Volltext Seite (XML)
Hoesch, Heinr. Arthur, Düren Hoffsümmer, Gebr., Düren Joynson & Son, Wm., Berlin Klippgen & Co., Rich., Dresden Kramer, F. H., Zwickau Lorenzen, Anton, Hamburg Molnar, B., Budapest Molnar & Gremer, Shanghai Neußer Papier- und Pergamentpapierfabrik, Neuß Papierfabrik Baienfurt, Baienfurt Papierfabrik Reisholz Act.-Ges., Düsseldorf Papierfabrik Sebnitz, Sebnitz i. S. Papierfabrik Weitende, Hirschberg i. Schl. Patentpapierfabrik zu Penig Act.-Ges., Penig i. S. Rasmussen, H., Berlin Rost, Bruno, Jülich Sabel & Co., Fritz, London Sälboda Aktiebolag, Sälboda Schleicher & Schüll, Carl, Düren Schoeller, Felix Heinr., Düren Steinbach & Co., Malmedy Wiede’s Papierfabrik, Rosenthal Wisner & Co., Shanghai Zellstoffabrik Waldhof, Waldhof Je mehr Firmen das Buch besitzen,’ umso größer ist seine Anwendbarkeit und der Nutzen, den es dem Papierfach - bietet. Außerdem haben eine Reihe vonAWiederverkäuferndas Buch bezogen und an Firmen verkauft, die wir nicht kennen. Wir bitten diejenigen unter diesen Firmen, welche Leser unseres Blattes sind, sich uns als Käufer des Buches bekannt zu geben, damit wir ihre Namen dieser Liste, die wir ständig ergänzen und jedem Käufer des Büches mitgeben werden, anfügen, denn es liegt im Interesse der Bes.tzer des Buches, mit möglichst vielen Fachgenossen auf Grund des Schlüssels telegraphieren und Briefe wechseln zu können. Jedem Buch wird auch ein Kautschukstempel mit dem Text „AZ Paper Trade 1 -9” beigegeben. Jeder Brief der Firmen sollte mit diesem Stempelabdruck oder Vordruck versehen werden, damit ihre Geschäftsfreunde er kennen, daß sie mit ihnen auf Grund des „AZ-Papier-Codes” verkehren können. Das Buch kostet 20 M., und sämtliche neun Bände der AZ-Sammlung können zum ermäßigten Preis von 40 M. (statt 49 M. einzeln) von unserm Verlage bezogen werden. GeschäftsbedingungenundVerkaufsbedingungen Sie lieferten uns vor kurzem eine Anzahl Exemplare der Ge schäftsbedingungen für den Handel mit Papier, welche wir dem Ver kehr mit unseren Kunden und Lieferanten zugrunde legen wollten. Wir haben erwartet, daß diese Bedingungen allgemein anerkannt und jeder entstehende Streit damit geschlichtet werden könnte, müssen aber die Erfahrung machen, daß das nicht der Fall ist, daß es im Gegenteil eine Ausgabe der Verkaufsbedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten gibt, welche von der Ihrigen erheblich abweicht. Wir konnten also eine Streitfrage mit einem unserer Lieferanten nicht schlichten, weil dieser auf seinen Bedingungen besteht, wie sie im beifolgenden Abdruck niedergelegt sind. Wir fügen auch das Schreiben des Fabrikanten bei und bitten Sie um Auskunft, welche Verkaufsbedingungen die richtigen sind. Papiergroßhändler Das Schreiben der Papierfabrik lautet; Der uns eingesandte Sonderdruck betitelt „Geschäfts-Be dingungen für den Handel mit Papier“ hat mit den „Verkaufs bedingungen der deutschen Papierfabrikanten“ absolut nichts zu tun. Wie aus dem Vorwort des Sonderdruckes ersichtlich, handelt es sich hierbei um einen Versuch von Berliner Tapeten- und Papier großhändlern sowie Druckern, in Anlehnung an die Verkaufs bedingungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten besondere Verkaufsbedingungen, die in erster Linie für den Berliner Platz maßgebend sind, einzuführen, wenn sich die deutschen Papier fabrikanten darauf einlassen. Daß hierzu keine Geneigtheit besteht, ist in den Sitzungen des Vereins Deutscher Papierfabrikanten mehr fach zum Ausdruck gebracht worden, auch sind gegen diese Ge schäftsbedingungen nicht nur von uns, sondern auch von den meisten andern deutschen Papierfabriken Einsprüche erhoben worden. Es handelt sich also hierbei um eine der bekannten Berliner Ueberhebungen, den deutschen Papierfabrikanten ihre Verkaufs bedingungen vorschreiben zu wollen, um sie, wenn sich die Papier fabrikanten darauf einlassen, später als Handelsbrauch einzuführen. Hierzu sind letztere natürlich nicht- zu haben, und sind die von den Berlinern herausgegebenen Geschäftsbedingungen im Verkehr mit den Papierfabrikanten absolut unmaßgebend. Papierfabrik. Die Angabe der Papierfabrik ist einseitig. Die Geschäfts bedingungen wurden unter Mitwirkung eines Ausschusses des Vereins Deutscher Papier-Fabrikanten ausgearbeitet, und der Geschäftsführer dieses Vereins empfahl auch den Papierfabri kanten die Einführung und Verwendung dieser Geschäftsbedin gungen, damit sie nach einiger Zeit allgemeiner Handelsbrauch werden, und der Streit über die Verkaufsbedingungen aufhört. Daß eine Anzahl Papierfabrikanten mit einzelnen Punkten der Geschäftsbedingungen unzufrieden sind, ist allerdings bekannt geworden, und die Versammlung des Vereins Deutscher Papier- Fabrikanten in Leipzig soll darüber näheren Aufschluß bringen. Auch haben die Papiergroßhändler Gelegenheit, sich darüber in den Versammlungen des Papiergroßhändler-Verbandes aus zusprechen. Wenn inzwischen Papiergroßhändler mit Papier fabrikanten, deren Bedingungen sie nicht kennen, Geschäfte machen, so sollten sie vorher festlegen, ob dies auf Grund der Geschäftsbedingungen oder anderer Verkaufsbedingungen ge schieht. Schwere von Packpapier-Rollen Wir bestellten im vorigen Jahre bei einer Papierfabrik — das Papier sollte zu Packzwecken benutzt werden — 2000 kg grau Schrenz in 125 cm breiten Rollen, 130 g/qm schwer. Eine Bestätigung er hielten wir nicht. Nach Eingang der Sendung mußten wir fest stellen, daß die Fabrik Rollen im Gewicht von 160 bis 170 kg ge liefert hatte. Wir hatten bisher stets von allen anderen Fabriken nur 50 bis 60 kg schwere Rollen erhalten, und es ist auch ausge schlossen, daß ein Packer Rollen Von über 3 Zentner allein auf den Packtisch schaffen kann. Wir stellten daraufhin die Sendung zur Verfügung mit der Begründung, daß es allgemein üblich sei, bei Aufgabe von Packpapierrollen nur solche im Gewicht von 50 bis 60 kg zu verstehen. Größere oder kleinere Wicklung würde besonders vorgeschrieben. Die Kosten für das Umrollen sowie die Hin- und Rückfracht haben wir bei der Bezahlung der Rechnung abgezogen; hierauf will sich der Fabrikant nicht einlassen. Waren wir hierzu berechtigt ? X. & Y. Gutachten eines Großhändlers: Es ist keineswegs als all gemeiner Brauch anzusehen, daß sämtliche Packpapierfabriken, wenn nichts besonderes vorgeschrieben wird, 50 bis 60 kg schwere Rollen anfertigen. So werden in Berlin häufig schwerere Rollen bis zu etwa 100 kg Schwere gehandelt. Allerdings geschieht dies meist von solchen Händlerfirmen, welche versuchen, dem Kunden bei einmaliger Bestellung gleich möglichst viel aufzu halsen. Ich selbst führe, wenn es nicht anders gewünscht wird, die Packpapierrollen durchschnittlich im Gewicht von etwa 60 kg. Wenn aber eine Fabrik ohne Anweisung dafür 160 bis 170 kg schwere Rollen liefert, so ist dies als durchaus un gebräuchlich zu bezeichnen. Derartige Rollen sind so unhandlich, daß sie vom Verbraucher nur mit größter Mühe verarbeitet werden können. Ich halte deshalb die Verfügungsstellung wegen so außerordentlich hohen Gewichtes für berechtigt. Daraus ergibt sich auch die Lösung der Frage nach der Tragung der Kosten für das Umrollen: diese müssen von demjenigen getragen werden, der sie verschuldet hat, also von der Fabrik. Da die Kosten des Umrollens auf 90 bis 100 kg schwere Rollen oder auf 50 bis 60 kg schwere Rollen gleich sein dürften, so könnte die Fabrik auch nicht den Einwand machen, daß sie nur für das Umrollen auf 90 bis 100 kg Rollen aufzukommen hätte. M. Giftige Dämpfe in einer Sulfatzellstoffabrik Der schwedische Ingenieur Hilding Bergström bespricht in „Svensk Papperstidning“ einen Vergiftungsfall, der kürzlich in einer Sulfatzellstoffabrik einem Arbeiter das I.eben kostete. Dieser war in einen offenen Flüssigkeitsbehälter hinabgestiegen, in welchem ein aus den Dämpfen der Kocher gewonnenes Kondensat verwahrt wurde. Binnen weniger als einer Viertelstunde war er tot. Ein Ingenieur, der ihn zu retten suchte, wurde ohnmächtig, als er sich bemühte, den Arbeiter aus dem Behälter zu heben. «In der Fabrik befindet sich ein Reinigungswerk zur Verwertung von Terpentinöl und Methylalkohol aus dem Kondensat von den Kochern, und man hat Beispiele dafür, daß die von diesem Kondensat kommenden Dämpfe betäubend wirkten. Das Betäubungsmittel hat keine schweren Nachwirkungen, das Erwachen soll angenehm sein, während bei der Betäubung Krämpfe eintreten. Am wirksamsten sind die flüchtigsten Stoffe, und Bergström fand bei Versuchen mit ver schiedenen Bestandteilen des Kondensats, daß das Methylsulfid ein Betäubungsmittel ist, das sich an Kraft mit Aether und Chloro form messen kann. Seine Wirkungen sind aber etwas anders als die von Chloroform. Das Uebergarigsstadium zur Betäubung scheint bei Methylsulfid milder zu sein, ebenso die Folgen. Weiß man, daß die Gefahr einer solchen Vergiftung vorhanden ist, so kann man sich in einer Sulfatstoffabrik leicht dagegen schützen, bg.