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1774 PAPIER-ZEITUNG Wie groß ist ein Geschäftsbriefbogen? Siehe Nr. 47 S. 1597 Der von L. V. in Nr. 47 gerügte Mangel betrifft nicht allein Geschäftsbriefbogen und Rechnungen, sondern jede Drucksache, sofern nicht fertig zugeschnittene Papiere oder Karten bedruckt werden sollen. Man vergleiche Oktav- oder Quartprospekte, Kataloge, ja Werke desselben Verlages aus derselben Sammlung, und man wird überall Abweichungen vom theoretisch festgelegten Format finden. Behörden und Publikum haben sich längst mit diesem Uebel stande abgefunden, da selbst bei amtlichen Drucksachen, z. B. bei den deutschen Reichspostkarten, nur vorgeschrieben ist, daß die Größe der von der Privatindustrie hergestellten Vordrucke nicht allzu stark von dem amtlichen Druck abweiche. Und dies, ob wohl gerade bei der Post genaues Innehalten bestimmter Größen den dienstlichen Verkehr erleichtern würde. Die Unterschiede in den kaufmännischen Drucksachen haben ihre Ursache einerseits im Geschmack und in der Absicht des Be stellers, anderseits im verwendeten Stoff und im Druckverfahren. Geschmack und Absicht des Bestellers spielen bei Briefbogen und Rechnungen eine Hauptrolle, da selbst mittlere und kleine Firmen bestrebt sind, ihren Drucksachen eine persönliche Note zu geben. Dieser Einfluß erstreckt sich in den meisten Fällen nicht nur auf die Satzausstattung, sondern auch auf die Auswahl des Papiers. Dieser Umstand verschuldet die meisten Format-Abweichungen, da neben Größe 46 x 59 auch Formate wie 50 x 65, 45 x 58, 44 x 56 cm usw. verwendet werden. Gefüge, Färbung, Griff des Papiers sind für den Besteller maßgebend, ein Größenunterschied von einigen Millimetern ist ihm gleichgültig. Aber auch das Gewicht des Papiers kann die Größe des Brief bogens beeinflussen. Die deutsche Reichspost befördert für 10 Pf. nur 20 g. Werden nun Quart 1/ Bogen verwendet, oder sind häufig dem Hauptbogen noch Anhängebogen beizufügen, so ist die Ge wichtsgrenze schnell erreicht, denn 2 bis 3 Quartblätter (je nach Schwere) wiegen mit Briefhülle ungefähr soviel. In vielen kauf männischen Betrieben ist es außerdem Brauch, dem Briefbogen oder dem Angebot Prospekte oder Zettel beizulegen und so Reklame zu machen. Um nun gegen Gewichtsschwankungen des Papiers gesichert zu sein, hält man das Format etwas knapp. Verkleinerung des Formates bedeutet also vielfach Porto-Ersparnis. Die jetzt so häufig verwendeten Fenster-Briefhüllen beein- Hussen ebenfalls das Format der kaufmännischen Drucksachen. Eine Briefhülle für einen zweimal gefalzten Bogen 22%x28% cm muß ungefähr 14% x 151 cm messen, wenn der Bogen in der Länge einmal auf die Mitte gebrochen und ah der linken Seite ein 7 bis 8 mm breiter Streifen umgefalzt wird. Die Größe des Bogens muß zu den vorhandenen oder gewünschten Hüllen genauestens passen, da ein Verschieben desselben die Deutlichkeit der Adresse beein flußt und Adressenzeilen aus dem Fenster verschwinden lassen kann. Die Abweichungen betragen in diesem Falle nur einige Millimeter für jede Hälfte des gefalzten Bogens, machen zusammen aber doch manchmal — wenn die Hüllen etwas höher sind als oben — soviel aus, daß Bogen im Postformat in der Höhe nur knapp oder daß die Arbeit überhaupt nicht beschnitten werden kann, wenn nicht größeres Papier verwendet wird. Die Breite kann hingegen ein wandfrei eingehalten werden. Als richtige Größe für Postquart gilt wohl in jeder deutschen Druckerei 22 1 x cm. In dem Arbeitsgange des Druckes oder im verwendeten Papiermaterial gibt es hingegen mannigfache Um stände, die eine Abweichung um einige Millimeter bedingen oder rechtfertigen. Das dem Drucker gelieferte Papier ist nicht immer gleichmäßig groß, muß in solchen Fällen also vor dem Bedrucken auf einheitliche Größe geschnitten werden. Es ist auch nicht an allen Ecken genau rechtwinklig und zeigt oft zerstoßene oder zerknitterte Ränder. Solches Papier muß vor dem Druck beschnitten werden, da sonst beispielsweise bei Rechnungen mit eingedruckten Querlinien deren genaues Passen oder wagerechter Stand nicht erzielbar wäre, wenn der Arbeitsgang nicht erschwert und somit die Sache verteuert werden sollte. Nach dem Druck ist bei 1/1 Bogen, die gefalzt worden sind, oft auch bei % Bogen, Beschneiden nötig, wenn die Arbeit sauberes Aussehen haben soll. Auf diese Weise entstehen oft die gerügten kleineren Abweichungen. Die Festsetzung eines einheitlichen Formates ist aus den an geführten technischen Gründen unmöglich und würde einen wahren Rattenkönig von Beanstandungen heraufbeschwören, worunter nicht nur der Drucker, sondern wohl am meisten der Papierlieferant zu leiden hätte. Vereinheitlichung der Formate wäre ja äußerst wünschens wert und wird in umfassender Weise durch das Weltformat an gestrebt, siehe auch Nr. 67 der Papier-Zeitung von 1913. Die ,,be schnittene Größe“ müßte dann allerdings so weit herabgesetzt werden, daß Mängel des Papiers und Erfordernisse der Verarbeitung genügend berücksichtigt würden. Bei kaufmännischen Druck sachen ist die Auswahl des Papiers recht schwierig, man möchte jedes Gefüge und jede Färbung in jeder Größe haben können. Besserung kann aber nicht von der Kundschaft ausgehen, die sich gegen Vereinheitlichung heute schon sträubt und persönliche Wünsche in den Vordergrund stellt. Auch der Drucker ist dazu Nr. 52/1914 nicht imstande, vielleicht vermögen es die Papier- undJBriefumschlag- fabrikanten. Bis heute hat allerdings die Reform des Papierformats keinen weiteren Erfolg gehabt als den, daß zu den vielen alten Formaten eine ganze Anzahl neuer hinzugekommen sind. J. Kampe * * * Quart ist ein ebenso festgelegter Begriff wie Folio, das ist Behördenpapier; der Unterschied ist nur, daß man im kauf männischen Leben nach Belieben oder Bedürfnis von der Norm abgeht, was der Behörde infolge der Vorschriften nicht möglich ist. Die Klage des Herrn Voß in Nr. 47 kann nur den Buch- oder Steindrucker treffen, denn Papierfabriken und -Großhändler liefern als Quart nur 22%x28% cm. Man wird aber zugeben müssen, daß sich das Format der Geschäftsdrucksachen vielfach dem Inhalte, viel öfter dem Geschmack des Bestellers anpässen muß, daß also in den meisten Fällen der Geschäftsführer nicht aus Unwissenheit ein zu kleines oder zu großes Quart liefert. Ein zu großer Bogen sollte vermieden werden, er ist lästig, denn er steht im Briefordner vor oder er muß gefaltet werden; ein kleiner Bogen aber schadet weiter nichts, und da verschiedene Firmen gerade durch eigenartige Größe oder Farbe der Geschäftsdrucksachen sich eine Propaganda wirkung versprechen, wird man es dem Besteller nicht übelnehmen können, wenn er die Größe seiner Briefbogen selbst bestimmen will. K. Z. * * * Bei der Schaffung eines feststehenden Maßes für Geschäftsbrief bogen sollte folgendes berücksichtigt werden: Die Akten der deutschen Behörden werden auf eine Breite von 21 cm mit höchstens einer kleinen Zugabe angelegt. Richtet nun ein Geschäftsmann auf seinem jetzt gebräuchlichen Briefpapier Angebote oder Einlagen an Behörden, so werden diese, wenn sie zu den Akten kommen, daraus hervorstehen und bald einen unordentlich aus sehenden, zerrissenen Rand erhalten. Aus diesem Grunde wird auch von Behörden oft empfohlen, die Geschäftspapiere nicht breiter zu machen, als die Aktenbreite ist. Das sowohl von den Zivil- wie von den Militärbehörden, siehe Einlagen, verlangte Maß für Quartbrief bogen ist 265 X 210 mm, und wenn für das Geschäftsbriefpapier Gleich mäßigkeit geschaffen werden soll, empfehle ich vorstehendes mit zu erwägen. Julius Ciliax, Oldenburg Die Einlagen bestehen in dem 210x260 mm großen Brief blatt einer Eisenbahnbehörde und im 208 X 275 mm großen Brief blatt einer Militärbehörde. Aus den Typographischen Gesellschaften Berlin. Typographische Vereinigung. In der Versammlung am 17. Juni würden zu Delegierten für den Vertretertag der Deut schen Typographischen Gesellschaften die Herren Wonitzki, Klenke, Schütz, kleeßen und Redmann gewählt. Bei dem Besuch der Aus stellung werden sich die Leipziger Kollegen als Führer zur Ver fügung stellen. Gruppen von je 20 Personen werden durch 2 Führer durch die Ausstellung geleitet. Ein gemeinsames Mittagessen ver einigt dann alle Teilnehmer wieder im Zunfthaus. Die Eintritts karten zur Ausstellung werden mit den Fahrkarten zusammen ausgegeben werden. Nach dem arbeitsreichen Winter veranstaltete der Vorstand einen allgemein-wissenschaftlichen und unterhaltenden Vortrag, zu welchem Zweck der Schriftsteller Herr Oskar Bolle gewonnen wurde. Dieser hielt einen von 120 farbigen Diapositiven unter stützten Vortrag über „Die Kunst des Ingenieurs und Technikers im Dienste des Verkehrs". Selten hat die Ingenieurkunst größere und schwierige Aufgaben bewältigt als bei dem Bau des Groß schiffahrtsweges Berlin-Stettin. Herr Bolle führte uns die Wasser straße, deren neu geschaffener Teil auf märkischem Boden liegt, in geradezu meisterhafter Weise vor. Auf einer malerischen Wanderung, die am Brandenburger Tor begann und bis zur Ostsee führte, sahen wir die schönen neuen Kanalbauten in einer sehr abwechslungsvollen Landschaft. Am 15. Juli wird, entgegen einem früheren Beschluß, eine Ver sammlung stattfinden, in der die zum Vertretertag gestellten An träge beraten werden. Außerdem wird an diesem Tage auch noch ein Vortrag über die Leipziger Ausstellung gehalten werden. H. R Ehrung. Herr Geh. Kommerzienrat Georg Büxenstein in Berlin wurde auf der diesjährigen Tagung der deutschen Buchdruckerei besitzer in Leipzig zum Ehrenmitglied des Deutschen Buchdrucker vereins ernannt und sein Bild im Sachsenzimmer des Buchgewerbe hauses zu Leipzig angebracht. Tarifbewegung der Lithographen, Stein- und Lichtdrucker in • Dänemark. In Dänemark wurde der Tarif für Lithographen, Stein- und Lichtdrucker zum 1. Juli gekündigt. Einige Male wurden von den Gehilfen Verhandlungen angebahnt, jedoch ohne Erfolg. Ohne eine Einigung erzielt zu haben, wurden die letzten Verhandlungen wiederum ergebnislos abgebrochen, und da ein Termin zur Weiter beratung nicht vorauszusehen ist, wird es wahrscheinlich zum Aus stand kommen. * * *