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Warenzeichen Briefkasten Gesetz vom 12. Mal 1894 Unter dieser Ueberschrift werden die uns eingesandten neuen Warenzeichen des Papier- und Schreibwarenfaches, falls nicht zu umfangreich, kostenfrei veröffentlicht Klasse 27. Eingetragen für die Papierausstattungsfabrik Max Krause, Berlin, zufolge Anmeldung vom 20. September 1913 am 15. April 1914 und vom 1. November 1913 am 2. Mai 1914. Riegerol — Plagefrei. Klasse 2. Eingetragen für Benedikt Rieger, Regensburg, Neupfarrpl., zufolge Anmeldung vom 10. und 14. März 1914 am 29. April 1914. Geschäftsbetrieb: Papierwaren geschäft. Waren: Papierfliegenfänger. Onoma. Klasse 27. Eingetragen für Thiemig & Möbius, Dresden, zufolge Anmeldung vom 2. Juli 1913 am 21. April 1914. Geschäftsbetrieb: Papierverarbeitungswerk. Waren: Papier, Pappe, Karton, Papier- und Pappwaren. Onoma. Klasse 27. Eingetragen für Onoma Papierwarenjabrik G. m. b. H., Dresden, zufolge Anmeldung vom 29. Oktober 1913 am 21. April 1914. Geschäftsbetrieb: Papierwarenfabrik. Waren: Papier, Pappe, Karton, Papier- und Pappwaren. — Der Anmeldung ist eine Beschreibung beigefügt. WALO. Klasse 32. Eingetragen für Walter Loges, Elberfeld, Distelbeck 33, zufolge Anmeldung vom 2. Januar 1914 am 14. April 1914. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Schreibwaren und Büro geräten. Waren: Bleistifte, Briefordner, Federn, Gummi, Klosett papier, Kohlenpapier, Farbbänder, Löschkarton, Postpapier, Tinte, Schnellhefter, Vervielfältigungsapparate. „Fall nicht“. Klasse 32. Eingetragen für Carl Rogge, Char lottenburg, Guerickestr. 43, zufolge Anmeldung vom 22. Januar 1914 am 17. April 1914. Geschäftsbetrieb: Vertrieb von Büro geräten. Waren: Schreib-, Zeichen- und Malgerätschaften. Der Frage muß 10-Pf.-Marke beiliegen. Anonyme Anfragen bleiben unberücksichtigt. Antwort erfolgt ohne Gewähr. Kostenfrei nur, wenn Abdruck ohne Namen gestattet. Mißverstandene Bestellung-Mängelrüge 13252. Frage: 1. Wir haben mehrere Agenten, doch ist es uns bisher nicht gelungen, eine Persönlichkeit aufzutreiben, die fehlerlose Bestellungen macht. Um nach Kräften Irrtümern zu be gegnen, lassen wir den Bestellern Auftragsbestätigungen zugehen und bitten um etwaige Richtigstellung. Nun kommt es vor, daß der Besteller mündlich noch etwas vereinbart und der Agent es verabsäumt, uns davon Mitteilung zu machen, so z. B. sollten wir besonders starke Pappen zu Kartonen verwenden, während wir Pappen zu Versandschachteln (Konfektionskartonen) verwendeten. Auf unsere Auftragsbestätigung wurde uns kein Bescheid, so daß wir falsch lieferten. Wer hat den Schaden der falschen Lieferung zu tragen ? Wir waren bisher der Ansicht, daß mündliche Verab- redungen ungültig sind. 2. Wir liefern als Sondererzeugnisse Hut- und Konfektions beutel. Sobald wir vorrätige Beutel bedrucken, werden die Beutel von zwei geübten Zählerinnen durchgezählt, also zweimal und das Ergebnis auf einem Begleitzettel vermerkt, auf dem in fetter Schrift gedruckt steht, daß Unterschiede beim Zählen nur anerkannt werden, wenn sie von einem Buchdrucker oder Buchbinder schriftlich be scheinigt sind. Ich habe nämlich die Erfahrung gemacht, daß Un geübte nicht- imstande sind, eine größere Menge Beutel oder Papier richtig zu zählen. So hatte ein Eisenwarenhändler zwei volle Tage die gelieferten Rechnungen vom Personal zählen lassen und eine erhebliche Fehlmenge .herausgefunden. Erst durch einen zu ihm gesandten Maschinendrucker konnte ich seinen Irrtum durch Vor zählen der Rechnungen nachweisen. Um mehr vor dergleichen Rügen geschützt zu sein, habe ich in meinen Rechnungen den oben bezeichneten Vermerk ebenfalls anbringen lassen. Trotzdem ver suchen noch einige Kunden Fehlmengen festzustellen und Abzüge zu machen. Wenn wir uns nicht energisch gegen solche Kleinigkeits krämerei und Mißtrauensbezeugung wehren, würde alle Tage Aerger damit sein. Sind wir im Recht ? Welche Erfahrungen haben andere damit gemacht ? Antwort: 1. Der Kunde des Fragestellers war verpflichtet, etwaige Irrtümer in der Auftragsbestätigung richtig zu stellen. Da er dies unterließ, so hat er kein Recht, gegen die Ausführung Einwände zu erheben, falls sie genau nach der Bestätigung er folgte. 2. Fragesteller ist nicht verpflichtet, sich Mängelrügen gefallen zu lassen, wenn ihm die Mängel nicht einwandfrei nachgewiesen werden. In welcher Weise der Nachweis erbracht werden muß, hängt von den Umständen des Falls und den Möglichkeiten ab, kann aber vom Lieferer nicht rechtsverbind lich vorgeschrieben werden. Haka. Klasse 27. Eingetragen für Rheinische Papiermanujaktur Herm. Krebs, Mannheim, zufolge Anmeldung vom 13. März 1914 am 24. April 1914. Geschäftsbetrieb: Papierfabrik. Waren: Ge krepptes Papier. Zealandia. Klasse 32. Eingetragen für Bleistiftfabrik vörm. Johann Faber, A.-G., Nürnberg, zufolge Anmeldung vom 19. Fe bruar 1914 am 24. April 1914. Geschäftsbetrieb: Bleistiftfabrik. Waren: Blei-, Färb-, Schiefer-, Kopier- und Patentstifte, Feder halter, Füllfederhalter, Radiergummi, Bleistifthalter, Bleistiftspitzer, Pausleinwand und sonstige Schreib-, Zeichen- und Malwaren. Reichskrone. Klasse 32. Eingetragen für M. Vogel, Frank furt a. M., zufolge Anmeldung vom 25. September 1913 am 28. April 1914. Geschäftsbetrieb: Fabrik von Geschäftsbüchern und Kontor gegenständen. Waren: Briefordner, Schnellhefter, Farbbänder, Schreibstahlfedern, Blei- und Farbstifte, Büromöbel und -Maschinen, Tinten. Saskia. Klasse 27. Eingetragen für G. F. Smith & Son, Berlin, zufolge Anmeldung vom 7. März 1914 am 29. April 1914. Ge schäftsbetrieb: Papiergroßhandlung. Waren: Druck-, Zeichen-, Mal-, Kupferdruck-, Schreibpapier und Papier für moderne Graphik. Manchestra. Klasse 27. Eingetragen für Paul Herzberg, Berlin, zufolge Anmeldung vom 20. Januar 1914 am 24. April 1914. Geschäfts betrieb: Herstellung und Vertrieb von Papierwaren und Papier, Bürobedarfsgeräten, Ein- und Ausfuhr von Waren aller Art. Waren: Kopiermaschinen, Vervielfältigungsmaschinen und deren Bestand teile, Kopierkassetten, emailliert und verzinnt, Apparate zur Aus gabe von Papier, insbesondere von Klosettpapier, Formularen und Papierhandtüchern, Verbandszeug aus Papier, Teintpapier, Papier, Pappe, Kartonpapier, Papier- und Pappwaren, Zigaretten papier, wasserdichtes Papier als Gummiersatzstoff, Rohstoffe zur Papierherstellung, Gelatinefolien, Tapeten, Druckereierzeugnisse, Druckstöcke, Schreib-, Zeichen-, Malwaren, Kontorgeräte, Kleb stoffe, Packstoffe aus Papier, Oeltuch, Leinen, Bindfäden, Papier wolle, Wärmeschutzmittel aus Kreppapier und Asbest. Durchs o o Verlangen Sie Muster und Preise. Alleinig« Fabrikanten *• Deutsche BQrobedarfs-Gesellschaft, Goslar a.H Auslieferungslager für Berlin: W. 8, Friedrichstr.58. papiel Für alle Durchschreibzwecke mitAchaf,Bleisfiff oder feder Lichtdruckerei : : Steindruckerei _ Buchdruckerei : # Begr. I v Fabrikation von Ansichts-Postkarten in Lichtdruck, Kupferdruck und ff. farbigen Ausführungen* Bilder :: Alben :: Postkarten-Alben :: Ansichtsmarken. Kupferdruckerei ■ (Tiefdruck) ..s , Buchbinderei i OUDSNC HALBERSTADT k Graph. Kunst-/ X AnstaltK Verantwortlicher Schriftleiter Siegmund Ferenczi, Friedenau. Zuschriften nur an Papier-Zeitung, Berlin SIV 11, erbeten Druck von A. W, Hayn’s Erben, Berlin SW 68, Zimmerstraße 29