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täglichem Bedarf an derartigen Flüssigkeiten den Uebelstand haben, daß die darin befindliche Menge der Flüssigkeit schwer zu ersehen ist; dagegen ist sie bei der explosionssicheren Glasflasche der Ardina Industrie-Gesellschaft m.b.Hin Berlin SO 36 gut zu erkennen. Bild 9 zeigt die Ardina-Flasche, die in 2 Größen hergestellt wird und zwar zu 1 Liter Inhalt mit Patentverschluß und zu Vs Liter Inhalt mit gewöhnlichem Korkpfropfen. Die Handhabung der Flaschen ist die gleiche wie bei den bekannten Glasflaschen. Die Ardina-Flasche wird wie jede gewöhnliche Flasche mit oder ohne Patentverschluß geöffnet, und ist sofort gebrauchsfertig. Jede Art feuergefähr- R1 a 1 1 licher Flüssigkeiten kann mittels der Ardina- Flasche in auflodernde Flammen gegossen werden (vgl. Bild 10). Es kann sogar brennende Flüssig keit direkt in die noch explosible Flüssigkeit ent- haltende Flasche ohne die Gefahr einer Ex plosion zurückgefüllt wer den (vgl. Bild 11). Das Prinzip .der Schutzeinrichtung ist das bekannte der Davysclien Grubenlampe. Etwaige am Flaschenhals herab- 'laufende brennende Tropfen treffen infolge des Tropfringes die flaschenhaltende Hand • nicht. Die Entfernung der Sicherheitsvorrich tung von der Ardina- Flasche ist nur mit Ge walt, unter Zerstörung ihrer • Befestigungsele mente möglich. Die Sicherheitsvorrichtung braucht beim Füllen der Ardina-Flasche nicht ab genommen zu weiden, da Füllen wie Entleeren der Flasche durch die gleiche Oeffnung der Sicherheits-Vorrichtung er folgt. Eine Beschädigung der Sicherheitsvorrichtung ist nicht möglich, da sie unabnehmbar ist und ihre Hauptteile inner halb des Flaschenhalses liegen. Auch zum Zwecke des Einfüllens in den Flaschenhals eingeführte Trichterenden können Beschädi gungen nicht verursachen, da nur der eine, aus widerstandsfähigem Messing-Blech gefertigte Siebzylinder vom Trichterende u. U. berührt werden kann, während der zweite aus Messing-Drahtgewebe bestehende Siebzylinder vor jeder Berührung gänzlich geschützt ist. Durch Versuche eines amerikanischen Ingenieurs hat sich Sägemehl beim Ablöschen von brennendem Oel, Petroleum, Terpentin oder ähnlichen Flüssigkeiten Sand gegenüber als überlegen gezeigt, wobei es gleichgültig ist, ob das Sägemehl trocken oder feucht ist, oder ob es von hartem oder weichem Holze stammt. Die Lösch wirkung des Sägemehls rührt offenbar daher, daß es auf der Ober fläche der brennenden Flüssigkeit schwimmen bleibt und so die Luft nachhaltig abschließt, während aufgeworfener Sand auf den Grund sinkt. Ein Zusatz von doppeltkohlensaurem Natron etwa im Ver hältnis von 1 kg auf 10 Liter Sägemehl verstärkt die Löschkraft desselben sehr, da das Natron beim Erhitzen Kohlensäure freigibt. Ein für Löschzwecke bereit gehaltener Vorrat von Sägemehl bietet keine Feuersgefahr, da Sägemehl schwer entzündlich ist und ohne Flamme brennt. Bei Mischung mit doppeltkohlen saurem Natron wird es selbst durch ein hinein- geworfenes brennendes Streichholz nicht zur Entzündung gebracht. (Sozial-Technik 1914, Heft 1, Seite 18.) Beim Abschlämmen von Dampf kesseln ereignen sich oft schwere Unfälle infolge Verbrühung da durch, daß es nicht gelingt, den Ablaßhahn schnell genug wieder zu schließen. Eine einfache, früher geschützte, Schlammdurchstoß- Vorrichtung, deren Herstellung jetzt für jedermann freigegeben ist, wird in der Zeitschrift „Deutscher Maschinist und Heizer" Heft 9 Seiten 65 und 66 beschrieben. Weitere Sicherheitsvorrich tungen für Dampfkessel sind in der „Sozial-Technik" (z. B. 1913, Heft 11, S. 211 und 1914 Heft 10, S. 184 und folgende) aufgeführt. Zur Verhinderung von Leiterunfällen hat die Firma Weinhardt & Just in Hannover einen Leiterschuh für mittlere und; schwerere Leitern hergestellt; vgl. Bild 12. Ober- und Unterteil sind aus Eisen gefertigt und durch ein zweckentsprechendes, sehr starkes Kugel gelenk von großer Beweglichkeit fest verbunden. Die Platte ist an der Unterseite mit einer starken Weichgummischicht versehen, die auch auf glattem Boden einen festen und sicheren Stand der Leiter bewirkt. Einen anderen Leiterfuß, Bauart H. Rottsieper, DRGM. Nr. 545825, der von Otto Wilhelmi, Maschinenfabrik, Neukölln bei Berlin hergestellt wird, zeigt Bild 13. Er ist für eine zulässige Leiterlast von Bild 13 1100 kg ausreichend, besteht aus zwei kräftigen Gußstücken, einer Scheibe und dem leicht beweglich aufliegenden Doppelfuß. Beim Anschrauben der Scheibe an die Außenseite des Holmes bleibt der Doppelfuß leicht drehbar, sodaß die Leiter bei aufstehendem Doppel fuß in jede Schräglage gedreht werden kann. Unter den Füßen befindet sich eine mit Prismen besetzte Reibfläche. Bei zu schonendem Fuß boden wird ein Gummistöpsel eingeschoben. Die Notwendigkeit der Leitersicherungen wird vielfach noch nicht genügend anerkannt. Nach ihrer Anbringung zeigt sich jedoch oft, daß sie nicht nur für die Unfallversicherung sondern auch in ande rer Weise nützlich sind. So antwortet z. B. ein Betrieb auf eine An frage wegen Leiterschutz: „Wir haben zunächst einmal unter der Leiter gerillte Gummistücke anbringen lassen und wollen versuchen, ob sich dies Verfahren als praktisch bewährt", und berichtet später: „Antwortlich Ihres werten Schreibens vom 17. d. M. teile ich Ihnen mit, daß sich die seinerzeit beschriebenen Gummiunterlagen für Leitern gut bewährt haben, und ist auch das Hantieren mit den Leitern seitdem bedeutend ruhiger, so daß das laute Aufsetzen der selben wegfällt“. Die chromolithographische Kunstanstalt Mamelok & Söhne in Breslau hat an ihren Spindelpressen, an denen mit Schieber ge arbeitet wird, noch nachstehendes Warnungsschild angebracht: Achtung beim Druckgeben I Hände weg! Sonderfahrt zur Leipziger Ausstellung für Buchgewerbe und Graphik. Um ihrem Personal einen Besucli der Buchgewerbe-Aus stellung zu erleichtern, beabsichtigt die Firma Ullstein & Co., Berlin, am Sonntag,' 12. Juli, eine gemeinsame Fahrt mittels Sonder zuges nach Leipzig zu veranstalten. Vom Bahnhof in Leipzig erfolgt gemeinsame Fahrt in Straßenbahnwagen zur Ausstellung, darauf gemeinsame Besichtigung unter Führung von Beauftragten der Firma. Um 2. Uhr gemeinsames Mittagessen im Ausstellungs restaurant. Nach dem Mittagessen zwanglose Besichtigung nach Belieben. Um 7 Uhr Versammlung zum gemeinsamen Abendessen im Ausstellungsrestaurant. Anschließend Rückfahrt zum Bahnhof. Gegen 9.30 Uhr Abfahrt nach? Berlin. Zu den Kosten ist von jedem Teilnehmer ein Beitrag von 5 M. zu leisten; den überschießenden Teil trägt die Firma. H. R. •