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1658 PAPIER-ZEITUNG Nr. 49/1914 Neues Rostschutzmittel für Eisen Von B. Haas Bisher sind als Rostschutzmittel des Eisens Anstriche oder • Deckschichten verwendet worden, die den Rostschutz nur durch mechanische Umhüllung ermöglichten. Diese büßt aber ihre un- erläßliche Geschlossenheit oder Undurchlässigkeit ein, weil die meisten Rostschutzmittel für Eisen aus einem Gemenge von Fettstoffen und Metalloxyden bestehen, welches Gemenge in steter Umwandlung begriffen ist und nach erfolgter Aufbringung auf Eisen noch schärfere Zersetzung und Entkräftung erleidet. Denn die zur Herstellung von Rostschutzmitteln bisher verwendeten Gemenge oder Anstrich massen bestehen zufolge gegenseitiger Beeinflussung ihrer wesent lichen Bestandteile nicht aus Fettstoffen und Füll- oder Magerungs mitteln, sondern aus verseiften Fettstoffen, die schon vor ihrer Aufbringung oder Verwendung verschiedene Umwandlungen er leiden, wenn sie durch Einwirkung wechselnder Temperaturen oder durch Luft beeinflußt werden. Da aber zu diesen Einflüssen nach erfolgter Aufbringung der verseiften Fettstoffe oder der Metall seifen Einflüsse von Luft und Licht hinzutreten, büßt die Ober fläche der auf Eisen aufgebrachten Metallseifen ihre zur Vermittlung des Rostschutzes unerläßliche Geschlossenheit zunehmend ein. Aus diesem Grunde ist schon mehrfach versucht worden, an Stelle der mechanisch wirkenden Rostschutzmittel solche anzuwenden, die mit dem zu schützenden Eisen chemische Verbindungen ein gehen, welche durch wechselnde Temperaturen, Luft und Licht nicht zersetzt werden. Diese Versuche scheiterten bisher an tech nischen oder wirtschaftlichen Unzulänglichkeiten. Nun ist es den Bemühungen des Dr. Rudolf Eberhard in München gelungen, die für vorliegenden Zweck besonders gut ge eigneten Alkalichromate (wie doppeltchromsaures Kali) und Chromi- chlorid durch Behandlung mit Oelen derart- umzuwandeln, daß die Dichromate unter Zerfall zu chromsauren, leicht löslichen Ver bindungen die verwendeten Oele sehr kräftig oxydieren, während die Oele aus dem Chromichlorid Chlor abspalten und in sich auf nehmen. Hierbei entstehen keine Metallseifen, und das entstehende Gemenge wird weder dickflüssig, noch büßt es an Streichfähigkeit ein. Die derart hergestellte Lösung geht zufolge ihrer Chromver bindungen, die zum Eisen starke Verwandtschaft besitzen, mit dem Eisen sehr innige, gleichmäßige und wetterfeste chemische Ver bindungen ein. Das als Träger der Verbindung dienende Oel ist nämlich zufolge seiner chemischen Bindung und Ueberführung in höhere Oxydationsstufen unter Chlor-Aufnahme wetterfest ge worden, und die mit diesem Oele hergestellte sehr dünnflüssige Chromverbindung durchdringt auch die Poren des Eisens, von wo sie die daselbst angesammelten Gase austreibt. Dadurch wird das Eisen seines gefährlichsten Rostvermittlers entkleidet, und die Poren Wandungen des Eisens erhalten dadurch chemischen Schutz. Der Anstrich ist nach Einbürstung und Trocknung mit freien Augen kaum zu erkennen, da er die Naturfarbe des Eisens durchschimmern — läßt. Der Anstrich behindert auch das Weiterrosten von rostigem Eisen, weil er den Hinzutritt von Kohlensäuren, Sauerstoff und Feuchtigkeit behindert, und weil er den vorhandenen Rost in un schädliche und beständige Eisen-Chrom-Salze überführt. Die Oel- Chromverbindung kann auch mit Farben verrührt werden. Die Oelchromverbindungen haben sich bisher bei vielseitiger Anwendung bewährt. Die Herstellung erfolgt durch die Chromol-Werke G. m. b. H., München. Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier Aus Nordost- Deutschland Wir besitzen Sonderabdrücke aus Nr. 8 der Papier-Zeitung von 1914 über Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier. In § 11 dieser Bedingungen sind die normalen Mindestgewichte für die verschiedenen Papiersorten angegeben. Beziehen sich die Mindestgewichte für satiniertes Druckpapier und für unsatiniertes Druckpapier in Formaten und Rotationsdruckpapier auf Druck papier aller Art, also auf holzfreie und holzhaltige Papiere, oder gelten diese Mindestgewichte nur für bestimmte Sorten ? Da besondere Angaben hierüber in den Bedingungen nicht enthalten sind, so hat es den Anschein, als ob die Mindestgewichte für holzfreie sowohl wie für holzhaltige Papiere der einzelnen Gruppen zu gelten haben, zwar gleichviel, um welche Preislagen es sich handelt. Großhandlung Wir legten diese Frage einem Großhändler vor, der an der Ausarbeitung und Beratung der „Geschäftsbedingungen“ tätigen Anteil genommen hat. Er beantwortete sie mit dankenswertem Entgegenkommen wie folgt: Der Text für die in § 11 der Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier angegebenen Mindestgewichte wurde den Ver kaufsbedingungen für Papier von 1900 entnommen; jedenfalls wäre es angebracht bei der endgültigen Festlegung der Geschäfts bedingungen zum Ausdruck zu bringen, daß für die angegebenen Mindestgewichte nur gewöhnliches unsatiniertes Zeitungsdruck und gewöhnliches holzhaltiges satiniertes Druck gemeint ist. Bei den wiederholt geführten Verhandlungen in dem Fach ausschuß und nachher auch in der gemeinschaftlichen Sitzung, an welcher die Papierfabrikanten und deren Abnehmer teilgenommen, war immer nur von der billigsten Sorte die Rede, so daß ich von meinem Standpunkte aus Ihre Anfrage dahin beantworten kann, daß die in § 11 der Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier angegebenen Mindestgewichte für satiniert und unsatiniert Druck papier in Rollen und Bogen sich nur auf die billige Qualität (so genannte Zeitungsqualität) beziehen. F. B. Die Geschäftsbedingungen für den Handel mit Papier sind in Anlehnung an die vom Verein Berliner Papiergroßhändler und die vom Verein Deutscher Papierfabrikanten aufgestellten Verkaufsbedingungen nach Anhörung des Fachausschusses für Papier, Tapeten und graphische Gewerbe der Berliner Handels kammer entworfen. Die Berliner Handelskammer beabsichtigt, diese Bedingungen, sofern sie im Geschäftsverkehr der beteiligten Kreise ihres Be zirkes während geraumer Zeit regelmäßig Anwendung gefunden haben, später als Handelsbräuche im Sinne des § 346 des Handelsgesetzbuches zu veröffentlichen. Mit Rücksicht hierauf empfiehlt sie den Beteiligten, den Geschäftsbedingungen die weiteste Verbreitung zu geben und sie ihren Abschlüssen regel mäßig zugrunde zu legen. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus Geschäften im Handel mit Papier wird die Handelskammer von Fall zu Fall ein Schiedsgericht bilden oder bei der Bildung des Schieds gerichts mitwirken. Wir geben von diesen „Geschäftsbedingungen” Abzüge in Oktavformat auf holzfreiem Papier zu folgenden Preisen ab: Das Stück 5 Pf., 50 Stück 2 M„ 100 Stück 3 M. Verlag der Papier-Zeitung Ungarische Papier- und Papierstoff-Fabriken Rözsahegy, 12. Juni 1914 In Nr. 46 Ihres sehr geschätzten Blattes vom 7. Juni 1914 führt Ihr Berichterstatter unter dem Titel Ungarische Papier- und Papier stoff-Fabriken an, daß unsere Fabrik für 1913 schon einen Verlust von 300 000 Kr. ausgewiesen hat. Diese Nachricht beruht auf Irrtum, und indem wie Ihnen einen Abdruck unserer Bilanz für den 31. De zember 1913 überreichen, ersuchen wir Sie, der Wahrheit gemäß die Verlustziffer auf 168 018 Kr. 47 h richtig zu stellen. Die Re organisierung durch neue belangreiche Investitionen wird im Laufe dieses Monats vollendet sein, und wird unsere Fabrikanlage mit einer Jahreserzeugung von rd. 1300 Waggons in die Reihe der leistungs fähigsten Papierfabriken Oesterreich-Ungarns vorrücken. Ung. Papierfabrik A.-G. Die Bilanz bestätigt obige Angaben. Saugwalzen Besteht für Saugwalzen mit fester Saugkammer und rotie render Siebtrommel genügende Nachfrage, finden sie also in der Pa pier- und Pappenfabrikation viel Anwendung und sind sie demnach als so lohnende Ware anzusehen, daß es sich für einen Erfinder lohnt, auf diesem Gebiete Verbesserungen zu erfinden und Geld und Arbeit an die Herstellung und Ausprobierung von Modellen, Anmeldung von In- und Auslandspatenten usw. zu wenden ? X. In vielen deutschen und ausländischen Papierfabriken sind Papiermaschinen in Gang, welche mit Saugwalzen an Stelle von Gautschwalzen arbeiten. Diese Papiermaschinen laufen meist zur Zufriedenheit ihrer Besitzer. Nachdem die Zweck mäßigkeit der Saugwalze von einigen Seiten bestritten war, haben jetzt mehrere neue Papiermaschinen wieder Gautsch walzen alter Art erhalten. Es scheint, daß Saugwalzen nicht für jede Papiersorte passen, für viele Sorten aber ejnen erheb lichen Fortschritt darstellen. Sie dürften sich umsomehr durch setzen, wenn sie weiter vervollkommnet werden. Arbeiter-Verband in der Papierindustrie Norwegens. Die Ar beiter der norwegischen Papierindustrie gehörten bisher zum Orga nisationsbereich des Verbandes der ungelernten Arbeiter. Seit einiger Zeit sind jedoch Bestrebungen im Gange, einen selbständigen Verband zu gründen. Kürzlich fand nun ein Kongreß der Papierindustrie arbeiter statt, auf dem endgültig die Verbandsgründung beschlossen wurde. Es soll ein wöchentlicher Beitrag von 40 Oere erhoben und ein besonderes Verbandsorgan herausgegeben werden. Die Zahl der Mitglieder beträgt bereits bei der Gründung 7000 von den etwa 11 000 organisationsfähigen Arbeitern der Papierindustrie in Norwegen ***