Volltext Seite (XML)
1764 PAPIER-ZEITUNG Nr. 51/1914 Schlechte Druckstöcke 13271. Frage: Ich sende Ihnen einen von mir hergestellten Katalog, der von mir bei einer Auflage von 3000 Stück zum Preise von 115 M. das 1000 geliefert wurde. Das Papier wurde vom Be steller ausgesucht. Die Klischees auf Seite 17 sind so minderwertig, daß besserer Druck auf dem Papier nicht möglich war, und daß ich, da mir vom Fragesteller zuletzt eine Lieferfrist von nur 8 Tagen gestellt wurde, und der Bogen, auf dem sich die Seite 17 befindet, zuletzt gedruckt wurde, den Kunden nicht mehr benachrichtigen konnte, daß die Klischees so schlecht ausdrucken. Mein Kunde behauptet, daß auch die andern Klischees schlecht gedruckt wären und will wegen beider Fälle den Katalog zum Preise von 50 M. das 1000 behalten. Kann ich bei einer Klage auf dem vereinbarten Preise bestehen, und hätte ich Aussicht auf Erfolg dabei ? Antwort: Die Abbildungen auf Seite 17 sind so verschmiert, daß man garnicht erkennt, was die Bilder bedeuten sollen. Als der Bogen, auf welchem diese Seite steht, gedruckt wurde, hätte Fragesteller den Druck sofort beim Bemerken des schlechten Ausfalles unterbrechen und vom Besteller nötigenfalls tele graphisch bessere Druckstöcke verlangen oder solche Druck stöcke auf Kosten des Bestellers schleunigst herstellen müssen, um die Drucksache rechtzeitig fertigzustellen. Keinesfalls durfte die Druckerei die Drucksache in dieser unbrauchbaren Weise fertigstellen, und der Empfänger ist berechtigt, den Katalog deswegen zur Verfügung zu stellen. Es ist Sache freier Verein barung, ob und zu welchem Preise er den Katalog übernimmt. Klage erscheint aussichtslos. Schreibpapier 13272. Frage: Ein Kunde, dem wir hfr. Schreib m. Lin. schon seit Jahren liefern, bemängelt die zuletzt gelieferte Ware. Die Fabrik, welche die frühere Ware lieferte, hat den Betrieb eingestellt, und wir mußten das zuletzt gelieferte Papier bei einer andern an fertigen lassen. Müssen wir das Papier zurücknehmen oder einen Nachlaß bewilligen? Unsere Fabrik will sich auf nichts einlassen. Proben der früheren und letzten Lieferung fügen wir bei. Antwort: Das früher gelieferte Papier fühlt sich etwas dicker an als das neue, unterscheidet sich aber von diesem an Weiße, Glätte, Durchsicht und Leimung nicht erheblich. Wir prüften die Festigkeit beider Papiere mit Ashcroft’s Durch drücker, s. Beschreibung in Nr. 1 S. 2. Das neu gelieferte Papier hält danach einen Berstdruck von 1,8 kg auf den qcm aus, das früher gelieferte nur einen solchen von 1,6 kg. Das neu gelieferte Papier ist also stärker. Ferner prüften wir das qm-Gewicht beider Papiere auf Schoppers genauer Tangential wage, und es ergab sich, daß das früher gelieferte Papier ein qm-Gewicht von 92, das letztgelieferte aber nur ein solches von 89 g besitzt. Die um etwa 3 v. H. geringere Schwere des neuen Papiers weicht von der des alten nicht so erheblich ab, daß deshalb Zurückweisung des Papiers oder auch nur dessen Beanstandung berechtigt wäre, da so geringe Unterschiede in der Fabrikation sich schwer vermeiden lassen. Verkaufswert 13273. Frage: Ich habe einer Firma auf deren Verlangen Muster berechnet zur Ansicht gesandt, die Firma hatte aber Rück sendung oder Bezahlung der Muster verweigert. In zwei Instanzen hat das Gericht entschieden, daß mein Anspruch auf Bezahlung der Muster gerechtfertigt sei, und mir Schadenersatz zugebilligt. Um diesen Schaden nachzuweisen, hat mir das Gericht aufgegeben, den „Verkaufswert'' der Ware anzugeben. Ich habe darauf Be zahlung des Betrages meiner Musterrechnung verlangt. Meine anderen Abnehmer haben mir nachweisbar dieselben Preise bezahlt, auch hat ein Sachverständiger meine Preise für angemessen befunden. Das Gericht steht aber auf dem Standpunkt, daß die von mir berechneten Preise nicht den Verkaufswert der Ware darstellen, und ich soll diesen Verkaufswert dem Gericht angeben. Mein Rechtsanwalt behauptet, daß das Gericht zur Festsetzung meines Schadenersatz anspruches meine Einkaufspreise wissen müsse. Ich meine zwar, daß niemand, auch das Gericht nicht, meine Einkaufspreise er fahren brauche, denn ieh habe für meine Ware außer dem Einkaufs preise und außer den Geschäftsspesen einen angemessenen Verdienst zuschlag zu verlangen. Ich habe aber, um Verzögerungen zu ver meiden, meinem Rechtsanwalt meine Einkaufspreise mitgeteilt und in sein Belieben gestellt, diese dem Gericht anzugeben. Was verstehen Sie unter dem „Verkaufswert" einer Ware und wie würden Sie diesen im vorliegenden Falle berechnen? Antwort: Wir verstehen unter Verkaufswert denjenigen Betrag, den der Kaufmann durchschnittlich für eine Ware bei seinen Kunden erzielt. Auch in obigem Falle würden wir den Verkaufswert so berechnen und nicht aus dem Einkaufspreis, denn Zuschläge für Geschäftsunkosten und Verdienst schwanken bei den verschiedenen Firmen infolge der verschiedenen Ver hältnisse, unter denen sie arbeiten in so hohem Maße, daß es keinen allgemein gültigen Aufschlag geben kann. Holzschliffprüfung mit Dr. Wursters Di-Lösung 13274. Frage: Wir haben seinerzeit auf Empfehlung in Ihrer Zeitung hin Dr. Wursters Di-Lösung nebst Farbenskala zur Prüfung von Papier auf Holzgehalt von Dr. Theodor Schuchardt, Chemische Fabrik in Görlitz, kommen lassen, müssen , aber jetzt feststellen, daß Di-Lösung auf angeblich holzfreiem Papier eine braune Färbung hinterläßt, während die Farbenskala nur hell- bis dunkelrote Färbung aufweist, wie Sie sich an beiliegenden 4 Proben überzeugen wollen. Gleichzeitig bitten wir Sie, obengenannte und, beiliegende vier Proben auf Holz zu untersuchen und uns Ihr Ergebnis bekanntzugeben. Antwort: Beim Prüfen auf Holzschliff mit oben genannter Lösung ist folgendes zu beachten: Nachdem das Papier mit der Lösung betupft ist, muß man die betupfte Stelle mit Wasser bestreichen und warten, bis die Feuchtigkeit die Leimung des Papiers so weit aufgehoben hat, daß sie nach der Rückseite ge drungen ist. Dann betrachtet man die befeuchtete Stelle im durchfallenden Licht und vergleicht die entstehende Farbe mit der Farbenskala. Bei solcher Behandlung ergibt sich, daß sämt liche 4 Proben farblos bleiben, also frei von Holzschliff sind. Daß das betupfte Papier nach dem Auftrocknen der Lösung braun wird, kommt daher, daß die Lösung sich an der Luft allmählich unter Bildung eines bräunen Niederschlages zersetzt. Lehrbücher des Papierfaches 13275. Frage: Ich bitte Sie, mir ein Buch zu empfehlen, durch dessen Lesen ich mir Kenntnisse in der Papierfabrikation und -Ver arbeitung aneignen kann. Ich habe meine Lehrzeit in einer Papier- und Kartonfabrik verbracht und möchte das dort Gelernte durch entsprechende Werke vervollkommnen, da ich während meiner Lehre stets im Büro beschäftigt war. Antwort: Die Herstellung von Papierstoff, Papier und Pappe ist in Hofmann’s „Praktischem Handbuch der Papierfabrikation” ausführlich beschrieben. Fragesteller kann die in diesem Buch enthaltenen leicht verständlichen Maschinenbeschreibungen mit umso größerem Nutzen studieren, weil er in seiner Lehrzeit in einer Papier- und Kartonfabrik wahrscheinlich solche Maschinen häufig gesehen und beobachtet hat. Die Papierverarbeitung ist kein so einheitliches Gebiet, daß ein Lehr- oder Handbuch es umfassen könnte. Ein wichtiger Bestandteil dieses Gewerbes ist die Buch- und Steindruckerei, Prägerei und der Kupferdruck, worüber besondere Handbücher in großer Zahl vorhanden sind. Eine kurze Zusammenfassung der verschiedenen Druckverfahren findet Fragestekller in J. J. Weber’s Katechismus der Buch druckerei. Ferner ist in unserm Verlage ein Werkchen über Papier prägerei von Hofmann erschienen, Preis 2 M. Ein ausführliches und treffliches Werk mit zahlreichen eingeklebten Mustern von Buntpapieren ist „Die Buntpapierfabrikation’' von August Wei- chelt, Verlag der Papier-Zeitung, zweite Auflage, Preis gebunden 15 M. Die Herstellung von Tüten und Beuteln ist in dem Werk von Thümmes „Die Tüten- und Beutel-Fabrikation” ausführlich beschrieben. Der erste Band dieses Werkes ist in unserm Ver lage erschienen und enthält viele Abbildungen und Tabellen. Preis gebunden 12 M. Der zweite Band ist unter der Presse und wird nächstens erscheinen. Die meisten Zweige der Papierver arbeitung sind aus der Buchbinderei hervorgegangen. Das Buch „Sortiments-Buchbinderei” von H. Schröder gibt über dieses alte Kunsthandwerk genaue Auskunft. (Verlag der Papier- Zeitung, Preis in losen Bogen und Umschlag 4 M.) Druckverfahren 13276. Frage: Ich, verleihe wertvolle Musiknoten und ver schaffe mir solche auch von anderen Freunden leihweise. Da das Abschreiben sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, so bin ich auf den Gedanken gekommen, ob man diese Noten nicht kopieren könnte. Es ist ja zwar Schwarzdruck, ich denke mir, wenn man vielleicht irgend eine Flüssigkeit über das Papier streicht, um dadurch eine lesbare Preßkopie zu machen, jedenfalls darf das Original darunter nicht leiden. Könnten Sie mir vielleicht so eine Flüssigkeit emp fehlen, womit man gewöhnlichen Schwarzdruck kopierfähig machen oder mit welcher man von dem Original eine Preßkopie machen kann ? Antwort: Fragesteller braucht von jedem Werk nur einen Abdruck, und will das Original nicht beschädigen. An diesen beiden Voraussetzungen scheitert die Erfüllung seines Wunsches. Zur Herstellung von Abdrücken nach alten Drucksachen dient sonst das anastatische Druckverfahren, welches aber erstens das Original nicht unbeschädigt läßt und zweitens die Vor richtungen einer Steindruckerei erfordert. Ganz frische Druck sachen, die mit fimisarmer Farbe gedruckt wurden, also Zeitungen usw., können auf Paraffinpapier abgerieben, einen schwach lesbaren Abdruck ergeben, der aber so grau und undeutlich ist, daß Noten in dieser Form unbrauchbar, weil in etwa 1 m Ent fernung unlesbar wären. Ein weiteres Verfahren, ähnlich dem Kopieren der kaufmännischen Briefe, ist uns nicht bekannt. Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SW 11, erbeten Druck von A. W. Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29