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Nr. 43/1914 PAPIER-ZEITUNG 1481 Buchbindereien und einigen Papierverarbeitungswerkstätten ein geführt. Wohlfahrtseinrichtungen. Eine Zellstoffabrik im Reg.-Bez. Königsberg besitzt 43 Arbeiterwohnungen, von denen sie die kleinsten, aus Stube und Küche bestehend, für 100 bis 130 M. und die größeren, aus zwei Stuben und Küche bestehend, für 190 bis 260 M. an ihre Arbeiter vermietet. Zu sämtlichen Wohnungen gehören Stallräume, Kartoffelland und ein kleiner Gemüsegarten mit Sommerlaube. Mit zunehmender Dienstzeit der Arbeiter in der Fabrik wird der Mietpreis auf die Hälfte ermäßigt und schließlich ganz erlassen. Außerdem erhalten ältere Arbeiter ein Heizungsgeld, das je nach der Größe der Wohnung im Sommer zwischen 6 und 8 M., im Winter zwischen 12 und 16 M. schwankt. Schließlich steht den Arbeitern ein Kinderspielplatz, ein Teich (Eisbahn), ein Tennis platz und eine Rollschuhbahn zur Verfügung. — Im Reg.-Bez. Stettin hat eine Zellstoffabrik eine Arbeiterkolonie von fünf Häusern mit je 4 Wohnungen errichtet. Jede Wohnung besteht aus zwei Zimmern, Küche und Stall. Die Waschküche ist in jedem Hause gemeinsam. Außer diesen für Arbeiter bestimmten Häusern ist ein Werkmeisterwohnhaus errichtet mit vier Wohnungen, deren jede ein Zimmer mehr hat. An Blumen- und Gemüsegarten ent fallen auf jede Wohnung 30 bis 40 qm. Außerdem ist noch ein Burschenheim mit sieben Zimmern vorhanden, in dem noch eine Pförtnerwohnung mit drei Zimmern und • Küche untergebracht ist. Die Wohnungen werden bewährten Arbeitern kostenlos zur Verfügung gestellt, während der Mietpreis für gleichwertige Wohnungen in der benachbarten Gemeinde sich auf ungefähr 22 M. im Monat stellt. Außerdem hat die Firma noch dreizehn Wohnungen in der Gemeinde für ihre Meister und Arbeiter gemietet, deren Mietpreis 25 bis 55 M. im Monat beträgt. Auch diese Wohnungen werden zum Teil kostenlos, zum Teil gegen eine geringe Vergütung zur Ver fügung gestellt. Eine große Papierfabrik im Reg.-Bez. Köslin hat, auf mehrere Ortschaften verteilt, 123 Arbeiterwohnungen in 44 Häusern. Jede Wohnung besteht aus zwei bis drei Zimmern, Küche, Stall, etwas Garten und % Morgen Acker und kostet 60 bis 80 M. jährlich. Einer besonderen Hervorhebung wert ist die Arbeiter kolonie der Papierfabrik Sacrau im Reg.-Bez. Breslau, die einen großen Teil ihrer Belegschaft in schmucken, zweckmäßig eingerichteten von Gärten umgebenen Zweifamilienhäusern untergebracht hat. Es sind vorhanden: 399 Arbeiterhaushaltungen mit 1580 Familien angehörigen; davon sind in Werkswohnungen untergebracht 235 Arbeiterfamilien mit 1129 Angehörigen. Von den Wohnungen be stehen 16 Wohnungen aus 1 Raum, 65 aus 2, 134 aus 3, 16 aus 4, 4 aus 5 Räumen. Gehalten wurden 83 Schweine, 273 Ziegen. Die Zahl der Obstbäume in der Kolonie betrug 2238. Von Buchdruckereien und Schriftgießereien unterstanden der gewerblichen Aufsicht 4413 Betriebe mit 91 242 Arbeitern (1912 4273 bzw. 89 850), von diesen waren 72 135 männlich, 19 107 weib lich (1912: 70 224 bzw. 19 626). Arbeiterinnen. Wegen unerlaubter Ueberarbeit der Arbeiterinnen und zwar bis 10 Uhr abends, mußte gegen einen Druckereibesitzer Strafanzeige erstattet werden. — Ein Druckereibesitzer hatte Arbeiterinnen an Sonnabenden länger als acht Stunden beschäftigt. Da er in den letzten Jahren dreimal wegen gleichartiger Vergehen bestraft worden war, kam für ihn gemäß § 146 Abs. 2 der GO eine Geldstrafe von 100 bis 3000 M. oder Gefängnisstrafe bis zu 6 Monaten in Frage. Das Schöffengericht hielt die Mindeststrafe für aus reichend. — Auffallend milde erscheint die in einem anderen Falle verhängte Strafe. Hier hatte der Leiter einer Druckerei eine Woche lang 50 Arbeiterinnen ohne Genehmigung regelmäßig mehr als eine Stunde über 8 Uhr abends hinaus beschäftigt. Als Sühne für diese doch recht schwere Verfehlung hat das Gericht „mit Rücksicht auf die Unbescholtenheit des Angeklagten und seine damalige Zwangslage, da dringende Arbeiten zu erledigen waren“ gemäß dem Anträge des Amtsanwalts eine Geldstrafe von 10 M. für aus reichend erachtet. Jugendliche Arbeiter. Ein Buchdruckereibesitzer hatte bei nahe zwei Jahre hindurch zwei Lehrlinge an mehreren Tagen der Woche von 7 Uhr früh bis 10 Uhr abends mit Pausen von zusammen 1% Stunden, also 13% Stunden beschäftigt. Das Urteil lautete auf 30 M. Geldstrafe. — Ein anderer Buchdruckereibesitzer, der seinen jugendlichen Arbeitern ungenügende Frühstücks- und Vesper pausen gewährte und die Arbeitszeit an den Sonnabenden unzu lässig lange ausgedehnt hatte, wurde von der Strafkammer zu 75 M. verurteilt. — Gegen den Inhaber einer Druckerei, der seine jugend lichen Lehrlinge ohne ordnungsmäßige Pausen über zehn Stunden zum Teil auch bei Nacht beschäftigte, wurde Strafanzeige erstattet. Beanstandete Arbeitsräume. Wegen unvorschriftsmäßiger Setzer räume wurden drei Unternehmer zu Geldstrafen verurteilt. Wegen ungesetzlicher Sonntagsbeschäftigung von Arbeitern wurde der Inhaber einer Buchdruckerei mit 10 M. bestraft. Gesundheitsschädliche Einflüsse. Die Herrichtung einer Ab saugevorrichtung an den Schmelzkesseln einer Setzmaschine konnte nur durch Erlaß einer polizeilichen Verfügung und durch Einleitung des Strafverfahrens erreicht werden. Gegen den Unternehmer wurde auf eine Geldstrafe von 20 M. erkannt. — In einigen Buch druckereien wurden die über den Schmelzkesseln von Setzmaschinen angebrachten Dunstabführungsrohre an einen mechanisch getriebenen Ventilator angeschlossen, da die Dünste sonst nicht genügend ab zogen. — In einer Druckerei wurde zum Abwaschen des Satzes ein Gemisch von Benzin und Lauge benutzt, und zwar geschah dies auf einem Waschtisch, in dessen Nähe des Abends offene Flammen brannten. Die Firma wurde veranlaßt, das Waschen des Satzes mit Benzin bei Lampenlicht zu verbieten. Die ausge druckten Formen werden des Abends jetzt nur mit Wasser und Lauge gereinigt. Fußböden der Arbeitsräume. Zu den besonderen Erhebungen über die Beschaffenheit der Fußböden in Arbeitsräumen ist all gemein zu bemerken, daß feste gewerbepolizeiliche Grundsätze, die auf praktischen Erfahrungen beruhten, sich noch wenig einge bürgert haben. Vorwiegend ist in trockenen Räumen der gewöhn liche Holzfußboden, in feuchten Räumen der Zementfußboden üblich. In Druckereien werden noch geölte Holzfußböden bevorzugt; Zementfußböden mit Linoleumvorlagen vor den Setzerpulten zeigen in diesen Anlagen den Nachteil größerer Staubbildung, dagegen hat sich in einigen neueren Anlagen sogenanntes Steinholz bewährt. Im Maschinensaale hat eine Druckerei Fliesenbelag verwendet, gegen den hier nichts einzuwenden war, weil das ganze Haus mittels Zentralheizung gut durchwärmt wird. Eine andere große Druckerei hat einen neu angelegten Flachdruckmaschinensaal mit eichenem Stabfußboden versehen, welcher sich gut bewährt, so daß er auch in anderen Betriebsräumen auf schadhaften Dielenbelag aufge bracht werden wird. In den Setzereien der Buchdruckereien werden jetzt die Fußböden in der Regel nicht mehr täglich abgewaschen, sondern gemäß Nr. 7 Abs. 3 der Bekanntmachung vom 22. Dezember 1908 mit einem staubbindenden Mineralölanstrich versehen und sodann feucht aufgewischt und gefegt; der Anstrich muß alle vier Wochen erneuert werden. Beachtenswert ist die Vorschrift der Buchdrucker-Berufsgenossenschaft, nach der die Dielen der Fuß böden an dem Standort des Arbeiters so anzulegen sind, daß sie möglichst quer gegen die Maschine laufen. Sitzgelegenheit für Arbeiterinnen. Ein ernstlicher Widerstand der Arbeitgeber gegen die Schaffung von geeigneten Sitzgelegen heiten ist nur ausnahmsweise wahrgenommen worden; in den Buch druckereien wird das Anlegen und Abnehmen der Druckbogen im Stehen verrichtet. Diese Tätigkeiten, zumal das Anlegen, gehören zu den wenigen Arbeiten, mit denen auch nicht einmal ein Hin- und Hertreten verbunden ist, die vielmehr ständig genau an der selben Stelle verrichtet werden müssen und auch nur selten durch gelegentliche Pausen unterbrochen werden. Aber auch hier tritt allmählich eine Besserung ein, da die Maschinen immer mehr mit selbsttätigen Anlegevorrichtungen ausgestattet werden, die bloß einer Beaufsichtigung und nur selten eines Eingreifens der Arbeite rinnen bedürfen. Bremer Börsenfeder. Man weise jedes Ersafzanqebotiuriidi Roeder Füllhalter mifediferGold-ßremerBörsen feder Prospekte durch die Fabrik BerlinSM. - ^OrigmalRoeder und. das ges. qesch. 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