedt, einer Einladung des Würzburger Vereins nach Leipzig zwecks Vertretung des Berliner Papier-Vereins Folge geleistet hat. 1. Den Bericht über die Generalversammlung des D. P. V. zu Leipzig erstattet Herr Schartiger. Hieran schloß sich eine Aussprache über die einzelnen Punkte. Herr Mann verlas ein Schreiben des Deutschen Fach verbandes der Büro-Industrie E. V., in welchem gegen die direkte Lieferung an die Behörden von den einschlägigen Firmen Stellung genommen wird. 2. Antrag des Herrn Carl Rudolf Bergmann: „Die Zweigvereine des Deutschen Papier-Vereins mögen sich, um dem seit vielen Jahren bestehenden, sonst in keiner Weise auszurottenden Schleuderunwesen auf diesem Gebiete endlich Einhalt zu tun, für die Forderung aus sprechen, daß für die Hauptstapelsorten von Brief umschlägen mit und ohne Druck Ladenmindestpreise festgesetzt werden, welche nach Beendigung des Kampfes mit den Außenstehenden in Kraft zu treten haben und von Händlern, Buchdruckern und Fabrikanten gleich zeitig einzuhalten sind,” wird vom Antragsteller eingehend begründet. Nach lebhafter Aussprache, an der sich die Herren Müller, Kuhn, Bergmann, Neisser und Mann beteiligen, wird der Antrag mit großer Stimmenmehrheit angenommen. 3. Die Anfrage der Briefordner-Konvention betreffend Abnahme von Ordnern der Firma Mehle führt zu lebhaftem Meinungsaustausch. Es wurde besonders die Frage aufgeworfen, wie sich die Firmen der Briefordner-Konvention zu den laufenden Abschlüssen stellen, deren Innehaltung es dem Händler er schwert, den Wünschen der Konvention nachzukommen. Hier zu ergriffen die Herren Kuhn, Biermer, Mann, Schwalbe und Müller das Wort. Es wird beschlossen, bei der B. 0. K. anzu fragen, ob die Fabrikanten gewillt sind, von den mit den Händlern laufenden Verträgen zurückzutreten, damit die Firma M. be rücksichtigt werden kann, so daß z. B. 500 Ordner von der Firma M. und 500 von einer anderen Konventionsfirma genommen werden können und trotzdem dem Händler der 1000 er Preis eingeräumt wird. Herr Biermer erklärt von der Konvention keinen Auftrag zu haben, hierüber eine Erklärung abzugeben, glaubt aber, daß sich in dieser Richtung ein Weg finden lassen wird. Die größte Mehrzahl erklärt sich bereit, den Wünschen der Konvention Rechnung zu tragen unter der Voraussetzung, daß die Abnahme unter den Bedingungen, die heute bekannt sind, zu geschehen hat. Inzwischen ist Herr Arenstedt aus Leipzig zurückgekommen und berichtet über seinen dortigen Besuch wie folgt: Veranlassung zu dieser vom Verband Deutscher Papier- und Schreibwarenhändler (Sitz Würzburg) einberufenen Versammlung gab die jetzt von der Vereinigung Deutscher Tintenfabrikanten E. V. für Königreich Sachsen versandte Aufforderung zur Unter zeichnung des beigefügten Verpflichtungsscheines, und zwar im besonderen das Anschreiben vom 27. Mai 1914, welches wie folgt lautete: Gera, Reuß, 27. Mai 1914 P. P. Auf das Ihnen vor etwa drei Wochen zugesandte Rundschreiben sind wir zu unserem Bedauern ohne die von Ihnen erbetene Er klärung geblieben. Da wir annehmen, daß eine Erwiderung Ihrer seits nur versehentlich unterblieben ist, bitten wir hierdurch noch mals freundlichst darum. Sollten Sie wider Erwarten sich nicht entschließen können, auf unsere Vorschläge einzugehen und den nochmals mitfolgenden Verpflichtigungsschein mit Ihrer Unterschrift versehen bis spätestens 5. Juni 1914 zurückzusenden, so würden die Unterzeichneten Mit glieder unserer Vereinigung sowohl, wie auch die Mitglieder der Vereinigung deutscher Schreibwaren-Grossisten sich zu ihrem Leid wesen genötigt sehen, auf Grund ihrer Vereinigungsbeschlüsse auf die Ausführung Ihrer geschätzten Aufträge zu verzichten. Hochachtungsvoll folgen die Unterschriften der 21 Fabrikanten, welche der Vereinigung angehören Der Verpflichtungsschein lautet: „An die Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten e. V. Gera-Reuß Unter Bezugnahme auf Ihr Rundschreiben bestätige ich (wir) hierdurch mein (unser) Einverständnis mit dessen Inhalt. Dem gemäß übernehme ich (wir) Ihnen gegenüber und gegenüber Ihren Verbandsfirmen die Verpflichtung, von deutschen Tinten aller Art, sowie flüssigen Leim und Gummi, ausschließlich solche Fabrikate zu führen, welche von den mir (uns) bekannten Mitgliedern Ihrer Vereinigung herrühren, wie auch Ihre mir (uns) für diese Artikel bekannten Verkaufspreise im Einzelverkauf einzuhalten. Eine Er- höhung der zurzeit bestehenden Verkaufspreise ohne vorherige Verständigung mit den Händlerverbänden hebt die Revers-Ver- pflichtung auf. Im übrigen gilt sie für die Dauer von vorläufig einem Jahr und verlängert sich stillschweigend um ein weiteres Jahr, falls nicht drei Monate vor Ablauf eine Kündigung erfolgt." Die in Frage kommende Händlerschaft ist nun in großer Be stürzung und hat bei ihrem Verbände um Stellungnahme dazu gebeten. Ausschlaggebend ist noch das Motiv, daß gleichfalls die Groß händler die Sperre über solche Firmen, welche den Revers-nicht unterzeichnen, ebenfalls verhängen wollen. Herr Wünschmann teilt mit, daß der Verband der Schreib waren-Grossisten sich nicht bereit erklärt hätte, seinerseits die Sperre mit zu verhängen, worauf HeYr Dr. Koerner mit aller Entschieden heit behauptet, in der s. z. Versammlung wäre dieses ohne jeden Zweifel festgestellt und auch zugesagt worden. Beide Meinungen standen sich vollständig gegenüber, und ein Ausgleich darüber war nicht zu ermöglichen. Nach eingehender Beratung ist man übereingekommen, daß die Zustimmung der Vereinigung deutscher Schreibwaren-Grossisten nochmals bestätigt werden muß. Zum Schluß der Sitzung wurde folgender Schriftsatz fest gestellt, der seitens der Anwesenden für die entsprechenden Ver bände unterzeichnet wurde: Leipzig, Hotel Sachsenhof, 15. Juni 1914 Zwischen der Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten e. V. und den unterzeichneten Verbänden ist heute folgendes vereinbart worden: 1. Die direkten Lieferungen seitens der Fabrikanten an Ver braucher müssen am 1. Januar aufhören. Abschlüsse über diesen Termin hinaus dürfen ab 20. Juni 1914 nicht mehr getätigt werden. Voraussetzung ist, daß den Mitgliedern der V. d. T. dieser Beschluß erst am 19. Juni 1914 abends mit der letzten Post mitgeteilt wird. 2. Die-unterzeichneten Verbände verpflichten sich, den bei liegenden Verpflichtungsschein ihren Mitgliedern zur Unterschrift z empfehlen und gleichzeitig darauf hinzuweisen, daß denjenigen Firmen, welche die Unterschrift nicht geben, eine weitere Lieferung nicht gemacht werden kann. 3. V. d. T. betrachtet die Händlerverbände als gleichwertige Faktoren . Zur Schlichtung von Streitigkeiten, zur Fassung wichtiger Beschlüsse, insbesondere Preisreglungen wird eine Kommission eingesetzt. Dieselbe besteht aus 3 Fabrikanten, 2 Großhändlern und je einem Vertreter der unterzeichneten Händlerverbände. Die Kommission kann noch durch die heute nicht vertretenen Ver bände mit je einem Vertreter erweitert werden. Zum Zeichen des Einverständnisses mit unterschrieben: Martin Kolbe für die Vereinigung deutscher Tintenfabrikanten e. V. Heinrich Braunwarth für den Verband deutscher Papier- und Schreibwarenhändler e. V. G. Krügel für den Zentralverband der Papier- und Schreibwaren händler, Berlin Carl Arenstedt für den Papierverein Berlin und Provinz Brandenburg Carl Arenstedt für den Deutschen Papier-Verein Anwesend waren: Verband der Papier- und Schreibwarenhändler, Sitz Würzburg, die Herren Braunwarth, Leipnitz Zentralverband: Die Herren Schneider, Vollmer, Wolff, Krügel, Meinhard