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1558 PAPIER-ZEITUNG Nr. 46/1914 es ist jedoch nach dem vorher Gesagten sehr zu bezweifen, ob diese hohen Geschwindigkeiten praktischen Nutzen für den Papier macher haben. Sind zwei Rollmaschinen vorhanden, so braucht keine von beiden überanstrengt zu werden, und bei Störungen wird nicht der Betrieb der ganzen Papiermaschine in Frage gestellt. Die Leute haben Zeit, gute und faltenlose Rollen zu wickeln. Durch Anwendung von großen Rollzylindern, Falten ausstreich-Vorrichtungen usw. in der Papiermaschine wird in neuerer Zeit viel getan, um das Papier schon in dieser Maschine möglichst faltenlos zu bekommen. In der Rollmaschine wird jedoch unter Druck und Spannung aufgewickelt, wobei sich jede Ungleichmäßigkeit und jeder Fehler im Papier zeigt und Störungen hervorrufen kann. Diese Störungen sind dann am unangenehmsten, wenn sozusagen der ganze Betrieb nur an einer Rollmaschine hängt. Zu jeder Papiermaschine werden in der Regel eine Anzahl eiserner Trommeln (Tambours) in Vorrat gehalten, die be; Stockungen vollgewickelt werden können. Gewöhnlich ist aber nicht so viel Platz zwischen Papier- und Rollmaschine vorhanden, um 2 oder 3 vollgewickelte Trommeln zu lagern. Diese müssen dann seitlich von der Maschine untergebracht werden, wozu gewöhnlich die vorhandenen Hebezeuge nicht verwendet werden können. Die Trommeln werden dann so gut es eben geht, aus dem Wege geräumt, wobei es selten ohne Be schädigung des aufgewickelten Papiers abgeht. Wollte man die daraus und aus Stillständen entstehenden Verluste zu sammenrechnen, so würde es sich vielleicht zeigen, daß davon schon bald eine zweite Rollmaschine angeschafft werden könnte, ganz abgesehen davon, daß durch eine solche Maschine die Be triebssicherheit bedeutend erhöht wird. 0. 28. ordentlicher Berufsgenossenschaftstag zu Leipzig Am Donnerstag, 28. Mai, traten vormittags 9 Uhr die Ver treter der dem Verbände der Deutschen Berufsgenossenschaften angehörenden Berufsgenossenschaften im großen Saale des Zentraltheaters zu Leipzig zu ihrer 28. Tagung zusammen. Nachdem der Vorsitzende Herr Direktor Spieker den Verbands tag mit einem Hoch auf den Kaiser und den König von Sachsen eröffnet und die zahlreichen Ehrengäste begrüßt hatte, erhielt der Präsident des Reichsversicherungsamtes Dr. Kaufmann das Wort zu einer Ansprache, in der er vor allem hervorhob, daß der Schutz gegen die Arbeitsunfähigkeit wichtiger als die Sorge für die Arbeitsunfähigen sei. Er wies auf die Sonder ausstellung „Die Deutsche Arbeiterversicherung” (Nr. 43, S. 1461) in der Bugra hin, in der dies schadenverhütende Wirken der Arbeit er-Versicherung vor Augen geführt werde, namentlich bei der Unfallversicherung. Durch weiteren Ausbau der Schaden verhütung können neue Erfolge ohne stärkere Belastung erzielt und kann die führende Stellung Deutschlands in der Arbeiter versicherung behauptet werden. Nach den Begrüßungsreden verschiedener Ehrengäste er stattete der Vorsitzende den Geschäftsbericht, in dem besonders der Vorwurf energisch zurückgewiesen wurde, daß die Berufs genossenschaften versucht hätten, auf die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes einen Einfluß auszuüben, ebenso auch die Angriffe im Reichstage gegen die Entschädigungspraxis der Berufsgenossenschaften. Es sind Erläuterungen zu den Normal- Unfallverhütungsvorschriften in Arbeit, um verschiedenen Be strebungen (z. B. des Verbandes Deutscher Maschinenfabrikanten), die Bestimmungen der Vorschriften abzuschwächen, entgegen zutreten. Diese Vorschriften, an deren Aufstellung nicht nur die technischen Aufsichtsbeamten sondern auch die Vertreter der Regierungen verschiedener Bundesstaaten mitgearbeitet haben, sollen zur besseren Schadenverhütung beitragen. Hierauf nahm Direktor Schauseil, Hamburg, in dem Vor trage „Verhältnis der Aerzte zu den Berufsgenossenschaften” Stellung gegen ein Referat des Sanitätsrats Dr. Besselmann, das auf dem 39. Aerztetage gehalten worden war. Er wies den Ton und die darin für die Berufsgenossenschaften enthaltenen Beleidigungen in sachlicher aber entschiedener Weise zurück. Die Einführung freier Arztwahl durch die Berufsgenossenschaften wurde, als für sie ungeeignet, abgelehnt. Die Berufsgenossen schaften wollten mit den Aerzten in Frieden leben, scheuten aber auch nicht den Kampf. Dann hielt Direktor Regierungsrat a. D. Stöcker, Bochum, einen Vortrag über die Ausbildung von Betriebshelfern, die nach den neuen Normal-Unfallverhütungsvorschriften gefordert werden, damit die erste Hilfe bei Unfällen sachgemäß ausgeführt wird. Ueber die Rücklagen der Berufsgenossenschaft sprach zu erst Direktor Marcus, Berlin. Er trat dafür ein, bezüglich der Deckung der Ausgaben sich gegen etwaige Einführung des Kapitaldeckungsverfahrens zu wehren. Das bisherige Umlage- verfahren hat sich vollkommen bewährt. Als Rücklage genüge der zweifache Betrag der jeweiligen Jahresrentensumme. Der Mitberichterstatter Kommerzienrat Moninger, Karls ruhe, äußerte sich in gleichem Sinne. Eine dementsprechende Entschließung wurde von der Versammlung angenommen. Nach einer Frühstückspause berichtete Gerichtsassessor Dr. jur. Ostern, Bitterfeld, über die Ausdehnung der Unfall versicherung auf die gewerblichen Berufskrankheiten, wobei ihm bezüglich der medizinischen Seite der Frage Dr. med. Cursch- mann, Bitterfeld, zur Seite stand. Auf Grund der Ausführungen dieser Herren erhebt der Berufsgenossenschaftstag in einer längeren Entschließung ernste Bedenken gegen eine derartige Ausdehnung der Unfallversicherung. Da Justizrat Wandel, Essen, am Erscheinen verhindert war und nur einen schriftlichen Bericht einsenden konnte, er läuterte der Syndikus des Verbandes, Justizrat Neißer, Breslau, die Gründe näher, die für die vertragliche Reglung der Beziehungen - zwischen Krankenkassen und Berufsgenossenschaften gemäß §§1513, 1503 und 1501 der Reichsversicherungsordnung sprechen. Einige wenige Berufsgenossenschaften haben sich hierzu noch nicht erklärt, ein paar verhalten sich ablehnend. Es kam zu einer lebhafteren Aussprache, an der sich auch der Präsident des Reichs versicherungsamts beteiligte. Zum Schluß wurde der gedruckt vorliegende Kassenabschluß für 1913 und der Voranschlag für 1915 angenommen und Düssel dorf als Ort für die Tagung im nächsten Jahre gewählt. Eigenmächtigkeit der Bank Ein großes Bankhaus, mit dem wir in Geschäftsverbindung stehen, schrieb uns kürzlich folgendes: „Zur Vervollständigung unseres Aktenmaterials fehlt uns bis ' jetzt ein Handelsregisterauszug, Ihre werte Firma betreffend. Wir haben uns der Einfachheit halber einen solchen bei dem Amts gericht direkt beschafft und bitten Sie uns für die Kosten mit 1 M. 30 Pf. zu erkennen.” Wir haben diese Bitte grundsätzlich abgelehnt. Wir haben von dem Bankhaus niemals einen Kredit verlangt, sondern stets ein größeres Guthaben daselbst unterhalten. Wir stellen Ihnen anheim, vorstehendes in der Papier-Zeitung zu veröffentlichen. Vielleicht erfährt man dann aus Ihrem Leserkreise, ob derartige Ansinnen bei den Bankhäusern jetzt gebräuchlich sind. Pappenfabrik Wir bitten um Aussprache. Entladefrist für Papierholz Nach dem Jahresbericht 1913 der Handelskammer zu Sagan macht sich bei einer Zellstoffabrik des Kammerbezirks der zeitweise bestehende große Wagenmangel recht unangenehm fühlbar, der leider zu einer weiteren Verkürzung der Ladefristen geführt hat, die entschieden als unzureichend bezeichnet werden müssen. Selbst unter Anspannung aller verfügbaren Arbeitskräfte ist es zeitweilig kaum möglich, die Entladung innerhalb der festgesetzten zu knappen Fristen zu bewirken. Treten Stockungen in der Weiterverfrachtung der einlaufenden russischen Holzsendungen an der Grenze ein, worauf die Fabrik ohne Einfluß ist, und häufen sich die Sendungen bei ein zelnen Zustellungen, dann ist es unmöglich, die Wagen in voller Anzahl fristgemäß zurückzugeben, so sehr auch angestrebt wird, sie zur Beschleunigung des Umlaufs in kürzester Zeit zurückzugeben. Sehr wünschenswert wäre es, wenn die durch die Bahnverwaltung augenscheinlich zu knapp bemessenen Fristen wenigstens so weit ausgedehnt würden, als es ohne Nachteile für die Verwaltung ge schehen kann. VII. Kongreß des Internationalen Verbandes für die Material prüfungen der Technik. Dieser Kongreß, auf welchem auch Fragen der Prüfung von Papier behandelt werden, findet unter dem Pro tektorate des Kaisers von Rußland vom 12. bis 17. August 1915 in St. Petersburg statt. Vier Sitzungstage sind den Verhandlungen über die zurzeit wichtigsten Fragen aus dem Gebiet der Material prüfung vorbehalten. Nach dem Kongreß finden größere Ausflüge in das Innere Rußlands statt.